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Fragen an die Polizei

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 7:02

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema
am 30. Juni 2011 um 22:01

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? :D

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Das Problem ist einfach, daß es sich bei dem geschilderten Fall um eine "Momentaufnahme" handelt, d.h. daß der Beobachter die ganze Aktion nicht im Zusammenhang überblickt hat.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von Higgi

- Vielleicht wollten die Beamten einfach mal schauen, wie lange die Dame links bleibt?

-

Vielleicht habe die ja gewettet :D

Mir gehts um folgendes: Einem Bekannten wurde eine Busse aufs Auge gedrück, weil er ohni zu blinken abgebogen ist... war eigentlich sehr oft passiert... aber solche Sachen bleiben straffrei (Annahme)

Ein Momentaufnahme sind für mich 200 und nicht 2000 Meter...

Zitat:

Original geschrieben von Nalge

Zitat:

Original geschrieben von Higgi

- Vielleicht wollten die Beamten einfach mal schauen, wie lange die Dame links bleibt?

-

Vielleicht habe die ja gewettet :D

Mir gehts um folgendes: Einem Bekannten wurde eine Busse aufs Auge gedrück, weil er ohni zu blinken abgebogen ist... war eigentlich sehr oft passiert... aber solche Sachen bleiben straffrei (Annahme)

Ein Momentaufnahme sind für mich 200 und nicht 2000 Meter...

Aber da sollte man sich schon realitätsnah fragen, ob das Leben je zu einem gerecht ist? Bzw. anders ausgedrückt, man kann es NIE allen Recht machen.

Klar würdest du gern eine Antwort drauf haben wollen, kann ich gut verstehen. Aber ich denke, die können in diesem Fall nur die zwei Polizisten in dem Fahrzeug dir geben.

Zitat:

Original geschrieben von Nalge

Ein Momentaufnahme sind für mich 200 und nicht 2000 Meter...

Die Beamten werden die Dame sicher auch nach 200 km nicht wegen Linksschleichens anhalten, wenn es sich um eine verdeckte Ermittlung wegen Drogenhandels handeln sollte und die Chance bestünde, durch sie an die Hintermänner zu gelangen. Hier geht es um die Verhältnismäßigkeit von Delikten und ihrer Ahndung.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 17:20

Sehr weit ausgeholt!!!!! :D

@Zipfel, alter Kollege:

Ich muss Dich eben wegen der Legaldefinition zum Überholen korrigieren:

Überholen ist das links Vorbeifahren an einem mehrspurigem Fahrzeug, dass sich in gleicher Richtung bewegt.

Von daher ist der Begriff "rechts überholen" grundsätzlich unästhetisch. Lach; deshalb passt auch der Passus: "Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben, sind rechts zu überholen" nicht. Schönheitsfehler im Gesetz!

Hm, war nicht bös gemeint!!!

Übrigens! Danke @ Nalge, dass Du diesen Threat angefangen hast. Unser Letzter ist ja leider geschlossen worden. Warum wissen wir alle. Ich für meinen Teil bin sehr gern bereit, Rede und Antwort zu stehen. Ich habe nur die Hoffnung, dass es nicht irgendwann wieder absolut unsachlich und beleidigend wird. Wir können auch nicht von den Mods (die einen richtig guten Job machen) erwarten, dass sie ständig da sind. Lasst uns einfach selbst aufpassen, dass wir uns kein Eigentor schiessen. Ich freue mich auf diesen Threat. Munter!

Ich habe mal eine anschliessende Frage daran:

Was darf ich eigentlich tun, um einen Linksbummler darauf aufmerksam zu machen, dass er oder Sie diese Spur blockiert.

Blinker nach links?

Lichthupe? Meines Wissens nach nicht

Hupe? Da habe ich bisher mehrere Sachen zu gesehen und ich kann mich noch gut erinnern, wie mir 2 Fahrlehrer 2 verschiedene Antworten gaben.

Bei welchem Tempo darf ich das Fahrzeug denn dann rechts noch passieren?

am 5. Oktober 2007 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

@Zipfel, alter Kollege:

Ich muss Dich eben wegen der Legaldefinition zum Überholen korrigieren:

Überholen ist das links Vorbeifahren an einem mehrspurigem Fahrzeug, dass sich in gleicher Richtung bewegt.

Von daher ist der Begriff "rechts überholen" grundsätzlich unästhetisch. Lach; deshalb passt auch der Passus: "Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben, sind rechts zu überholen" nicht. Schönheitsfehler im Gesetz!

Hm, war nicht bös gemeint!!!

Gern!

Aber die Beschränkung auf MEHRSPURIG kann ja nicht ganz sein. Sonst könnte man ja jede Mopete quasi "links liegenlassen"...

;)

Aber interessant zu wissen, dass offenbar mehrere "Legaldefinitionen" im Umlauf sind.

Gabs hier nichtmal das Thema, ob man an einem stehenden Müllfahrzeug (im Dienst, "echte" Müllabfuhr und nicht privat) vorbeifahren darf, wenn man dabei eine Sperrfläche überqueren muss?

Erinnere mich dunkel...

am 5. Oktober 2007 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von jameshammett

 

 

Ich habe mal eine anschliessende Frage daran:

Was darf ich eigentlich tun, um einen Linksbummler darauf aufmerksam zu machen, dass er oder Sie diese Spur blockiert.

Blinker nach links?

Lichthupe? Meines Wissens nach nicht

Hupe? Da habe ich bisher mehrere Sachen zu gesehen und ich kann mich noch gut erinnern, wie mir 2 Fahrlehrer 2 verschiedene Antworten gaben.

Bei welchem Tempo darf ich das Fahrzeug denn dann rechts noch passieren?

Einen Überholvorgang darfst du ausserhalb geschlossener Ortschaften mit Licht- und akkustischen Signalen ankündigen.

Das heißt natürlich nicht, dass du bei 180 auf 2m ranfährst und sämtliche Schalter und Hebel ziehst.

Wenn die Bahn frei ist, darf man rechts garnicht vorbei.

Entweder is Stau oder stockender Verkehr, dann darfst du, wie bereits geschrieben, rechts mit mit äusserster Vorsicht mit ca. 20 Km/h Überschuss dran vorbei.

Oder es ist sehr dichter Verkehr (Geschwindigkeit erstmal egal, jedoch liegts in der Natur der Sache, dass es langsamer als gewollt voran geht) und es bilden sich Fahrzeugschlangen. Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links.

Auch hier wieder mit äusserster Vorsicht, da man einfach nicht damit rechnet, dass von rechts einer kommt.

Um nochmal mit einem Irrglauben, der mich täglich fast um den Verstand bringt, aufzuräumen:

Der Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn.

Hier darf schneller gefahren werden als auf der rechten Spur.

Der Name sagts schon.

Voll aufs Pedal. Fährt auf der rechten Spur (dann links vom Beschleunigenden) z.B ein Lkw, dann darf der getrost überholt werden.

Dann auch bitte, soweit das einsehbar ist, den Standstreifen nutzen und NIEMALS!!! NIEMALS!!! NEIMALS!!! am Ende der Beschleunigungsspur anhalten!!!!

Ausnahmen bestätigen die Regel, ganz klar. Der nachfolgende 40tonner walzt euch gnadenlos platt.

Anders der Verzögerungsstreifen. Hier darf nicht schneller gefahren werden als auf der rechten Spur.

Ich habe im Übrigen mal gelernt (nicht in der Fahrschule sondern im Verkehrsrecht), dass eine Voraussetzung fürs Überholen ist, dass das Fahrzeug (ein- und mehrspurig m.M.n.) auf dem selben Strassenteil unterwegs ist.

Das sind z.B.: die drei oder mehr Spuren einer Richtungsfahrbahn der AUtobahn. Standstreifen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn, daher kein Überholen, selbst, wenn dort jemand fahren sollte.

Wie ist es denn dann, wenn der oder diejenige nicht Platz macht?

In meinen Augen ist es dann sehr wahrscheinlich, dass diese Blockierung ganz bewusst geschieht. Bin ich dann verpflichtet die Polizei zu rufen?

Zitat:

Original geschrieben von jameshammett

Wie ist es denn dann, wenn der oder diejenige nicht Platz macht?

Dann ist es eindeutig ein Fall von Nötigung und Verkehrsbehinderung.

am 5. Oktober 2007 um 18:48

Verkehrsbehinderung ja, Nötigung braucht noch ein paar subjektive Tatbestände, die erfüllt werden müssen.

am 5. Oktober 2007 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Verkehrsbehinderung ja, Nötigung braucht noch ein paar subjektive Tatbestände, die erfüllt werden müssen.

z.b.?

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

 

Verkehrsbehinderung ja, Nötigung braucht noch ein paar subjektive Tatbestände, die erfüllt werden müssen.

z.b.?

 

Nötigung §240 StGB (gibt´s überall im Netzt ...)

Dem Vorausfahrenden kann man die Tatbestände nicht nachweisen - völlig unmöglich.

Es sei denn er legt grundlos eine Vollbremsung hin oder fährt mit 40 km/h ...

Als Hintermann macht man sich einer Nötigung allerdings schneller strafbar als einem lieb ist.

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