Fremdes Fahrzeug besteigen, berühren, anfassen, daran wackeln.

Hi Leute,

dies ist vermutlich kein Forum, in denen es viele Juristen gibt, dennoch bin ich der Meinung, dass dies ein interessantes Thema für uns ist, da hier sicherlich einige Rollerfahrer mit viel Erfahrung sind.

Darum geht es:
Ihr stellt euren Roller verschlossen an einem Ort ab und fremde Leute fummeln an dem Fahrzeug herum, besteigen es oder testen, ob es eine Alarmanlage hat. Gerne auch ähnliche Vorfälle, die ihr erlebt habt.

Mir persönlich ist folgendes passiert:
Es waren zwei männliche Personen an meinem Roller und haben sich darüber unterhalten, wie man das Lenkradschloss knacken kann. Der eine hat meinen Lenker angefasst und die Alarmanlage ging los. Dann haben sie von meinem Roller abgelassen und sich entfernt. Die Personen konnten von der Polizei ermittelt werden und da mein Roller (Der Alarmanlage sei Dank) nicht beschädigt worden ist, passiert nichts weiter.

Meines Wissens ist auch schon der Versuch einer Sachbeschädigung strafbar (§ 303 Abs. 3 StGB). Auch wenn es schwer wird das Gespräch der Täter zu beweisen, könnte die Polizei eine Anzeige des Straftatbestandes aufnehmen. Die Entscheidung darüber wird letztlich von einer anderen Instanz getroffen.

Mich Interessiert:
Was ist euch schon bezüglich solcher Fälle passiert? Was habt ihr erlebt?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man ohne Konsequenzen auf fremde Roller, Motorräder steigen oder in offene Cabrios klettern darf...

Beste Antwort im Thema

War ja klar, dass einigen Subjekten auch bei mehrmaligen Nachfragen nach rechtlichen Grundlagen nur rohe Gewalt einfällt. "Typisch Motorradfahrer." 😉

32 weitere Antworten
32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Old Ole


War ja klar das von dir wieder mal nur Beleidigungen und Unterstellungen , über Leute die du gar nicht kennst, kommen . Aber vom PC aus lässt es sich ja anonym und gefahrlos bewerkstelligen .

Aha, hat meine Vermutung wohl gestimmt ! 😉

GreetS Rob

Zitat:

Original geschrieben von need for speed2


So ganz unrecht hat er da wohl nicht.
Mag sein dass man im Moment etwas sauer ist, aber steht man dann direkt vor der Person, schlägt man so schnell nicht zu. Man muß neben rechtlichen Konsequenzen auch mit ganz anderen rechnen.

Eben, aber vor dem PC sitzend kann man halt leicht den wilden Mann raushängen lassen. 😉

Wenn er nachdenkt kommt er eh von alleine drauf das sein Spruch nur ein Wunschdenken ist, er würde nämlich deutlich mehr dafür ausfassen als der Typ der seinen Roller anfasst.
Kann recht unangenehm enden und Körperverletzung macht sich sicherlich gut.😉

GreetS Rob

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf



Zitat:

Original geschrieben von Forster007


[.............................]

Fazit :

Reine Berührung ist nicht strafbar.

Oftopic :

Hört doch bitte mal auf, gleich die anderen, die anders denken oder anderer Meinung sind, zu beleidigen. Das artet ja langsam hier aus...

Grüße

Forster

Ja "reine Berührung" ist nicht strafbar !! Doch wie weit darf "reine Berührung" gehen ??

Strafrechtlich ist das Verhalten nicht relevant. Zivilrechtlich liegt eine

Besitzstörung

vor, die einen berechtigt, vom Störer die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands zu verlangen, im Wiederholungsfall kann Unterlassung verlangt werden. Man kann den Störer nur auffordern den Besitz nicht länger zu stören, bei Weigerung können im begrenzten Umfang Selbsthilferechte geltend machen.

Das gilt nur für "Daraufsitz" Fälle, bloße Berührungen fallen ja wohl eh nicht auf. Selbst wenn die Alarmanlage ausgelöst wird, kommt es im Hinblick auf die strafrechtliche Verfolgbarkeit auf die Gesinnung des Täters an.

Also löst der Täter absichtlich die Alarmanlage aus, um mögliche Sicherungsmaßnahmen auszukundschaften?

Da man nicht in den Täter "hineinschauen" kann, müssen die Indizien im Einzelfall ausgewertet werden und z.B. etwaige ähnliche Vorstrafen miteinbezogen werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen