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Frage zur Ablösung Finanzierung BMW Bank bei Gewerblichen Kunden

Themenstarteram 9. März 2009 um 15:04

Hi Leute!

Mein Onkel fährt einen BMW 3er der bei BMW- Bank finanziert ist und über seine Firma läuft. Er möchte diesen Wagen jetzt nach etwa 20 Monaten ablösen da er sehr viele KM im Jahr fährt und der Wagen bereits 55 tkm hat.

Jetzt hat er scheinbar einen Käufer aus dem Ausland ( soweit ich verstanden habe EU ) jetzt muss er doch den Wagen "netto" verkaufen oder nicht?

Wie verhält es sich denn mit der Ablöse bei der BMW- Bank? wenn bspw. ein Ablösewert von 35 TEUR vorhanden ist, müsste doch dieser dann brutto sein? Wenn man dann von einem Exportpreis von 28 TEUR ausgeht, muss er ja 7 TEUR aus der eigenen Tasche zahlen, oder?

Bin da gerade total überfragt:confused:, hoffe auf eure Hilfe.

Danke!

Grüße

Daniel

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von CL203

Hi Leute!

 

Mein Onkel fährt einen BMW 3er der bei BMW- Bank finanziert ist und über seine Firma läuft. Er möchte diesen Wagen jetzt nach etwa 20 Monaten ablösen da er sehr viele KM im Jahr fährt und der Wagen bereits 55 tkm hat.

 

Jetzt hat er scheinbar einen Käufer aus dem Ausland ( soweit ich verstanden habe EU ) jetzt muss er doch den Wagen "netto" verkaufen oder nicht?

 

Wie verhält es sich denn mit der Ablöse bei der BMW- Bank? wenn bspw. ein Ablösewert von 35 TEUR vorhanden ist, müsste doch dieser dann brutto sein? Wenn man dann von einem Exportpreis von 28 TEUR ausgeht, muss er ja 7 TEUR aus der eigenen Tasche zahlen, oder?

 

Bin da gerade total überfragt:confused:, hoffe auf eure Hilfe.

 

Danke!

 

Grüße

 

Daniel

Hat er eine Finanzierung oder Leasing? oder das Selekt?

 

Finanzierung hat ja mit dem Fahrzeugwert nix zu tun, sondern ist ja nur die Mittelherkunft (anstatt barzahlung)

 

Thema Export wirds kompliziert.

 

Fall a)

Kunde ist aus der EU und hat eine Umsatzsteuernummer und ist abzugsberechtigt.

> dann muss der Kunde die Korrekte adresse mit kompletten Firmennamen und st. nr. angeben. Diese muss dein Okel bei der Zentrallstelle prüfen lassen. Wird sie bestätigt darf er den Wagen netto verkaufen. Wenn das nicht klappt muss er eine Rechnung mit Mwst. ausstellen.

 

Fall b)

Kunde hat keine Umsatzsteuernr. Dein Onkel muss eine Brutto Rechnung ausstellen.

 

Finanzierung:

Anfragen was die ablösesumme ist und das muss dann abgelöst werden. Bankkredite sind immer 100%. also ich wüste nicht das man auf Bankkredite die Mwst zahlen müste ;-). Es wurde ursprünglich ein Betrag x aufgenommen und über die Fahrzeugrechnung die mwst zurückgeholt ( sind getrennte geschichten)

Der Verlust den er gemacht hat sind die Anschaffungskosten - Verkaufserlös. Sollte er weniger Erlösen als er Ablösen muss, dann muss er das nachschießen.

 

Aber 20 Monate & 50tkm ist jetzt nicht so besonders viel.

 

Angaben ohne Gewähr. Details kann der Steuerberater sicher besser erklären.

 

gretz

 

 

am 9. März 2009 um 15:38

Dein Onkel hat beim Kauf eines Neuwagens die Mwst vom Finanzamt "überwiesen" bekommen. Er zahlt seinen Privatanteil jedes Jahr "zurück". Genauso wie er den Ust-Anteil des Rest-Buchwertes (Stichwort Abschreibung) beim Verkauf an das FA "zurück" bezahlt.

Und ausserdem hat Dein Onkel jeman der sich in Steuerfragen auskennt!

Themenstarteram 9. März 2009 um 15:42

Danke für die schnelle Hilfe! Sein Steuerberater ist momentan Skifahren ( geil :D ) und die Angestellten waren jetzt nicht so Fix darauf eine Antwort geben zu können und da der Käufer seriös scheint und absolutes Kaufinteresse hat, wollte ich hier im Forum nachfragen, wo doch zahlreiche Kompetenzen und know- how vorhanden sind, also thumbs up :)

Zitat:

Original geschrieben von thpo1

Dein Onkel hat beim Kauf eines Neuwagens die Mwst vom Finanzamt "überwiesen" bekommen. Er zahlt seinen Privatanteil jedes Jahr "zurück". Genauso wie er den Ust-Anteil des Rest-Buchwertes (Stichwort Abschreibung) beim Verkauf an das FA "zurück" bezahlt.

Und ausserdem hat Dein Onkel jeman der sich in Steuerfragen auskennt!

Bist du dir da ganz sicher dass der Ust Anteil des Restbuchwertes zählt und nicht der tatsächliche Verkaufspreis?

Zitat:

Original geschrieben von CL203

Hi Leute!

 

Mein Onkel fährt einen BMW 3er der bei BMW- Bank finanziert ist und über seine Firma läuft. Er möchte diesen Wagen jetzt nach etwa 20 Monaten ablösen da er sehr viele KM im Jahr fährt und der Wagen bereits 55 tkm hat.

 

Jetzt hat er scheinbar einen Käufer aus dem Ausland ( soweit ich verstanden habe EU ) jetzt muss er doch den Wagen "netto" verkaufen oder nicht?

 

Wie verhält es sich denn mit der Ablöse bei der BMW- Bank? wenn bspw. ein Ablösewert von 35 TEUR vorhanden ist, müsste doch dieser dann brutto sein? Wenn man dann von einem Exportpreis von 28 TEUR ausgeht, muss er ja 7 TEUR aus der eigenen Tasche zahlen, oder?

 

Bin da gerade total überfragt:confused:, hoffe auf eure Hilfe.

 

Danke!

 

Grüße

 

Daniel

also, ich kenne das so, das der betrag, nennen wir ihn brutto, bei ner finanzierung ohne mwst ist.

also muß dein onkel nun drauflegen.

 

aber was du geschrieben hast, hört sich eher nach leasing an.

da muß erst in eine finanzierung wechseln und dann ablösen, ist aber schweine teuer.

 

gruß

Zitat:

Original geschrieben von kreuzberg36

Zitat:

Original geschrieben von thpo1

Dein Onkel hat beim Kauf eines Neuwagens die Mwst vom Finanzamt "überwiesen" bekommen. Er zahlt seinen Privatanteil jedes Jahr "zurück". Genauso wie er den Ust-Anteil des Rest-Buchwertes (Stichwort Abschreibung) beim Verkauf an das FA "zurück" bezahlt.

Und ausserdem hat Dein Onkel jeman der sich in Steuerfragen auskennt!

Bist du dir da ganz sicher dass der Ust Anteil des Restbuchwertes zählt und nicht der tatsächliche Verkaufspreis?

Also als Geschäftsmann macht finanzieren eigentlich gar keinen Sinn... sondern nur Leasing... nur mal so am Rande...

Zitat:

Original geschrieben von olibolli

also, ich kenne das so, das der betrag, nennen wir ihn brutto, bei ner finanzierung ohne mwst ist.

also muß dein onkel nun drauflegen.

aber was du geschrieben hast, hört sich eher nach leasing an.

da muß erst in eine finanzierung wechseln und dann ablösen, ist aber schweine teuer.

gruß

Zahlungen innerhalb D erfolgen immer Brutto, Berechnungsgrundlage ist immer der Nettobetrag lt. Rechnung, Buchwerte sind uninteressant. Periodenweise wird dann selbst gezahlte Umsatzsteuer bei "Einkäufen" mit erhaltener Umsatzsteuer aus eigenen Umsätzen verrechnet. Je nach Unterschiedsbetrag gibt es dann eine Steuererstattung oder -nachzahlung.

Zitat:

Original geschrieben von Blue Bye

Also als Geschäftsmann macht finanzieren eigentlich gar keinen Sinn... sondern nur Leasing... nur mal so am Rande...

Kann man pauschal nicht sagen, wurde hier aber schon mehrfach durchgekaut.

am 10. März 2009 um 19:43

@CL203: Ich mein ja nur... Für 100% perfekte Antworten einfach mal den Steuerberater fragen wenn er (hoffentlich heile) wieder unten ist.

@kreuzberg36: Nein bin ich nicht. Nur wenn der Verkaufpreis deutlich unter dem Buchwert ist wirst Du Probleme bekommen. Stichwort "ging für 1 EUR an die Frau". Deswegen schrieb ich mal defensiv "Buchwert".

@olibolli: Kannst Du machen wie Du willst. Erst mal bekommt der Händler den Brutto-Preis (Netto zzgl. 19% Mwst), also bei 100% Finanzierung über die Bank (nur als Beispiel) bekommt die Bank auch den Brutto-Preis (Netto zzgl. 19% Mwst). Da Du die Mwst vom FA wieder bekommst kannst Du die aber natürlich nachträglich als Anzahlung einsetzen oder (wie beschrieben) mit Deiner Ust verrechnen.

@Blue Bye: Die alte Diskussion :) Why not? Hab keinen Bock mich mit Leasing-Gesellschaften über Kratzer, Steinschläge, Kilometer usw. zu zanken und nach dem Leasing ohne Karre dazustehen. Ich arbeite derzeit für eine schwäbische Firma mit 50 Mitarbeitern, die haben 6 Autos - alle gekauft, nach mehreren Leasing-Wagen, weil Sie auch dieses Theater nicht mehr mitmachen wollen. Vorteil Leasing: ich kann evtl. sogar mit 0 Anzahlung ne dicke Karre fahren und ziehe die gleichmässig und sogar schneller als bei der Finanzierung durch meine Kosten durch. Muss jeder selber wissen ob Ihm die Abschreibung zu lang ist, und ob er das Restwertrisiko selbst tragen kann.

Zitat:

Original geschrieben von thpo1

@Blue Bye: Die alte Diskussion :) Why not? Hab keinen Bock mich mit Leasing-Gesellschaften über Kratzer, Steinschläge, Kilometer usw. zu zanken und nach dem Leasing ohne Karre dazustehen.

Kleiner Kratzer, Steinschläge etc. sind normale Gebrauchsspuren. Da gibt es inzwischen genug Urteile. Braucht man nicht zanken, sondern einfach selbstbewußt bei der Rückgabe auftreten. Dann geht der Wagen genau so zurück. (und selbst wenn eine größere Beule/Kratzer drin ist: es muss nicht die Reparatur gezahlt werden). Wenn man den Wagen allerdings gekauft hat und irgendwann wieder verkaufen will, dann sinkt wegen jedem Pups-Kratzer der Preis, weil potentielle Käufer lieber einen 1a Wagen haben wollen.

Leasing ist einfach genial. :) Als Unternehmer 1. Wahl für mich.

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