Freiwilliges Software-Update GLC 250d

Mercedes GLC X253

Hallo liebe GLC 250d-Fahrer,

nach dem 220d sind wir also auch dran, oder vielleicht nicht?
Unten angehängt ist das Schreiben vom KBA (!) an mich mit MB-Logo im Briefkopf. Es handelt sich um eine "freiwillige Kundendienstmaßnahme", somit muss ich dieser nicht Folge leisten, wenn ich das nicht wünsche. Die Software-Aktualisierung führt ohnehin nicht zu einer Änderung der 6 b-Einstufung.

Die Komplexität der Motorsteuerung sei derart komplex, dass man mir das nicht erklären muss, weil ich ohnehin zu blöde bin, das zu verstehen. Was ich aber verstehe ist, dass mein Fahrzeug optimal fährt und in Relation zum Fahrzeuggewicht einen sehr sparsamen Kraftstoffverbrauch hat.

Es wird mitgeteilt, dass die Änderungen der Software sich auf den Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoss oder Stickoxidemissionen auswirken können. Wenige Zeilen später wird mir gewährleistet, dass es "keinen relevanten Einfluss" auf den Kraftstoffverbrauch etc. haben werde.

Wenn ich das Update also machen lasse, habe ich ganz schlechte Karten, wenn ich einen nachteiligen Effekt nachweisen will, da bin ich sicher. Eine Erhöhung des AdBlue-Verbrauchs würde ich, wie die Mehrheit der Leser des GLC-Forums klaglos hinnehmen. So wird das aber nicht kommuniziert.

Ich rechne damit, dass viele oder zumindest einige das Update aufspielen lassen, um das es hier geht. Ich bitte darum, die entsprechenden Erfahrungen hier möglichst gesichert und vergleichbar darzustellen.

Grüße
docsupp

Seite 1
Seite 2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Atles1 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:36:49 Uhr:


Ich war heute bei einen Volvo Händler und wollte meinen GLC in Zahlung geben wegen dieser Diesel Schumelei.
Auto ist EZ 6/2017 KM bisher 31 000 ich würde noch ca. die Hälfte vom Kaufpreis bekommen !!!
Das muß mann sich mal vorstellen.......

Nicht in Hysterie verfallen! 😉
GLC ist eh das bessere Auto und nach wie vor fahre ich, trotz einiger Knallköpfe, immernoch total
entspannt durch's Ländle... 😁
Und daran wird sich auch in absehbarer Zeit nichts ändern!
Garantiert!
MfG

83 weitere Antworten
83 Antworten

Noch einmal zur Erinnerung, ich habe es schon mehrfach geschrieben.

Bei mir hat sich der tatsächliche Adblue Verbrauch nicht bzw. kaum verändert.
Das einzige was sich verändert hat, ist die Anzeige für die Restlreichweite

GLC 250d
Werksauslieferung März 16
Reichweite Ad Blue laut Anzeige 25.000 km
Tatsächliche Reichweite 26.000 km

1. Update in 2017
Reichweite Ad Blue laut Anzeige 12.500 km
Tatsächliche Reichweite 26.000 km !!!!!

2. Update in 2018 (KBA Update)
Reichweite Ad Blue laut Anzeige 11.300 km
Tatsächliche Reichweite noch nicht ganz klar, nach 13.000 km lautet die Restfahrstrecke AdBlue 5.800 km.
Das lässt hoffen, dass die Reichweite immer noch 25.000 km beträgt.

Was luesi schreibt ist schon erstaunlich. Aber ich sehe das als Fakt an, weil sich mein AdBlue-Verbrauch ebenso verhält: konträr zur Anzeige.
Drehen die also hauptsächlich die Einspritzmenge in Abhängigkeit von x und y hoch, um das NOx zu drücken? Eine andere Erklärung, so komplex das auch immer sein mag, sehe ich nicht wirklich.
Das macht doch auch keinen Sinn, deswegen noch mehr CO2 in die Luft zu blasen.

Zitat:

@urmel331 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:22:42 Uhr:


Es handelt sich doch um ein f r e i w i l l i g e s Update. Bei den angeordneten Update vom KBA bekomme ich garantiert Probleme beim TÜV bzw. mit den Straßenverkehrsbehörden. Falls einmal zwischen hellblauen und dunkelblauen Plaketten unterschieden werden sollte hat es evtl. Auswirkungen auf die zugeteilte "Farbe". So weit sind wir aber noch nicht.

Ich lehne das Update ab, da es laut DB in die Abgasrückführung eingreift }> sprich die Abgasdurchführungsrate wird angehoben (Stickoxydverminderung) je nach Betriebspunkt des Motors. Da ist die Gefahr groß, das die Kanäle für die Abgasrückführung versotten. Kosten der Rep. ca.: 3500 €

Da die Stickoxyde in der Warmlaufphase im Unterflur-SCR-System wegen der Anfangs tiefen Temperaturen der Anlage nicht eleminiert werden können wird DB nichts anderes übrig bleiben als in der Kaltlaufphase mit einer hohen Abgasrückführungsrate zu fahren. Da lauert die Gefahr der Versottung. Auch wird der DPF mehr beanspucht. Kurzstreckenbetrieb sollte out sein.

Die neue Motorengeneration, die im GLC für das Modelljahr 2020 verbaut werden soll, hat diese Probleme nicht. Hier sitzt der Partikelfilter mit SCR-Kat,s vorne im Motorenbereich. Er erreicht "praktisch sofort" bzw. schnell seine Betriebstemperatur von 400 Grad C. Deshalb sind diese Motoren neben EURO 6d/6 evtl. auch schon EURO 7 fest.

Habe gerade mit meinem Freundlichen von Mercedes-Benz wegen dem Software-Update gesprochen.
Er hat mir ganz klar erklärt, das man das Update nicht machen muss. Es ist jedem selbst überlassen, es ist freiwillig. Die Allgemeine Betriebserlaubnis ( ABE ) für das Fahrzeug kann nicht entzogen werden.
Das Schreiben kommt vom Kraftfahrt-Bundesamt ( KBA ) und nicht von Mercedes. ( siehe Absender ). Mercedes hat dem KBA nur die Daten zur Verfügung gestellt. Dieses Software-Update ist wahrscheinlich das Ergebnis einer Einigung zwischen Mercedes und KBA bis es rechtlich geklärt ist. Mercedes ( Hr. Zeche)
hatte ja im Fernsehen erklärt, das alles Rechtens an dem Diesel-Motor ist. Das KBA ist anderer Meinung. Mercedes führt zur Zeit eine richterliche Entscheidung herbei ( Klage gegen das KBA ). Bis zu dieser Entscheidung hat man sich mit dem KBA auf das freiwillige Software-Update geeinigt. Mercedes hat das Software-Update auf Druck des KBA entwickelt. Das war Bestandteil der vorläufigen Einigung mit dem KBA, bis zur Richterlichen Entscheidung.
Eigentlich warnt bzw. gibt es einen Hinweis von Mercedes verdeckt in dem Schreiben gegen das Software-Update. In dem Abschnitt aus dem Schreiben, ich zitiere: - Die Komplexität der Motorsteuerung ist aus technischer Sicht sehr hoch. Änderungen an der Software können sich auf eine Vielzahl von Parametern auswirken. Dazu ........
Das sagt nach meiner Beurteilung: Wir haben so gut und schnell es ging, auf die Aufforderungen des KBA ein freiwilliges Software-Update zu entwickeln, reagiert. Wir können nicht 100-prozentig garantieren das keine Fehler durch das Update entstehen. Natürlich übernehmen wir eine zeitlich begrenzte Garantie auf die techn. Auswirkungen des Update.
Wäre Mercedes nicht auf diese Einigung mit dem KBA eingegangen, hätte wohl das KBA die Betriebserlaubnis für diese Dieselmotoren ( OM 651 ) entzogen.
Dies ist eine rein persönliche Einschätzung und Beurteilung auf die freiwillige Kundendienstmaßnahme.
Ich werde kein Software-Update machen lassen. Mein Freundlicher durfte das so deutlich scheinbar nicht sagen. Aber er bejahte immer wieder bestimmte Aussagen von mir.
P.S. Der Brief wird vom KBA versandt. Wenn wir annehmen es sind ca. 500000 Betroffene und einen Portopreis von 50 Cent, dann sind das 250000 Euro Steuergelder nur für den Versand. Aber was soll´s, wir haben es ja, vor allem unsere Bundesregierung. Für jeden Scheiß haben wir Geld, nur nicht für die wichtigen Dinge im Leben: Armut arbeitender Leute, Bildung, Pflege, Gesundheit, Straßen um nur einige zu nennen.

anscheinend haben verschiedene MB Fahrer nicht die gleichen Schreiben erhalten. Meines war durchaus verschieden.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Elle55 schrieb am 12. Dezember 2018 um 12:52:39 Uhr:



Zitat:

P.S. Der Brief wird vom KBA versandt. Wenn wir annehmen es sind ca. 500000 Betroffene und einen Portopreis von 50 Cent, dann sind das 250000 Euro Steuergelder nur für den Versand. Aber was soll´s, wir haben es ja, vor allem unsere Bundesregierung. Für jeden Scheiß haben wir Geld, nur nicht für die wichtigen Dinge im Leben: Armut arbeitender Leute, Bildung, Pflege, Gesundheit, Straßen um nur einige zu nennen.

Das Schreiben kommt von der Daimler AG und nicht vom KBA. Es wird lediglich eine interne Registerummer für die Aktion und die Adresse des KBA mit angegeben. Das KBA wird auch mit Sicherheit keine eingehenden Floskeln verwenden, wie etwa "wir danken Ihnen für das Vertrauen, dass Sie uns mit dem Kauf eines unserer Fahrzeuge entgegen gebracht haben". Zudem tragen Anschreiben vom KBA keinen Stern im Briefkopf und im Impressum wird auch nicht der Vorstand der Daimler AG aufgeführt.

Schau mal auf Seite 1 dieses Threads nach. Im ersten Beitrag des TE ist das Anschreiben als Bildanhang beigefügt.

Und dass, was dir dein 🙂 da so erzählt hat in puncto "freiwillige Teilnahme" würde ich erst einmal nicht als die Wahrheit schlechthin betrachten. Frage ihn einmal, ob er dir solche eine Aussage schriftlich gibt. Die Überschrift "Freiwillige Kundendienstmaßnahme" im Anschreiben von Daimler bezieht sich nicht darauf, dass man es sich als Kunde aussuchen kann, ob man das Update nun durchführen lässt oder nicht. Die Daimler AG ist anderer Auffassung als das KBA und betrachtet es daher aus ihrer Sicht als eine Maßnahme, der man aus freien Stücken zugestimmt hat, um das KBA zu besänftigen. So wahrt man sein Gesicht und wurde nach offizieller Darstellung nicht gezwungen, einen Rückruf durchzuführen.

Ich bedanke für die komptente Diskussion. Das sind schon merkwürdige Blüten, die die NOx-Geschichte mit sich gebracht hat. Man weiß wirklich nicht ganz genau, was Fakt ist. Gab es doch bislang nicht.
Aber jeder kann jetzt mal seinen Standpunkt haben, und wir sehen, wie es weitergeht.
Bitte einfach berichten.

Zitat:

Das Schreiben kommt von der Daimler AG und nicht vom KBA. Es wird lediglich eine interne Registerummer für die Aktion und die Adresse des KBA mit angegeben. Das KBA wird auch mit Sicherheit keine eingehenden Floskeln verwenden, wie etwa "wir danken Ihnen für das Vertrauen, dass Sie uns mit dem Kauf eines unserer Fahrzeuge entgegen gebracht haben". Zudem tragen Anschreiben vom KBA keinen Stern im Briefkopf und im Impressum wird auch nicht der Vorstand der Daimler AG aufgeführt.

Schau mal auf Seite 1 dieses Threads nach. Im ersten Beitrag des TE ist das Anschreiben als Bildanhang beigefügt.

Und dass, was dir dein 🙂 da so erzählt hat in puncto "freiwillige Teilnahme" würde ich erst einmal nicht als die Wahrheit schlechthin betrachten. Frage ihn einmal, ob er dir solche eine Aussage schriftlich gibt. Die Überschrift "Freiwillige Kundendienstmaßnahme" im Anschreiben von Daimler bezieht sich nicht darauf, dass man es sich als Kunde aussuchen kann, ob man das Update nun durchführen lässt oder nicht. Die Daimler AG ist anderer Auffassung als das KBA und betrachtet es daher aus ihrer Sicht als eine Maßnahme, der man aus freien Stücken zugestimmt hat, um das KBA zu besänftigen. So wahrt man sein Gesicht und wurde nach offizieller Darstellung nicht gezwungen, einen Rückruf durchzuführen.

Ich weis nicht, ob Du auch ein Schreiben zum Freiwilligen Software-Update erhalten hast. Ich nehme an, nein. Deshalb verweist Du auf die Bilder des Schreibens in dem Anfangs Thread.
Hier sende ich mal ein Bild von den Briefbogen in dem sich das Schreiben befand. Da ist nichts vom Stern oder Mercedes-Benz zu sehen. Der Absender ist eindeutig das KBA.
Das Schreiben wurde von Mercedes-Benz für das KBA verfasst. Dazu wurde Mercedes-Benz bei der Einigung verpflichtet. Der Versand erfolgte aber durch das KBA.
Freiwillig heißt immer noch das ich entscheide ob ich es möchte. Es ist keine Anordung bzw. Aufforderung dies machen zu lassen. Das Schreiben ist eine vorläufige Einigung zwischen KBA u. Mercedes-Benz bis es ein Gerichtsurteil gibt. Mercedes-Benz behauptet ja, dass alles rechtens ist und die Vorschriften des Gesetzgebers eingehalten wurden.

Bild vom Briefumschlag

Der zweite Satz oder Abschnitt sagt doch alles aus. Ich zitiere:

" In Abstimmung mit den Behörden werden wir im Rahmen einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme die Software des Motorsteuergerätes von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 b aktualisieren. Dieses Software-Update für ihr Fahrzeug liegt nun vor und kann aufgespielt werden. "

Es ist eine Kann-Regelung und keine Muß-Regelung. Das KBA und Mercedes-Benz haben sich bis zum Gerichtsurteil auf diese Regelung geeinigt.

Mal eine andere Frage: Es wird ja nur 24 Monate gegeben auf etwaige Spätfolgen des Updates. Was machen da die Wenigfahrer? Ich habe in 2 Jahren gerade mal 17.000km abgespult.
Garantieverlängerung fordern vor dem Update auf faire 10 Jahre oder direkt auf x Kilometer ab Update?
Ist das durchsetzbar?
Mein Auto ist gekauft und ich habe durchaus vor, den Wagen länger zufahren.
Ein Verkauf macht ja keinen Sinn...

Zitat:

@Totti-Amun schrieb am 13. Dez. 2018 um 08:38:36 Uhr:


Ich habe in 2 Jahren gerade mal 17.000km abgespult.

Wirklich einen Diesel gekauft für diese Laufleistung?
Dachte immer es gibt einen "Breakevenpoint" für oder gegen einen Diesel als Entscheidungshilfe. Habe in 3 Jahren jetzt 106 tkm drauf und als meine Frau im gleichen Zeitraum "nur" 50tkm mit ihrem Diesel gefahren ist, ihren umgetauscht in einem Benziner.

Just my 2 Cents.
Gruß Zuli

Zitat:

@ZSaleh schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:06:03 Uhr:



Wirklich einen Diesel gekauft für diese Laufleistung?
Dachte immer es gibt einen "Breakevenpoint" für oder gegen einen Diesel als Entscheidungshilfe. Habe in 3 Jahren jetzt 106 tkm drauf und als meine Frau im gleichen Zeitraum "nur" 50tkm mit ihrem Diesel gefahren ist, ihren umgetauscht in einem Benziner.

Just my 2 Cents.
Gruß Zuli

Ja, und es war die richtige Entscheidung.
Der Benziner hat keinen OPF (die nächste Sau, die durchs Dorf getrieben wird) und solange es den nicht gibt, ist ein Benziner kein Thema. Bei meiner Ausstattung, realem Verbrauch (und relevanter Dieselpreise) und den Kosten für Versicherung und Steuern war der Diesel bereits für mich ab 5.500km/anno günstiger, es gibt dafür gute Benzin/Diesel Rechner. Ich habe meine Verbräuche und Laufleistungen der letzten 10 Jahre vor Entscheidung pro Diesel aufbereitet und bin ja immer noch im grünen Bereich. Freilich hatte ich mit 15.000 - 17.000km pro Jahr gerechnet, aber wie gesagt, ich bin im grünen Bereich, solange ich über 5.500km fahre. Weniger sollte es jetzt aber nicht werden.

Zitat:

@Elle55 schrieb am 13. Dezember 2018 um 00:59:59 Uhr:


Der zweite Satz oder Abschnitt sagt doch alles aus. Ich zitiere:

" In Abstimmung mit den Behörden werden wir im Rahmen einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme die Software des Motorsteuergerätes von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 b aktualisieren. Dieses Software-Update für ihr Fahrzeug liegt nun vor und kann aufgespielt werden. "

Es ist eine Kann-Regelung und keine Muß-Regelung. Das KBA und Mercedes-Benz haben sich bis zum Gerichtsurteil auf diese Regelung geeinigt.

Das UpdateI ist bei meinem Wagen seit 16.10.2018 installiert. Und was soll ich sagen: er funktioniert noch.

Zitat:

@Hans-U. schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:25:17 Uhr:


Das UpdateI ist bei meinem Wagen seit 16.10.2018 installiert. Und was soll ich sagen: er funktioniert noch.

😁
You made my day...
Wenn man den ganzen Unkenrufen und Spezialisten hier Glauben schenken muss, sollte er ja zumindest nur noch rückwärts fahren können.

Zugegeben, er läuft durchaus im kalten Zustand rauer, aber meine Start-Stopp-Automatik funktioniert so wie vorher (bei Kälte eben etwas später), der Kraftstoffverbrauch hat sich auch wieder auf dem Wert vor dem Update eingependelt und sonst kann ich keine Beschwerden äußern.

Zitat:

@Hans-U. schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:41:01 Uhr:


Zugegeben, er läuft durchaus im kalten Zustand rauer

Gibt es dazu eine vernünftige Erklärung, ausser dass vielleicht die Leerlauf-Drehzahl reduziert wurde...?...
Vielleicht ist es auch nur ein Empfinden, jetzt ist es ja auf einmal kalt geworden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen