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Gewährleistung frage

Themenstarteram 8. November 2015 um 7:03

Unzwar wollte ich wissen wenn ich z.b jetzt ein fahrzeug kaufe wo mir ein problem auffällt z.b etwas öl am turbolader und das ist mir vorher schon aufgefallen.Wann haftet dann der verkäufer also die firma dafür.Hatte jetzt unterschiedliche sachen gelesen.Auf einer seite stand der verkäufer haftet nur dafür wenn das problem die mängel schon vorher bestand und im vertrag festgehalten wurde.Auf einer anderen seite steht der verkäufer haftet für alle mängel die nach kauf entstehen also z.b turbolader auch wenn es nicht im vertrag festgehalten wurde das etwas öl um den turbolader war.

Also auf der einen seite steht >Sachmängelhaftung/Gewährleistung es sind nur Mängel abdeckt die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben.

Auf der anderen seite steht >Die Gewährleistung beruht, anders als die Garantie, auf der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die im BGB festgehalten ist. Ein Verkäufer haftet dafür, dass eine Sache, die er verkauft, frei von Mängeln ist. Das können auch versteckte Mängel sein oder solche, die erst nach dem Kauf auftreten.

Also die eine seite sagt es muss vorher bestanden haben und im vertrag festgehalten worden sein und die andere sagt die gewährleistung deckt auch alles ab wenn es nach dem kauf passiert und vorher nicht festgestellt oder festgehalten wurde im vertrag.

Bzw eine andere seite sagt Mängel die vor kauf festgestellt wurden und im vertrag dann festgehalten werden und wo z.b dann danach der turbo kaputt geht das muss ich selbst zahlen weil das schon vor kauf bestand.

Beste Antwort im Thema

Wie wäre s, wenn du dich nach einem anderen Fahrzeug umschaust und dich nicht so auf dieses versteifst? Da ist doch Ärger vorprogrammiert.

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hast du einen konkreten Fall oder willst Du erst ein Auto kaufen und jetzt schon wissen, was Sache ist wenn ein solcher Fall eintreten würde?

Du musst ganz klar unterscheiden zwischen Garantie und Sachmangelhaftung / gesetzl. Gewährleistung.

Du musst ganz klar unterscheiden zwischen Abnutzung, altersbedingter Abnutzung und einem Bauteiledefekt.

Ganz nebenbei: für eine verbindliche Rechtsberatung bist Du hier falsch.

Moin,

Das Thema ist sehr komplex und deshalb gibt es da z.T. Diskussionsbedarf.

Bei Teilen, die dem Verschleiß unterworfen sind greift die Gewährleistung nicht. z.B. fällt ein Turbolader darunter, mit Ausnahme der Defekt tritt unüblich früh auf. Abgesichert wärst du v.a. gegenüber Mängeln die halt nicht offenkundig oder dir angezeigt wurden. d.h. du kaufst das Auto und es fehlt der Motor - dann greift die Gewährleistung dafür logischerweise nicht. Wenn du ein Auto kaufst und der Verkäufer informiert dich darüber dass ein Motorschaden vorliegt, dann greift die Gewährleistung dafür auch nicht - sofern der Motorschaden auch tatsächlich da ist (man darf keine Mängel anzeigen, die nicht da sind) - wenn der Verkäufer schlau ist fixiert er dies im Kaufvertrag, damit es später keine Diskussionen gibt. Diskussionen gibt es darüber wie genau der Mangel benannt sein muss d.h. ob Motorschaden generell ausreichend ist oder ob z.B. Ventilschaden benannt werden muss, weil je nach Genauigkeit ggf. Gewährleistung für nicht betroffene Bereiche existieren könnte.

Das nur sehr grob zur Orientierung - es geht beliebig komplizierter und spezieller.

MfG Kester

Themenstarteram 8. November 2015 um 7:35

Zitat:

@keksemann schrieb am 8. November 2015 um 08:21:38 Uhr:

hast du einen konkreten Fall oder willst Du erst ein Auto kaufen und jetzt schon wissen, was Sache ist wenn ein solcher Fall eintreten würde?

Du musst ganz klar unterscheiden zwischen Garantie und Sachmangelhaftung / gesetzl. Gewährleistung.

Du musst ganz klar unterscheiden zwischen Abnutzung, altersbedingter Abnutzung und einem Bauteiledefekt.

Ganz nebenbei: für eine verbindliche Rechtsberatung bist Du hier falsch.

Naja ich interessiere mich für ein auto aber da öl am turbo ist denke ich der könnte vllt defekt sein.Das fahrzeug bekommt noch eine dekra untersuchung vor dem verkauf kostet mich zwar 150 euro aber dann weiß ich es ob der turbo heile ist denke ich.

Themenstarteram 8. November 2015 um 7:36

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 8. November 2015 um 08:31:52 Uhr:

Moin,

Das Thema ist sehr komplex und deshalb gibt es da z.T. Diskussionsbedarf.

Bei Teilen, die dem Verschleiß unterworfen sind greift die Gewährleistung nicht. z.B. fällt ein Turbolader darunter, mit Ausnahme der Defekt tritt unüblich früh auf. Abgesichert wärst du v.a. gegenüber Mängeln die halt nicht offenkundig oder dir angezeigt wurden. d.h. du kaufst das Auto und es fehlt der Motor - dann greift die Gewährleistung dafür logischerweise nicht. Wenn du ein Auto kaufst und der Verkäufer informiert dich darüber dass ein Motorschaden vorliegt, dann greift die Gewährleistung dafür auch nicht - sofern der Motorschaden auch tatsächlich da ist (man darf keine Mängel anzeigen, die nicht da sind) - wenn der Verkäufer schlau ist fixiert er dies im Kaufvertrag, damit es später keine Diskussionen gibt. Diskussionen gibt es darüber wie genau der Mangel benannt sein muss d.h. ob Motorschaden generell ausreichend ist oder ob z.B. Ventilschaden benannt werden muss, weil je nach Genauigkeit ggf. Gewährleistung für nicht betroffene Bereiche existieren könnte.

Das nur sehr grob zur Orientierung - es geht beliebig komplizierter und spezieller.

MfG Kester

Wenn Turbo nicht darunter fällt hätte ich ja so oder so ein problem auch wenn die sagen z.b der ist heile und er geht dann kaputt.

Themenstarteram 8. November 2015 um 7:39

Würde es mir etwas bringen wenn die sagen der turbo ist heile das die das dann in den vertrag schreiben das der turbo heile ist und nicht kaputt ? Oder würde die gewährleistung dann auch nicht greifen wenn er danach kaputt geht

Bei offenen Mängeln wie Beulen, Kratzer oder eben Ölaustritt (egal wo) musst du in die Preisverhandlung gehen.

Mängel, die dir vor dem Kauf bekannt sind, musst du auch VOR dem Kauf rügen, nicht erst später.

Zitat:

@Marvin255 schrieb am 8. November 2015 um 08:39:11 Uhr:

Würde es mir etwas bringen wenn die sagen der turbo ist heile das die das dann in den vertrag schreiben das der turbo heile ist und nicht kaputt ?

Nein, das bringt absolut nichts, denn dass mit dem Turbolader was nicht so ganz stimmen kann, war dir ja aufgrund des Ölverlustes VOR dem Kauf schon bekannt.

Da kann tausendmal im Vertrag drinstehen, dass der Turbolader bei Kauf mit Ausnahme einer offensichtlichen Ölleckage in einwandfreiem Zustand sei .......... was ja auch den Tatsachen entspricht, falls der Motor läuft und seine Leistung erbringt.

Dennoch wird später jedes Gericht so entscheiden, dass da schon ein Mangel, der vom Verkäufer ja keineswegs verschwiegen wurde, offensichtlich war, jeder halbwegs sich mit der Materie Auskennende wird wissen, dass es hier ein ernsthaftes Problem gibt, das sich früher oder später (eher früher) zu einem kapitalen Turboladerschaden oder/und einem kapitalen Motorschaden ausweiten MUSS.

Wenn Öl austritt, wird dieses fehlen, wenn zunächst nur wenig Öl austritt und man die Ursache nicht beseitigt, wir die Leckage immer größer werden, es wird immer mehr Öl austreten und irgendwann so viel, dass anlässlich einer Langstreckenfahrt mit hohem Tempo das Öl sich sehr schnell aus dem Kreislauf verabschiedet, was zu Ölmangelerscheinungen im Motor, wahrscheinlich aber auch zu einem Motorbrand entwickeln dürfte, wenn Öl an heiße Motorteile gelangt und unter Sauerstoffeinfluss anfängt, zu brennen.

Es kann aber auch infolge der Leckage am Turbolader ein Ölmangel nur an dieser Lagerstelle auftreten, die Welle vom Turbo wird also nicht mehr ausreichend geschmiert, weil sich das Öl den leichteren Weg nach Draußen sucht ........... und dann blockiert es den Turbolader, das kann so schlagartig erfolgen, dass sich Turbinenschaufeln lösen/brechen, die der dann noch laufende Motor als Späne oder sehr kleine Teile in sich hineinsaugt, wo diese Teile sodann dem Motor den letzten Rest geben, dann ist von jetzt auf gleich der komplette Motor zerstört, nur noch Schrott.

Wie gesagt: Das KANN so kommen, MUSS aber auch nicht.

Ergo: Finger weg von dem Ding, geschenkt ist noch zu teuer, denn für diesen Schaden bzw. Folgeschaden kommt niemand anders auf als der Besitzer/Halter, nicht der Verkäufer, nicht unter diesen Umständen.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 8. November 2015 um 20:40

Zitat:

@udogigahertz schrieb am 8. November 2015 um 13:55:30 Uhr:

Zitat:

@Marvin255 schrieb am 8. November 2015 um 08:39:11 Uhr:

Würde es mir etwas bringen wenn die sagen der turbo ist heile das die das dann in den vertrag schreiben das der turbo heile ist und nicht kaputt ?

Nein, das bringt absolut nichts, denn dass mit dem Turbolader was nicht so ganz stimmen kann, war dir ja aufgrund des Ölverlustes VOR dem Kauf schon bekannt.

Da kann tausendmal im Vertrag drinstehen, dass der Turbolader bei Kauf mit Ausnahme einer offensichtlichen Ölleckage in einwandfreiem Zustand sei .......... was ja auch den Tatsachen entspricht, falls der Motor läuft und seine Leistung erbringt.

Dennoch wird später jedes Gericht so entscheiden, dass da schon ein Mangel, der vom Verkäufer ja keineswegs verschwiegen wurde, offensichtlich war, jeder halbwegs sich mit der Materie Auskennende wird wissen, dass es hier ein ernsthaftes Problem gibt, das sich früher oder später (eher früher) zu einem kapitalen Turboladerschaden oder/und einem kapitalen Motorschaden ausweiten MUSS.

Wenn Öl austritt, wird dieses fehlen, wenn zunächst nur wenig Öl austritt und man die Ursache nicht beseitigt, wir die Leckage immer größer werden, es wird immer mehr Öl austreten und irgendwann so viel, dass anlässlich einer Langstreckenfahrt mit hohem Tempo das Öl sich sehr schnell aus dem Kreislauf verabschiedet, was zu Ölmangelerscheinungen im Motor, wahrscheinlich aber auch zu einem Motorbrand entwickeln dürfte, wenn Öl an heiße Motorteile gelangt und unter Sauerstoffeinfluss anfängt, zu brennen.

Es kann aber auch infolge der Leckage am Turbolader ein Ölmangel nur an dieser Lagerstelle auftreten, die Welle vom Turbo wird also nicht mehr ausreichend geschmiert, weil sich das Öl den leichteren Weg nach Draußen sucht ........... und dann blockiert es den Turbolader, das kann so schlagartig erfolgen, dass sich Turbinenschaufeln lösen/brechen, die der dann noch laufende Motor als Späne oder sehr kleine Teile in sich hineinsaugt, wo diese Teile sodann dem Motor den letzten Rest geben, dann ist von jetzt auf gleich der komplette Motor zerstört, nur noch Schrott.

Wie gesagt: Das KANN so kommen, MUSS aber auch nicht.

Ergo: Finger weg von dem Ding, geschenkt ist noch zu teuer, denn für diesen Schaden bzw. Folgeschaden kommt niemand anders auf als der Besitzer/Halter, nicht der Verkäufer, nicht unter diesen Umständen.

 

Grüße

Udo

Ja stimmen kann da was ja auch nicht.Weil da wo das öl ist nämlich da wo der turbo am auspuff angeschlossen ist genau an der verbindung ist alles öl und da ist bestimmt was mit dem turbo.

Themenstarteram 8. November 2015 um 22:05

Was wäre denn wenn die mir sagen bzw in den vertrag schreiben der turbo ist heile.Wie müssten die das schreiben das ich das nachher repariert bekomme wenn er kaputt geht.

Wie wäre s, wenn du dich nach einem anderen Fahrzeug umschaust und dich nicht so auf dieses versteifst? Da ist doch Ärger vorprogrammiert.

Hi,

Du kannst :

a. den Händler auf den Ölverlust aufmerksam machen und ihm vorschlagen, dass Du

ihn nur ohne Mängel kaufst, sprich er den Mangel beheben solle.

oder

b. Du suchst Dir einen anderen Wagen aus

Wobei ich Dir zu b. raten würde..lass die "Karre" dort wo sie ist..

Grüße

Zitat:

@Marvin255 schrieb am 8. November 2015 um 23:05:25 Uhr:

Was wäre denn wenn die mir sagen bzw in den vertrag schreiben der turbo ist heile.Wie müssten die das schreiben das ich das nachher repariert bekomme wenn er kaputt geht.

Das wird doch niemand machen, außerdem wäre so etwas moralisch höchst fragwürdig und auch bereits nahe einer nicht ganz gesetzeskonformen Handlung, sowas würde ich auf keinen Fall ins Auge fassen, das geht auf jeden Fall schief.

Hier kann man nur zu folgendem raten: Der Verkäufer muss dieses Problem aus der Welt schaffen, also den Turbolader demontieren, die Ursache des Ölverlustes feststellen und diese nachhaltig beseitigen, erst dann wäre dieses Auto in meinen Augen sowohl verkaufbar als auch kaufbar.

Ein Auto mit einem offensichtlichen Defekt zu verkaufen ist schon dreist und sehr unverschämt, das macht man doch nicht, ich würde das nicht machen, weil ich ein ehrlicher Mensch bin und mich schämen würde. Dass hier jemand das trotzdem versucht, sollte dir doch klar machen, dass dieser Verkäufer alles andere als ein ehrlicher, aufrichtiger Mensch sein kann.

Und mit solchen Elementen macht man keine Geschäfte. Punkt.

 

Grüße

Udo

Moin,

Naja - klar kann man so ein Auto verkaufen. Der Preis muss dann zum Risiko passen.

d.h. wenn das Auto einen Wert von 10.000€ mit TÜV ind mutmaßlich in Ordnung hat und du siehst nun Ölaustritt am Turbo - dann ist schlimmstenfalls der Turbo in wenigen km in den Wicken. Passiert dies kostet dich die Reparatur zwischen 800 und 2000€ (kommt aufs Auto an) ohne etwaige Folgeschäden. Also müsste das Auto, wenn man es MIT dem Mangel kauft entsprechend nur noch z.B. 8500€ kosten.

Sonst ist der Kauf der Kategorie SCHLECHTER Deal zuzuordnen. Und mal im Ernst - ich würde mir da schon die 150€ Begutachtung sparen - DU hast den Mangel doch schon gefunden. Wenn der Preis nicht sehr gut ist s.o. - gibt es keinen Grund sich noch mehr für das Auto zu interessieren. So wejige Autos gibt es nicht, das man eines Kaufen muss das schon JETZT ein teures Risiko beeinhaltet.

MfG Kester

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