Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Da schließe ich mich gleich mal mit einer Frage an Nachteule an:Zitat:
Original geschrieben von wnd
Die Herren schauen in den Kofferraum
Ist es zulässig, dass die Polizei (nicht: Zoll) bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ohne irgendeinen konkreten Verdacht verlangt, den Kofferraum zu öffnen? Klar kann man bequem ein Auge riskieren, wenn Warndreieck und Verbandskasten überprüft werden, aber das ist nicht gemeint.
Gruß vom bösen Dieter
Hängt von der Polizei und dem dazugehörigen Polizeigesetz ab. In dem ein oder anderen Polizeigesetz ist die Nachschau im Kofferraum festgeschrieben.
Im POG von Rheinland-Pfalz steht es z.B. nicht drinnen und somit muss der Umweg über das Vorzeigen des Verbandkastens oder des Warndreiecks gegangen werden.
Die Bundespolizei darf gem. §44 BPOLG alle mitgeführten Gegenständer durchsuchen in soweit du dich z.B im 30km einer Grenzen aufhälst.
Mfg
Diese Aussage ist aber nicht ganz richtig. Ich arbeite mit einem anderen Ländergesetz, so dass ich auf dem Bereich von anderen Bundesländern nicht bewandert bin und leider eine andere Quelle zitieren muss. Aber ich weiß, dass sich unsere Ordnungsgesetze sich nicht viel nehmen 🙂
Nach § 9a Abs. 4 Satz 1 POG darf die Polizei Kontrollen im
gesamten öffentlichen Verkehrsraum durchführen, ohne dass
eine konkrete Gefahr vorliegen muss. Es ist lediglich erforderlich,
dass „durch Tatsachen begründete Anhaltspunkte
vorliegen, dass dies zur vorbeugenden Bekämpfung von
Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 28 Abs. 3 POG) oder
zur vorbeugenden Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität
oder zur Unterbindung unerlaubten Aufenthalts
erforderlich ist.“ Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass
die angehaltene Person in einem Zusammenhang mit diesen
Verdachtsmomenten steht.
Die Polizei kann schon
nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 9a Abs. 4 POG Personen
anhalten, befragen, sich Ausweispapiere aushändigen
lassen und mitgeführte Fahrzeuge und Sachen in Augenschein
nehmen. Die Inaugenscheinnahme umfasst auch die
Befugnis, sich den Kofferraum eines Pkw und (Hand-
)Taschen öffnen zu lassen, um Einblick in diese zu nehmen.
Sie stellt noch keine Durchsuchung dar, so dass die Maßnahme nicht an § 19 POG zu messen ist.
Quelle: http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_1_421.pdf
Zitat:
Original geschrieben von adisenator
Hello !Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@adisenator
Ich hätte gerne mal einen Link zu den österreichischen Gesetzen, in denen die von dir geschilderte Vorgehensweise festgeschrieben ist.
Also ich kann da nirgendwo lesen, dass man automatisch als betrunken gilt, wenn man den Alkotest verweigert. Werd doch mal konkret bitte welchen § du denn meinst.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Also ich kann da nirgendwo lesen, dass man automatisch als betrunken gilt, wenn man den Alkotest verweigert. Werd doch mal konkret bitte welchen § du denn meinst.
Ich konnte da trotz längerem Suchen auch nichts finden. Diese Regelung erscheint mir auch äußerst suspekt, sollte sie wirklich existieren.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich konnte da trotz längerem Suchen auch nichts finden. Diese Regelung erscheint mir auch äußerst suspekt, sollte sie wirklich existieren.Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Also ich kann da nirgendwo lesen, dass man automatisch als betrunken gilt, wenn man den Alkotest verweigert. Werd doch mal konkret bitte welchen § du denn meinst.
Hello !
Ist in Verbindung mit der StVO + FS-Gesetz.
Ich werde versuche das rauszufinden, denn es kann auch in den Durchführungsbestimmungen zu den div. Gesetzen sein.
Aber wenn Du es schnell haben möchtest, dann frage mal bei Eurem ADAC nach, die wissen das ganz sicher.
Aber ich nehme ja an, dass Du selbst zur Rennleitung gehörst, da sollte es doch kein Problem für Dich darstellen, mit einem österreichischen Kollegen Kontakt aufzunehmen.
Ich erzähle Dir da kein Märchen, Verweigerung des Alkotest ist gleichbedeutend mit Alkoholisierung.
Gruß adisenator
Hallo !
http://www.api.or.at/sp/texte/001/004/rechte.htm
Wie versprochen.
Gruß adisenator
Zitat:
Original geschrieben von wnd
... und am Schluss oft die Frage ohne Zusammenhang : "Was machen sie beruflich?"
Antwortest du was anderes als "Arbeiten" ?
😁
Hello !
www.api.or.at/sp/texte/001/004/rechte.htm
Hier wie versprochen.
Gruß adisenator
Zusätzlich : http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...
StVO § 99 Abs. 1, Lit. b.
Die Verdachtsmomente müssen begründet sein um aus einer Verkehrskontrolle etc. mehr machen zu wollen! 😉
Und da spielen die Polizisten jedesmal mit ihrer Karriere! Die Ermessensspielräume sind sehr sehr eng.....😉
Einfach nicht so Obrigkeitshörig sein und sich auch mal anwaltlich gegen etwas wehren....das klärt dann einiges...
P.S. beschäftigt Euch mal mehr mit unserem Rechtsystem und der Regelung bezüglich Eingriff in höchst-persönlichen Rechten!
Ich bin stolz darauf, dass wir es haben und ich Rechte habe wie sie jeder in Deutschland hat!
Hallo, Peter Clio,
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Und da spielen die Polizisten jedesmal mit ihrer Karriere! Die Ermessensspielräume sind sehr sehr eng.....😉
kannst Du das auch durch beispiele belegen?
Inwiefern sollte es der Karriere eines Polizeibeamten schaden, wenn er einen VT auffordert, den Kofferraum zu öffnen?
Viele Grüße,
Uhu110
Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Wagenpapiere...Personalausweis.....üblich!
Kofferaum öffnen müssen..ist ein bereits schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Eigentumsrechte.....und ohne begründeten Verdacht.....Betonung liegt auf begründet.....nicht einfach so durchsetzbar!
Jeder tut es, würde es tun..ich auch...aber....nicht ganz unproblematisch!
Gibt es kein begründeten Verdacht....hat der Polizist "leider" gelitten....solche Verletzungen der höchsten Rechte (siehe Grundgesetz und deren Artikel) sind keine Kavaliersdelikte und waren es nie!
Man muss nur auf den "Richtigen" treffen...der zeigt es denen dann schon.....der Richtige ist der, mit genügend Zeit und Muse....
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Wagenpapiere...Personalausweis.....üblich!Kofferaum öffnen
müssen..
.... wird durch die freundliche Frage : "Darf ich mal Ihr Warndreieck und den Verbandskasten sehen." ausgelöst. 😁