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Frage zur rechtlichen Situation - Falsche Diagnose der Werkstatt

VW Lupo 6X/6E
Themenstarteram 25. Januar 2014 um 7:44

Hallo!

Ich lese hier ständig, dass die Vertragswerkstätten im Zusammenhang mit dem Getriebe beim 3l, oft falsches diagnostizieren. Weiß jemand wie die Rechtssituation diesbezüglich aussieht?

Ein Kunde kommt beispielsweise mit Schaltproblemen in die Werkstatt. Dort wird dem Kunden gesagt, der Gangsteller wäre defekt und müsste getauscht werden. Der Kunde vertraut und geht darauf ein. Nachdem der Gangsteller getauscht ist, besteht der selbe Fehler weiter, dann wird der Druckspeicher getauscht und alles ist wieder ok. Es lag also am Druckspeicher. Muss der Kunde dann auch den fälschlicherweise als Ursache diagnostizierten Gangsteller zahlen?

Grüße

Frank

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10 Antworten
am 25. Januar 2014 um 8:27

Ja, weil auch eine Werkstatt nicht hellsehen kann, und du letztendlich den Auftrag erteilst.

Die Werkstatt sollte allerdings bei einer ungewissen Diagnose "vom einfachen zum schweren" vorgehen. Das heißt, erst die für den Kunden kostengünstigste (möglich) Fehlerursache zu beheben.

Wenn man vor dem Reparaturauftrag eine nachweisbare (also schriftliche) sichere Diagnose hat, wird man wohl, wenn man dann durch ein (gerichtliches) Sachverständigengutachten auch nachweist, dass der alte Gangsteller einwandfrei war die Kosten für den Austausch des Gangsteller abzgl. eines Abzugs "neu für alt" wohl einklagen können.

Nur wird eine Werkstatt die klare Diagnose nie nachweisbar stellen in einer solchen Situation und das Altteil letztlich auch immer Verschleißspuren aufweisen, die zumindest eine Fehlfunktion nicht ausschließen. Die Sache ist ohne Rechtsschutzversicherung wegen des Prozessrisikos (Nachweis der einwandfreien Funktion des alten Gangstellers) nicht wirtschaftlich sinnvoll durchzufechten.

Deutlich sinniger ist es, sich an eine vertrauenswürdige Werkstatt zu wenden oder sich die nötigen Kennnisse selbst anzueignen und die Fehlerdiagnose selbst durchzuführen.

Moin

Jo!

Wenn die Werkstatt sagt der Gangsteller und Du daraufhin einen Auftrag erteilst.

Die seriöse Werkstatt sagt die mündlich es ist der Gangsteller und nennt Dir den Preis, Du nickst ab.

Dumm, wenn die Werkstätten sich zu wenig mit der Technik des 3L auskennen und nur kurz nachdenken!!!

Er schaltet nicht, also muß es der Gangsteller sein! Kurz gedacht.

Er schaltet nicht der Gangsteller kann nicht richtig, bzw. nicht schalten! Warum er arbeitet hydraulisch, braucht einen gewissen hydraulischen Druck, dieser wird von der Hydraulikpumpe aufgebaut und vom Druckspeicher ein paar Schaltvorgänge hochgehalten. Wenn der Druck nicht hoch genug ist, kann der Gangsteller nicht arbeiten. Also wäre der sinnvolle Gedanke eigentlich die Pumpe oder der Druckspeicher.

Pumpe ist relativ teuer, Druckspeicher relativ billig.

So bieten wir dem Kunden erst den günstigen Druckspeicher an.

Wäre etwas länger nachgedacht.

Noch länger nachgedacht, die Kupplung arbeitet auch hydraulisch und zum Schalten muß vorher gekuppelt werden. Kuppelt er denn überhaupt?!

Wenn nicht wäre die Überlegung auch warum nicht? Also auch hydraulischer Druck möglicherweise zu niedrig. - Kupplungszylinder, Pumpe , Druckspeicher-

Was verbindet beide Komponenten, Pumpe und Druckspeicher!

Nochmals länger überlegt und etwas Wissen über die Technik eines Druckspeichers.

Der Druckspeicher enthält eine mit Stickstoff gefüllte Blase, ähnlich wie ein Ballon, ein Ballon verliert mit der Zeit Luft und liegt nurnoch schlapp in der Ecke, keiner will mehr mit spielen.

Kann dies mit einem Druckspeicher auch geschehen?

JA, denn dann will er keinen Druck mehr halten, also Schaltet der 3L nicht mehr und er liegt auch nur noch in der Ecke der großen Werkstatt und keiner will mit spielen.

Jetzt ist die Frage warum können oder wollen die Werkstätten nicht mehr nachdenken.

Es kostet zu viel Zeit, Zeit ist Geld.

Warum fehlt das Wissen zu der Technik, die man "verkauft"? Wissen muß sich mit der Zeit angeeignet werden, Zeit ist Geld,...

Aber man will eher Geld verdienen als es auszugeben.

Darum hat VW ja tolle SSP, Selbst-Studien-Programme, ein paar bunte Bilder mit etwas Wissen und ein paar Fragen.

Leideer steht in den SSP nix dazu das der Drucklspeicher kaput gehen kann, ähnlich wie ein Ballon.

Auch steht dort nicht, wie der Druckspeicher aufgebaut ist.

Wie sollen die VW-Schrauber dies nun kennenlernen, wenn es scheinbar von VW selber nicht gewollt ist die Schrauber vernünftig zu schulen, um einen guten Werkstattservice zu bieten?! :eek::rolleyes:

Ein / der Hersteller der Druckspeicher bleibt bei Nachfragen zu dem Druckspeicher des 3L still.

leugnet sogar die Herstellung ab, obwohl online mit Bildern vom 3L geworben wurde.

Darf er wegen vertraglichen Verpflichtungen nix sagen!

Er schreibt nur allgemein, diese Art der Druckspeicher kann immer mal wieder kaputt gehen und es ist nicht zu sagen wann genau.

Bei den VW-Werkstätte ist aber häufig die Meinung da, die Druckspeicher können garnicht kaputtgehen.

Vermutlich weil sie der Meinung sind, denn der Druckspeicher ist von außen ja sehr robust und man sieht keine Beschädigung.

Leider kann man ja von außen nicht reinsehen. Um sich was vorstellen zu können muß man etwas Wissen zu der Technik haben. Wissen, Zeit, Geld,...

Also eher zu Werkstätten, die mehr Wissen haben und nicht nur Geld verdienen wollen.

Aber mit etwas Geld, einem Anwalt, dem Wissen zur Technik und Zeit kann man bestimmt probieren sein Geld zurück zu bekommen. Man sollte jedoch keinen Auftrag erteilt haben, den Gangsteller zu tauschen und / oder von einer Täuschung auf den Grund der Schadensursachen glaubhaft machen zu können. :confused::rolleyes::(

Mfg

Frank

am 25. Januar 2014 um 11:51

Meistens wird doch zur Werkstatt gegangen mit einer Problembeschreibung, z.B. das Auto schaltet nicht mehr richtig.

Man bekommt meistens bereits eine vorläufige Diagnose.

Daraufhin erteilt man der Werkstatt den Auftrag das Problem zu beheben.

Es wird nur ganz selten vorkommen, dass sich der Kunde mit der Technik so gut auskennt und die zu wechselnden Teile genau benennt.

Wie ich schon schrieb, sollte die Werkstatt nun vom leichten zum schweren vorgehen. Dabei sollte natürlich erstmal eine sorfältige Diagnose gestellt werden.

Leider sind in vielen Betrieben nur noch "Mechatroniker" beschäftigt, die einen Fehlerspeicher auslesen, und dann die dort genannten Komponenten austauschen können. Ob ein Vorgelagertes Bauteil zu einer Fehlfunktion geführt hat oder nicht wird kaum gefragt, bzw. sind dafür keine Sensoren da die das anzeigen.

Im großen und ganzen muß ich Hunter hier also recht geben, ausser hiermit:

"Wie sollen die VW-Schrauber dies nun kennenlernen, wenn es scheinbar von VW selber nicht gewollt ist die Schrauber vernünftig zu schulen, um einen guten Werkstattservice zu bieten?!"

Das ist Sache des jeweiligen Vertragsbetriebes, nicht des Herstellers

Wie auch immer, die Werkstatt hat den Auftrag ein Problem zu beheben, und damit muß man auch die Fehlversuche und die dafür benötigten Teile bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Nordhesse

...

Im großen und ganzen muß ich Hunter hier also recht geben, ausser hiermit:

"Wie sollen die VW-Schrauber dies nun kennenlernen, wenn es scheinbar von VW selber nicht gewollt ist die Schrauber vernünftig zu schulen, um einen guten Werkstattservice zu bieten?!"

Das ist Sache des jeweiligen Vertragsbetriebes, nicht des Herstellers

Wie auch immer, die Werkstatt hat den Auftrag ein Problem zu beheben, und damit muß man auch die Fehlversuche und die dafür benötigten Teile bezahlen.

Nur sind die Schulungsunterlagen SSP von VW nicht besser und in den RLF wird gerade beschrieben wie sie die Teile aus- / einbauen.

Die SSP kommen von VW selber und beinhalten teils nur geringe Lösungsansätze.

Das Problem ist halt, Diagnosegerät anstöpseln, und das Gerät sagt was zu tauschen ist. Basta.

Wenn das Problem nicht gelöst wurde, was dann.

Und wieder die Software für die Diagnosegeräte und die Fehlerbehebung in der Software wird doch von VW und seinen Ing.´s gemacht.

Ich habe auch schon ein ausgedrucktes Diagnoseprotokoll hier gelesen und im Protokoll stand dann tausch xy aus, obwohl mit etwas Logik der Druckspeicher billiger, sinvvoller und richtig gewesen wäre.

Aber der Ing. bei VW hat diesen Fehler nicht in der Diagnose eingebunden.

Warum nicht.

Geld, Wissen, Zeit.

:cool::D:eek:

Mfg

Frank

Bei einem BMW-Vertragshändler hatte ich schon öfter die Diskussion, dass das Diagnoseprogramm den Austausch von Komponente X vorsah, obwohl im konkreten Fall aufgrund der Vorgeschichte Komponente Y viel wahrscheinlicher (und günstiger) war.

Werkstatt: Wenn Reparaturauftrag auf Behebung des Problems lautet, müssen sie sich an die Vorschläge des Diagnoseprogramms halten. Sonst gibts Ärger, wenn da Problem wider Erwarten nicht gelöst ist und der Kunde wiederkommt und Nachbesserung verlangt.

Bei VW ist mir auch mal folgendes passiert (zur Illustration, dass selbst bei klarer Diagnose viel schiefgehen kann):

Turbolader war am Lager verschlissen und drückte Öl in den Frischluftrakt, was durch Abziehen des Schlauchs am Ladeluftkühler auch leicht zu verifizieren war.

Im Fehlerspeicher stand "Ladedruckuntergrenze nicht erreicht", was dazu auch passte.

Das erzählte ich denen alles und gab auch einen Ausdruck des Fehlerspeichers dazu.

Da ich den Wagen schnell brauchte und einen Ersatzlader in der freien Werkstatt nicht so schnell heranbekam, ging ich zum VW-Händler und fragte nach dem Lader. Die meinten, der Lader könnte noch am gleichen Tag beschafft werden. Wenn ich den Reparaturauftrag geben würde, wäre der Karren am nächsten Tag um 14 Uhr fertig.

Ich fragte nach dem Preis und man sagte mir, dass man für den Ladertausch um die 200-250 Euro berechnen würde.

In Abwägung der Kosten für einen Ersatzwagen schlug ich ein (und stellte den Sachverhalt auch so dar).

Mein Kapitalfehler war, einen Arbeitsauftrag: "Fahrzeug hat keine Leistung, Problem beheben" zu unterschreiben.

Am nächsten Tag wurde das Auto gar nicht fertig, weil man vergessen hatte, den Lader beim 20 km entfernten Hauptlager rechtzeitig zu bestellen.

Auf der Rechnung standen zusätzlich zu 250 Ladertausch noch 23 Euro Fehlerspeicher auslesen, 112 Euro Fehlerdiagnose und weitere 100 Euro für die Reinigung der Ladedruckstrecke, weil die ja so überraschend ölig war (obwohl ichs bei Auftragsannahme dazugesagt hatte). Der letzte Posten hatte auch irgend eine Fantasiepostennr. gehabt.

Auf die Beschwerde in Wolfsburg antwortete man mir, dass VW auf die Preisgestaltung seiner Vertragswerkstätten keinerlei Einfluß habe und man abweichende Preise hinzunehmen habe.

Wegen es allgemein gefassten Arbeitsauftrages sparte ich mir eine Klage, bin aber seitdem für Reparaturen bei keiner VW-Vertragswerkstatt mehr gewesen, da ich nicht nur bei der Werkstatt vergleichbare Erfahrungen gemacht habe.

Wenn ich doch einmal mit einer solchen Werkstatt Geschäfte machen will, achte ich jetzt auf die Details. Das hat leider meist zur Folge, dass der Händler freiwillig darauf verzichtet, mit mir ins Geschäft zu kommen. Das gilt leider auch für den Kauf von Autos.

Man will ein Auto kaufen, einigt sich auf den Presi und lässt sich bestimmte Eigenschaften z.B. bzgl. durchgeführter Serviceaktionen zusicher, weil in der Servicehistorie nicht aufgeführt. Es sollen die Papiere zum nächsten Tag klargemacht werden.

Dann kommt der Anruf vom Autohaus, mal wolle vom Verkauf doch lieber Abstand nehmen (und sucht lieber einen anderen dummen, der den Wagen z.B. ohne gemachten fälligen Zahnriemenwechsel oder mit fehlerhafter Schraube am Kurbelwellenrad des Zahnriementriebes kauft). Ist mir leider schon mehrfach passiert.

So ist das Leben. Aber besser so als hinterher den Ärger. Mir ist es aber auch schon so ergangen, dass mal ein Verkäufer nach einer Woche, nachdem er den Verkauf abgelehnt hat, weil ich zu viele Mängel am Auto gefunden hatte und ihm dann der von mir angesetzte Preis zu niedrig war, dass er sichs überlegt hat und die Mängel behoben werden.

Zurück zum 3L: Ich denke, die Stückzahlen reichen einfach nicht, um in einer Werkstatt, die nicht auf 3L spezialisiert ist, für die Technik spezifisch zu schulen, zumal viele 3L Besitzer immer nur dann zu VW kommen, wenn sie anderswo nicht mehr weiterkommen.

Wir hatten auch 10 Jahre lang einen BMW mit SMG-Getriebe. Da war es der gleiche Spaß. Hinterher verzichtete BMW noch darauf, die nötigen Ersatzteile einzeln anzubieten, so dass man bei jedem Mini-Defekt (z.B. ein defektes Magnetventil) immer die komplette Mechatronik der Schaltbetätigung für 2500 Euro kaufen musste (und die überflüssigen Teile horten).

Gruß

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 18:11

Danke für die Resonanz.

Habe das hier noch zu dem Thema gefunden:

http://www.streifler.de/...ose-bei-einem-kostenvoranschlag--_9685.html

 

Grüße

Frank

Warum hatte die Klage weitgehend Erfolg:

Zeuge Y hat nicht im Sinne seines Arbeitgebers ausgesagt (ungewöhnlich).

Es gab noch Zeugin X, so dass der Kläger nicht nur auf seinen (wertlosen) Parteivortrag angewiesen war.

Zeuge Z hat sich ausreichend aus dem Fenster gelehnt und das Gericht hat nicht hinterfragt, ob die alte getauschte Pumpe wirklich sicher einwandfrei war.

In den meisten Verfahren wird es gar keinen Zeugen Z geben sondern ein teures Gutachten, dass sich nicht festlegen will.

Moin

Also ich war mal wegen einer Sache mit einem Lupo beim Anwalt.

Der sagte ich bräuchte ein Gutachten, wenn in dem Gutachten aber nicht steht, daß der Händler / Werkstatt nicht Fachmännisch gearbeitet hat, dann bleibe ich nachher auf den Anwalt, Gerichtskosten und den Gutachterkosten sitzen. Dann habe ich mal schnell 2000-3000€ Kosten und nix erreicht.

Teils geht so was ja auch zum Schlichter, aber ob man damit glücklich wird.

Bei dem Link zu dem Verfahren habe ich nach 2/3 aufgehört zu lesen, wurde mir zu anstrengend. :o:rolleyes:

Wenn überhaupt nur, wenn man einen Rechtsschutz hat.

Wenn man im ADAC ist, dann bekommt man ein Anwaltsgespräch / -beratung über den ADAC gesponsert.

 

Mfg

Frank

Der hintere Teil ist der interessante, nämlich die Entscheidungsgründe.

Das 1. Drittel ist nur der Tatbestand = Sachverhalt.

Irgendein Idiot hat die Absätze gelöscht.

Wenn so ein kurzes Urteil schon zu "antrengend" wird, solltest Du Dich definitiv nicht mit juristischen Fragen auseinandersetzen (ist nicht böse gemeint).

Was der Kollege gesagt hat, mag ja grundsätzlich stimmen.

Im vorliegenden Urteil hats aber zumindest in der 1. Instanz mal ohne Gutachten (=geringeres Kostenrisiko) nur über Zeugen geklappt, das ist ja der besondere Knackpunkt. Das war aber auch ein ziemlicher Eiertanz, wo keiner der Zeugen hätte aus der Reihe tanzen dürfen, was wegen der Interessenlage von Y, seinen Arbeitsplatz zu behalten und dem Interesse von Z, keinen Kollegen reinzureißen, ja schon recht unwahrscheinlich war.

Dazu brauchte es noch ein Gericht, dass der Sachkunde des Z uneingeschränkt vertraut und keine Partei, die dagegen wettert.

Alles in allem ein Sonderfall.

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