Frage zur Gebrauchtwagen Garantie

VW Golf 8 (CD)

Hallo alle zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
vor einem Jahr in October haben ich ein Golf 8 Etsi BJ 2020 von VW Hagen gekauft.
Ein Leasingsrückläufer.

beim Kauf gab es ein Gebrauchswagen Garantie für 12 Monate.
seit 2 Monaten leuchtet die Notruf Lampe rot, die Anlage funktioniert aber. Und seit einer Woche ist Side Assist ausgefallen. Melder Fehler.
Wegen dem Notruf Signal war ich bei VW und sie meinten dass die Antenne defekt sei und es ausgetauscht werden muss.
der Mitarbeiter hat nach Freigabe gefragt, VW sagt aber es ist ein Software Problem obwohl es keins ist.
und zu dem Side assist Fehler meinten sie dass sie das auto vorne auseinander bauen müssen um die Leitungen zu prüfen.
Ich muss erwähnen dass das auto einen Unfall hatte und Stoßdämpfer vorne und hinten ausgetauscht worden sind.

mit dem Wissen sagte man mir dass wenn sie feststellen dass ein Reparatur Schaden vorliegt, dann wird Garantie nicht eingreifen.
obwohl ich Nix mit den Reparaturen zutun hatte.
jetzt ist meine Frage,

wird VW Hagen es übernehmen mit den Reparaturen?
Ich habe überall gefragt und alle sagen ja. Müssen sie denn ich hatte nix damit zu tun und seit dem Kauf Gabe’s auch kein Unfall.
Danke euch.

8 Antworten

Wenn der der den Wagen repariert hat, was bei der Reparatur beschädigt hat, dann wird vw dir eine Rechnung stellen, da du der Auftraggeber bist. Das müsstest du dann mit der Firma klären die den Unfall repariert hat.

Oder war der Unfall schon vor dem Kauf? Dann greift die Garantie zwar auch nicht, aber du hast beim Verkäufer Gewährleistung, was eh viel besser ist als die Garantie.

Es wird dann davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Zum Notruf und dem angeblichen Softwareproblem stellt sich die Frage, warum das Softwareproblem dann nicht gelöst wird?

Zum Side Assist, können wir dir hier alles Mögliche raten...aber letztlich kommt es auf die Einsicht und Auffassung des Garantie-/Gewährleistungsgebers an.

Entweder ist es ein Garantieschaden, dann zahlt diese auch nach deren Bedingungen...oder es ist ein Reparaturschaden nach Unfall VOR(???) Kauf, dann greift die Gewährleistung...bei Kauf im Oktober 2024 dürfte die Beweislast bei dir liegen...was hier aber einfach zu beweisen wäre, da dieser Reparaturschaden als Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Wenn du denen das so verklickerst, sollte das für dich zufriedenstellend ausgehen.

Wieso beim Kunden? Die Beweislastumkehr gilt jetzt erst ab einem Jahr.

Stimmt, wurde 2022 von 6 auf 12 Monate verlängert...hatte noch den alten Stand....umso besser für den TE.

Ähnliche Themen
Zitat:
@ronne2 schrieb am 5. September 2025 um 19:27:40 Uhr:
Wenn der der den Wagen repariert hat, was bei der Reparatur beschädigt hat, dann wird vw dir eine Rechnung stellen, da du der Auftraggeber bist. Das müsstest du dann mit der Firma klären die den Unfall repariert hat.
Oder war der Unfall schon vor dem Kauf? Dann greift die Garantie zwar auch nicht, aber du hast beim Verkäufer Gewährleistung, was eh viel besser ist als die Garantie.
Es wird dann davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Der Unfall war vor dem Kauf.

Zitat:
@jw61 schrieb am 6. September 2025 um 00:50:21 Uhr:
Zum Notruf und dem angeblichen Softwareproblem stellt sich die Frage, warum das Softwareproblem dann nicht gelöst wird?
Zum Side Assist, können wir dir hier alles Mögliche raten...aber letztlich kommt es auf die Einsicht und Auffassung des Garantie-/Gewährleistungsgebers an.
Entweder ist es ein Garantieschaden, dann zahlt diese auch nach deren Bedingungen...oder es ist ein Reparaturschaden nach Unfall VOR(???) Kauf, dann greift die Gewährleistung...bei Kauf im Oktober 2024 dürfte die Beweislast bei dir liegen...was hier aber einfach zu beweisen wäre, da dieser Reparaturschaden als Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Wenn du denen das so verklickerst, sollte das für dich zufriedenstellend ausgehen.

Der Unfall war vor dem Kauf. Und es wurde transparent mitgeteilt. Aber Garantie und Gewährleistung sind doch für die zukünftige Probleme. Auf dem Papier vom Gebrauchswagen Garantie steht dass das auto beim Verkauf keine Probleme hat. Also wenn in diese 12 Monate was da zwischen kommt muss doch die Garantie und die Gewährleistung von VW es übernehmen. Oder ?

Die Gewährleistung greift, die Werksgsrantie nicht.

Ist ja jein Garantiefall wenn ein Schaden entsteht durch eine unsachgemäße Reparatur. Da kann ja der Hersteller nix für.

Gebrauchtwagengarantie...nicht Werksgarantie....und die GG hat oft Einschränkungen (Ausschlüsse und Leistungsumfang Zeit/km).

was hier aber nicht relevant ist, da ja die Gewährleistung greift.

Ist Sache des Verkäufers, wie er das für den TE kostenfrei regelt, darin sind wir uns ja einig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen