Fremdes Fahrzeug besteigen, berühren, anfassen, daran wackeln.

Hi Leute,

dies ist vermutlich kein Forum, in denen es viele Juristen gibt, dennoch bin ich der Meinung, dass dies ein interessantes Thema für uns ist, da hier sicherlich einige Rollerfahrer mit viel Erfahrung sind.

Darum geht es:
Ihr stellt euren Roller verschlossen an einem Ort ab und fremde Leute fummeln an dem Fahrzeug herum, besteigen es oder testen, ob es eine Alarmanlage hat. Gerne auch ähnliche Vorfälle, die ihr erlebt habt.

Mir persönlich ist folgendes passiert:
Es waren zwei männliche Personen an meinem Roller und haben sich darüber unterhalten, wie man das Lenkradschloss knacken kann. Der eine hat meinen Lenker angefasst und die Alarmanlage ging los. Dann haben sie von meinem Roller abgelassen und sich entfernt. Die Personen konnten von der Polizei ermittelt werden und da mein Roller (Der Alarmanlage sei Dank) nicht beschädigt worden ist, passiert nichts weiter.

Meines Wissens ist auch schon der Versuch einer Sachbeschädigung strafbar (§ 303 Abs. 3 StGB). Auch wenn es schwer wird das Gespräch der Täter zu beweisen, könnte die Polizei eine Anzeige des Straftatbestandes aufnehmen. Die Entscheidung darüber wird letztlich von einer anderen Instanz getroffen.

Mich Interessiert:
Was ist euch schon bezüglich solcher Fälle passiert? Was habt ihr erlebt?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man ohne Konsequenzen auf fremde Roller, Motorräder steigen oder in offene Cabrios klettern darf...

Beste Antwort im Thema

War ja klar, dass einigen Subjekten auch bei mehrmaligen Nachfragen nach rechtlichen Grundlagen nur rohe Gewalt einfällt. "Typisch Motorradfahrer." 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Rizutto


Ich kann mir kaum vorstellen, dass man ohne Konsequenzen auf fremde Roller, Motorräder steigen oder in offene Cabrios klettern darf...

solange nichts beschädigt wird, kannst du im prinzip wie ein affe drauf rumklettern...

...erst wenn der besitzer des fahrzeuges dir eine unterlassungserklärung unter die nase hält, wirds teuer!

Ganz klar Anzeige wegen versuchter Sachbeschädigung und versuchtem Diebstahl stellen wenn man das durchziehen will. Allein schon das Alarmauslösen kann auf jeden Fall schon als rechtliches "ansetzen" zum Tatbestand versuchter Diebstahl gedeutet werden.

Die Chancen sind mangels Beweisen allerdings dünn. Ich persönlich würde allerdings aus Prinzip Anzeige erstatten, vlt spricht es sich ja in der örtlichen Szene herum dass bei Dir in der Straße die Sache zu heiß für Diebe wird. Besser als nichts.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Rizutto


Ich kann mir kaum vorstellen, dass man ohne Konsequenzen auf fremde Roller, Motorräder steigen oder in offene Cabrios klettern darf...
solange nichts beschädigt wird, kannst du im prinzip wie ein affe drauf rumklettern...

...erst wenn der besitzer des fahrzeuges dir eine unterlassungserklärung unter die nase hält, wirds teuer!

Nö, das glaub ich nicht.

Wo kämen wir hin, wenn man jeden der vorbei läuft eine Unterlassungserklärung an die Backe kleben soll?

Wenn mein Cabrio offen am Parkplatz steht, hat da keiner rein zu klettern.

Genauso ist es mit nem Zweirad. Da hat auch keiner dran rum zu fingern.

Es ist auch im Straßenverkehr, ob bewegt oder geparkt, mein Eigentum und keine öffentliche Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Ja-Ho


Nö, das glaub ich nicht.

und wegen WAS sollte man sich strafbar machen, wenn man ein anderes fahrzeug anfasst und dabei nichts beschädigt wird?

genau das ist nämlich der knackpunkt! strafbar wirds erst dann, wenn:
a. etwas beschädigt wird,
b. der besitzer darauf hinweißt, das er dies nicht möchte!

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Anfassen ja, Auf- oder Einsteigen, nein.
Wär ja so wie wenn die Haustür offen steht.
Oh, Tür ist offen, geh ich mal rein und schau mich um.

Na ja,wenn beim aufsitzen auf dem Fahrzeug der Hauptständer verbogen wurde ,haste doch ne Beschädigung.😉
Und somit eine Sachbeschädigung die strafbar ist.

An "sowas" werden wir uns dank der Gesetzgebung unserer links-grünen Volksvertreter so langsam gewöhnen müssen, auch dass man "in den Mond guckt" wenn so einer sich den Roller mal für eine Spritztour "ausleiht und dann irgendwo ins Gelände wirft, wenn man da keine Vollkaskoversicherung hat...
....und die "Täter" lachen nur !!!

kbw 🙁

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Ja-Ho


Nö, das glaub ich nicht.
und wegen WAS sollte man sich strafbar machen, wenn man ein anderes fahrzeug anfasst und dabei nichts beschädigt wird?

genau das ist nämlich der knackpunkt! strafbar wirds erst dann, wenn:
a. etwas beschädigt wird,
b. der besitzer darauf hinweißt, das er dies nicht möchte!

schon schlimm für was rechtlich nicht gebildete Leute ein "danke" bekommen. Nicht mal der Unterschied von "Versuch" zur "vollendete Tat" scheint bekannt.

Dann sollte man sich mit seinem Rat auch etwas zurückhalten.

Es geht ja nicht darum dass sich jemand auf eine Harley setzt um ein Foto von sich knipsen zu lassen, es wird vielmehr durch das absichtliche Auslösen der Alarmanlage verdeutlicht dass ein bedingter Diebstahlsvorsatz vorliegt (Bedingung=keine Alarmanlage).

Selbst wenn der potentielle Dieb dann davon ablässt, ist es immer noch ein Versuch, da dieser schon zu der Tat angesetzt hat, und nicht freiwillig zurück getreten ist, sondern durch von ihm nicht begründete Umstände davon abgelassen hat (Alarmanlage).

http://dejure.org/gesetze/StGB/23.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html (siehe Absatz II)
http://dejure.org/gesetze/StGB/24.html

Zitat:

Original geschrieben von mrsing48


Es geht ja nicht darum dass sich jemand auf eine Harley setzt um ein Foto von sich knipsen zu lassen, es wird vielmehr durch das absichtliche Auslösen der Alarmanlage verdeutlicht dass ein bedingter Diebstahlsvorsatz vorliegt (Bedingung=keine Alarmanlage).

Vielleicht macht er auch nur eine Sitzprobe ohne Hintergedanken und die Aufrichtung vom Seitenständer löst den Alarm aus.

Ganz ohne Werkzeug lässt sich ein ordnungsgemäß abgestelltes Kraftrad ja sowieso nicht wegfahren. Schließlich ist es per definition gegen unbefugte Benutzung gesichert. 😉

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von mrsing48


Es geht ja nicht darum dass sich jemand auf eine Harley setzt um ein Foto von sich knipsen zu lassen, es wird vielmehr durch das absichtliche Auslösen der Alarmanlage verdeutlicht dass ein bedingter Diebstahlsvorsatz vorliegt (Bedingung=keine Alarmanlage).
Vielleicht macht er auch nur eine Sitzprobe ohne Hintergedanken und die Aufrichtung vom Seitenständer löst den Alarm aus.
Ganz ohne Werkzeug lässt sich ein ordnungsgemäß abgestelltes Kraftrad ja sowieso nicht wegfahren. Schließlich ist es per definition gegen unbefugte Benutzung gesichert. 😉

Sitzprobe kann er beim Händler machen.

Aber nicht beim Eigentum anderer Leute.

Klar sollte er es dort machen.

Aber denken wir uns einen noch extremeren Fall aus, wo ein frecher Autofahrer ein Kraftrad aus einer Parklücke rausschiebt, um seinen Pkw dort zu parken.
Natürlich mal angenommen ohne Beschädigung und das Krad auch wieder ordnungsgemäß in unmittelbarer Sichtweite abstellen. Sagen wir mal: nur etwas platzsparender als vorher.
Ich wüsste nicht, gegen welche Vorschrift das verstoßen würde.

Und Fälle von durchaus sinnvoller Geschäftsführung ohne Auftrag sind auch nicht selten.
Wenn der Fahrer nach einem Unfall mit dem Krankenwagen weggefahren wurde, ist er eher froh, wenn die Polizei sich um sein Eigentum kümmert. Macht sie auch, sie hat ja Garantenstellung.
Überflutete Tiefgarage etc. wären weitere denkbare Szenarien.

Wo schiebt er das Krad denn hin wenn die Lenkradsperre drin ist?
Wo schiebt er das Krad aus der Parklücke hin? Auf den Gehsteig, ins Parkverbot, auf die Straße?
Das geparkte Fahrzeug geht einen anderen einen feuchten Dreck an. Von wegen aus der Parklücke schieben.

Z.B. in die kleinere Parklücke daneben. Wo ein Krad noch gut reinpasst, ein Pkw aber nicht.
Ich will das nicht verteidigen oder gar empfehlen. Das Risiko dabei etwas falsch zu machen oder gar für bereits vorhandene Schäden ungerechtfertigt in Anspruch genommen zu werden, ist erheblich.
Aber einfach so kann man aus einem Anfassen nicht eine Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit folgern.

Das FZG wurde dort richtig geparkt.
Was gibt einen PKW-Fahrer das recht das Krad aus der Parklücke zu entfernen?
Es ist die Aufgabe der Polizei Fzg von bestimmten Orten zu entfernen.
Jeder andere hat die Finger davon zu lassen.

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