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Frage zur Gewährleistung / Verschleißteile

Themenstarteram 16. März 2018 um 16:53

Hallo Motor-Talker,

ich habe letzte Woche einen dreijährigen Audi A3 Probe gefahren, der seit 3 Monaten beim Audihändler steht.

Auto hat einen guten Eindruck gemacht, nur die Geräusche beim Bremsen waren furchtbar. Ein kurzer Blick durch die Felgen offenbarte dann auch das normale Übel, nämlich komplett verrostete Bremsscheiben.

Den Verkäufer darauf angesprochen meinte er, die hintere Bremse macht er komplett neu. Die Vordere glaubt er, würde sich wieder freibremsen (nach 45 Minuten Probefahrt im Stop/Go Feierabendverkehr war immer noch Rost rundum).

Da sowieso der TÜV neu gemacht wird, haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt.

Heute kam die Nachricht, dass der TÜV (der vermutlich mehrmals die Woche ins Haus kommt) an der vorderen Bremse keine Mängel gefunden hat. Natürlich kann ich niemanden was unterstellen, aber manus manum lavat kannten schon die Römer.

Wie verhalte ich mich, wenn bei Abholung die Bremse immer noch Ärger macht? Ärger in Form von miserablen Tragbild oder Schleifgeräusche beim Bremsen? Das müsste doch unter die Gewährleistung fallen, schließlich steht im Kaufvertrag nichts von einer korrodierten Bremse. Kann ich also einen evtl. Mangel bei Abholung gleich geltend machen und auf Gewährleistung pochen?

Vermutlich wird mir der Händler mit dem TÜV-Bericht kommen oder der Werkstattmeister wird mir seine Flugrost-Theorie erläutern, die aber an der Korrosion auch nichts ändert.

Ist es klüger, als normaler Werkstattkunde zu einen anderen Audi-Händler zu fahren und den die Bremse begutachten lassen, und das Reparaturangebot dann an den ersten Händler weiterleiten?

Danke & Viele Grüße

woidcruiser

Beste Antwort im Thema

Du hast doch ne klare Vereinbarung mit dem Händler getroffen: " ... haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt".

Der TÜV hat definitiv nicht bemängelt. Also ...

Wenn überhaupt kannst Du versuchen das bei Abholung gleich zu bemängeln. Aber Vereinbarung ist eigentlich Vereinbarung - besonders wenn sie im Kaufvertrag fixiert ist.

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32 Antworten

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 19. März 2018 um 08:06:16 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 18. März 2018 um 14:27:40 Uhr:

Immer das selbe: "...ich habe das und das gemacht aber paßt mir nicht..."

Der Vertrag ist nunmal fix. TÜV hat nix bemängelt allso hat der Händler allles richtig gemacht. NNachhaken gilt nicht. Hättest halt vorher auf die neuen Bremsen pochen müssen.

Sorry, aber da wundert mich nichts mehr.

Anscheinend können sich Autohändler in Deutschland alles rausnehmen, weil die Mehrheit auf sämtliche Rechte verzichtet und alles schluckt, hauptsache nicht den Mund aufmachen müssen. Zwar gut für alle Aktionäre der Konzerne, aber in diesen Fall als Verbraucher schlecht.

Gewährleistung ist keine Frage des Vertrags, sondern im Verbraucherrecht klar im BGB geregelt. Wenn ein Mangel vorhanden ist, fällt dieser unter die Gewährleistung. Im Prinzip geht es darum, dass Konzerne sowie deren Vertriebsgesellschaften mit allen Tricks arbeiten um die Kosten zu drücken. Entweder macht man den Geldbeutel auf und hält den Mund (wohl so wie die meißten), oder man setzt seine rechtlichen Ansprüche durch... vielleicht die falsche Frage für ein Autoforum :)

Nur weil der TÜV nichts bemängelt hat, bedeutet es nicht, dass kein Mangel vorhanden ist.

Danke an alle anderen mit vernünftigen Vorschlägen :)

Rechte sollte man immer durchdrücken wenn es sinnvoll ist. ich bin da ein absoluter verfechter.

Du hast hier nur 2 Dinge vergessen:

1. Der Mangel war Dir VOR dem Kauf bekannt. Und das ist eben der Unterschied. Gewährlleistung und Garantie gibt es nur auf Dinge die NACH dem Kauf auftreten. Die Bremsen haben schon so ausgesehen bevor Du gekauft hast und waren Dir somit bekannt. Der Händler udn Du haben ja sogar eine Einigung getroffen (wenn TÜV ok ist, lassen wir es).

2. Aufwändige Rechtsstreitigkeiten kosten Geld, Zeit und Vertrauen. Da muß man abwägen was sinnvoller ist.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 19. März 2018 um 13:14:29 Uhr:

 

Rechte sollte man immer durchdrücken wenn es sinnvoll ist. ich bin da ein absoluter verfechter.

Du hast hier nur 2 Dinge vergessen:

1. Der Mangel war Dir VOR dem Kauf bekannt. Und das ist eben der Unterschied. Gewährlleistung und Garantie gibt es nur auf Dinge die NACH dem Kauf auftreten. Die Bremsen haben schon so ausgesehen bevor Du gekauft hast und waren Dir somit bekannt. Der Händler udn Du haben ja sogar eine Einigung getroffen (wenn TÜV ok ist, lassen wir es).

2. Aufwändige Rechtsstreitigkeiten kosten Geld, Zeit und Vertrauen. Da muß man abwägen was sinnvoller ist.

Das ändert überhaupt nichts daran, dass er sich den einwandfreien Zustand auch bei einer anderen Prüfstelle bestätigen lassen kann. Wenn diese zum Schluss kommt, dass die Bremsen aufgrund der Witterung verschlissen sind und nicht hätten abgesegnet werden dürfen, besteht definitiv ein Anspruch auf Reparatur.

Klar kann er das aber son Gutachten kosten Geld und Zeit. Lohnt das? Der Händler findet das alles bestimmt nicht toll und wird entsprechend reagieren. Bei evtl. späteren Kontakt (Werkstatt, nochmal Kauf eines PKW) wird das der TE zu spüren bekommen. Nicht alles was möglich ist, ist auch sinnvoll. Das muß am Ende der TE selber entscheiden.

Dem kann ich wohl zustimmen. Damit in den Krieg zu ziehen ist u.U. nicht sinnvoll, da muss der TE schon selber abwägen .

Eigentlich gehört das Thema zugesperrt, wenn der TE sich nicht nochmal meldet.

Er hat eine Vereinbarung mit dem Verkäufer/Händler getroffen und diese wurde entsprechend erfüllt. Klar war insgeheim der Wunsch nach neuen Bremsen ringsum da, aber er hat ein gebrauchtes und kein neues Fahrzeug gekauft. Genausogut könnte der Händler die Scheiben abdrehen (sofern das Mindestmaß nicht unterschritten wird) und gut ist es.

Stunk machen lohnt sich immer, wenn man sich nochmal begegnen (muss) wird. Aber das ist halt Lebenserfahrung, manche lernen nie aus.

 

Zitat:

@StephanRE schrieb am 19. März 2018 um 16:32:12 Uhr:

Klar kann er das aber son Gutachten kosten Geld und Zeit. Lohnt das? Der Händler findet das alles bestimmt nicht toll und wird entsprechend reagieren. Bei evtl. späteren Kontakt (Werkstatt, nochmal Kauf eines PKW) wird das der TE zu spüren bekommen. Nicht alles was möglich ist, ist auch sinnvoll. Das muß am Ende der TE selber entscheiden.

Themenstarteram 19. März 2018 um 19:30

Es geht nicht um Stunk machen, es geht um die klare Beachtung der geltenden Gesetze.

Bei der Blauäugigkeit mancher Menschen kommt man wirklich ins grübeln. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft dass einer Vertriebsgesellschaft der VW/Audi AG an fairen Geschäften gelegen ist? Die Pressen den Markt aus wie eine Zitrone, das ist Kapitalismus pur. Hanseatische Kaufmannsehre kennt dort keiner mehr. Wer aus deren Sicht die Zitrone ist überlass ich eurer Fantasie :) Deswegen ist es denen auch relativ egal ob man in ein paar Jahren dort noch mal kauft oder nicht, was zählt ist der momentane Gewinn. Das ist kein Familienunternehmen in den 80er Jahren, welches auf seine Reputation achtet und auch davon profitiert. Marx und Murx lässt grüßen, im Haifischbecken muss man manchmal Zähne zeigen um nicht gefressen zu werden :)

Zum ursprünglichen Problem:

Ich bin mir über eines relativ sicher: Wenn ich, als privater Kunde, zu einer Audi Werkstatt fahre und die Bremsen begutachten lassen, dann sagt der Serviceberater mir: Die sind komplett verrostet und müssen neu. Er will ja seine Leistung verkaufen, Geschenkt.

Wenn ich als Autokäufer die verrosteten Bremsen bemängel, dann sagt der Verkäufer das ist nur Flugrost die gehen noch.

Wie lange gehen sie noch? Vermutlich ein paar Wochen, dann ist das Thema mit der Gewährleistung aber durch, da Verschleißteil. Wenn ich das gleich bei Abholung bemängele, dann kann mir keiner einen Schuh mit dem Verschleiß in meiner Obhut drehen, da das Fahrzeug noch nicht in meiner Obhut war.

Der Verweis auf den TÜV ist hinfällig, da im Vertrag klipp und klar ein mängelfreies Fahrzeug steht, inkl. gesetzlicher Gewährleistung und Garantieverlängerung. Das ist auch das was StephanRE durcheinander wirft, obwohl Garantie und Gewährleistung zwei komplett verschiedene Ansprüche sind. Der TÜV sollte dazu dienen die Mängelfreiheit der Bremse zu überprüfen, wie gesagt zweifel ich an der Einschätzung... möchte aber niemanden was unterstellen. Was jetzt? Mal schauen wie die Scheiben bei Abholung aussehen :)

Zeig mir das Gesetz, wo drin steht, dass Bremsscheiben bei nem gebrauchten Fahrzeug keinen Flugrost haben dürfen.........

Für mich der Lacher der Woche.

Hi

Das mit dem TÜV oder anderen Prüforganastionen ist immer so eine Sache einmal müssen diese die Gesetzlichen Mindestanforderungen prüfen und bescheinigen und die sind sehr niedrig.

Dann möchten diese Geld verdienen und das kommt von vielen Abnahmen am besten an einem Ort also die Firmen.

Und dann sind da die Kunden die auf diese vertrauen aber nicht verstehen was das bedeutet TÜV geprüft .

alles erfüllt

Das sagt nur ,das das Fahrzeug an diesem Tag wo es begutachtet wurde die minimalen Gesetzlichen Ansprüche erfüllt .Mehr nicht und wenn zb der Auspuff 5Minuten später defekt wird würde der Prüfer sagen wie ich es geprüft habe war es noch im Rahmen. Und der Händler sagt ich habe wie im Vertrag alles erfüllt und der Wagen hat TÜV neu.

Und dann geht der Streit los weil jeder irgendwie Recht hat aus seiner Sichtweise.

Themenstarteram 19. März 2018 um 19:46

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 19. März 2018 um 20:44:28 Uhr:

Zeig mir das Gesetz, wo drin steht, dass Bremsscheiben bei nem gebrauchten Fahrzeug keinen Flugrost haben dürfen.........

Für mich der Lacher der Woche.

Gerne, § 434 BGB - die Sache mit der Beschaffenheit.

Flugrost ist bei mir nach dem Bremsen weg und kein Schleifen/Zittern beim Bremsen zu bemerken. Das ist für mich der Unterschied zum Sachmangel.

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 19. März 2018 um 20:46:10 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 19. März 2018 um 20:44:28 Uhr:

Zeig mir das Gesetz, wo drin steht, dass Bremsscheiben bei nem gebrauchten Fahrzeug keinen Flugrost haben dürfen.........

Für mich der Lacher der Woche.

Gerne, § 434 BGB - die Sache mit der Beschaffenheit.

Flugrost ist bei mir nach dem Bremsen weg und kein Schleifen/Zittern beim Bremsen zu bemerken. Das ist für mich der Unterschied zum Sachmangel.

Kannst du mit dem Verkäufer ggf noch eine zweite Probefahrt vereinbaren und dann mal nach ein paar stärkeren Bremsungen schauen ob der Mangel noch da ist?

Wenn man beim Bremsen ein Zittern verspürt, dann kann es auch sein dass die Bremse nicht mehr zu retten und vielleicht auch verzogen ist.

Ich kann eher über die anderen hier schmunzeln. Bei einem 3 jährigen Fahrzeug vom Audi Händler, welches nicht gerade billig ist erwarte ich auch ein Auto welches weder sicherheitsrelevante noch auffällige Mängel aufweist!

Alle anderen können sich ja gerne vom Händler verarschen lassen. Nur auf eine Sache könnt ihr vertrauen: der Verkäufer ist garantiert nicht so flexibel, fair und kulant, wie ihr, wenn ihr eine defekte Bremse als gegegeben hin nehmt. Da gibts dann auch keinen Freundschaftsdeal oder irgendeine Robin Hood würdige Abmachung, sondern ihr bekommt vielleicht 10% Rabatt auf die Ersatzteile (womit der Händler immer noch Gewinn macht) und nen kostenlosen Kaffee und denkt ihr habt den Mega-Deal rausgehandelt ;) :D

bermuda.06 das Problem ist hier nicht ob sich hier jemand verarschen lassen soll oder nicht.

das Problem ist hier das es einen Vertrag gibt der von Seiten des Händlers auch zu 100% erfüllt wurde. Der TE will im NACHINEIN etwas ändern und das ist genau das Probelm. Es war vereinbart: Wenn der TÜV sein OK gibt werden die Bremsen nicht getauscht. Der TÜV hat OK gesagt also ist der Händler raus. Der Käufer kann versuchen etwas auf Kulanz zu bekommen aber der Händler ist da zu nix verpflichtet.

Das hat nix mit Kapitallismus oder Marx zu tun, das ist einfach unsere Rechtsstaat. Verträge die geschlossen werden sind erstmal gülltig und müssen von allen Beteiligten eingehalten werden.

Und zum § 434 (1) BGB gilt: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.....

Vereinbart war, soweit ich es verstanden habe: Wenn der TÜV OK zu den Bremsen sagt, bleiben sie so.

TÜV hat doch OK gesagt. Allso kann der TE nicht viel machen.

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 20. März 2018 um 07:59:39 Uhr:

... Bei einem 3 jährigen Fahrzeug vom Audi Händler, welches nicht gerade billig ist erwarte ich auch ein Auto welches weder sicherheitsrelevante noch auffällige Mängel aufweist!

...

würde ich auch ...

 

der TE hingegen

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 16. März 2018 um 17:53:17 Uhr:

..., haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt.

hat sich BEIM ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS mit den TÜV-seitigen MINDESTANFORDERUNG begnügt

(und die "Auffälligkeiten" an den vorderen Bremsen offensichtlich zur Kenntnis genommen - es liegt als kein verborgener Mangel vor!)

--> wer zu blöd ist, VOR DEM KAUF klarzustellen, was er erwartet, braucht nachher nicht rumzujammern!

Zitat:

@Volvorin71 schrieb am 18. März 2018 um 16:40:51 Uhr:

Wilst du mich verarschen,sowas macht ein Azubi im 1. Lehrjahr.Das kann jeder,der keine 2 linke Hände hat.

Wieviele verschiedene Konzepte hast du schon gesehen? Gerade das Klammersystem ist mitunter sehr kompliziert.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 20. März 2018 um 11:26:49 Uhr:

bermuda.06 das Problem ist hier nicht ob sich hier jemand verarschen lassen soll oder nicht.

das Problem ist hier das es einen Vertrag gibt der von Seiten des Händlers auch zu 100% erfüllt wurde. Der TE will im NACHINEIN etwas ändern und das ist genau das Probelm. Es war vereinbart: Wenn der TÜV sein OK gibt werden die Bremsen nicht getauscht. Der TÜV hat OK gesagt also ist der Händler raus. Der Käufer kann versuchen etwas auf Kulanz zu bekommen aber der Händler ist da zu nix verpflichtet.

Das hat nix mit Kapitallismus oder Marx zu tun, das ist einfach unsere Rechtsstaat. Verträge die geschlossen werden sind erstmal gülltig und müssen von allen Beteiligten eingehalten werden.

Und zum § 434 (1) BGB gilt: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.....

Vereinbart war, soweit ich es verstanden habe: Wenn der TÜV OK zu den Bremsen sagt, bleiben sie so.

TÜV hat doch OK gesagt. Allso kann der TE nicht viel machen.

Hast du den Kaufvertrag vorliegen?

Ich nicht und daher man nicht was Konkret drin steht. Laut seiner Aussage steht darin, dass der Wagen mängelfrei (die Bremse ist auf jeden Fall ein Komfortmangel, wenn sich das nicht mit der Zeit gibt) ist. Wenn das mit dem TÜV nur mündlich besprochen ist, dann ist das eine mündliche Nebenabrede die nicht zählt (steht in den meisten Verträgen drin) oder nicht beweisbar ist.

Und grundsätzlich kann man ja davon ausgehen, dass die Bremse, wenn der TÜV sie für ok befindet, einwandfrei funktioniert. Wenn die Bremse und das Lenkrad jedoch, laut Aussage des TE , bei Bremsungen vibrieren, dann ist sie nicht OK und der Wagen dürfte so kein TÜV bekommen. Für diesen Fall ist es natürlich fraglich, ob der Prüfer das übersehen hat oder aus welchen Gründen ggf „nicht so genau hingeschaut“ hat.

PS: Und wer den TE hier als „blöd“ bezeichnet, der ist anscheinend selber nicht mit viel Intelligenz ausgestattet und wenn man den Text so liest dann scheint das Geld für eine Tastatur mit funktionierender Shift Taste auch nicht da zu sein ;)

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 20. März 2018 um 13:13:05 Uhr:

Hast du den Kaufvertrag vorliegen?

Ich nicht und daher man nicht was Konkret drin steht. Laut seiner Aussage steht darin, dass der Wagen mängelfrei ... ist. ...

Lerne erst mal lesen!

Aussage des TE (im 1. Beitrag dieses Thread) ist eindeutig:

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 16. März 2018 um 17:53:17 Uhr:

..., haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt.

...

sprich: dass der Käufer die Abweichungen an der vorderen Bremse vom Neu-/Idealzustand dann akzeptiert, wenn diese nicht HU-relevant sind

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