Fremdes Fahrzeug besteigen, berühren, anfassen, daran wackeln.
Hi Leute,
dies ist vermutlich kein Forum, in denen es viele Juristen gibt, dennoch bin ich der Meinung, dass dies ein interessantes Thema für uns ist, da hier sicherlich einige Rollerfahrer mit viel Erfahrung sind.
Darum geht es:
Ihr stellt euren Roller verschlossen an einem Ort ab und fremde Leute fummeln an dem Fahrzeug herum, besteigen es oder testen, ob es eine Alarmanlage hat. Gerne auch ähnliche Vorfälle, die ihr erlebt habt.
Mir persönlich ist folgendes passiert:
Es waren zwei männliche Personen an meinem Roller und haben sich darüber unterhalten, wie man das Lenkradschloss knacken kann. Der eine hat meinen Lenker angefasst und die Alarmanlage ging los. Dann haben sie von meinem Roller abgelassen und sich entfernt. Die Personen konnten von der Polizei ermittelt werden und da mein Roller (Der Alarmanlage sei Dank) nicht beschädigt worden ist, passiert nichts weiter.
Meines Wissens ist auch schon der Versuch einer Sachbeschädigung strafbar (§ 303 Abs. 3 StGB). Auch wenn es schwer wird das Gespräch der Täter zu beweisen, könnte die Polizei eine Anzeige des Straftatbestandes aufnehmen. Die Entscheidung darüber wird letztlich von einer anderen Instanz getroffen.
Mich Interessiert:
Was ist euch schon bezüglich solcher Fälle passiert? Was habt ihr erlebt?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass man ohne Konsequenzen auf fremde Roller, Motorräder steigen oder in offene Cabrios klettern darf...
Beste Antwort im Thema
War ja klar, dass einigen Subjekten auch bei mehrmaligen Nachfragen nach rechtlichen Grundlagen nur rohe Gewalt einfällt. "Typisch Motorradfahrer." 😉
32 Antworten
Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Warum sollte es verboten sein? Mal ganz konkret die §§ angeben!
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Warum sollte es verboten sein? Mal ganz konkret die §§ angeben!
Das ist jetzt nicht dein ernst?
Du denkst das man einfach so geparkte Fzg aus der Parklücke entfernen kann, nur weil gegenüber ein kleinerer Parkplatz frei ist?
Und jetzt verlangst Du noch §§ dafür?
😰🙄
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Warum sollte es verboten sein? Mal ganz konkret die §§ angeben!
Du verrennst Dich da gerade, Menschenverstand ist noch vorhanden ?
Nicht alles ist per §§ geregelt, oder willst du beim Sch....en auch die entsprechenden §§ am Klo vor Dir haben müssen ?
GreetS Rob
Ähnliche Themen
Wenn meine Frau sagt, ich dürfe nicht im stehen pinkeln, frage ich auch nach der Rechtsgrundlage. 😉
Und ich bin froh, in einem Staat zu leben, wo §1 StGB gilt.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Wenn meine Frau sagt, ich dürfe nicht im stehen pinkeln, frage ich auch nach der Rechtsgrundlage. 😉
Meine würde Dir einfach die Reinigungsutensilien in die Hand drücken und sagen: das ist
die Grundlagemein lieber Stehpinkler mit zu kurzem Schw...erl. 😉
GreetS Rob
Moin .
So wie ich das verstehe geht es darum das man jemanden dabei erwischt .
Dazu kann ich nur sagen , wenn ich sehe wie einer an meinem Motorrad rumfummelt oder gar , wie hier erwähnt , es aus der Parklücke schiebt um seinen Wagen da rein zu stellen , würde er an Ort und Stelle einen halben Liter Blut durch die Nase spenden .
Paragraphen sind mir in solchen Fällen völlig Schnuppe , wenn einer sich an meinem Eigentum oder meiner Familie zu schaffen macht kriegt er es mit mir zu tun und nicht mit der Polizei .
Gruß Ole .
Die rechtliche Grundlage hierzu besteht, allerdings sollte man als Besitzer darauf achten, daß man bei seinen Handlungen nicht die Grenze zum Notwehr-Exzess überschreitet. Dann könnten die Folgen für den Besitzer nämlich ziemlich unangehm und teuer ausfallen.
Zitat:
Original geschrieben von Old Ole
Dazu kann ich nur sagen , wenn ich sehe wie einer an meinem Motorrad rumfummelt oder gar , wie hier erwähnt , es aus der Parklücke schiebt um seinen Wagen da rein zu stellen , würde er an Ort und Stelle einen halben Liter Blut durch die Nase spenden .
Paragraphen sind mir in solchen Fällen völlig Schnuppe , wenn einer sich an meinem Eigentum oder meiner Familie zu schaffen macht kriegt er es mit mir zu tun und nicht mit der Polizei .
Maulheld, solche 'Gewaltandrohungen' sind meist vom PC aus einfacher und 'sicherer', solltest du tatsächlich soetwas vorhaben, würdest Du mit Körperverletzung (Maßnahme völlig überzogen) wesentlich mehr ausfassen als der Eigentums'verletzer'.
Aber meist sind solche 'Helden' nur solange 'Helden' bis der Typ dann vor ihnen steht 😁
GreetS Rob
War ja klar das von dir wieder mal nur Beleidigungen und Unterstellungen , über Leute die du gar nicht kennst, kommen . Aber vom PC aus lässt es sich ja anonym und gefahrlos bewerkstelligen .
War ja klar, dass einigen Subjekten auch bei mehrmaligen Nachfragen nach rechtlichen Grundlagen nur rohe Gewalt einfällt. "Typisch Motorradfahrer." 😉
Zitat:
War ja klar das von dir wieder mal nur Beleidigungen und Unterstellungen , über Leute die du gar nicht kennst, kommen . Aber vom PC aus lässt es sich ja anonym und gefahrlos bewerkstelligen .
So ganz unrecht hat er da wohl nicht.
Mag sein dass man im Moment etwas sauer ist, aber steht man dann direkt vor der Person, schlägt man so schnell nicht zu. Man muß neben rechtlichen Konsequenzen auch mit ganz anderen rechnen.
Zitat:
"Typisch Motorradfahrer."
Bitte keine derartigen Pauschalisierungen! Es gibt in jeder Gruppe schwarze Schafe. Und seien es nur die, die andersdenkende einfach in eine Schublade schieben.
Anfassen eines anderen Fahrzeuges ist nicht strafbar, solange keine Beschädigung entsteht. Das gleiche gilt für das drauf setzen. Es darf dabei halt nur keine Beschädigung entstehen.
Dass das ganze natürlich nicht schön ist, ist ein anderes Thema. Das gleiche ist, wenn die Alarmanlage schon bei Berührung angeht. Das darf sie so nicht. Denn es könnte jemand ausversehen dagegen gekommen sein. Nun dieser Person eine Straftat unterjubeln? Anders sieht es aus, wenn man Gewalt anwenden muss um die Alarmanlage auszulösen. Aber auch hier muss von Absicht und ausversehen unterschieden werden. Es kann ja sein, das der roller ausversehen umgeschmissen wurde... Kommt natürlich dann auch noch drauf an, ob der Verursacher es dann meldet oder nicht. Aber auch das ist ein anderes Thema.
Fazit :
Reine Berührung ist nicht strafbar.
Oftopic :
Hört doch bitte mal auf, gleich die anderen, die anders denken oder anderer Meinung sind, zu beleidigen. Das artet ja langsam hier aus...
Grüße
Forster
Zitat:
Original geschrieben von Forster007
[.............................]Fazit :
Reine Berührung ist nicht strafbar.
Oftopic :
Hört doch bitte mal auf, gleich die anderen, die anders denken oder anderer Meinung sind, zu beleidigen. Das artet ja langsam hier aus...
Grüße
Forster
Ja "reine Berührung" ist nicht strafbar !! Doch wie weit darf "reine Berührung" gehen ??
Da sah ich mal einen etwa 4-5 jährigen Jungen auf dem Dach eines Pkw's stehen und mit dem Körper und den Knien solche Bewegungen machen dass das Autodach schön "Pleng - pleng - pleng" machte !!! 😰
Das gefiel ihm offenbar sehr, denn er wollte nicht damit aufhören.
Als ich seinen Vater rief, der um der Hausecke rumstand, kam von ihm im Säuselton zu seinem Sohn: "Komm da runter" !!! 😕
Also: wie weit darf "reine Berührung" gehen ???
kbw 😰
Wie schon gesagt, es kommt auf die Beschädigung an. Bei deinem Beispiel geht es zu weit, weil Kratzer oder Festigkeit des Daches vorprogrammiert ist.
Grüße
Forster