Frage zur Versicherung

Ford Fiesta Mk7 (JA8)

Hallo!
Mein bestellter Fofi soll lt. Verkäufer Ende November geliefert werden. Ich habe ihn als sogenannte Tageszulassung bestellt. Es wird aber direkt nach meinen Wünschen im Werk bestellt. Der Verkäufer erklärte mir daß der Fofi somit 4 Monate auf das Autohaus zugelassen sein muß. Nun möchte ich aber dann die Versicherung wechseln. Mein Händler meinte wenn ich mir ein Angebot einholen sollte müsste dann für die 4 Monate im Versicherungsvertrag stehen daß es ein: Selbstfahrervermietfahrzeug ist.

Ich habe nun bei meiner Wunschversicherung ( da ziemlich günstig wegen Prozente durch meinen Arbeitgeber) angerufen und nachgefragt. Kam aber leider nicht in die Filiale in der Nähe sondern in eine Filiale im Norden. Auf meine Frage hin meinte die Dame daß sie das Wort Selbstfahrervermietfahrzeug überhaupt nicht kenne. Ich sollte mal in die Filiale in meiner Nähe fahren und dort nachfragen.

Nun würde mich interessieren wie Ihr das gemacht habt? Hat auch jemand von Euch so eine Tageszulassung erworben und wie war das mit der Versicherung?
Mein Händler meinte wenn die das nicht machen dann muß ich mir ne andere Versicherung suchen. Das will ich aber nicht weil ich enorm viel Geld sparen kann.
Ich hoffe auf Tips von Euch
LG Pia

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Christian GT


Es heißt ja extra Tageszulassung. Sprich anmelden....abmelden....fertig.

Dient in der Regel nur dazu, Verkaufszahlen hochzutreiben. Oder um Ladenhüter loszuwerden, die sonst keiner kaufen würde aber auf ein Bestellfahrzeug?!? Mit 4 Monaten ist generell quatsch....keine Ahnung was der Händler damit bezwecken will.

Es ist so, das WA's die Neu und Managerfahrzeuge 6 Monate auf sich angemeldet haben müssen....bei Tageszulassungen ist das egal.

Würde den Händler mal genau fragen, was es damit auf sich hat. Und wieviel % bekommst du bei der Aktion?

Ich sags ja, arme Fordfahrer... ich "bepiss" mich schon vor Lache in eurem Forum.. You made my Day 😁

PS: das Erstellungsdatum beachten, bevor das Tippsensyndrom einsetzt 😁
PPS: eventuel weiter, nach dem Datum, durchlesen, um heraus zu finden, wer und weswegen die Forumleiche aus der Gruft wieder ans Tageslicht geschleppt hat 😉

Hallo Warkanoid,

der User mu88 hat am 8. Juli eine ganz neue Frage gestellt!!!
Er wollte vermutlich nicht extra einen neuen Thread aufmachen und stellt deshalb seine Frage hier.

Also bitte erstmal alles durchlesen bevor man solche Äußerungen von sich gibt 🙄 🙄 😮

Gruß
Eis4zeit

Danke Eis4Zeit! Ich find's sinnlos, für so ne banale Frage n neues Thema aufzumachen...

Aber ne Antwort wäre trotzdem cool 😁

@mu88: Frag doch einfach mal bei der Versicherung deiner Mutter nach. Wenn er als Zweitwagen zugelassen wäre dann hättest du die Prozente übernehmen können, aber da er als Erstwagen zugelassen ist weiß ich nicht wie das dann geregelt werden könnte.

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Wenn der Vertragsbeginn im ersten Halbjahres 2007 lag, wärst Du bei SF5 (fünf schadenfreie Jahre), andernfalls in SF4.

@gecko: Danke.

@Bits: das heißt es zählt meine "private" SFK einfach ganz normal weiter, als wenn das Auto auf mich versichert wäre?

VG =)

Wenn die Karre als Zweitwagen versichert ist, hast Du eine eigenständige Historie, d.h. kletterst mit jedem schadenfreien Jahr eine SF-Klasse rauf und fliegst aber auch bei jedem Schaden einige Sprossen runter - alles unabhängig vom Erstwagen. Solltest Du den Wagen auf Dich versichern wollen, kannst Du die SF-Klasse übernehmen.

nein, es ist kein Zweit- sondern der Erstwagen. Bleibt die Regelung dann gleich?

VG =)

Ah, hatte ich überlesen - bleibt gleich, d.h. Dir werden jene schadenfreien Jahre angerechnet, die Du in der Zeit maximal hättest erfahren können, also fünf Jahre.

Allerdings hat Deine Mutter nach der Übertragung keine schadenfreien Jahre mehr - es wäre also insgesamt ein ziemlich schlechtes Geschäft für Deine Mutter, es sei denn sie möchte kein Fahrzeug mehr auf sich versichern.

Meine Mutter war, bevor sie mein Auto versichert hat, schon bei SFK 25, d.h. schon beim Minimum der Prozente angekommen. Ich gehe mal davon aus, dass sie dann in diese SFK "zurückgestuft" wird, wenn ich die Jahre übernehme!?

Durch die Übertragung der sf-Jahre auf Dich geht i.d.R. für Deine Mutter alles flöten, d.h. sie würde wieder bei SF½ anfangen, eine Aufteilung der sf-Jahre auf zwei Verträge ist nicht vorgesehen. Es kann natürlich sein, dass einzelne Versicherer aus Kulanz Sonderregelungen vorsehen, wenn der neue Vertrag "im Haus" bleibt, üblich ist das aber nicht.

uha das wär ja richtig Dreck! 😰
Da muss ich mich dann zu gegebener Zeit mal mit dem Versicherer unterhalten, hab erst mal vielen Dank für deinen Antworten.

VG =)

Evtl. wäre eine günstigere (Neu)Einstufung als SF½ für Deinen Vertrag möglich, wenn Du bei der gleichen Gesellschaft bleibst. Allerdings würde dass Problem wieder akut werden, wenn Du später den Versicherer wechseln würdest, er muß nämlich nicht die Sondereinstufung an den neuen Versicherer übermitteln, sondern die schadenfreien Jahre…

Zitat:

Original geschrieben von Eis4zeit


Hallo Warkanoid,

der User mu88 hat am 8. Juli eine ganz neue Frage gestellt!!!
Er wollte vermutlich nicht extra einen neuen Thread aufmachen und stellt deshalb seine Frage hier.

Also bitte erstmal alles durchlesen bevor man solche Äußerungen von sich gibt 🙄 🙄 😮

Gruß
Eis4zeit

Hallo 🙂

Ich kann dir sehr gut folgen. Wenn Du aber, doch so freundlich wärst, und die von mir zitierte Antwort durchlesen würdest? Und danach eventuell mit der gestellten Frage von vor 2 jahren vergleichen?
Bitte! 🙂

Dankeschön 🙂

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