Freie Fahrt für freie Radler?
Guten Tach zusammen,
hab eben dieses hier gefunden:
Ich als begeisterter Auto-, Motorrad und Fahrradfahrer weiß noch nicht so recht, wie sich die Situation entwickeln wird und was ich davon halten soll. Hier in Berlin muss man als Radler bereits jetzt, und vor allem auf Radwegen, extrem aufpassen, dass man nicht unter die Räder kommt.
Ob dieses Gesetz zur Entspannung beiträgt, kann ich noch nicht genau sagen. Aber ich finde, dass die Radwege sehr viel besser sein könnten, als sie momentan sind.
So, was meint Ihr? Gut so? Oder war es besser, wie es war?
Beste Antwort im Thema
Man merkt, dass der Verfasser dieses Textes Autofahrer nicht leiden kann und diese mehr oder weniger pauschal als rücksichtslose "Verkehrsschädlinge" über einen Kamm schert. Das erweckt in mir das Gefühl, dass dieser Autor genau zu DER Klientel Radfahrer gehört, die auch gerne mal auf ihrem Rechtsvorteil als schwächerer Verkehrsteilnehmer pocht - egal ob es ungesund ist oder nicht.
Zitat:
Viele Autofahrer wollen rollende Hemmnisse nicht akzeptieren. Dem Radfahrer hilft da nur ein dickes Fell und ein gesundes Selbstbewusstsein.
Dieses gesunde Selbstbewusstsein bringt dem Autofahrer vielleicht Punkte und eine Geldstrafe ein - der Radler fährt ins Krankenhaus oder auf den Friedhof. Den "Tip" des Autors halte ich daher für groben Unfug - weil er lebensgefährlich ist.
Gruss
Jürgen
226 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wie ich das verstehe ist das auch weiterhin, nach dem 1. September, gültig!Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
wie siehts denn aus. in dem bußgeldkatalog steht eine strafe für nichtbenutzen des radweges: http://www.velo2010.de/bussgeldkatalog-fahrrad/ ist dies nun bis september gültig oder seit der kohl ära nicht mehr? mensch, das ist konfus...und hättest du dann die olle aus OHV behindert, also mehr strafe zahlen müssen?
Zumal Lesen können von Vorteil ist.
Ich schrieb doch, dass ich regelkonform, also rechtens, auf der fahrbahn unterwegs war. Ich musste nur diesen scheiß Kasper, der die Ampeln bei Rot überfuhr, mehrfach weider überholen, weil er nur Spaziertempo fuhr.
Am heimischen Rechner muss ich wohl mal meine Signatur barbeiten. Vorab aber schon das passende Zitat mit Link:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html
Kein Zitat, weil mich der alte Internetexplorer 6.irgendwas ärgert.
Aber es gibt jeden Tag mindestens 5 Autofahrer, denen ich §2 Abs. 4 StVO vorbeten müsste, weil sie glauben, ich müsste den radweg nutzen.😠
Zum Kotzen sowas!!!
Unter Umständen kann auch ein Radler andere Töten. Das will ich nicht ausschließen. Ich denke mal, dass dies aber nur ein ganz kleiner Prozentsatz ist. Hier in Berlin passiert ja dauernd was. Vor zwei Tagen: eine ältere Dame (wie im Bsp. hier) ist einfach nach links abgebogen und wurde von einem Auto erfasst. In diesem Fall war die (ältere) Dame wohl die Hauptverursacherin.
Vor ein paar Wochen ist ein Radler ebenfalls verstorben, der auf einem Radweg stark bremsen musste. Schwere Kopfverletzungen. (Will jetzt kein weiteres Fass aufmachen, aber der hatte keinen Helm auf). Ihm war ein Passant vor's Rad gelaufen. Um den nicht zu treffen hatte der Radler überbremst und ist gestürzt. Der Passant, der ohne zu gucken auf den Radweg gelaufen war, war danach flüchtig.
Vielleicht kommt es mir so vor, aber die tödlichen Unfälle treffen überproportional ältere Leute, die nach meiner Beobachtung meist langsam unterwegs sind.
Du hast geschrieben, mein lieber Patti, dass du regelkonform am Haltebalken angehalten hast. Das du da korrekt auf der Straße warst lässt sich daraus nicht unbedinngt ableiten. Aber nun sag, ist dort ein Fahrradweg mit einem Schild? Wenn nicht, woher wusste die Autofahrerin das dort ein Radweg ist.
Und du zu dem Typen der über Rot fuhr. Organspender ist er ja noch nicht, er scheint ja sich auch vorher vergewissert zu haben. Aber dann noch so langsam fahren, dass man wieder überholt wird und das obwohl da ja möglicherweise noch ein Radfahrweg neben war ist wirklich falsch. Wenn ich schon über rot fahren, dann auch dort wo es sinnvoll ist. Nun macht keinen Streß wegen der Formulierung. Sinnvoll im praktischen Sinne des persönlichen Vorwärtskommens im Verkehrsfluß unter Berücksichtigung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Soweit so gut - der Vertrauensgrundsatz (ich glaube in D §1) ist für mich für Radfahrer, Betrunkene u.s.w NICHt anwendbar - hier sind spielende Kinder noch berechenbarer.
In Deutschland ist der Vertrauensgrundsatz anders geregelt. Es gibt ihn zwar, aber im Endeffekt steht der Paragraph 1 der StVO im Gegensatz dazu, da er vom Autofahrer ständige Vorsicht und Rücksicht verlangt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz
@patti106:
Ich weiß, dass man den Radfahrweg nur dann benutzen muss, wenn es eine Beschilderung gibt. Das hatte ich hier auch schon mehrmals geschrieben und das ist sogar in dem Link von taxidiesel durch den Hinweis auf § 2 Abs. 2, 4 StVO enthalten.
Soviel ich bis jetzt mitbekommen habe, wird an diesem § 4 StVO nichts geändert oder täusche ich mich? Worüber diskutiert man hier nun also die ganze Zeit?
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Am paragraphen wird nichts geändert. Das zitat galt auch dem Taxidiesel.
Ebenso @ Taxidiesel.
Die Autofahrerin kam auf die Idee, dass da ein Radweg war, bzw ist, weil dort einer existiert. Nur ist dieser nicht Nutzungspflichtig.
Aber deswegen wurde ich unweit dieser Stelle auch schonmal von einem Hundeführer der Polizei im zivilen Fahrzeug rausgewunken.
Zwei Wochen später gab es ein Entschuldigungsschreiben von ihm.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Du hast geschrieben, mein lieber Patti, dass du regelkonform am Haltebalken angehalten hast. Das du da korrekt auf der Straße warst lässt sich daraus nicht unbedinngt ableiten. Aber nun sag, ist dort ein Fahrradweg mit einem Schild? Wenn nicht, woher wusste die Autofahrerin das dort ein Radweg ist.Und du zu dem Typen der über Rot fuhr. Organspender ist er ja noch nicht, er scheint ja sich auch vorher vergewissert zu haben. Aber dann noch so langsam fahren, dass man wieder überholt wird und das obwohl da ja möglicherweise noch ein Radfahrweg neben war ist wirklich falsch. Wenn ich schon über rot fahren, dann auch dort wo es sinnvoll ist. Nun macht keinen Streß wegen der Formulierung. Sinnvoll im praktischen Sinne des persönlichen Vorwärtskommens im Verkehrsfluß unter Berücksichtigung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Ja, das schrieb ich auch. Aber immernoch:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Vor allem, wenn er ALLES liest.😉
Zitat:
Original geschrieben von patti
Ich fuhr heute schön regulär auf der Fahrbahn zur Arbeit. Da gab es dann einen älteren Herren im Blauman auf einem altenn Rennrad. Der fuhr auch bei Rot drüber. Als ich regelkonform am haltebalken ankam, konnte ich aus dem LKW den beifahrer hören, der etwas von Organspendeausweis murmelte. Recht hat er. Standen da doch drei Radler noch an der Ampel, nur der vierte versaute das radfahrerbild.
PS:
Nichtnutzungspflichtige radwege sind in meinen Augen nur rot gepflasterte Gehwege.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Am paragraphen wird nichts geändert. Das zitat galt auch dem Taxidiesel.
wenn du den §2 Abs 4 meinst, der ändert sich sehr wohl. Die Formulierung wird im Bezug darauf, das eine Benutzungspflicht nur dann besteht, wenn ein Radweg mit den Zeichen 237,240 oder 241 ausgeschildert ist, wird deutlicher. Außerdem kommt die Möglichkeit hinzu linksseitige Radwege mit einem Benutzungsrecht auszustatten.
Bisher ist es so, Radwege in Fahrtrichtung links dürfen nicht (keine Beschilderrung) oder müssen (Beschilderrung) benutzt werden.
Und gerade da werden hoffentlich die Pflichtschilder fallen. Diese sind oft für Kinder / ältere Leute angebracht, damit diese da fahren dürfen, was bisher dazu geführt hat, das deswegen alle da fahren müssen. Dieses Problem ist zumindest theoretisch bald gelöst.
Zitat:
Original geschrieben von Ducati-Niko
Vielleicht kommt es mir so vor, aber die tödlichen Unfälle treffen überproportional ältere Leute, die nach meiner Beobachtung meist langsam unterwegs sind.
Das kommt dir nicht nur so vor, das ist statistisch erwiesen.
Ach so ein regulär geht doch in seiner Bedeutung aufgrund der zahlreichen Verwendung oft mal unter . Ich bezweifle auch nicht, dass du bei deiner enormen Monatsfahrleistung deine Wege nicht kennst, dachte nur, dass rechts ein beschilderter RW ist und du ihn nicht nutzt, da er unter den konkreten Bedingungen nicht zumutbar ist, voller Glasscherben, Öl oder Fallgruben. Drum wollte ich Verständnis gegenüber der Autofahrerin äußern, die dich auf dem Radweg sehen wollte, der diese Umstände vielleicht nicht klar waren.
Woran erkennt man überhaupt einen Radweg der nicht verpflichtend ist? An dem weißen Fahrrad auf dem Boden?
Und Sirion, die Diskussion richtet sich darum, wie der Radfahrer sich im aktuellen Verkehrsgeschehen verhalten sollte. Zumindest ein bisschen. Es ändert sich aber dauernd, wir sind ja bei MT 😉
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Woran erkennt man überhaupt einen Radweg der nicht verpflichtend ist? An dem weißen Fahrrad auf dem Boden?
Zum Beispiel. Der Rest wurde von L.Sirion schon ausführlich dargestellt. Fazit: Ohne Schild kein Radweg.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das kommt dir nicht nur so vor, das ist statistisch erwiesen.Zitat:
Original geschrieben von Ducati-Niko
Vielleicht kommt es mir so vor, aber die tödlichen Unfälle treffen überproportional ältere Leute, die nach meiner Beobachtung meist langsam unterwegs sind.
Ok, dann war mein Eindruck nicht so subjektiv. Ich frage mich warum ist das so? Die älteren Herrschaften fallen ja nicht gerade mit Durchschnittsgeschwindigkeiten auf. Oft habe ich eher das Gefühl, dass sie überfordert sind und trotz der langsamen Geschwindigkeit übersehen werden und/oder teilweise Ihr Rad nicht richtig unter Kontrolle haben.
Also, wenn die meisten Opfer älter sind (angenommen 60 plus), warum bleiben dann nur die jungen "Rowdys" und Raser als Selbstmörder in Erinnerung? Wie gesagt, vieles in diesem Faden erinnert mich an Motorradthreads. Teilweise die gleichen Argumente.
langsam habe ich den eindruck manche hier anwesende versuchen durch ihre "bei rot über ampel als radfahrer soll straffrei sein" negative stimmung zu ungunsten der radfahrer zu machen Oo was mich in einem autoforum nicht wirklich verwundern würde ... aber muss man das so offensichtlich/dümmlich machen?
Liegt evt. daran, das ältere Radfahrer nicht mehr so gut die Fehler von Anderen ausgleichen können ?
Gerade ältere Radfahrer fahren ja lieber auf Radwegen, fühlen sich dort sicher. Und genau dieses Sicherheitsgefühl ist halt fatal, wenn dann plötzlich Rechtsabbieger, Fahrzeuge aus Seitenstraßen, ... die Vorfahrt nehmen.
Das könnte gut sein, Guenni. Wir "jungen" (hüstl. hüstl.) steigen dann halt voll in die Eisen, lupfen das Hinterrad und gut. Gerade bei den älteren VTs passiert gleich viel mehr. Auch wenn'se langsamer sind.
Dazu kommen noch gewöhnungsbedürftige Radwege, die teilweise nicht gerade die Sicherheit erhöhen.
Wenn ich unterwegs bin, gehe ich davon aus, dass mir an diesem Tag sehr wahrscheinlich jemand die Vorfahrt nimmt. Ständige Alarm-Bereitschaft quasi. Das hilft und man bekommt ein Auge für potentiel gefährliche Situationen. Wie beim Motorradfahren.
ich find die erweiterten rechte der radler richtig gut, allerdings geht mir der gesetzgeber nicht weit genug.
ich postuliere eine kennzeichenpflicht fuer radler, eine fahrradsteuer, und die einfuehrung einer haftpflichtversicherungspflicht fuer radler.
denn wenn sie die gleichen rechte wie andere einfordern, sollen sie sich auch an den allgemeinen kosten beteiligen.