Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Es gibt ja auch nochn paar Privatpersonen die PHEVs oder BEVs kaufen, und die interessiert die MwSt schon…
Das kann schon etwas in Vergessenheit geraten, da mittlerweile 65-70% der Neufahrzeuge gewerblich angemeldet werden. Selbst die Verkäufer eiern oft mächtig rum, wenn man nach den genauen Zahlen fragt.
Und auch bei der korrekten Rechnungsstellung hapert es manchmal, was sich zu einem fatalen Fehler entwickel kann, sollte man damit dann einen Förderantrag stellen.
Rechnungskorrekturen sind nicht mehr zugelassen, der Antrag wird abgelehnt.
Wurde mir eben weitergeleitet. Stammt von einem großen VW-Konzern-Händler:
"
Klarstellung der Förderbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem das BMWi diese Woche die Verlängerung der Innovationsprämie publiziert hatte, kam es in den Medien leider teilweise zu falschen Berichterstattungen über die zugehörigen Bedingungen.
Fakt ist, dass die Innovationsprämie ohne Veränderung der Bedingungen bis zum 31.12.2022 (Zeitpunkt der Anschaffung und der Beantragung) verlängert wurde.
Lediglich Plug-In-Hybrid-PKW, die über 50 g/km CO2 emittieren und deren elektrische Reichweite kleiner als 60 km ist, werden ab dem 01.01.2022 planmäßig nicht mehr gefördert. Ist nur eines der beiden Kriterien erfüllt, dann bleibt der Förderungsanspruch auch in 2022 erhalten.
Die weiteren Regelungen ab dem 01.01.2023, auch in Bezug auf Versteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen, werden erst im nächsten Jahr von der Regierung beschlossen.
...
"
Also nichts neues, wie bereits klar war: Es bleibt 2022 erstmal alles so, wie es 2021 auch schon war.
Ab 01.01.2023 dann alles anders, wie ist noch unklar
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Hallo zusammen,
Ich habe einen Ioniq5 als Leasingfahrzeug bestellt. Das Fahrzeug soll demnächst geliefert werden. Natürlich möchte ich die Bafa Förderung beantragen. Können mir die Experten hier verraten, ob die Rechnung im Anhang ausreichend für die Bewilligung des Antrages ist? Laut dem ausliefernden Händler solle die Rechnung in dieser Form ausreichen.
So wie ich es es verstanden habe, müssen die Dokumente schon beim ersten Einreichen 100% passen, sonst verliert man die Möglichkeit der Förderung. Habe alle Händlerinformationen und persönlichen Daten geschwärzt, bzw. abgeschnitten.
Vielen Dank vorab!
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 20. Dezember 2021 um 00:08:19 Uhr:
Meiner Meinung nach fehlt dort ganz klar der ausgewiesene Herstelleranteil
Wie bei jeder Rechnung muss man schon das Kleingedruckte lesen ;-)
Zitat:
@dabiz schrieb am 20. Dezember 2021 um 09:53:01 Uhr:
Modellbezeichnung genau wie in die bafa Liste?
Ja, auf der Liste heißt das Fahrzeug auch so. Ich habe noch gemerkt, dass auf dem Dokument vom „Händleranteil“ geschrieben wird. Sollte es nicht „Herstelleranteil“ heißen. Keine Ahnung wie spitzfindig die sind.
Danke schon einmal für die Rückmeldungen
Hallo
für 2022 gilt ja: Die Förderung für die PHEV kriegt man erst wenn das Auto eine Mindestreichweite von 60 km Oder ein CO2 Ausstoß unter 50 g/km hat.
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt nur noch dass das Auto eine Mindestreichweite von 60 km hat.
Gilt hier die kombinierte WLTP Reichweite oder aber die Reichweite innerorts/City WLTP?
Ich habe hierzu nichts gefunden. Das die Werte nach NEFZ nicht gelten ist ja sicher.
Zitat:
@Karano schrieb am 28. Dezember 2021 um 18:58:48 Uhr:
Hallofür 2022 gilt ja: Die Förderung für die PHEV kriegt man erst wenn das Auto eine Mindestreichweite von 60 km Oder ein CO2 Ausstoß unter 50 g/km hat.
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt nur noch dass das Auto eine Mindestreichweite von 60 km hat.
Gilt hier die kombinierte WLTP Reichweite oder aber die Reichweite innerorts/City WLTP?
Ich habe hierzu nichts gefunden. Das die Werte nach NEFZ nicht gelten ist ja sicher.
Gilt das echt schon ab Oktober diesen Jahres?
Dann falllen ganz viele aktuelle Modelle ja schon aus see Förderung raus
Ja, damit fällt dein Ioniq PHEV raus, da nur 52 km rein elektrisch. Außer Hyundai vergrößert nochmal den Akku.