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Frage zur Gewährleistung / Verschleißteile

Themenstarteram 16. März 2018 um 16:53

Hallo Motor-Talker,

ich habe letzte Woche einen dreijährigen Audi A3 Probe gefahren, der seit 3 Monaten beim Audihändler steht.

Auto hat einen guten Eindruck gemacht, nur die Geräusche beim Bremsen waren furchtbar. Ein kurzer Blick durch die Felgen offenbarte dann auch das normale Übel, nämlich komplett verrostete Bremsscheiben.

Den Verkäufer darauf angesprochen meinte er, die hintere Bremse macht er komplett neu. Die Vordere glaubt er, würde sich wieder freibremsen (nach 45 Minuten Probefahrt im Stop/Go Feierabendverkehr war immer noch Rost rundum).

Da sowieso der TÜV neu gemacht wird, haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt.

Heute kam die Nachricht, dass der TÜV (der vermutlich mehrmals die Woche ins Haus kommt) an der vorderen Bremse keine Mängel gefunden hat. Natürlich kann ich niemanden was unterstellen, aber manus manum lavat kannten schon die Römer.

Wie verhalte ich mich, wenn bei Abholung die Bremse immer noch Ärger macht? Ärger in Form von miserablen Tragbild oder Schleifgeräusche beim Bremsen? Das müsste doch unter die Gewährleistung fallen, schließlich steht im Kaufvertrag nichts von einer korrodierten Bremse. Kann ich also einen evtl. Mangel bei Abholung gleich geltend machen und auf Gewährleistung pochen?

Vermutlich wird mir der Händler mit dem TÜV-Bericht kommen oder der Werkstattmeister wird mir seine Flugrost-Theorie erläutern, die aber an der Korrosion auch nichts ändert.

Ist es klüger, als normaler Werkstattkunde zu einen anderen Audi-Händler zu fahren und den die Bremse begutachten lassen, und das Reparaturangebot dann an den ersten Händler weiterleiten?

Danke & Viele Grüße

woidcruiser

Beste Antwort im Thema

Du hast doch ne klare Vereinbarung mit dem Händler getroffen: " ... haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt".

Der TÜV hat definitiv nicht bemängelt. Also ...

Wenn überhaupt kannst Du versuchen das bei Abholung gleich zu bemängeln. Aber Vereinbarung ist eigentlich Vereinbarung - besonders wenn sie im Kaufvertrag fixiert ist.

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Wenn die Bremse immer noch Probleme/Geräusche macht musst du das schriftlich sofort bei Abholung reklamieren. Und dir das auch quittieren lassen.

Oft ist es nur Flugrost, aber nicht immer. Bei meinem früheren Audi (Werks-Jahreswagen) hatte ich auch die Probleme mit den Scheiben, da wurde sofort vereinbart, dass die ggfls. vom Händler neu gemacht werden, wenn das Gerubbele nicht aufhört. Hab dann auch kostenlos neue bekommen.

Und genau diese Vereinbarung - wenn nach 1.000 km die Dinger immer noch rostig sind - solltest du auch versuchen.

Du hast doch ne klare Vereinbarung mit dem Händler getroffen: " ... haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt".

Der TÜV hat definitiv nicht bemängelt. Also ...

Wenn überhaupt kannst Du versuchen das bei Abholung gleich zu bemängeln. Aber Vereinbarung ist eigentlich Vereinbarung - besonders wenn sie im Kaufvertrag fixiert ist.

Bissel probe fahren im Stop&Go macht die Bremsscheibe nicht frei.

Hol den ab, und fahre mal auf eine Schnellstraße oder BAB. Fahr erstmal 10-20 km ohne großartiges Bremsen und dann bremst Du erstmal vorsichtig mehrere Male (wenn keiner hinter Dir ist) von 130 auf 50 runter. Das wiederholst Du dann irgendwann schneller , ähnlich einer echten Gefahrenbremsung. Danach sollten sie eigentlich ok sein. Wenn nicht, dann machst Du sie halt neu!

Wenn Du auf Stunk aus bist und unbedingt vom VK neue willst, dann fahr in eine TÜV oder Dekra-Prüfstelle und frage, ob der Zustand "Deiner" Bremse HU-relevant ist oder nicht.

Frag doch einfach, ob ihr euch die Kosten teilen könnt, oder er sie neu macht und du nur das Material bezahlen musst. Kann doch dann kein so großer Faktor mehr sein. Wenn das Auto sonst in Ordnung ist, wäre das doch noch eine Überlegung wert.

Immer das selbe: "...ich habe das und das gemacht aber paßt mir nicht..."

Der Vertrag ist nunmal fix. TÜV hat nix bemängelt allso hat der Händler allles richtig gemacht. NNachhaken gilt nicht. Hättest halt vorher auf die neuen Bremsen pochen müssen.

Ich würde sagen: Pech gebhabt. Versuch die Bremsen frei zu bekommen, wie oben beschrieben und wenns nix nützt, dann laß dir ein paar neue machen. Das kostet auch nicht die Welt. Wenn der Händler großzügig ist, dann tut er was bei den Kosten dabei oder macht Dir nen "Freundschaftspreis" aber er "muß" garnnix.

Klar kannnst Du noch zum TÜV oder DEKRA gehen begutachten lassen und dann noch zu Pontius und Pilatus laufen, aber ist es das wert? Umsonst arbeiten die allen nicht und um die Zeit wärs auch schade und Kulanz oder Freundlichekeit kannst Du dann von dem Händlerbzw. der werkstatt auch nicht mehr erwartenn. Sowas wie: "Komm Jung, das Lämpchen ersetz ich dir eben" giebt es dann nicht.

Wenn du jemanden kennst,der eine Drehbank hat,dann lass sie abdrehen und gut is.Das kostet dich vieleicht ein anständiges Bier,also kein Öttinger.

Und wer baut sie aus und wieder ein?

Da kann man auch für 100 € paar neue ATE-Scheiben + Beläge reinpacken und hat wieder 3-5 Jahre Ruhe.

 

Zitat:

@Volvorin71 schrieb am 18. März 2018 um 15:30:14 Uhr:

Wenn du jemanden kennst,der eine Drehbank hat,dann lass sie abdrehen und gut is.Das kostet dich vieleicht ein anständiges Bier,also kein Öttinger.

Wilst du mich verarschen,sowas macht ein Azubi im 1. Lehrjahr.Das kann jeder,der keine 2 linke Hände hat.

Ich geb Dir da Recht, der TE sicher nicht, weil er es als Problem ansieht............

Zitat:

@Volvorin71 schrieb am 18. März 2018 um 16:40:51 Uhr:

Wilst du mich verarschen,sowas macht ein Azubi im 1. Lehrjahr.Das kann jeder,der keine 2 linke Hände hat.

Mangel gleich schriftlich geltend machen und wenn's nicht besser wird hin und Druck machen, da kommt der nicht raus.

Die Privatautononie kann natürlich im Rahmen des Vertrages die Günstigkeit des Bedingungen in Richtung des Händlers gedrückt werden, aber das ändert nichts dran, dass du dir von einer anderen Prüfstelle den einwandfreien Zustand der Bremsen bestätigen lassen kannst.

Wenn der Händler dann eben mit dem TÜV rumgeknuspert hat, gibt's auf die Finger.

Steht ja noch gar nicht fest, ob wirklich ein Mangel besteht.

Themenstarteram 19. März 2018 um 7:06

Zitat:

@StephanRE schrieb am 18. März 2018 um 14:27:40 Uhr:

Immer das selbe: "...ich habe das und das gemacht aber paßt mir nicht..."

Der Vertrag ist nunmal fix. TÜV hat nix bemängelt allso hat der Händler allles richtig gemacht. NNachhaken gilt nicht. Hättest halt vorher auf die neuen Bremsen pochen müssen.

Sorry, aber da wundert mich nichts mehr.

Anscheinend können sich Autohändler in Deutschland alles rausnehmen, weil die Mehrheit auf sämtliche Rechte verzichtet und alles schluckt, hauptsache nicht den Mund aufmachen müssen. Zwar gut für alle Aktionäre der Konzerne, aber in diesen Fall als Verbraucher schlecht.

Gewährleistung ist keine Frage des Vertrags, sondern im Verbraucherrecht klar im BGB geregelt. Wenn ein Mangel vorhanden ist, fällt dieser unter die Gewährleistung. Im Prinzip geht es darum, dass Konzerne sowie deren Vertriebsgesellschaften mit allen Tricks arbeiten um die Kosten zu drücken. Entweder macht man den Geldbeutel auf und hält den Mund (wohl so wie die meißten), oder man setzt seine rechtlichen Ansprüche durch... vielleicht die falsche Frage für ein Autoforum :)

Nur weil der TÜV nichts bemängelt hat, bedeutet es nicht, dass kein Mangel vorhanden ist.

Danke an alle anderen mit vernünftigen Vorschlägen :)

Hi,

Verschleißteile wie Bremsen fallen nur in extremen Ausnahmefällen unter Gewährleistung.

Außerdem ist dir der evtl. vorhandene Mangel bekannt, wenn du das Fahrzeug trotzdem abnimmst wird es noch schwerer Ansprüche durchzusetzen.

Leute, kommt doch mal runter!

Wenn der TÜV sein Stempel drauf geklebt hat, muss man erstmal davon ausgehen, dass sicherheitstechnisch alles in Ordnung ist.

Und ja, ich weiß, dass da auch mal gemauschelt werden kann, aber auch auch ein Mauschler wird bei offensichtlichen Mängeln wie kaputten/verbrauchten Bremsen seinen Sticker nicht rausgeben.

Leider, wie so oft, meldet sich der TE ja auch nicht mehr zu Wort.

An seiner Stelle würde ich versuchen, mit dem Verkäufer zusammen eine Probefahrt zu machen, auch mal auf die Autobahn, und wenn man eine etwas leerere Bundesstrasse findet, oder vielleicht irgendwo im Industriegebiet ein paar härtere Bremsungen.

Wenn danach die Bremsen keine Geräusche mehr machen und nicht mehr gammelig aussehen, ist alles gut.

Wenn nicht, in einem VERNÜNFTIGEN Gespräch mit dem Händler versuchen, doch noch einen Bremsentausch durchzukriegen. Eventuell anbieten, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

Ein ansonsten gutes Auto würde ich wegen sowas nicht stehen lassen, wenn das Gesamtpaket stimmt.

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