Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Zitat:
@motor_talking schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:51:41 Uhr:
Dem ganz aktuellen ADAC-Artikel mangelt es leider auch an der entscheidenden Stelle an Präzision in der Formulierung:
Zitat:
@motor_talking schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:51:41 Uhr:
Zitat:
[ADAC-Zitat wie auch in meinem Posting]
Das könnte man auch so verstehen, dass ab 2022 nur noch die Mindest-Normreichweite verlangt wird und das CO2 kein Alternativ-Kriterium mehr ist. Kann man auch die zugrundeliegende Quelle nachlesen, denn dort müsste es ja eindeutig formuliert sein?
Da mir das bewusst war, habe ich in meinem Posting noch einen zweiten Link reingemacht.
notting
Zitat:
@Xentres schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:59:15 Uhr:
Die alte Koalition hat es mit der Verlängerung der Innovationsprämie verkackt, die neue Koalition lässt sie zumindest in 2023 weiterlaufen.
Auch wenn einige Ampelkoalitionäre das gerne für sich reklamieren, so wurde die Fortsetzung der Prämie doch von der alten Regierung beschlossen, wie auch die Änderungen zum Ende 2022.
Allerdings wurde die Umsetzung in den Ausschüssen blockiert, da man auf andere Mehrheiten nach der Wahl hoffte.
Zitat:
@Fred4712 schrieb am 12. Dezember 2021 um 00:37:08 Uhr:
Auch wenn einige Ampelkoalitionäre das gerne für sich reklamieren, so wurde die Fortsetzung der Prämie doch von der alten Regierung beschlossen, wie auch die Änderungen zum Ende 2022.
Allerdings wurde die Umsetzung in den Ausschüssen blockiert, da man auf andere Mehrheiten nach der Wahl hoffte.
Beschlossen ist halt nicht umgesetzt. Eine Unterscheidung, die viele früher so wohl nicht gemacht hätten.
Merkwürdig ist, dass Anpassungen am Umweltbonus sehr zügig umgesetzt wurden, während bei der Verlängerung der Innovationsprämie nahezu ein Jahr lang nichts passiert ist.
Dafür gibt es wenig gute Erklärungen, so dass man parteipolitische Motivationen wohl nicht ausschließen kann.
Die Verlängerung ist hier ausführlich diskutiert worden.
Hallo,
Ich habe einen e c4 bestellt, welcher für 4 Jahre geleast wird.
Aufgrund von Rabatten für Schwerbehinderte , soll das Auto auf unsere minderjährige Pflegetochter zugelassen werden.
Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt einen Antrag stellen kann?
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Zitat:
@bastitechnicker schrieb am 13. Dezember 2021 um 21:16:03 Uhr:
Ich habe einen e c4 bestellt, welcher für 4 Jahre geleast wird.
Aufgrund von Rabatten für Schwerbehinderte , soll das Auto auf unsere minderjährige Pflegetochter zugelassen werden.
Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt einen Antrag stellen kann?
https://www.bafa.de/.../neuen_antrag_stellen.html
Lies dort unter "Häufige Fragen" - "Antragsverfahren" bitte:
- Muss ich persönlich den Antrag stellen und alle Unterlagen einreichen oder kann das ein anderer übernehmen?
- Dürfen sich Erwerber und Halter unterscheiden?
- Darf mein/e Ehepartner/in einen Antrag stellen und das Fahrzeug wird auf mich zugelassen?
Hab mich noch nicht so tief damit beschäftigt, aber ich habe noch nichts von einem Mindestalter des Antragsstellers gelesen. Wobei man davon ausgehen darf, dass bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte unterschreiben muss (falls es für den Antrag nicht reicht bzw. es z. B. wg. dem Rabatt nicht möglich ist, dass du das Auto auf dich zulässt).
Dumme Frage an dich: Ist man als Pflegeeltern auch der/die Erziehungsberechtigte?
notting
Zitat:
@bastitechnicker schrieb am 13. Dezember 2021 um 21:16:03 Uhr:
Hallo,
Ich habe einen e c4 bestellt..
Dafür gibt es eine eigene Sparte auf MT (Unterrubrik Wissen), Aber ich glaube solche Rabatte kann man fasst generell in der Pfeife rauchen. Und bei E gibt es meist keinen unterschied Zum Hersteller Prämien-Anteil.
LinkHabeck verlängert die Prämie, aber mit Abstrichen bei Plug-in-Hybriden
13.12.2021 Von dpa und Doris Pfaff
Der zum Ende des Jahres auslaufende Umweltbonus soll verlängert werden, kündigte am Montag Wirtschaftsminister Robert Habeck ein. Der Autohandel und die Verbände reagieren darauf erleichtert. Einen Haken gibt es jedoch für Plug-In-Hybride mit einer geringeren Reichweite: Für sie läuft die Förderung wie gehabt aus.
Der neue Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) verlängert die staatliche Förderung von Elektroautos bis Ende 2022. Diese war bisher bis zum Jahresende befristet.
Beim Autogipfel vor einem Jahr hatte die Politik die Zusage gegeben, die Ende 2021 auslaufende Prämie bis 2025 zu verlängern. Allerdings wird die Innovationsprämie nicht uneingeschränkt verlängert. Denn die Förderung für Plug-in-Hybride mit einer Reichweite von weniger als 60 Kilometern oder mehr als 50 Gramm C02-Emissionen ausstoßen, soll am 31. Dezember 2021 nicht nur auslaufen, sondern verschärft werden.
Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn für den Kauf noch in diesem Jahr der Förderantrag gestellt wird. Und der kann nur dann gestellt werden, wenn das Fahrzeug auch zugelassen ist. In den bisherigen Richtlinien gilt das Zulassungsdatum als entscheidendes Datum für den Umweltbonus. Das für die Förderanträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge (Stand 8.12.2021). Ab 1. Januar 2022 gilt dann für PHEV, dass sie nur förderfähig sind, wenn sie eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometer Reichweite aufweisen oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer haben.
Grundsätzlich reagierte das Kfz-Gewerbe auf die Nachricht aus dem Wirtschaftsministerium erleichtert. Erst vergangenen Freitag hatte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den neuen Wirtschaftsminister in einem Schreiben auf die immer noch ausstehende und von der vergangenen Bundesregierung mehrfach angekündigte Innovationsprämie hingewiesen.
„Unsere Betriebe, aber auch die Kundinnen und Kunden haben nun Rechtssicherheit, dass für die bestellten Fahrzeuge bei der Auslieferung auch im nächsten Jahr die bisherige Förderungspraxis weiter gültig ist“, sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.
Förderantrag für Plug-in-Hybride bei fehlender Reichweite und mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß muss noch 2021 gestellt werden
Bislang hatte die Branche befürchtet, dass trotz der Versprechen der Politik die bisherige Richtlinie ersatzlos auslaufen könnte. Der Kfz-Handel sah sich deshalb stark unter Druck und befürchtete einen Einbruch des E-Marktes, der ohnehin stark unter den Lieferverzögerungen der Hersteller leidet. Mehrfach hatte der ZDK deshalb die neue Förderrichtlinie eingefordert.
Wäre die Richtlinie nun ersatzlos ausgelaufen, hätten Tausende bereits bestellte, aber noch nicht ausgelieferte E-Fahrzeuge keine Prämie erhalten. Bis Ende 2022 gilt die Innovationsprämie nun so fort. Allerdings sollte sich der Handel im Einzelfall genau über die Lieferfähigkeit informieren. Laut einem aktuellen Bericht der Zeitschrift „Auto Motor und Sport Moove“ vom 7. Dezember haben einige Modelle eine Lieferzeit von mehr als einem Jahr, etwa der Audi Q4 E-Tron oder der Plug-in-Hybrid Mercedes GLE 350 e.
Weitere Änderungen ab 2023
Ab 2023 müssen sich Autokäufer auf Veränderungen bei der Förderung einstellen. Für Käufer von Plug-in-Hybriden mit einer maximalen Reichweite von weniger als 60 Kilometer und mehr als 50-Gramm CO2-Ausstoß, greifen die Änderungen wie gesagt noch in diesem Jahr. Wie sich das konkret bei den Autohändlern auswirkt und wie viele Kunden deshalb leer ausgehen werden, kann der ZDK bisher noch nicht absehen.
Ab dem Jahr 2023 sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, wie das Wirtschaftsministerium am Montag in Berlin mitteilte. Dieser solle über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden – so steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.
Mehr Schub für die E-Mobilität
Habeck betonte: „Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten.“ Bis zur Neuaufstellung solle aber Kontinuität gesichert werden. Käufer von rein elektrisch betriebenen Autos erhalten demnach im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.
Mitte des vergangenen Jahres war die bestehende Kaufprämie („Umweltbonus“) für E-Autos und Plug-in-Hybride über eine Innovationsprämie erhöht worden. Der Bund hatte dazu seine Förderung beim Kauf solcher Fahrzeuge verdoppelt, befristet bis Ende 2021. Das hatte zu stark steigenden Neuzulassungen geführt. Allein im November sind knapp 65.000 Anträge für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen.
VDIK warnte vor zu starkem Abschmelzen des Bonus nach 2022
Auf die Ankündigung aus dem Wirtschaftsministerium reagierte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDK), mit Erleichterung. Gleichzeitig warnte er nach 2022 „vor einem zu starken Abschmelzen des Umweltbonus in den kommenden Jahren“. Die Prämie bleibe für den Markthochlauf der Elektromobilität mittelfristig sehr wichtig.
Für die nun angekündigte Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2022 braucht es allerdings noch die Veröffentlichung der Förderkriterien bis Ende 2021 seitens des Bundeswirtschaftsministeriums. Das hat das Ministerium am Montag angekündigt, zeitnah zu tun.
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 14. Dezember 2021 um 16:30:06 Uhr:
Habeck verlängert die Prämie, aber mit Abstrichen bei Plug-in-Hybriden
13.12.2021 Von dpa und Doris PfaffDer zum Ende des Jahres auslaufende Umweltbonus soll verlängert werden, kündigte am Montag Wirtschaftsminister Robert Habeck ein. Der Autohandel und die Verbände reagieren darauf erleichtert. Einen Haken gibt es jedoch für Plug-In-Hybride mit einer geringeren Reichweite: Für sie läuft die Förderung wie gehabt aus.
Das ist eine Fake-News. Das sieht man auch weiter unten.
Zitat:
[...]
Beim Autogipfel vor einem Jahr hatte die Politik die Zusage gegeben, die Ende 2021 auslaufende Prämie bis 2025 zu verlängern. Allerdings wird die Innovationsprämie nicht uneingeschränkt verlängert. Denn die Förderung für Plug-in-Hybride mit einer Reichweite von weniger als 60 Kilometern oder mehr als 50 Gramm C02-Emissionen ausstoßen, soll am 31. Dezember 2021 nicht nur auslaufen, sondern verschärft werden.[...] Ab 1. Januar 2022 gilt dann für PHEV, dass sie nur förderfähig sind, wenn sie eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometer Reichweite aufweisen oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer haben.
D.h. es fallen nur ein paar PHEV raus, die einen zu hohen WLTP-CO2-Ausstoß _und_ zu wenig elektr. Reichweite haben. D.h. tendenziell dicke Karren mit kleinerem Akku -> https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
Zitat:
Ab dem Jahr 2023 sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, wie das Wirtschaftsministerium am Montag in Berlin mitteilte. Dieser solle über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden – so steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.
Das ist so wie sie das vorhaben Blödsinn. Hab das in https://www.motor-talk.de/.../...tar-zur-phev-foerderung-t7199130.html ausführlich geschrieben. Kannst gerne dort kommentieren.
notting
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 14. Dezember 2021 um 16:30:06 Uhr:
Käufer von rein elektrisch betriebenen Autos erhalten demnach im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.
Es ist immer wieder überraschend, wenn manche Medienvertreter diese Zahlenwerte nennen.
Man sollte meinen, dass die korrekten Beträge inzwischen bekannt sein sollten.
Zitat:
@notting schrieb am 14. Dezember 2021 um 19:55:04 Uhr:
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 14. Dezember 2021 um 16:30:06 Uhr:
Habeck verlängert die Prämie, aber mit Abstrichen bei Plug-in-Hybriden
... Einen Haken gibt es jedoch für Plug-In-Hybride mit einer geringeren Reichweite: Für sie läuft die Förderung wie gehabt aus.
Das ist eine Fake-News. Das sieht man auch weiter unten.
...
Es ist ein sprachlicher bzw. Logikfehler der Meldung. Sie negiert Hauptsatz und Nebensatz, was den Sinn bewahren würde, aber ohne gleichzeitig "oder" durch "und" zu ersetzen, wodurch ein Logikfehler entsteht.
Die Förderung wird verlängert für Fahrzeuge, die die 60km oder die 50g erfüllen.
--> Die Förderung wird nicht verlängert für Fahrzeuge, die 60km und 50g nicht erfüllen.
Genau wie in dem von notting verlinkten ams-Artikel.
Ich hoffe, dass die zuständige Behörde bei der Ausformulierung der Verlängerung nicht den gleichen Fehler macht wie dpa.
Zitat:
@206driver schrieb am 15. Dezember 2021 um 07:51:28 Uhr:
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 14. Dezember 2021 um 16:30:06 Uhr:
Käufer von rein elektrisch betriebenen Autos erhalten demnach im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.
Es ist immer wieder überraschend, wenn manche Medienvertreter diese Zahlenwerte nennen.
Man sollte meinen, dass die korrekten Beträge inzwischen bekannt sein sollten.
Erkläre du uns/mir was daran jetzt so falsch ist? Was sind denn die korrekten Beträge?
PS: MwSt. (nicht berücksichtigt) bzw. Herstelleranteil (mit eingerechnet) mal außen vor gelassen.
Der Vollständigkeit halber:
2250€ (PHEV) bzw. 3000€ (BEV) Umweltbonus
2250€ (PHEV) bzw. 3000€ (BEV) Herstelleranteil Umweltbonus jeweils exkl. Steuer
2677,50€ (PHEV) bzw. 3570€ (BEV) Herstelleranteil Umweltbonus jeweils inkl. Steuer
2250€ (PHEV) bzw. 3000€ (BEV) Innovationsprämie
Zitat:
@halifax schrieb am 15. Dezember 2021 um 13:03:35 Uhr:
PS: MwSt. (nicht berücksichtigt) bzw. Herstelleranteil (mit eingerechnet) mal außen vor gelassen.
Genau darum geht es jedoch.
Zitat:
@206driver schrieb am 15. Dezember 2021 um 13:25:26 Uhr:
Zitat:
@halifax schrieb am 15. Dezember 2021 um 13:03:35 Uhr:
PS: MwSt. (nicht berücksichtigt) bzw. Herstelleranteil (mit eingerechnet) mal außen vor gelassen.
Genau darum geht es jedoch.
Unternehmen interessiert die MwSt. aber nicht (immer)!