Frage zum Thema Wandlung

VW Touran 1 (1T)

Hallo,

leider hat es mich nun auch erwischt. Ich werde am Samstag meinen Wandlungsbegehren schriftlich einreichen.
Habe leider wohl einen "Montagsauto" ergattert :-(
Ich hoffe, wir haben mit dem nächsten mehr Glück.

Ich habe ein paar Fragen zur Abwicklung...

Ich habe bereits gelesen, dass sich die Nutzungsentschädigung zw. 0,67% und 0,5% pro angefangene 1000km, je nach Verhandlungsgeschick, bewegt.

Da ich nach wie vor keine Alternative, die unsere Bedürfnisse/Wünsche entspricht, finde, werde ich wirder einen Touran mit fast identischer Ausstattung bestellen.

Nun zu meine Fragen:

1. Wenn ich jetzt die Wandlung einleite und einen Neuwagen direkt bestelle, darf ich den bisherigen Wagen weiterfahren, bis der Neuwagen geliefert wird? Was ist mit den Kilometer, die ich in der zwischenzeit fahre? Zählen sie auch zur Nutzungsentschädigung?

2. Stimmt es, dass zur Berechnung des Rückkaufwertes der Betrag auf der Rechnung ausschlaggebend ist?

3. Was ist mit nachträglich selbst eingebautes Zubehör (Bluetooth Freisprecheinrichtung)? Kriegt man die ersetzt oder muss ich sie wieder ausbauen?

4.Aktuell wartet man > 6 Monate auf einen neuen Touran TSI 140PS DSG... Gibt es eine Möglichkeit, Aufgrund der Wandlung, dies zu beschleunigen?

Danke Euch schon mal für Eure Antworten & Tips!

...ein derzeit etwas frustrierter Touran Fahrer...
CT-MJ2008

7 Antworten

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir folgende Antworten geben:

1. Ja, Du kannst den Wagen weiterfahren. Die Kilometer werden mitgerechnet.

2. Es bei gibt kein Rückkaufwert, bei Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag. Du zahlst nur die Nutzung auf die gefahrenen Kilometer mit dem Wagen. Diese wird mit den Kaufpreis lt. Rechnung verrechnet, und zurückgezahlt (wenn Du in BAR gekauft hast). Bei Leasing und Ratenzahlung bekommst Du die Raten+Anzahlung zurück, abzüglich der Nutzungskosten.

3. Nachträgliches Zubehör was schwer entfernbar ist, sollte vergütet werden. Gibt vorraussichtlich Probleme. Tipp: Nimms mit!

4. Wird schwer werden..., da Produktionsbedingt!

Lass dir auch noch die Abholung/Lieferung des Wagens zurückerstatten. Mancher schlägt auch noch die Zulassungskosten raus. Steht Dir eigentlich auch zu, da der Vertrag rückgängig gemacht wird, als ob er nie bestanden hat.

Punkt 3. ist nicht ganz richtig.

Wenn du das Zubehör extra für den Wagen gekauft hast dann wird es dir erstattet, EGAL was es war. Ist die aktuelle Rechtssprechung.

Noch was zu der Nutzungsentschädigung. Bitte lasse dir auf KEINEN Fall pro gefahrene 1000 km berechnen sonder pro gefahrene 1 km. Also die tatsächlichen und nicht gerundeten.

Und auch nicht die Kapitalbindungszinsen bei BAR Kauf vergessen. Müssten um die 4 Prozent tages genau berechnet sein.

PS:
Warum wandelst du?

Zitat:

Original geschrieben von Frankenchris


Wenn du das Zubehör extra für den Wagen gekauft hast dann wird es dir erstattet, EGAL was es war. Ist die aktuelle Rechtssprechung.

Und das ist dann auch wieder nich so richtig 😉 Die aktuelle Rechtssprechung sagt auch, dass der Wagen bei der Rückabwicklung in dem Zustand zurückgegeben werden muß wie er war. Heisst, eingebautes muss wieder ausgebaut werden.

Wenn es hart auf hart kommt, kann am Ende beides bei rauskommen. Recht haben und Recht bekommen, sind 2 Paar Schuhe 😉

Gruß

Afralu

zu 4.)

also, mein 🙂 sagte mir, dass man in diesem Fall vorgezogen wird. Ob es stimmt, weiß ich nicht, aber ich hatte damals meinen "Ersatz"-Touri deutlich schneller als andere hier im Forum.

Grüße,
flei123

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hi,
ich mußte keinen km mehr bezahlen ,nachdem die wandlung genemigt war.
ausserdem durften wir den wagen ohne mehrkosten weiterfahren bis der neue da war.(bei uns ca. 3000km)
es hat auch nur 6 wochen gedauert bis der neue da war.
mfg

Hallo an alle,
erstmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Die Gründe zur Wandlung sind:
- Liegengeblieben direkt auf dem Heimweg von Wolfsburg bei km 99! (unter Erlebnis-Abholung verstehe ich was anderes).
- Problem an der Standheizung (Enpfänger defekt) bei ca. km 11000.
- Turboladerschaden bei ca. km 12000. Flammen aus dem Auspuff weil Öl aus dem Turbolader in die Auspuffanlage läuft.
- Seitdem tiefes Brummen unter 1500 u/min -> Ursache kann nicht gefunden werden.
- Wagen geht öfters aus - nach langen Suchen, war es wohl die Drosselklappe.
- Navi lässt mich 2x im Stich (Route kann nicht berechnet werden...) VW schiebt es auf die Makkellose CD, will diese aber nicht auf Gewährleistung ersetzen.
Insgesammt was der Wagen innerhalb von 10 Monate (22000km) bereits über 23 Tage in der Werkstatt! :-(
Jetzt haben wir die Nase voll!

Wg. der Freisprecheinrichtung werde ich mich sicherlich nicht streiten. Die Kosten von ca. 100,- sind überschaubar gegenüber den Aufwand, alles wieder auszubauen und das Risiko, dabei etwas zu beschädigen.

Zu der Berechnung der Kapitalbindungszinsen hätte ich noch eine Frage:
Werden sie aufgrund des Fahrzeugpreises berechnet oder muss zuerst die Nutzungsentschädigung abgezogen werden?

Rückfrage an Chris:

Zitat:

Original geschrieben von Frankenchris


Noch was zu der Nutzungsentschädigung. Bitte lasse dir auf KEINEN Fall pro gefahrene 1000 km berechnen sonder pro gefahrene 1 km. Also die tatsächlichen und nicht gerundeten.

Beim Händler ist die ganze Zeit die Rede von "pro angefangene tkm"... wie kann ich ihm vom Gegenteil überzeugen?

Gibt es da einen speziellen Gerichtsurteil auf das ich verweisen kann?

Rückfrage an patchemann:

Zitat:

Original geschrieben von patschemann


hi,
ich mußte keinen km mehr bezahlen ,nachdem die wandlung genemigt war.
ausserdem durften wir den wagen ohne mehrkosten weiterfahren bis der neue da war.(bei uns ca. 3000km)
es hat auch nur 6 wochen gedauert bis der neue da war.
mfg

wie habt Ihr das hingekriegt? nur über Anwalt? gibt es einen speziellen Urteil auf das ich verweisen kann?

Ich will versuchen, auf den Anwalt zu verzichten um nicht unnötig weitere Kosten zu verursachen,möchte dennoch aber nicht auf mein Recht verzichten.

Mein Händler sagt, dass der Kilometerstand zählt, wenn ich den Wagen bei ihm auf dem Hof abstelle.

Bei den jetzigen Wartezeiten (4-6 Monaten) und meiner monatl. Fahrleistung würde dies nochmal locker 10000km ausmachen.

Vielen Dank schon mal für Eure Tips.
Grüße,
Alex
...ein derzeit etwas frustrierter Touran Fahrer...
CT-MJ2008

hallo,
also nach unzähligen werkstattaufenthalten (der längst 19 tage),tierischer unzufriedenheit mit dem fahrzeug,weil die mangel nicht behoben werden konnten,hat der händler,nach einer reichhaltigen beschwerde bei der vw-hotline(0800/8655792436)
die dann beim händler vermitteln und sich über all die mangel infomieren und sich der sache annehmen,ohne schriftlichen antrag meinerseits der wandlung zugestimmt.jedoch ohne diesen anruf würde ich mich heute noch ärgern.
ich mußte 0,5 % je 1000km vom neupreis als nutzungsentschädigung zahlen.(was ok war und nicht auf 0,7 einlassen)
mit zustimmung der wandlung wurde der km-stand wortwörtlich eingefroren (bei uns etwa nach 11 1/2 monaten und 19300 km)
anschließend durften wir das fahrzeug ohne mehrkosten weiterfahren bis zum austausch.(km-stand bei abgabe 22400 km)
kosten 19x0,5=9,5% vom neuwagenpreiß sonst nichts.
hartneckigkeit zahl sich aus,auch ruhig mal was lauter werden.

alles ohne anwalt.

mfg marcel

PS:der neue wagen ist nicht wirklich besser !( klappern im amaturenbrett/RNS 300 spint/kühlwasser bei 1300 km leer und bei 2300 km wieder leer)

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