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Was beinhaltet die Gebrauchtwagen Händler Gewährleistung?

Themenstarteram 11. November 2015 um 6:19

Guten morgen.

Ich weiß nicht, ob es hier in diese Kategorie passt, also wenns unpassend ist, dann bitte verschieben oder löschen.

Ich habe mir Montag einen C240T, W202 gekauft. Im Vertrag steht eine 12 monatige Gewährleistung. Jedoch wurde nicht erläutert, was alles gewährleistet wird.

Kann man mich bitte aufklären? :-)

Beste Antwort im Thema

Moin,

Das muss nicht geregelt werden, da dies gesetzlich geregelt ist. Abgesichert sind Mängel an der Sache, die dir nicht angezeigt wurden, sowie Mängel die nicht auf Verschleiß- bzw. Abnutzung zurück zu führen sind.

z.B. würden Stoßdämpfer oder Bremsen normalerweise nicht drunter fallen, ein Getriebeschaden hingegen meistens schon. Das Problem ist - vieles hängt vom Alter und der km Leistung ab. Bei 40.000 km würde ein Turbo typischerweise drunterfallen, bei 180.000 km eher nicht mehr.

MfG Kester

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Moin,

Das muss nicht geregelt werden, da dies gesetzlich geregelt ist. Abgesichert sind Mängel an der Sache, die dir nicht angezeigt wurden, sowie Mängel die nicht auf Verschleiß- bzw. Abnutzung zurück zu führen sind.

z.B. würden Stoßdämpfer oder Bremsen normalerweise nicht drunter fallen, ein Getriebeschaden hingegen meistens schon. Das Problem ist - vieles hängt vom Alter und der km Leistung ab. Bei 40.000 km würde ein Turbo typischerweise drunterfallen, bei 180.000 km eher nicht mehr.

MfG Kester

...eine "ausführlichere" Auflistung findest Du z.b. auch auf den Seiten der

Automobilclubs,

wie ADAC, ACE, etc.

D.h. nicht jeder Mangel ist wirklich ein Mangel, sondern einfach nur Verschleiß.

Garantie wiederum ist i.d.R. entweder eine freiwillige zsätzliche Leistung des

Herstellers / Verkäufers oder eine Versicherung die man abschließen kann/ bekommt.

Der Unterschied von Garantie zu Sachmangelhaftung besteht darin, dass in den

Garantieunterlagen zu finden ist, was alles Versichert ist und welche Vorgaben eingehalten

werden müssen (z.b. Wartung nur beim Hersteller).

Dazu kommt, dass eine Garantieleistung auch in Abhängigkeit des Alters sowie

Laufleistung des Fahrzeuges abhängt und hier ggfsl. mit einer SB belegt wird.

D.h. eine Mangelbeseitung während der "Gewährleistung" ist für Dich "kostenlos".

Bei einer Gerantie ist dann z.b. eine Selbstbeteiligung fällig-

Daher sollte/muss mann bei einer Garantie die Bedingungen (Kleingedruckte) genau zu prüfen.

Denn, manche sind das Geld nicht Wert, weil z.b. das Auto zu alt (z.b. über 10-Jahre) oder zu

viele Kilometer (z.b. über 150.tsd km) hat.

Grüße

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass alle Mängel, die bereits beim Kauf bekannt sind und vielleicht sogar im Kaufvertrag erwähnt werden, NICHT unter diese Sachmängelhaftung fallen, nur versteckte Mängel. Und auch die nur bis zu einer Dauer von 6 Monaten ab Unterzeichnung des Kaufvertrages, weil nach 6 Monaten man als Käufer BEWEISEN muss, dass dieser Mangel, der sich erst jetzt zeigt, schon beim Kauf vorgelegen haben muss, was schwierig bis unmöglich ist.

Also werden auf diese Weise aus den 12 Monaten sehr schnell nur noch deren 6.

Grüße

Udo

Themenstarteram 11. November 2015 um 14:29

Ich habe mir Montag einen C240T gekauft. Bei der Probefahrt saß der Verkäufer neben mir. Da der Tank leer war, war eine ausgedehnte fahrt nicht möglich.

Und da für mich alles recht aufregend war und ich mich nur auf Geräusche, bremse und Motor versteift habe, fiel mir nicht auf, dass das Heizgebläse defekt ist. Das fiel meinem Mann gestern abend auf, als er die Beschlagen Scheiben freipusten wollte ^^

Zudem musste ich gestern Servoöl nachfüllen, wo der stand schon nicht mehr ermittelbar war.

Und weil das nicht genügt, leuchtete vorhin plötzlich die Motorkontrollleuchte auf.

Ach ja. Und der rechte Spiegel wird nicht beheizt. Sicherungen sind alle vollkommen in Ordnung.

Tja, dann wohl ab zum Händler.

Aus meiner Sicht:

Heizungsgebläse und Spiegel - Gewährleistung

Beim Öl und der Kontrollleuchte wiess ich es leider nicht.

Baujahr und Laufleistung vom Auto?

Themenstarteram 11. November 2015 um 14:46

Bj 99 und derzeit 199655 km

Bei 199 TKm seh ich eigentlich alles als Verschleiß.

So nen Karren muss man halt ausgiebig prüfen und probefahren. Dann muss man halt für nen 10er selbst tanken, wenn der Tank leer ist.

Hm, dann wird es schwierig mit der Gewährleistung.

Tippe mal, dass Rudi Recht hat. Das Auto ist zu alt, um da was mit Gewährleistung zu machen.

Aber ok, fragen und den Händler darauf hinweisen würde ich natürlich trotzdem.

..sehe ich anders,

zuerst, ab zum Händler und die MÄngel rügen sowie auf Behebung "pochen".

Denn,

Heizungsgebläse, heizbarer Aussenspiegel ist bestimmt kein "Verschleißteil".

Ebenso das aufleuchten der MKL, auch wenn z.b. der KAT od. eine Lambdasonde

bei ~200.tsd km, durchaus als "Verschleiß" ansehen wird, dass die MKL aber

kurz nach Kauf anging, "riecht" schon sehr nach "Täuschung" (Fehler bekannt,

F-Speicher kurz vor Verkauf gelöscht..)

Gleiches bei der Servo, auch die ist i.d.R. "kein Verschleißtteil", ausser evtl. der Servopumpe.

Also, Händler anrufen,. vorbei kommen und später, Auto Mangelfrei abholen :)

Stellt sich der Händler quer, dann umgehend einen RA aufsuchen.

Der kann zu 95% Sicherheit sagen / raten, was zu machen ist..

Ich sag nur 16 Jahre und 199 Tkm.

Sowas verkauft kein seriöser Händler mit Vollkaskogewährleistung.

Mich würde, unabhängig von der Gewährleistung, der Kaufpreis interessieren.

Moin,

Rudi - es gibt keine Vollkaskogewährleistung ... es gibt nur eine Gewährleistung. Das Alter und die Laufleistung sind dabei zuerst einmal egal. Es spielt keine Rolle ob das Auto 5, 10, 15, 20 oder 45 Jahre alt ist. Das spannende Thema ist lediglich welche Teile noch berechtigte Ansprüche haben und welche nicht. Je nach Zustand und Bewerbung des Verkaufs kann das im Alter von 16 Jahren auch sehr wenig sein. Aber man darf auch nicht ignorieren, dass ein altes Auto auch bereits einige Instandsetzungen hinter sich haben kann, welche die Ansprüche JE NACH BEWERBUNG verändern können z.B. Tauschgetriebe, Tauschmotor usw. UND was viele Händler und auch Privatverkäufer gerne mal übersehen ist, dass einige typische Bewerbungen darauf Einfluss haben - z.B. ist die gerne verwendete Floskel "technisch einwandfreier Zustand" eine Zustandszusicherung - dazu würde z.B. ein nicht funktionierendes Gebläse NICHT passen - aber die Zusicherung steht halt erstmal fest. Würde ein Auto hingegen als "stark genutzt" und mit "elektrischen Störungen" beworben - sieht die Sache doch schon wieder deutlich anders aus.

Und es kommt doch wirklich ganz stark drauf an, was die Mängel/Fehler hervorruft. Geht das Gebläse nicht, weil der Gebläsemotor gefressen hat - bleibt der Mangel eher beim Käufer, ist es der Widerstand der Steuerung - Verkäufer, ist es ggf. ein Steuergerät oder der Kabelbaum - ebenfalls eher der Verkäufer. Und so muss man BEVOR man überhaupt entscheiden kann ob Gewährleistungsanspruch besteht gucken wieso und weshalb.

Und Fakt ist - wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft - egal wie alt es ist - dann muss er sich des Risikos bewusst sein und dieses vernünftig kalkulieren. Ansonsten hat er sein Geschäft schlicht nicht im Griff. Jeder der eine Ware in Verkehr bringt - auch ich - muss sich der Risiken bewusst sein und die rechtlichen Anforderungen einhalten. Egal ob es ihm grad passt oder nicht. Ist so ...

MFG Kester

Zitat Kester :

"...Und Fakt ist - wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft - egal wie alt es ist - dann muss er sich des Risikos bewusst sein und dieses vernünftig kalkulieren. Ansonsten hat er sein Geschäft schlicht nicht im Griff. Jeder der eine Ware in Verkehr bringt - auch ich - muss sich der Risiken bewusst sein und die rechtlichen Anforderungen einhalten. Egal ob es ihm grad passt oder nicht. Ist so ...

MFG Kester

.."

So isses....

Entweder, der Verkäufer versteht sein Geschäft, oder er sollte sich was anderes suchen

wie ist es eigentlich wenn bei einem Gewährleistungsanspruch die Reparaturkosten teurer werden als der ursprüngliche Kaufpreis. Ist das dann wie bei der Versicherung (Totalschaden?)

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