Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

Beste Antwort im Thema

Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Also zu aller erst, bevor es wieder heißt ich würde rumheulen: Nach dem Stand der Pressemitteilung werde ich tatsächlich noch eine Prämie von 3.000€ bekommen, vorausgesetzt das Auto kommt halbwegs nach Plan. Darüber freue ich mich wirklich sehr, denn auch wenn das Geld nicht einkalkuliert war im Leasing, sind es trotzdem 3.000€. Heißt: Komplette Gasnachzahlung für 2023 und noch einen Satz Winterreifen!

Und zum Thema:
1. Ich finde es einfach nur dumm, dass man den Ablauf nun nicht angepasst hat. Die Förderung geht nun aufs Ende zu, der Topf ist zeitlich sowie auch vom Geld her stark beschränkt. D.h. es wird viele treffen, die dann einfach die "versprochene" Förderung nicht mehr kriegen, weil entweder das Fahrzeug zu spät kam oder der Topf leer ist. Ein System mit Antrag vor Bestellung und Förderzusage wäre so viel besser gewesen.
2. Das Ende ist trotzdem unklar. Es sollen maximal 2,5 Milliarden ausgezahlt werden, aber wurden nicht bereits jetzt schon mehr ausgezahlt (mit 1,3 Mio. ausgezahlten Prämien)? Sind die 2,5 Milliarden ab jetzt? Das wären dann nochmal ca. 600.000 Fahrzeuge, also voraussichtlich Anfang bis Mitte 2024.
3. Die Dienstwagenregelung für PHEVs bleibt, die hätte man in meinen Augen zumindest perspektivisch abkündigen müssen (z.B. in 1 bis 2 Jahren)
4. Keine Förderung mehr für PHEVs finde ich in Ordnung, die Argumentation kann ich nachvollziehen. PHEVs sind trotzdem eine tolle Sache, besonders in privater Hand. Man darf nicht vergessen: aus 1 Elektroauto kann man 5 PHEVs bauen von der Batterie her.

Ingesamt: besser als gedacht, gerade für mich, aber einfach nicht zufriedenstellend.

Ich finde die Deckelung ehrlich gesagt auch unsinnig: Entweder direkt ab dem 1.1. nur noch für Privatpersonen oder völlig unbeschränkt. Die Formulierung "E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr." sind doch blanker Hohn - ohne Förderung könnten sich die wenigsten Privatpersonen so ein Fahrzeug leisten.
Dazu natürlich das leidige Thema "Antragstellung erst nach Zulassung": Dass wir ein so beliebtes E-Auto wie den Enyaq bestellt haben, der stand jetzt nach 18 Monaten im August 23 kommen soll, fällt vermutlich nicht nur uns jetzt auf die Füße, wenn der Fördertopf bis dahin schon leer sein sollte..

"Heißt: Komplette Gasnachzahlung für 2023 und noch einen Satz Winterreifen!"

Das mit den Winterreifen vergiss mal lieber, bis zur Gasrechnung für 2023 kannst du froh sein, mit den 3.000,- € auszukommen.

So schlimm wird es bei uns nicht @PeterBH, dank Smarthome & mittleres Stockwerk zahlen wir momentan nur ca. 400€ an Heizkosten (inkl. Warmwasser) - Preiserhöhung gab es auch noch nicht. Das Smarthome wird jetzt für den Winter nochmal runterreguliert (19°C statt 21°C), dann wären es selbst bei einer Verdreifachung noch unter 1000€ 😉 Das sollte auf jeden Fall für den Satz Winterräder reichen.

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... ist bei mir ähnlich, ich hatte für 2021 Kosten von 393 € für Heizung und Warmwasser. Bei uns im Haus wird mit Solarthermie geheizt und wenn das nicht mehr reicht, schaltet sich eine Gastherme zu.

Aber diese 393 € sind ja nicht nur die Gaskosten, das sind ja die Gesamtkosten der Heizung (also incl. Betriebsstrom, Wartun, Kaminkehrer usw. usw.) und die Abrechnungskosten und Mietkosten für Messgeräte sind auch noch mit drin. Und das steigt ja nicht in dem Maße wie die reinen Energiekosten.

Ich rechne da zukünftig auch mit maximal 1.000 €.

Wofür jeder einzelne seine BAFA Prämie einsetzt, sollte man ja selbst entscheiden.

Hier geht es ja um was anderes 😉

Zu den 4500€ bzw. 3000€ ab 2023 kommt dann noch der Herstelleranteil dazu?

Zitat:

@Atlas561 schrieb am 27. Juli 2022 um 20:17:04 Uhr:


Zu den 4500€ bzw. 3000€ ab 2023 kommt dann noch der Herstelleranteil dazu?

Ja, aber:

https://www.bmwk.de/.../...habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html

Zitat:

Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Mal schauen, was das am Preisgefüge ändert oder auch nicht, weil man so eine etwas verschleierte Preiserhöhung machen kann.

notting

@phchecker17 :

Dann hast du echt Glück, unser monatlicher Abschlag (freistehendes EFH) für Gas wurde soeben angehoben auf 315,- €, lag vor einem Jahr bei 136,- €, sind 130% und ich glaube nicht, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Im Büro von 60,- € auf 100,- €, und Gas wird nur für die Heizung gebraucht, kein Warmwasser. Ist eine Steigerung von 68 % und die E-Heizungen sind gestern geliefert worden.

Gelten ab 2023 die Wertgrenzen für den Nettolistenpreis des Grundmodells oder den Nettolistenpreis des gekauften Fahrzeuges. Falls letzteres relevant: Zu welchem Zeitpunkt muss das Fahrzeug die Wertgrenzen unterschreiten? Bei Kauf oder bei Zulassung?

Immer bei Zulassung.

Und welcher ist noch nicht definiert, ich gehe vom Nettolistenpreis des konkreten Autos aus.

Ich habe mein Auto im März 2022 bestellt.

Wird aber vorraussichtlich heuer nicht mehr kommen.

Wie sieht es da mit dem Herstellerbonus aus?
Bleibt da der ursprünglich zugesagte Wert erhalten?

Wenn es tatsächlich auf den NLP des Fahrzeuges bei Zulassung ankäme, wäre das im dynamischen Marktumfeld die nächste Lotterie

Zitat:

@winkewinke schrieb am 28. Juli 2022 um 05:26:56 Uhr:


Wenn es tatsächlich auf den NLP des Fahrzeuges bei Zulassung ankäme, wäre das im dynamischen Marktumfeld die nächste Lotterie

Absolut.
Nervig, dass die keine Planungssicherheit schaffen.

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