Frage zum Parken in einer T-Kreuzung und rechts vor links
Hallo zusammen,
bei mir in der Nähe gibt es im Wohngebiet eine relativ enge T-Kreuzung, bei der so ziemlich jeden Tag jemand parkt, im Bild das rote Rechteck. Ich bin nach rechts gefahren, also der blaue Pfeil und mir ist jemand entgegen gefahren, der grüne Pfeil. Mir ist klar, dass ich, falls ich nach links fahren würde zu erst nach rechts fahre und entsprechend langsamer werde um zu gucken. Wenn ich aber nach rechts fahre, bin ich meistens etwas zügiger (trotzdem nicht über 30), deswegen musste die Frau die von rechts kam bremsen und war ihrer Mimik zu Folge ziemlich gereizt. Ich bin also genau dann um die Kurve gefahren als sie an dem parkenden roten Auto vorbeifahren wollte.
Es ist definitiv nicht genügen Platz, damit da zwei Autos an dem parkenden Auto vorbei fahren können, allerdings ist da ein Garagenbereich mit großer Einfahrt, das heißt ich konnte problemlos an ihr vorbeifahren, allerdings musste ich dazu über den abgesenkten Bordstein.
Jetzt zu meiner Frage: Darf das rote Auto da überhaupt parken? Hätte ich die Frau vorbeilassen müssen oder hätte sie warten müssen?
Beste Antwort im Thema
Was für ein Quatsch ist das denn mit dem rechts vor links.
Wenn ich - egal ob in der Stadt oder auf der Landstrasse abbiege habe ich mich zu vergewissern das ich dies gefahrlos tun kann - und zwar bevor ich abbiege.
Beispiel Landstrasse - ich komme aus einer Seitenstrasse und biege ab obwohl grade jemand den Gegenverkehr überholt. Da kann ich gleich den Steinmetz für die Grabsteininschrift bestellen.
Genau so ist es in der Stadt. An der beschriebenen Stelle kann Dich die Frau die an dem parkenden Fahrzeug vorbeifährt gar nicht sehen, wenn Du ohne anzuhalten abbiegst.
60 Antworten
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Mai 2018 um 18:38:08 Uhr:
Es gilt rechts vor links, auch wenn der von rechts in der falschen Fahrspur entgegen kommt. Auf Landstraßen gilt dieses ebenso, sofern nicht anders geregelt und da kann es gefährlich werden, wenn man es nicht beachtet.
Das betrachte Ich da völlig anders.
Wie soll hier rechts vor links gelten, wenn der TE, der nach rechts abbiegt gar keinen Einfluß auf die von rechts kommende Frau hat.
Die Dame hat das Hindernis (das parkende Auto) auf ihrer Fahrspur und muß den Gegenverkehr passieren lassen... völlig unabhängig davon, ob das Fahrzeug da parken darf oder nicht.
Weil er die ganze Fahrbahnbreite nutzen darf
Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. Mai 2018 um 14:30:59 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Mai 2018 um 18:38:08 Uhr:
Es gilt rechts vor links, auch wenn der von rechts in der falschen Fahrspur entgegen kommt. Auf Landstraßen gilt dieses ebenso, sofern nicht anders geregelt und da kann es gefährlich werden, wenn man es nicht beachtet.Das betrachte Ich da völlig anders.
Wie soll hier rechts vor links gelten, wenn der TE, der nach rechts abbiegt gar keinen Einfluß auf die von rechts kommende Frau hat.
Die Dame hat das Hindernis (das parkende Auto) auf ihrer Fahrspur und muß den Gegenverkehr passieren lassen... völlig unabhängig davon, ob das Fahrzeug da parken darf oder nicht.
Stimmt. Aber da sie keinen Gegenverkeher hat, muss sie am roten Auto nicht warten. Trotzdem kommt sie aus sicht des Abbiegenden immer noch von Rechts.
Warten muss sie nur, wenn der Abbiegende schon abgebogen ist. Aber damit wird aus dem Abbiegenden ein Abgebogener.
Manchmal gibt es mehrere Regeln die gleichzeitig zutreffen ...
Im Falle des Rechtsabbiegens wäre ja Rechts vor Links bedeutungslos weil das rechtsabbiegende Fahrzeug gar keine Vorfahrt in Anspruch nehmen muss.
Für mich ist die Regel wichtiger, welche einen Unfall vermeidet.
Der § 9 Absatz 3 der StVO ist nicht eindeutig formuliert in der Hinsicht ob der Gegenverkehr vor oder nach dem Abbiegen gemeint ist.
* (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen *
Im Zweifelsfalle deute ich die StVO dann so, das beides zu beachten ist.
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Zitat:
@jojo1956 schrieb am 27. Mai 2018 um 14:41:00 Uhr:
Manchmal gibt es mehrere Regeln die gleichzeitig zutreffen ...
Im Falle des Rechtsabbiegens wäre ja Rechts vor Links bedeutungslos weil das rechtsabbiegende Fahrzeug gar keine Vorfahrt in Anspruch nehmen muss.
Für mich ist die Regel wichtiger, welche einen Unfall vermeidet.
Der § 9 Absatz 3 der StVO ist nicht eindeutig formuliert in der Hinsicht ob der Gegenverkehr vor oder nach dem Abbiegen gemeint ist.* (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen *
Im Zweifelsfalle deute ich die StVO dann so, das beides zu beachten ist.
Wie bitte?
Das ist sehr verwirrend - oder verworren...
Hier geht es ganz eindeutig um rvl, und das "Missverständnis" von (3) ist arg an den Haaren herbeigezogen...
Nochmal zusammengefasst:
Rot darf parken, und der Rechtsabbieger muss warten.
Das Fahrzeug kommt von rechts und hat somit Vorfahrt - fertig. Egal, ob es dafür überholen muss oder nicht. Würde der Rote 50m weiter rechts stehen, dann muss man den Entgegenkommenden passieren lassen, aber so will der ja erst noch auf die Straße, welche in dem Moment, egal auf welcher Spur von rechts kommend, vorfahrtsberechtigt ist.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. Mai 2018 um 14:30:59 Uhr:
Wie soll hier rechts vor links gelten, wenn der TE, der nach rechts abbiegt gar keinen Einfluß auf die von rechts kommende Frau hat.
Die Rechtsprechung hat das schon zahlreich entschieden, dass das Vorfahrtsrecht nicht nur für den eigenen (rechten) Fahrstreifen gilt, sondern für die ganze Fahrbahn. Blau hat übrigens sehr wohl "Einfluss" auf das weitere Geschehen: Er muss vor dem Losfahren einfach schauen, ob er ungehindert rechts abbiegen kann. Wenn nicht, dann muss er warten.
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 27. Mai 2018 um 14:52:50 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 27. Mai 2018 um 14:41:00 Uhr:
Manchmal gibt es mehrere Regeln die gleichzeitig zutreffen ...
Im Falle des Rechtsabbiegens wäre ja Rechts vor Links bedeutungslos weil das rechtsabbiegende Fahrzeug gar keine Vorfahrt in Anspruch nehmen muss.
Für mich ist die Regel wichtiger, welche einen Unfall vermeidet.
Der § 9 Absatz 3 der StVO ist nicht eindeutig formuliert in der Hinsicht ob der Gegenverkehr vor oder nach dem Abbiegen gemeint ist.* (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen *
Im Zweifelsfalle deute ich die StVO dann so, das beides zu beachten ist.
Wie bitte?
Das ist sehr verwirrend - oder verworren...
Hier geht es ganz eindeutig um rvl, und das "Missverständnis" von (3) ist arg an den Haaren herbeigezogen...Nochmal zusammengefasst:
Rot darf parken, und der Rechtsabbieger muss warten.
Es geht hier um das Abbiegen in eine durch ein parkendes Fahrzeug verengte und dadurch einspurige Strasse.
Wenn das rot gekennzeichnete Fahrzeug nicht dort parken würde, wäre die Rechts vor Links Debatte gar nicht erst aufgekommen weil sich die Vorfahrtsfrage beim Rechtsabbiegen dann erst gar nicht stellt.
gelöscht
Ich kann jojo nur zustimmen.
Man kann auch anders herum denken und zwar, wie hier ein Unfall am ehesten zu vermeiden wäre. Der aus der Seitenstrasse kommend müsste warten, aber das erste Posting von jojo passte schon komplett.
Zitat:
Es geht hier um das Abbiegen in eine durch ein parkendes Fahrzeug verengte und dadurch einspurige Strasse.
Wenn das rot gekennzeichnete Fahrzeug nicht dort parken würde, wäre die Rechts vor Links Debatte gar nicht erst aufgekommen weil sich die Vorfahrtsfrage beim Rechtsabbiegen dann erst gar nicht stellt.
Und das bedeutet?
Rot parkt da und das sogar erlaubt.
Wenn ein von rechts kommendes Fahrzeug ein anderes dort überholen würde, wäre die Vorfahrtsfrage die gleiche.
Also gilt rvl für die gesamte Straße (und nicht nur die Fahrbahn), egal ob ein rotes Rechteck parkt oder nicht.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:37:57 Uhr:
Ich kann jojo nur zustimmen.Man kann auch anders herum denken und zwar, wie hier ein Unfall am ehesten zu vermeiden wäre. Der aus der Seitenstrasse kommend müsste warten, aber das erste Posting von jojo passte schon komplett.
Das Endergebnis ja, auch wenn sich mir die Einleitung nicht erschließt, denn ein einfaches rvl deckt doch die Situation voll ab?!
[Was das bedeutet?
Es gibt Leute hier die behaupten, dass rechts vor links gilt, da sich diese Regelung auf die gesamte Fahrbahnbreite beziehen soll. Dann wäre dem überholendem Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren.
Ich bin mir da nicht ganz so sicher (bzgl. der ganzen Fahrbahnbreite) und würde eher an diese Regelung hier denken und zwar, dass ein auf eine Straße "einbiegendes Fahrzeug" sich vergewissern muss, dass die Fahrbahn auf die es einbiegen möchte, auch tatsächlich frei ist. Überholenden Fahrzeugen ist Vorang zu gewähren, da sie sich nicht in Luft auflösen können ;-). Das ist GENERELL so.
Der Klassiker ist die Landstrasse, auf der Du gerade überholst und aus dem Feldweg kommt jemand, der nur nach links schaut und Gas gibt. Als Mopedfahrer riechst Du die Typen schon (wenn Du Glück hast :-)) )
Auch hier wäre dem überholenden Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren.
§8 StVO:
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Zitat:
Es gibt Leute hier die behaupten, dass rechts vor links gilt, da sich diese Regelung auf die gesamte Fahrbahnbreite beziehen soll. Dann wäre dem überholendem Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren.
Ich bin mir da nicht ganz so sicher (bzgl. der ganzen Fahrbahnbreite)...
Dann sei Dir versichert: nicht nur für die Fahrbahnbreite, für die gesamte Straße gilt die Vorfahrt! Für andere Interpretationen gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt.