Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Einige User haben sich schon geoutet, bei anderen kann man es vermuten. Ich würde es nicht preisgeben, da kann ich mir lebhaft ein Postfach voll böser PN vorstellen...
Da hast du vermutlich Recht, daran hab ich nicht gedacht. Schande über die Leute, die auf die Polizei schimpfen, ohne vorher in den Spiegel zu sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Sie wird benötigt, um Verschmutzung, Flatterbewegungen oder Schwingungen des Verdecks zu vermeiden. Sie muss oft extra auf das zurückgeklappte Cabrioverdeck aufgezogen oder aufgeknöpft werden.
Beispiele für aktuelle Cabrios, die eine Persenning benötigen:
VW New Beetle Cabrio
Chrysler PT Cruiser Cabrio
MG TF
BMW Z8
Hierzu wird dem Fahrer die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der In-Betriebnahme aufgelegt!
Danke, bei mir gehts konkret um eine alte Klapperkiste.. einen Astra F
((Wenn ich das im richtigen Forum schreibe, werde ich gelyncht))
In den Fahrzeugpapieren steht nichts geschrieben zum Thema Abdeckung, aber in einer alten jetzt gefundenen Betriebsanleitung wird dringend empfohlen mit Abdeckung zu fahren, d.h. für mich aber dass es kein MUSS ist.
Die Persening ist eine rein präventive Maßnahme! Sie schützt das zurück geklappte Cabrioverdeck und Dich in Form von vorgenommener Sicherungsmaßnahme!
Wenn das Verdeck, warum auch immer, sich während der Fahrt aufstellt...gute Nacht!
Vor allem, wenn einem anderem VT wegen der Aktion etwas passiert!
Deswegen: Verkehrssicherungspflicht/Haftung des Fahrers....Kontrolle vor Fahrantritt...etc.
Quasi....sind wir wieder beim muss....
Ich hätte mal eine frage und eine ehrliche Antwort.
Mein Nachbar hat mir nahe gelegt ich soll mein Auto vor meinem Haus weg nehmen ich sei eine gefährdung. jetzt meine frage ich bin noch fahr anfänger und hab erst seint august den führerschein. ich hab gelernt in engen straßen darf man sein auto nur so hin stellen das auf der fahrbahn selbst 3m platz ist das ein pkw (normales fahrzeug) mit normal geschwindigkeit vorbei fahren kann. und auf dem bürgersteig so viel platz sein muss das eine frau problemlos mit einem kinderwagen oder eine ältere/behinderte person mit rollstuhl vorbei fahren kann.
so mein auto steht auf der kante vom bürgersteig und erfüllt diese bedingungen. jetzt ist mein nachbar aber gekommen und meinte die polizei sei schon da gewesen aber niemand zu hause (mein auto ist da ich aber nicht? seltsam) und er wollte schon die verkehrspolizei anrufen das die sich drum kümmern. aber mein engel von Nachbar meinte er würde mir das ausrichten das ich das auto weg holen müsse.
heute kam er und meinte es muss weg ich gefährde die diender die oben zur schule gehen wenn die den berg runter gehen können sie nicht auf dem bürgersteig gehen. (vermerk oben es ist platz das sogar ein kinderwagen durch passt) und wenn ich es nicht weg holen bekäm ich ein saftiges strafgeld weil ich ja unfallgefährdent da stehe.
jetzt meine frage darf ich da so stehen? und darf die polizei mir über den nachbarn ertwas ausrichten ohne brief, zettel, aufforderung mir zu schicken oder zu hinterlassen? (weil meinen nachbarn geht das ja nix an eigentlich) oder muss ich mir jetzt einen parkplatz suchen?
danke schon mal für die antworten
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Zitat:
@Audi80-fahrerin schrieb am 29. November 2014 um 18:56:39 Uhr:
so mein auto steht auf der kante vom bürgersteig und erfüllt diese bedingungen.
Klar, wird das in der Regel nicht so eng gesehen, aber auf dem Bürgersteig darf man nur stehen (auch nur auf der Kante), wenn es entsprechend ausgeschildert ist. Somit hast du ein Problem, wenn dein Nachbar dich anzeigt oder du bereits im Fokus der Polizei bist.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 29. November 2014 um 21:17:20 Uhr:
Klar, wird das in der Regel nicht so eng gesehen, aber auf dem Bürgersteig darf man nur stehen (auch nur auf der Kante), wenn es entsprechend ausgeschildert ist. Somit hast du ein Problem, wenn dein Nachbar dich anzeigt oder du bereits im Fokus der Polizei bist.Zitat:
@Audi80-fahrerin schrieb am 29. November 2014 um 18:56:39 Uhr:
so mein auto steht auf der kante vom bürgersteig und erfüllt diese bedingungen.Gruß
Uwe
wie du schongesagt hast wenn es ausgeschildert ist. und dies ist nur im fall der anderen straßenseite. da da nur ein bürgersteig von etwa 30 cm ist. und weiter oberhalb ist für den kindergarten in der straße parkfläsche eingezeichnet die auch halb auf dem gehsteig ist. und der gehsteig ist noch schmaler als der vor meinem haus.
lg conny
hi lancelot
hier die bilder seite zum haus zur straße und von oben damit du sehen kannst wie viel platz auf dem gehweg ist
Erstens ist es irrelevant wieviel Platz auf dem Gehweg bleibt (du darfst da nichtmal nen cm von wegnehmen) und zweitens wär das zuwenig....
Zitat:
@Audi80-fahrerin schrieb am 30. November 2014 um 10:30:30 Uhr:
hi lancelot
... du sehen kannst wie viel platz auf dem gehweg ist
Parken auf dem Bürgersteig/ Gehweg ist nur dann zulässig, wenn es durch entsprechende Ausschilderung erlaubt ist.
Mal abgesehen von irgendwelchen Schadensersatzpflichten wie Schäden an Oberflächen oder darunter liegenden Versorgungsleitungen, weil hier durch die Belastung des Fahrzeugs der Bürgersteig eingedrückt ist, zumindest wenn Bild 1 nicht täuscht.
Wenn ich mir Bild 1 betrachte fällt mir folgendes auf.
1. Wieviel Platz ist zwischen Mülltonne und Auto? Meine Frau benötigt eine Durchfahrtsbreite für den Rolli vo 80 cm.
2. Der Gesteig wird im Bereich der Mülltonnen durch dich verparkt.
Somit ist es für einen Rollstuhlfahrer der über den nicht gepflasterten Bereich fahren muss eine Behinderung.
Hallo, ich habe eine kleine Frage wären diese LED Lichter in Deutschland(NRW) erlaubt?
http://www.miniinthebox.com/de/...r-auto-12v-2-stueck_p851831.html?...
Dazu kommt noch, das es für mein Roller wäre, ich denke nicht das diese erlaubt sind wollte aber nur sicher gehen. Sind diese LED Lichter so hell das die Leute geblendet werden können? Oder kann ich die ruhig einbauen ohne das die so auffallen? Ich habe nämlich ein sehr schwaches abbendlicht und damit kann man genau so schlecht sehen wie ohne Lichter.
Zitat:
@Eiskaffee696 schrieb am 11. April 2015 um 03:29:10 Uhr:
Hallo, ich habe eine kleine Frage wären diese LED Lichter in Deutschland(NRW) erlaubt?http://www.miniinthebox.com/de/...r-auto-12v-2-stueck_p851831.html?...
Dazu kommt noch, das es für mein Roller wäre, ich denke nicht das diese erlaubt sind wollte aber nur sicher gehen. Sind diese LED Lichter so hell das die Leute geblendet werden können? Oder kann ich die ruhig einbauen ohne das die so auffallen? Ich habe nämlich ein sehr schwaches abbendlicht und damit kann man genau so schlecht sehen wie ohne Lichter.
Um legal im Bereich der StVO zu sein, brauchen die ein Prüfzeichen (die "E" Nummer). Ich konnte jetzt auf den Bildern keine erkennen und der Text gibt auch nichts her. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es überhaupt LED - Nachrüstlampen mit E-Nummer gibt.
Ausserdem sind die aus deinem link wohl für Blinker/Standlicht und deswegen bezweifle ich mal stark, dass die sonderlich hell sind.
Wir kontrollieren ab und an mal einen Roller, grade jetzt, wenn es wärmer wird. Ob es da auffällt ist halt die Frage.
Und selbst wenn diese LED Leuchtquelle eine E Nummer hätte ist darauf zu achten in welcher Verbindung...
Nur als Standlicht für Scheinwerfer der Marke/Modell XY? Oder nur als Kennzeichenbeleichtung?
Eine E-Nummer ist kein Garant dafür das die Sache legal in jeden Scheinwerfer gepackt werden darf.
Ne normale H1 Glühlampe hat ca. 1500Lumen und in der Beschreibung der LED Leuchten steht 60-80Lumen, die müssen ja recht dunkel sein. Ich kenne nicht ein Nachrüst LED Leuchtmittel was eine Zulassung hat.