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Freischaltung von Tagfahrlicht

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 25. April 2021 um 16:57

Hallo,

gibt es die Möglichkeit der Freischaltung von Tagfahrlicht?

So, dass bei Zündung an, die Scheinwerfer automatisch an sind

oder hilft hier nur die Nachrüstung von zusätzlichen Lampen.

Gruß

Hannes

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26 Antworten

Positionen für mögliches Tagfahrlicht.

https://www.ath-hinsberger.de/Tagfahrlicht-montieren-Hoehe/

Um das zu machen, müsste entweder das Abblendlich gedimmt werden, oder das Standlicht stärker sein um es als Positionslicht dann wieder zu dimmen.

Tagfahrleuchten dürfen ja nur alleine leuchten und dürfen eine gewisse Helligkeit weder überschreiten noch unterschreiten, genau wie ihr Abstrahlwinkel festgelegt ist.

mir persönlich ist zumindest nicht bekannt, da dies beim 208er irgendwie einprogrammiert werden kann.

Leichti

Ich glaube nicht das das geht. Mein 320 kommt aus Dänemark, und da muss ich auch das Licht von Hand anschalten.

Themenstarteram 3. Mai 2021 um 17:58

Hallo,

ich möchte doch lediglich, dass bei Zündung an, das normale Abblendlicht aktiviert wird.

Hat das noch kein "Bastler" realisiert?

Gruß

Hannes

Hallo Hannes,

da ist nichts mit einfach basteln, weil das ganze System Can-Bus gesteuert ist.

Die ganze Logik liegt im Lichtschalter verbaut.

Grüße Ulf

Du müsstest das geführte Dauerplus vom Schalter auf die Leitungen des Stand- u. Abblendlichts mit einem zusätzlichen Relais vom Zündungsplus Stufe2 unterbrechen. Die Ausschaltung muss vom elektronischen Relais erkannt werden, wenn Zündungsplus getrennt wird.

 

Machst Du alles ohne Relais wirst Du wohl eher Dein Auto warm sanieren. Das hält der Kabelbaum nicht aus. Deshalb werden bereits im Serienzustand Relais zum Aufschalten benutzt. ;)

 

Ich weiß jetzt nur nicht, ob das Fernlicht "massegeschaltet" wird, da die Phase (die von Dir ja getrennt wird) schon am Scheinwerfer anliegt.

Aber dem könntest Du durch Montage von zwei zusätzlichen Fernscheinwerfern aus dem Weg gehen.

 

Die Abblendscheinwerfer können dann auf jeden Fall nicht mehr manuell geschaltet werden.

 

Lass Dich überraschen was der TÜV sagen wird...

 

"Tagfahrleuchten" sind nur als zusätzliche Scheinwerfer zulässig. Gibt's hier auf MT reichlich Treads.

Tagfahrlicht ist ja jetzt kein typisches MB Problem.

 

Resümee:

Einfacher ist es wohl, jedesmal das Fahrlicht einzuschalten und einen Lichtwarner zwischenzuschalten.

 

LG

Daniel schrieb:

"Die Abblendscheinwerfer können dann auf jeden Fall

nicht mehr manuell geschaltet werden.

Lass Dich überraschen was der TÜV sagen wird"...

"Lichtmodul Defekt"... wird der TÜV sagen. :rolleyes:

 

Gruß, mike. :)

Themenstarteram 4. Mai 2021 um 21:00

Hallo,

ist ja interessant. Von CAN-BUS gesteuert habe ich schon einmal etwas gehört.

So ist z.B. beim Touareg, der auch so gesteuert ist, bei der 1. Modellserie ab 2002 das sogenannte US-Fahrtlicht programmierbar.

Diese Umstellung beinhaltet, dass z.B. die Xenon bei Zündung an brennen oder auch die Halogen.

Das Rücklicht jedoch aus ist. Der Touareg der 1. Serie hat nämlich auch kein Tagfahrlicht.

Warum sollte so etwas beim W208 nicht funktionieren?

Gruß

Hannes

Hallo,

 

Nein, geht nicht, weil...

 

- Andere Hersteller, wie BMW etc., haben auch das Abblendlicht als "Tagfahrlicht" genutzt und, wie Du selber beschreibst, insbesondere die Rückleuchten wurden nicht mit aufgeschaltet.

 

- Mercedes hat dies nicht gemacht, soweit ich weiß.

 

- Ergo: Die Leute schalteten nachts kein Licht mehr manuell auf und fuhren ohne eingeschaltete Rücklichter. Nach vorn hat man ja genug gesehen.

 

- Das hat der Gesetzgeber ausnahmsweise mal schnell bemerkt und hat 2011 zusätzliche Tagfahrscheinwerfer eingeführt. Letztlich hat er einfach nur gesagt, dass wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, müssen Begrenzungsleuchten (Standlicht), Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung mit eingeschaltet sein.

Nunmehr schalten einige Hersteller nur die Hauptscheinwerfer mit etwa 30% weniger Helligkeit auf (das Abblend- oder Fernlicht wird "gedimmt") was dann wieder zulässig ist. Den Unterschied sieht man aber ;)

 

- Die Fahrzeuge, die Du selber beschreibst, genießen den sog. Bestandsschutz bis 2011. Genauso wie Fahrzeuge die beispielsweise vor 1976 ab Werk keine Sicherheitsgurte haben (Rücksitzbank ab 1984 Pflicht), müssen diese auch nicht nachrüsten.

 

- Aber wenn MB das eben nicht gemacht hat, dann gibt's auch keinen Bestandsschutz.

 

...deshalb.

 

LG

Themenstarteram 4. Mai 2021 um 22:42

Hallo,

wenn es bei MB nicht geht, nun gut.

Gleichwohl gibt es Neuzulassungen und auch Typgenehmigungen nach 2011, die zwar üer eine automatische Lichtschaltung mit der Aktivierung von Tagfahrlicht (meist in den SW befindliche LED) verfügen, doch das Rücklicht nicht anmachen.

Hier ist zwar ein Lichtsensor verbaut, der das Fahrtlicht (incl. Rücklicht) bei Dämmerung oder Regen automatisch einschaltet, doch man hat wohl noch kein Mittel gefunden, dass diese Wirkunng auch bei Nebel erreicht.

Ergo fahren die Fahrer dieser Fahrzeuge bei Nebel im Allgemeinen nicht nur blind durch Gegend, nein, man kann sie auch Achtern nicht sehen.

@Dabido

Danke für die Aufklärung

uns bleibt dann wohl nur der Griff zum Lichtschalter.

Hannes

wer das "H" Kennzeichen anstrebt sollte solche Basteleien eh sein lassen....

Tagfahrlich für PKWs war mit die Dämlichste Erfindung Ever

Seinerzeit wurde bei Motorräder Fahren am Tag mit Licht Pflicht, Ziel war das weniger Motorradfahrer Sterben weil sie von Autofahrern übersehen wurden.

Die Unfallzahlen gingen auch tatsächlich runter.

Aber leider nur solange bis irgend ein Wirrkopf entschied das auch Autos am Tag mit Licht fahren sollten.

Das Thema "Tagfahrlicht" wurde leider nicht zu Ende gedacht

"Das Thema Tagfahrlicht wurde leider nicht zu Ende gedacht".

Das stimmt, denn...

dazu kommt tatsächlich auch noch die zusätzliche CO2 Belastung... :rolleyes: link:

https://de.wikipedia.org/.../Tagfahrlicht?...

 

mike. :)

1

Es ist schon einige Jahre her, aber es gab schonmal so ein Thema, für Skandinavien gab es glaube ein anderes Lichtmodul, bei dem das Abblendlicht schon beim Starten brannte.

Ich meine jemand hier im Forum hatte mal so einen CLK und hat es zurück auf D umgerüstet.

Ich würde hier einfach mal die Suchfunktion füttern

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 05. Mai 2021 um 00:42:26 Uhr:

Gleichwohl gibt es Neuzulassungen und auch Typgenehmigungen nach 2011, die zwar üer eine automatische Lichtschaltung mit der Aktivierung von Tagfahrlicht (meist in den SW befindliche LED) verfügen, doch das Rücklicht nicht anmachen.

Ja, das ist auch zulässig. Spätestens im Dunkeln bemerkt man, dass es nicht hell ist ;) ....also sollte der Fahrer es merken.

 

Das damalige Abdimmen der Scheinwerfer kostete den Herstellern zusätzlich Geld. Insgesamt ist das Verbauen von LED-Stripes o.ä. deutlich günstiger und vor allem haben die meisten Tagfahrlichter heutzutage einen Wiedererkennungswert. Wahrlich wichtig für die Hersteller, völlig unwichtig für den eigentlichen Zweck.

 

Letztlich ist auch meiner Meinung heutzutage das Tagfahrlicht kontraproduktiv und trägt keinesfalls zur Sicherheit maßgeblich bei.

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