Frage zur Gewährleistung / Verschleißteile

Hallo Motor-Talker,

ich habe letzte Woche einen dreijährigen Audi A3 Probe gefahren, der seit 3 Monaten beim Audihändler steht.
Auto hat einen guten Eindruck gemacht, nur die Geräusche beim Bremsen waren furchtbar. Ein kurzer Blick durch die Felgen offenbarte dann auch das normale Übel, nämlich komplett verrostete Bremsscheiben.
Den Verkäufer darauf angesprochen meinte er, die hintere Bremse macht er komplett neu. Die Vordere glaubt er, würde sich wieder freibremsen (nach 45 Minuten Probefahrt im Stop/Go Feierabendverkehr war immer noch Rost rundum).
Da sowieso der TÜV neu gemacht wird, haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt.

Heute kam die Nachricht, dass der TÜV (der vermutlich mehrmals die Woche ins Haus kommt) an der vorderen Bremse keine Mängel gefunden hat. Natürlich kann ich niemanden was unterstellen, aber manus manum lavat kannten schon die Römer.

Wie verhalte ich mich, wenn bei Abholung die Bremse immer noch Ärger macht? Ärger in Form von miserablen Tragbild oder Schleifgeräusche beim Bremsen? Das müsste doch unter die Gewährleistung fallen, schließlich steht im Kaufvertrag nichts von einer korrodierten Bremse. Kann ich also einen evtl. Mangel bei Abholung gleich geltend machen und auf Gewährleistung pochen?

Vermutlich wird mir der Händler mit dem TÜV-Bericht kommen oder der Werkstattmeister wird mir seine Flugrost-Theorie erläutern, die aber an der Korrosion auch nichts ändert.

Ist es klüger, als normaler Werkstattkunde zu einen anderen Audi-Händler zu fahren und den die Bremse begutachten lassen, und das Reparaturangebot dann an den ersten Händler weiterleiten?

Danke & Viele Grüße
woidcruiser

Beste Antwort im Thema

Du hast doch ne klare Vereinbarung mit dem Händler getroffen: " ... haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt".

Der TÜV hat definitiv nicht bemängelt. Also ...

Wenn überhaupt kannst Du versuchen das bei Abholung gleich zu bemängeln. Aber Vereinbarung ist eigentlich Vereinbarung - besonders wenn sie im Kaufvertrag fixiert ist.

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..und als Blöd habe ich in meinem Beitrag niemanden bezeichnet...

Zitat:

@StephanRE schrieb am 20. März 2018 um 13:30:23 Uhr:


..und als Blöd habe ich in meinem Beitrag niemanden bezeichnet...

Ich weiß, sorry das war auf den anderen Poster bezogen, aber missverständlich weil ich dich zitiert habe.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. März 2018 um 13:27:39 Uhr:



Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 20. März 2018 um 13:13:05 Uhr:


Hast du den Kaufvertrag vorliegen?
Ich nicht und daher man nicht was Konkret drin steht. Laut seiner Aussage steht darin, dass der Wagen mängelfrei ... ist. ...

Lerne erst mal lesen!

Aussage des TE (im 1. Beitrag dieses Thread) ist eindeutig:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. März 2018 um 13:27:39 Uhr:



Zitat:

@woidcruiser schrieb am 16. März 2018 um 17:53:17 Uhr:


..., haben wir uns darauf geeinigt, dass er die vordere Bremse nur neu macht, wenn der TÜV diese bemängelt.

...

sprich: dass der Käufer die Abweichungen an der vorderen Bremse vom Neu-/Idealzustand dann akzeptiert, wenn diese nicht HU-relevant sind

Wenn du dich beruhigt und deine Aggression überwunden hast, dann kannst du gerne noch mal lesen.

"..., haben wir uns darauf geeinigt" bedeuted nicht, dass es so auch im Vertrag steht. Das können wir nicht wissen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das eine mündliche Nebenabrede war, denn:

"Der Verweis auf den TÜV ist hinfällig, da im Vertrag klipp und klar ein mängelfreies Fahrzeug steht.."

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