Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von mattalf


In dem moment wo du sagst ,,Nein! Das geht sie nix an.`` Ist der Verdacht da das du was im Kofferraum versteckst. Vom Koks ueber die Schwiegermutter alles moeglich 😉

Genau das glaube ich eben nicht. Bei einer Alkoholkontrolle geht es meines Wissens (ohne konkretes Verdachtsmoment) auch nicht so einfach (Atemtest verweigert bedeutet nicht automatisch Revier mit Blutprobe).

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


In dem moment wo du sagst ,,Nein! Das geht sie nix an.`` Ist der Verdacht da das du was im Kofferraum versteckst. Vom Koks ueber die Schwiegermutter alles moeglich 😉
Genau das glaube ich eben nicht. Bei einer Alkoholkontrolle geht es meines Wissens (ohne konkretes Verdachtsmoment) auch nicht so einfach (Atemtest verweigert bedeutet nicht automatisch Revier mit Blutprobe).
Gruß vom bösen Dieter

Hab jetzt mal das gefunden:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-933124.html

Einen Blick mit begruendung die Ladungssicherung pruefen zu wollen ware da vielleicht schon ein Grund.

Ich wuerde aufmachen. Ich weiss es natuerlich auch nicht wie es sich wirklich verhaelt. Ob ich aufmachen muss oder nicht. Mir persoenlich waere es Wurst. Erst wenns darum geht das er mit die Fingers ueberall rumkramen will, wuerde ich ein Veto einlegen 😉

Zu den Grenzkontrollen der Polizei.
Da greift ja nach Länderrecht die verdachtsunabhängige Kontrolle bzw Schleyerfahndung.
Du kannst Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr auf internationalen Verkehrswegen anhalten und die Identität der Personen, alle Insassen, feststellen. z.b. 18 II 6 HSOG.
Die Durchsuchung des Autos richtet sich nach 37 II 4 HSOG.
Erforderlich sind tatsächliche Anhaltspunkte die die Annahme rechtfertigen. Dies bedeutet soviel wie Polizeiliche Erfahrung + Indizien. Und das ist relativ schnell gegeben 🙂

Zu der einfachen Kontrolle des Kofferraums muss schon mehr Vorliegen, als einfach nur das "Nein" des Betroffenen. Das reicht nicht aus um eine Durchsuchung des Kofferraums zu rechtfertigen 🙂

Hello !

Alles schön und gut, aber in Austria wird bei einer Verweigerung des Alkotestes die Alkoholisierung als bewiesen gewertet. In diesem Fall wird an Ort und Stelle der FS und der Zündschlüssel abgenommen, bei ausländischen Staatsbürgern wird zusätzlich eine Wegfahrsperre am Fzg. angebracht.

Also bitte, in Austria schön brav " pusten ".

Gruß  adisenator

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Um in Österreich angehalten zu werden, muß man aber schon vorher auffällig geworden sein. Mir ist das jedenfalls in den vergangenen 30 Jahren nicht gelungen.

Zitat:

Original geschrieben von adisenator


Hello !

Alles schön und gut, aber in Austria wird bei einer Verweigerung des Alkotestes die Alkoholisierung als bewiesen gewertet. In diesem Fall wird an Ort und Stelle der FS und der Zündschlüssel abgenommen, bei ausländischen Staatsbürgern wird zusätzlich eine Wegfahrsperre am Fzg. angebracht.

Also bitte, in Austria schön brav " pusten ".

Gruß  adisenator

Was passiert danach? Blutalkoholtest? Kosten?

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von adisenator


Hello !

Alles schön und gut, aber in Austria wird bei einer Verweigerung des Alkotestes die Alkoholisierung als bewiesen gewertet. In diesem Fall wird an Ort und Stelle der FS und der Zündschlüssel abgenommen, bei ausländischen Staatsbürgern wird zusätzlich eine Wegfahrsperre am Fzg. angebracht.

Also bitte, in Austria schön brav " pusten ".

Gruß  adisenator

Was passiert danach? Blutalkoholtest? Kosten?

Hello !

Gegen Dich wird ganz einfach ein Strafverfahren eingeleitet wegen Alkohlisierung. Der Strafrahmen richtet sich nach dem Polizeijuristen der den Fall behandelt. Ich kenne jetzt nicht den genauen Rahmen in dem sich die Strafe bewegt und richtet sich danach, wie oft oder war es erst das erste Mal einer Betretung.

Hast Du dann zusätzlich Glück, dann lässt der Jurist einen Amtsarzt kommen der Deine Fahrtauglichkeit oder Alkoholisierung feststellt. Das kann Stunden dauern, wenn der Amtsarzt überhaupt kommt, denn denn verpflichtet ist der Jurist dazu nicht.

Um jetzt der Polizei zu entkommen, besteht nur die Möglichkeit einer Sicherheitsleistung. Dann wird auch das Fzg. wieder freigegeben. Ein nachträglicher Alkotest, sofern der nicht auf Dienststelle abgegeben wird, wird das Verfahren nicht mehr beeinflussen. Außerdem müsstest Du den In einer Klinik privat machen lassen und auch bezahlen.

Gruß  adisenator

Zitat:

Original geschrieben von adisenator


Hast Du dann zusätzlich Glück, dann lässt der Jurist einen Amtsarzt kommen der Deine Fahrtauglichkeit oder Alkoholisierung feststellt.

Und was passiert, wenn dann dabei 0,0 Promille festgestellt werden? 😰

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von adisenator


Hast Du dann zusätzlich Glück, dann lässt der Jurist einen Amtsarzt kommen der Deine Fahrtauglichkeit oder Alkoholisierung feststellt.
Und was passiert, wenn dann dabei 0,0 Promille festgestellt werden? 😰

Es besteht doch die Möglichkeit daß wer getrunknen haben könnte......

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Es besteht doch die Möglichkeit daß wer getrunknen haben könnte......

Solange es nicht der Fahrer ist, stellt das doch kein Problem dar.

Hehe, so langsam werden mir die Ösis immer suspekter. Erst gilt jeder perse als Organspender und jetzt perse als besoffen? Die ham doch echt bei der Hirnvergabe gepennt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von adisenator


Hast Du dann zusätzlich Glück, dann lässt der Jurist einen Amtsarzt kommen der Deine Fahrtauglichkeit oder Alkoholisierung feststellt.
Und was passiert, wenn dann dabei 0,0 Promille festgestellt werden? 😰

Hello !

Ich habe ja geschrieben, wenn Du Glück hast wird der Amtsarzt geholt. In der Regel passiert das nicht, denn wenn Du vor Ort den Alkotest verweigert hast, besteht die berechtigte Annahme, dass Du den Test im Revier neuerlich veweigerst.

Außerdem verstehe ich nicht ganz, dass ich einen Alkotest verweigere wenn ich nüchtern bin. Bei uns wird ja ein Vortest gemacht und wenn dann ein Verdacht der Alkoholisierung besteht, ein richtiger Test mit einem geeichten Gerät durchgeführt.

Ich habe das eigentlich nur geschrieben, weil bei Euch die Gesetzeslage anscheinend anders gelagert ist. Wenn bei Euch der Verdacht als Grundlage einer Prüfung vorhande sein muss, so ist das bei uns nicht erforderlich. Grundsätzlich könnte bei uns bei jeder Anhaltung ein Alkotest durchgeführt werden, egal welchen Eindruck der Lenker des angehaltenen Fahrzeuges macht. Es sollte halt nur als Warnung dienen, um unsere Deutschen Brüder vor Ungemach zu bewahren.

Gruß  adisenator

@adisenator
Ich hätte gerne mal einen Link zu den österreichischen Gesetzen, in denen die von dir geschilderte Vorgehensweise festgeschrieben ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@adisenator
Ich hätte gerne mal einen Link zu den österreichischen Gesetzen, in denen die von dir geschilderte Vorgehensweise festgeschrieben ist.

Hello !

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...

Natürlich kannst dann auch vor dem Arzt dem Du vorgeführt wirst eine Blutabnahme verweigern, eben dann mit den oben genannten Folgen.

Gruß  adisenator

Hallo, wnd,

Zitat:

Original geschrieben von wnd


.......und am Schluss oft die Frage ohne Zusammenhang : "Was machen sie beruflich?"

Warum?

konkrete Gründe für diese Frage gibt es bei einer Verkehrskontrolle selten.

Meistens wird es einfach die berufliche Neugier des Beamten sein, es kann aber auch sein, dass man einfach ein bisschen Konversation betreiben will, während der zweite Kollege die Papiere überprüft und abcheckt, ob der Fahrer gesucht wird und es kann natürlich auch sein, dass der Beamte sich durch das zwanglose Gespräch einfach einen Eindruck vom Fahrzeuglenker machen will, um festzustellen, ob dieser möglicherweise unter Alkohol - oder BTM - Einfluss steht.

Hallo, Dieter47,

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


Ist es zulässig, dass die Polizei (nicht: Zoll) bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ohne irgendeinen konkreten Verdacht verlangt, den Kofferraum zu öffnen? Klar kann man bequem ein Auge riskieren, wenn Warndreieck und Verbandskasten überprüft werden, aber das ist nicht gemeint.
Gruß vom bösen Dieter

höflich fragen darf der Polizeibeamte immer (wie jeder andere auch), aber verlangen kann er es nur unter bestimmten Umständen.

Diese richten sich in erster Linie nach den jeweiligen Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer, z. B. in BW nach den §§ 26, 29 und 30 PolgBW.

Diese muss man, um den genauen Zusammenhang zu erkennen, immer mal wieder "quer" lesen.

Gibt es keine eindeutige Rechtsgrundlage, aber der Polizeibeamte möchte trotzdem wissen, was sich im Kofferraum befindet, muss er im Zweifelsfall die wichtigste Waffe einsetzen: Freundlichkeit und Charme 😎

Viele Grüße,

Uhu110

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