Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

Beste Antwort im Thema

Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Zitat:

@hydrou schrieb am 28. Dezember 2021 um 19:56:26 Uhr:


Ja, damit fällt dein Ioniq PHEV raus, da nur 52 km rein elektrisch. Außer Hyundai vergrößert nochmal den Akku.

Nicht mein Auto
Mein 330e kommt im Februar

Zitat:

@Karano schrieb am 28. Dezember 2021 um 18:58:48 Uhr:


Hallo

für 2022 gilt ja: Die Förderung für die PHEV kriegt man erst wenn das Auto eine Mindestreichweite von 60 km Oder ein CO2 Ausstoß unter 50 g/km hat.

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt nur noch dass das Auto eine Mindestreichweite von 60 km hat.

Wo steht das mit dem 1. Oktober 2022?

https://www.adac.de/.../

Zitat:

17.12.2021
[...]
Welche Plug-in-Hybride ab 2022 von der Liste der Förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen werden, sollte man schon vor Anschaffung und Beantragung eines Fahrzeuges in der Delistung-Fahrzeugliste überprüfen. Sobald das für ein Modell gültige Datum („Gültig bis“) überschritten ist, kann für das Fahrzeug kein Antrag mehr gestellt werden.

Ab Januar 2023 plant die Koalition den Wegfall des alternativen CO2-Erfordernisses von maximal 50 Gramm CO2/km und will allein auf die erforderliche Mindestreichweite abstellen. Bereits ab dem 1. August 2023 soll eine Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern gelten.

In der Delistungstabelle auf der Bafa-Seite gibt's auch nur 2 versch. Enddaten bis wann div. PHEV-Modelle gefördert werden: 31.12.21 ind 01.07.22.

notting

Ich meinte Karano, der wollte einen Ioniq.

Zitat:

@notting schrieb am 28. Dezember 2021 um 19:59:45 Uhr:



Zitat:

@Karano schrieb am 28. Dezember 2021 um 18:58:48 Uhr:


Hallo

für 2022 gilt ja: Die Förderung für die PHEV kriegt man erst wenn das Auto eine Mindestreichweite von 60 km Oder ein CO2 Ausstoß unter 50 g/km hat.

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt nur noch dass das Auto eine Mindestreichweite von 60 km hat.

Wo steht das mit dem 1. Oktober 2022? https://www.adac.de/.../

Das stand hier: https://www.autohaus.de/.../...i-vielen-modellen-auf-der-kippe-2980332

Da steht auch, dass es nicht sicher ist ob der kombinierte WLTP oder der City WLTP hinzugezogen wird.

Falls aber das CO2 Kriterium erst 2023 wegfällt ist das super bis dahin ist das Auto sehr wahrscheinlich da.

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. Dezember 2021 um 20:00:02 Uhr:


Ich meinte Karano, der wollte einen Ioniq.

So ist es. Meine a250e limousine die immernoch nicht da ist hat über 60 km kombinierte WLTP Reichweite. der Ioniq nicht.

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Es ändert sich gar nichts.
2022 bleibt alles wie es 2021 war.

Zitat:

@Karano schrieb am 28. Dezember 2021 um 21:08:15 Uhr:



Zitat:

@notting schrieb am 28. Dezember 2021 um 19:59:45 Uhr:


Wo steht das mit dem 1. Oktober 2022? https://www.adac.de/.../

Das stand hier: https://www.autohaus.de/.../...i-vielen-modellen-auf-der-kippe-2980332

Da steht auch, dass es nicht sicher ist ob der kombinierte WLTP oder der City WLTP hinzugezogen wird.

Falls aber das CO2 Kriterium erst 2023 wegfällt ist das super bis dahin ist das Auto sehr wahrscheinlich da.

Der Artikel stammt aus der Zeit, wo schon Bundestagswahl gab, es aber noch keine neue Regierung gab und deswegen alles nur Planungen waren. Damals hatte die alte Regierung die von ihr angedachten Regelungen nicht komplett durchgebracht, sondern das wohl der neuen Regierung überlassen. Mein Artikel hat ein wesentlich aktuelleres Datum als deiner.

notting

Zitat:

Der Artikel stammt aus der Zeit, wo schon Bundestagswahl gab, es aber noch keine neue Regierung gab und deswegen alles nur Planungen waren. Damals hatte die alte Regierung die von ihr angedachten Regelungen nicht komplett durchgebracht, sondern das wohl der neuen Regierung überlassen. Mein Artikel hat ein wesentlich aktuelleres Datum als deiner.

notting

Ja da hast du Recht. Notfalls einfach auf den 30. Dezember warten dann sollte die neue Regelung im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de/.../amtlicher-teil?...) stehen.
Auto ist aber schon bestellt. Ich habe ja noch 2 Wochen Widerrufsrecht und das Auto ist sehr wahrscheinlich auch vor Oktober da.

Die Änderungen im Bundesanzeiger vom 30.12.2021 beziehen sich nur auf die Verlängerung der Innovationsprämie.

Der Wegfall der Verbrauchskomponente für Herbst 2022 war lediglich ein Vorschlag der alten Regierung. Es ist überraschend, wie viele Medien dies als fest gesetzt berichtet haben. Spricht letztlich auch für die Qualität der Recherche.
Fakt ist, dass die alte Regierung nichts mehr in der Richtung auf den Weg gebracht hat. Es war auch schon enttäuschend, dass man die alte Regierung zwar die Verlängerung der Innovationsprämie beschlossen hat aber dann nichts unternommen hat um dies auch tatsächlich umzusetzen. Auch in dem Fall haben die meisten Medien den Beschluss als fix umgesetzt dargestellt.

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht:

Zitat:

Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen.

Hier das hochoffizielle Schriftstück.

Dann habe ich, so wie viele andere Besteller, alles richtig gemacht.

Zitat:

@206driver schrieb am 31. Dezember 2021 um 08:15:34 Uhr:


...
Es war auch schon enttäuschend, dass man die alte Regierung zwar die Verlängerung der Innovationsprämie beschlossen hat aber dann nichts unternommen hat um dies auch tatsächlich umzusetzen.
...

Alles richtig, bis auf den zitierten Satz. Die Regierung wollte das umsetzen, aber die Ampelkoalitionäre haben es in den Ausschüssen blockiert.

Aber besonders die schlechten Recherchen der Medien haben mich auch immer wieder irritiert.

Zitat:

@Fred4712 schrieb am 31. Dezember 2021 um 16:11:41 Uhr:


@206driver schrieb am 31. Dezember 2021 um 08:15:34 Uhr:

Aber besonders die schlechten Recherchen der Medien haben mich auch immer wieder irritiert.

Es geht mir weniger um die schlechten Recherchen als, dass sich das Bundesministerium für Wirtschaft immer soviel Zeit lässt mit ihren Entscheidungen. Es wurde ein Jahr vorher beschlossen, dass die Innovationsprämie bis 2025 verlängert werden soll und es ist erst jetzt kurz vor Ende 2021 am 30.12.2021 gesetzlich beschlossen worden.

Man hätte das ohne Probleme auch Mitte 2021 machen können. Man wartet eh mindestens ein halbes Jahr für ein neues Auto im Schnitt und dann ohne die Vergewisserung ob man die Prämie bekommt oder nicht. Null Transparenz in der Politik ist bei Corona genauso. Schlimm schlimm...

Ein berechtigter Vorwurf. Gerade in dem Bezug hat die alte Regierung sicherlich einige Fehler gemacht. Für viele Betrachter war es neu, dass man zwischen beschlossen und umgesetzt unterscheiden muss.

Hey 🙂
Hab gesehen, dass der Gesamtbetrag auf der Leasingkalkulation zur Bestellbestätigung um 1 Cent abweicht.

Außerdem ist nur der Brutto-Listenpreis ausgewiesen.

Habt ihr Erfahrungen damit?

Außerdem ist der aktuelle iX3 Basis-Netto-Preis unter dem, den die BAFA ausweist.

LG und danke!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frage Bafa' überführt.]

Hallo Moderator, was hat das alles mit E-Auto BAFA zu tun ?????

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