Fremdes Fahrzeug Umparken erlaubt?
Hallo in die Runde,
in letzter Zeit fällt mir immer öfter auf, dass Leute ihr Auto direkt vor die Tür vom Supermarkt stellen, sodass man Schwierigkeiten hat, diesen mit einem Einkaufswagen zu betreten. Und auch immer öfter haben diese Fahrzeuge einen laufendem Motor (Start-Stop ist hier auf dem Lande entweder deaktiviert oder aufgrund des Alters nicht vorhanden).
Ist es dann erlaubt, sich in ein solches (leeres, komplett unbesetztes) Fahrzeug zu setzen und es ordnungsgemäß einzuparken und den Motor abzustellen? Den Schlüssel würde ich stecken lassen.
Ich würde das Auto nicht beschädigen, nicht in den Graben fahren, den Schlüssel auch nicht in den Gully werfen, sondern einfach nur dort hin stellen, wo sie hingehören. Wäre das noch legal oder schon Diebstahl?
Ich bin gespannt, wie ihr das seht und ob ihr das auch schon öfter beobachtet habt.
148 Antworten
Bei einem Siebenjährigen kann ein Gericht durchaus die Reife voraussetzen, einen Einkaufswagen zu schieben, damit wär das Kind deliktfähig. Ganz so einfach ist’s nicht.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 15:35:32 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 15:31:59 Uhr:
Das ist nicht nur nicht verboten. Es ist sogar rechtens. …Das ist – mit Verlaub gesagt – Quatsch, was du schreibst. Schau mal ins Strafgesetzbuch unter "Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs", was dort steht.
Der Tatbestand verlangt das "Ingebrauchnehmen", das offensichtlich als Nutzung für eigene Zwecke zu verstehen ist.
Im diskutierten Fall würde aber nicht für eigene Zwecke gehandelt, sondern es würden vielmehr Pflichten des Fahrzeugbesitzers erfüllt.
Dieser hat ja in (mindestens) drei Punkten pflichtwidrig gehandelt:
1. er hätte nicht direkt vor dem Eingang parken dürfen
2. er durfte nicht den Motor laufen lassen
3. er muss sein Kraftfahrzeug gegen unbefugte Benutzung sichern
Wer also nun
1. das Fahrzeug auf einen regulären Parkplatz umsetzt
2. den Motor abstellt und
3. das Fahrzeug ordnungsgemäß verschließt und den Schlüssel z.B. bei der nächsten Polizeiwache abgibt
der könnte sich (und ich vermute, darauf will @berlin-paul hinaus) auf Geschäftsführung ohne Auftrag berufen.
Ob das hinterher ein Richter auch so sieht kann ich nicht sagen, aber vielleicht gibt es ja sogar schon Urteile dazu?
P.S.:
Ich würde das trotzdem nicht machen. Man stelle sich nur mal vor, der Besitzer das Fahrzeugs kommt mit Sturmhaube auf dem Kopf und Pistole in der Hand aus dem Geschäft gestürzt, wirft die Tüte mit den Tageseinnahmen auf den Rücksitz und findet mich auf dem Fahrersitz vor! 😰
(Edit meint: meine Antwort hat sich mit der von @berlin-paul überschnitten...)
Zitat:
@hk_do schrieb am 19. Juni 2022 um 15:48:57 Uhr:
Ich würde das trotzdem nicht machen. Man stelle sich nur mal vor, der Besitzer das Fahrzeugs kommt mit Sturmhaube auf dem Kopf und Pistole in der Hand aus dem Geschäft gestürzt, wirft die Tüte mit den Tageseinnahmen auf den Rücksitz und findet mich auf dem Fahrersitz vor! 😰
Zumindest gestern kannte ich den Fahrer (wohnt im Nachbarort) des Firmenfahrzeugs (große deutschlandweit agierende Baufirma).
Kurz juckte es in meinen Fingern, den Transporter in den Graben zu setzen und seinem Chef zu sagen, sein Mitarbeiter hätte den Wagen betrunken in den Graben gesetzt. Außerdem bezweifle ich, dass man mit einem Pritschenwagen am Wochenende privat herumfahren darf. Gerade die Versteuerung der Privatnutzung fällt bei offensichtlich für den Privatgebrauch nicht brauchbaren Fahrzeugen weg.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 15:48:08 Uhr:
Bei einem Siebenjährigen kann ein Gericht durchaus die Reife voraussetzen, einen Einkaufswagen zu schieben, damit wär das Kind deliktfähig. Ganz so einfach ist’s nicht.
Unter 7 nicht. Dann könnten höchstens die Eltern haftbar gemacht werden, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn nicht, dann nicht. Und wenn die Eltern direkt hinter dem Kind gelaufen sind und es nicht von vornherein klar war, dass das Kind mit dem Schieben des Wagens überfordert ist (weil z.B. 6 Kisten Wasser im Wagen sind), ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt.
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Zitat:
@Goify schrieb am 19. Juni 2022 um 15:54:28 Uhr:
Außerdem bezweifle ich, dass man mit einem Pritschenwagen am Wochenende privat herumfahren darf. Gerade die Versteuerung der Privatnutzung fällt bei offensichtlich für den Privatgebrauch nicht brauchbaren Fahrzeugen weg.
Gerade dann könnte man doch wunderbar eskalieren. Wenn er nur ein kleines bisschen mitdenkt, wird der Nutzer dann ja alles tun um eine ggf. aktenkundige Eskalation zu vermeiden.
Andererseits zeigt er ja schon durch sein Parkverhalten, wie es um seine Mitdenkfähigkeit bestellt ist...
Zitat:
@Goify schrieb am 19. Juni 2022 um 15:17:40 Uhr:
Ich bin gespannt, wie ihr das seht und ob ihr das auch schon öfter beobachtet habt.
Nein, Goify, ich habe das noch nicht beobachtet. Das scheint vielleicht nur regional-
typisch zu sein. 😁
Mir käme es doch überhaupt nicht in den Sinn, mich an
fremden Eigentumzu vergreifen. Das ist schlichtweg nicht erlaubt. Falls dir dieses Gebaren aber keine Ruhe lässt, dann warte auf den Fahrer und sprich ihn deswegen an.
Übrigens, das ist hier nicht der erste Beitrag von dir, über den ich (ob deiner Ansichten)
nur mit dem Kopf schütteln kann. 🙄
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Juni 2022 um 15:27:34 Uhr:
Mir juckt es dann inmer in den Fingern, den Schlüssel abzuziehen und in irgendeinen Gully zu werfen. Die Menschheit wird echt immer dümmer...
Hannes, in der letzten Zeit hast du immer lustigere Ideen 😁 wobei: ich kann den Wunsch nachvollziehen.
Also nochmal zusammengefaßt, das Umparken eines fremden Autos ist nicht erlaubt und würde gegen Zivil- und Strafrecht verstoßen. Bei einem kleineren Kind, was einen Schaden verursacht, haften zivilrechtlich zumeist die Eltern.
Abhilfe für ein widriges Parkverhalten kann nur der Besitzer und/oder die Polizei verschaffen.
Andere Möglichkeiten sind nicht gegeben !
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 16:15:49 Uhr:
Also nochmal zusammengefaßt, das Umparken eines fremden Autos ist nicht erlaubt und würde gegen Zivil- und Strafrecht verstoßen.
Das ist so allgemein gesagt nicht richtig.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 16:15:49 Uhr:
Bei einem kleineren Kind, was einen Schaden verursacht, haften zivilrechtlich zumeist die Eltern.
Auch das ist so allgemein gesagt nicht richtig.
Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Die Diskussion mit dem Kind ist hier beendet! Das war kein Bestandteil der Frage (Die für sich genommen schon reichlich seltsam anmutet, aber das ist mein subjektives Gefühl). Über Kinder habt ihr euch bereits im Nachbarthread die Köpfe eingehauen, das reicht denn auch. 😉
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 16:15:49 Uhr:
Also nochmal zusammengefaßt, das Umparken eines fremden Autos ist nicht erlaubt und würde gegen Zivil- und Strafrecht verstoßen. Bei einem kleineren Kind, was einen Schaden verursacht, haften zivilrechtlich zumeist die Eltern.
Abhilfe für ein widriges Parkverhalten kann nur der Besitzer und/oder die Polizei verschaffen.
Andere Möglichkeiten sind nicht gegeben !
Deine Zusammenfassung ist falsch. So wie im Eingangsbeitrag geschrieben wärs erlaubt.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 19. Juni 2022 um 16:49:02 Uhr:
Man könnte eine berechtigte GoA annehmen.
Hört sich nach Zwangsbeglückung an. Vielleicht war es ja Absicht, das Auto mit laufendem Motor (ach ja, der Blinker nach links war auch noch an) abzustellen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 16:36:54 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 16:15:49 Uhr:
Also nochmal zusammengefaßt, das Umparken eines fremden Autos ist nicht erlaubt und würde gegen Zivil- und Strafrecht verstoßen. Bei einem kleineren Kind, was einen Schaden verursacht, haften zivilrechtlich zumeist die Eltern.
Abhilfe für ein widriges Parkverhalten kann nur der Besitzer und/oder die Polizei verschaffen.
Andere Möglichkeiten sind nicht gegeben !Deine Zusammenfassung ist falsch. So wie im Eingangsbeitrag geschrieben wärs erlaubt.
Na dann würde mich die Begründung mal interessieren.
Aber bitte nicht nur zwei Schlagwörter.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 16:22:41 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 16:15:49 Uhr:
Also nochmal zusammengefaßt, das Umparken eines fremden Autos ist nicht erlaubt und würde gegen Zivil- und Strafrecht verstoßen.
Das ist so allgemein gesagt nicht richtig.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 16:22:41 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 16:15:49 Uhr:
Bei einem kleineren Kind, was einen Schaden verursacht, haften zivilrechtlich zumeist die Eltern.
Auch das ist so allgemein gesagt nicht richtig.Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Sich eines fremden Fahrzeuges zu bemächtigen, ist nur erlaubt, wenn unmittelbarer Schaden oder Verletzung abgewendet werden kann und eine Vollstreckung auf einen Bereich, wo die StVO gilt, kann nur von der Polizei in letzter Konsequenz beseitigt werden. Also. was ist an meiner Zusammenfassung falsch ?