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Dienstwagen: E-Auto BLP 60.050€ 0,25% oder 0,5%

Themenstarteram 21. Juni 2023 um 9:56

Guten Morgen in die Runde,

weil der Steuerberater unserer Firma dazu keine treffende Aussage geben konnte und die Informationen vom BMF hierbei auch schwierig zu verstehen sind, mal folgende Frage, die mir jemand am besten mit einer Quelle darstellen könnte:

Ich würde mir gerne über meinen Arbeitgeber ein neues Elektroautozulegen. Dies hat einen BLP von 60.050€.

Jetzt gibt es ja die Regelung, dass bis 60000€ die 0,25% Versteuerung angewendet wird und bei mehr 0,5% als geldwerter Vorteil.

Darüber hinaus gibt es seit 2009 die Abrundungsregelung. D.h. es wird immer die nächste hunderter Stelle abgerundet.

Nun gibt es bei mir zwei Szenarien:

1. Das BLP wird abgerundet und die 0,25% greift.

2. Es wird nicht abgerundet und die 0,5% greift.

Vielen Dank im Voraus.

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41 Antworten

Der Fall ist doch klar. Es wird auf 60.000 Euro abgerundet. Wieso weiss der Steuerberater das nicht?

Ist denn ausgeschlossen, dass sich der BLP während der Liefer- oder Wartezeit nochmal erhöht? Soweit ich weiß zählt immer der BLP bei Erstzulassung des Fahrzeugs auf Basis der aktuellen Preisliste, nicht der tatsächliche Preis im Kaufvertrag.

Wichtiger Punkt.

"Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit X % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt."

Bei Audi z. B. kam das schon vor. Am Tag der Zulassung galt ein höherer BLP.

Um sich etwas Luft zu verschaffen, könnte man auf ein Extra verzichten.

Ich würde auch prüfen, was genau mit "bis zu" gemeint ist, denn es könnte mathematisch auch heißen <60.000€ also nur bis 59.999,99€ einschließlich

Zitat:

@Gustaf_Larson schrieb am 21. Juni 2023 um 12:12:34 Uhr:

Der Fall ist doch klar. Es wird auf 60.000 Euro abgerundet. Wieso weiss der Steuerberater das nicht?

Ich weiß, der Beitrag ist schon ein wenig älter, aber vielleicht hat noch jemand das gleiche Probleme wie der TE. Die Lösung ist nicht, dass die 60.050€ abgerundet werden.

Vielmehr ist der Prüfungsschritt wie folgt:

Betragen die Anschaffungskosten nicht mehr als 60.000€, d.h. maximal 60.000?

i) Falls dies der Fall sein sollte, ist die Bemessungsgrundlage auf ein Viertel zu kürzen, d.h. 15.000€ (bei BLP 60.000€). Hiervon müssen dann 1% geldwerter Vorteil, d.h. 150€ versteuert werden.

ii) Sind die Anschaffungskosten jedoch > 60.000€, bspw. 60.050€, dann greift nur die Kürzung auf die Hälfte, d.h. 30.025€. Diese werden dann abgerundet auf 30.000€. Hiervon müssen dann 1% geldwerter Vorteil, d.h. 300€ versteuert werden.

Quelle: BMF-Schreiben v. 05.11.2021 sowie EStG

Ab dem 01.01.2024 steigt die Grenze auf 70.000 EUR BLP.

Steht das schon fest? shop4tesla schreibt vor zwei Wochen, dass der Betrag auf 80.000,- € angehoben werden soll. Allerdings muss der Gesetzesentwurf noch durch die Gremien. Und es gibt schon viel Kritik, da die Anhebung dazu führt, dass Anreize für die Anschaffung von großen, schweren und übermotorisierten Autos geschaffen werden. Außerdem führt das dazu, dass die Autokonzerne weniger in kleine, bezahlbare Wagen investieren und sich stattdessen auf die teuren, großen Autos, die mehr Gewinn bringen, konzentrieren.

Die 80.000 EUR waren der Vorschlag der Regierung, der Bundestag hat daraus dann 70.000 EUR draus gemacht.

Das Gesetz hat den Bundestag am 17.11. passiert, es fehlt noch der Bundesrat.

Der Bundesrat hat nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungsausschuss eingeschaltet.

Das Gesetz ist also noch nicht durch.

Für Steuergeschenke ist es der falsche Zeitpunkt.

Wie sieht es aktuell aus? Ist das Gesetz jetzt final (bis 70k) durch?

 

Zählt eigentlich Bestelldatum oder Erstzulassung…? Weil dementsprechend würde ich schauen dass mein 67k teurer BMW iX1 der nächste Woche kommen soll, erst in KW1 angemeldet wird…

Zitat:

@strohy83 schrieb am 19. Dezember 2023 um 07:33:25 Uhr:

Wie sieht es aktuell aus? Ist das Gesetz jetzt final (bis 70k) durch?

Zählt eigentlich Bestelldatum oder Erstzulassung…? Weil dementsprechend würde ich schauen dass mein 67k teurer BMW iX1 der nächste Woche kommen soll, erst in KW1 angemeldet wird…

Kein Vermittungsausschuss mehr in 2023, daher erst einmal keine Verabschiedung des Gesetzes. Auch sind die Regelungen nicht in einem anderen Gesetz aufgegangen, daher ist im Moment abwarten angesagt.

Zitat:

@strohy83 schrieb am 19. Dez. 2023 um 07:33:25 Uhr:

Zählt eigentlich Bestelldatum oder Erstzulassung…?

Für den geldwerten Vorteil gilt immer der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Wurde weiter oben auch schonmal geschrieben.

Das führte in der Vergangenheit durch lange Lieferzeit und Listenpreiserhöhung schonmal dazu, dass Autos plötzlich über die 60.000-Grenze kamen.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 19. Dezember 2023 um 15:50:42 Uhr:

Zitat:

@strohy83 schrieb am 19. Dez. 2023 um 07:33:25 Uhr:

Zählt eigentlich Bestelldatum oder Erstzulassung…?

Für den geldwerten Vorteil gilt immer der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Wurde weiter oben auch schonmal geschrieben.

Das führte in der Vergangenheit durch lange Lieferzeit und Listenpreiserhöhung schonmal dazu, dass Autos plötzlich über die 60.000-Grenze kamen.

In meinem Fall wäre ich ja aktuell mit 67.000 auf jeden Fall drüber. Dann hoffe ich dass BMW erst 1 Woche später ausliefert…und hoffe dass die Änderung auf 70k durch geht…

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