Frage zur Garantie
Hallo
Forum
ich hab vor 8 Wochen meinen A4 8K BJ 2010 vom Audi Autohaus gekriegt.
Mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Vor 2 Wochen wollt ich die Standheizung testen (anderer Thread), - nix.
Also Werkstatt Termin gemacht. Allerdings wollten die bei Audi dann rummachen wegen Kostenübernahme und auch wer den Leihwagen für den einen Tag zahlt.
Heute hab ich entdeckt, dass eine LED am Rücklicht nicht geht. (Werden die einzeln getauscht oder muss da das ganze Licht gewechselt werden?)
Nun zur eigentlichen Frage:
Nach vielen Seiten lesen und nutzen der SuFu:
Ist es nicht so, dass im ersten halben Jahr nach dem Gebrauchtwagenkauf sämtliche Mängel die man entdeckt, komplett auf Kosten des Händlers gehen und erst nach 6 Monaten die Beweisumkehr eintritt?
Nicht dass die noch Kohle sehen wollen für die beiden Mängel....
Gruß Andi
51 Antworten
Soooooooo,
Endlich hab ich ihn wieder. Rückleuchte wurde natürlich nicht gemacht, weil die erst die Kostenfrage abklären und ein Licht BESTELLEN müssen.
Ich hätt jetzt angenommen, dass sowas vorrätig ist, es handelt sich ja schliesslich nicht um nen Audi 80 aus den 80ger Jahren.
Auf die Frage was an der Standheizung war, kam die nichtssagende Antwort, dass ein neues Update aufgespielt wurde...
Negativer Nebeneffekt dieses Updates, hab ich den Wagen mit der FB aufgesperrt und steige nicht ein, sperrt der Wagen nach 1 - 2 Minuten von sich aus wieder zu :-/
VOR dem Update waren das 5 oder 10 Minuten.
Vorsprung durch Technik...
Hab dann natürlich wieder nen Termin machen müssen, und wie auch diesesmal wurde mir für die Reparaturdauer ein "kostengünstiger" Leihwagen angeboten.
Echt Hammer der Laden.
Gruß Andi
Jedes VAG Produkt sperrt von selbst nach 30-45 sek wieder zu. Hat nichts mit dem Werkstattbesuch zu tun.
Echt jetzt?
Also das automatische absperren kannte ich ja.
Kam mir früher aber iwie länger vor.
Gruss Andi
Zum Thema Sachmängelhaftung bei den Rückleuchten:
Nur mal angenommen, der Händler hätte zur Auslieferung Fotos der funktionierenden Leuchten gemacht, könnte er sich damit aus der Haftung stehlen? Die Haftung besagt ja, dass der Mangel "bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden gewesen sein muss". Ein versteckt vorhandener Mangel wäre das ja auch nicht, da ja offensichtlich alles geleuchtet hat.
Wenn er haften müsste, könnte ich ja auch in den ersten 6 Monaten auf der Matte stehen, wenn sich z.B. ein Xenon-Brenner vearbschiedet hat.
mfg, Schahn
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Gute frage.
Wenn das foto einen datumstempel hat und am tag
der übergabe gemacht wurde, wär ja zumindest
sicher, dass es damals funktionierte.
Gruss Andi
Manche 🙂 haben eigene Checklisten. Diese werden bei Auslieferung mit dem Kunden abgehakt und von beiden unterschrieben. Kopie an Kunden. Z.B. elektr. FH und Klima haben funktioniert. 1 Monat später geht das nicht mehr ---> keine Gewährleistung.
Hallo
nein, das gabs hier nicht. Bei der Übergabe war mir gleich als erstes ein Sprung mit Riss in der Frontscheibe aufgefallen....
Gruss Andi
Zitat:
Original geschrieben von schahn
Zum Thema Sachmängelhaftung bei den Rückleuchten:Nur mal angenommen, der Händler hätte zur Auslieferung Fotos der funktionierenden Leuchten gemacht, könnte er sich damit aus der Haftung stehlen? Die Haftung besagt ja, dass der Mangel "bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden gewesen sein muss". Ein versteckt vorhandener Mangel wäre das ja auch nicht, da ja offensichtlich alles geleuchtet hat.
Wenn er haften müsste, könnte ich ja auch in den ersten 6 Monaten auf der Matte stehen, wenn sich z.B. ein Xenon-Brenner vearbschiedet hat.
mfg, Schahn
Das ist nicht ganz korrekt!
Ein Mangel muss bei der Übergabe schon vorliegen, darf aber für den Käufer noch nicht sichtbar sein, sondern sich erst später zeigen. Typisch sind etwa versteckte Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, die
später zu Funktionsausfällen führen.
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/gewaehrleistung-faq-vzbv-2012.pdf
Zitat:
Original geschrieben von resusid
Das ist nicht ganz korrekt!Zitat:
Original geschrieben von schahn
Zum Thema Sachmängelhaftung bei den Rückleuchten:Nur mal angenommen, der Händler hätte zur Auslieferung Fotos der funktionierenden Leuchten gemacht, könnte er sich damit aus der Haftung stehlen? Die Haftung besagt ja, dass der Mangel "bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden gewesen sein muss". Ein versteckt vorhandener Mangel wäre das ja auch nicht, da ja offensichtlich alles geleuchtet hat.
Wenn er haften müsste, könnte ich ja auch in den ersten 6 Monaten auf der Matte stehen, wenn sich z.B. ein Xenon-Brenner vearbschiedet hat.
mfg, Schahn
Ein Mangel muss bei der Übergabe schon vorliegen, darf aber für den Käufer noch nicht sichtbar sein, sondern sich erst später zeigen. Typisch sind etwa versteckte Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, die
später zu Funktionsausfällen führen.http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/gewaehrleistung-faq-vzbv-2012.pdf
Genau so ist es. Fotos von irgendwas beweisen gar nichts. Dann könnte man auch ein Foto der hier genannten Standheizung machen, daß sie bei Verkauf lief und die Reparatur verweigern. *lol*
Eine LED fällt meist nicht selbst aus, sondern die Verdrahtung/Verlötung bricht durch (Mangel: kalte Lötstelle z.B.).
Ein Xenon Brenner ist ein Verschleißteil, das ist was anderes.
Hallo leute
Eben hab ich den A4 beim freundlichen abgeholt.
Mit dem hinweis dass das mit der KULANZ wohl nix wird und evtl eine
Rechnung heimbkommt für das rücklicht.
Die wörter sachmängelhaftung oder gewährleistung kommen in deren wortschatz scheinbar nicht vor...
Für den mietwagen (VW up für 1 tag) wurde ich dann auch noch zur kasse gebeten.
Gruss Andi
Hab Ich schon vor paar Tagen erwähnt das es nicht leicht wird auf Hoffnung von Gewährleistung ,habe das ganze mitgemacht.
Naja aber gewährleistung ist ja was anderes als kulanz.
Das ist ja gesetzlich geregelt.
Aber bei der arroganz die die da an den tag legen könnte
man glauben dass das für die nicht gilt.
Gruss Andi
Zitat:
Original geschrieben von Tower1975
Hallo leuteEben hab ich den A4 beim freundlichen abgeholt.
Mit dem hinweis dass das mit der KULANZ wohl nix wird und evtl eine
Rechnung heimbkommt für das rücklicht.
Die wörter sachmängelhaftung oder gewährleistung kommen in deren wortschatz scheinbar nicht vor...Für den mietwagen (VW up für 1 tag) wurde ich dann auch noch zur kasse gebeten.
Gruss Andi
Also Rechnungen im Nachhinein zu bringen wäre ja die Höhe. Bist Du beim ADAC? Dann laß dich kostenlos anwaltlich beraten. Wobei das Thema Sachmängelhaftung und Gewährleistung gesetzlich eindeutig geregelt ist.
Audi kann ja gerne eine Rechnung schreiben - die muß aber das Autohaus zahlen 😛.
Einen Tipp noch (nochmal): Der Händler wird argumentieren, daß die Rückleuchten eben Leuchten sind und auch mal durchbrennen. Eine LED fällt meist nicht selbst aus, sondern die Verdrahtung/Verlötung bricht durch (Mangel: kalte Lötstelle z.B.). Da Du in den ersten 6 Monaten bist, kann der Händler ja mal versuchen, das Gegenteil zu beweisen.
Für den "Up" hast Du doch irgendwas unterschrieben oder?
Wenn ja, dann standen dort auch die Kosten drauf.
Wenn nein: wieso in Gottes Namen zahlst Du dann den Wagen?
Der Händler hat Dich ja ganz schnell abwimmeln lassen. Lass Dir das auf keinen Fall gefallen.
In den ersten 6 Monaten, steht das Recht auf Deiner Seite und das muss Du ausnutzen!