fragen zur gebrauchtwagengarantie
Hi!
Sorry dass ich deswegen nochmal nen thread aufmach' aber:
- Habe ich bei einem Fahrzeug dass ich gebraucht kaufe (welches noch ca. ein halbes jahr werksgarantie hat) auch eine Gebrauchtwagengarantie?
- Habe ich trotsdem ein recht auf eine, da ich ja beim händler gekauft habe?
- was ist bei defekten, wenn der händler meint dass ich keine hab/dass keine mit abgeschlossen wurde; hätte ich ne chance vor gericht?
THX
gruß Sven
17 Antworten
Wenn sven sowas -> "Real Garant" hat wäre es sinnvoll die Bestimmungen mal einzustellen. Falls nicht denke ich mal hilft es ihm wenig weiter.
Viele Grüße
g-j🙂 der meint Rechtschutz Versicherung anrufen (falls vorhanden) und ab zur Beratung
So, heut früh Auto abgegeben und gesagt dass ich die mängel gerne über die gebrauchtwagengewährleistung beseitigt hätte.
Meister meinte er hätte keine ahnung wie das geregelt sei aber schaut was sich machen lässt, er war sehr freundlich und auch optimistisch dass ich keinen € blechen müsse.
-warten wir mal ab,auto soll am fr fertig sein-
Hi bugmakerxxl!
Könntest Du die Bestimmungen mal online stellen?
Bei mir ist auch gerade die Entscheidung fällig, was ich als Garantieverlängerung nehme...
Wäre echt nett!
Danke & Ciao
Ralfisti