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Frage zum Parken in einer T-Kreuzung und rechts vor links

Themenstarteram 26. Mai 2018 um 15:55

Hallo zusammen,

bei mir in der Nähe gibt es im Wohngebiet eine relativ enge T-Kreuzung, bei der so ziemlich jeden Tag jemand parkt, im Bild das rote Rechteck. Ich bin nach rechts gefahren, also der blaue Pfeil und mir ist jemand entgegen gefahren, der grüne Pfeil. Mir ist klar, dass ich, falls ich nach links fahren würde zu erst nach rechts fahre und entsprechend langsamer werde um zu gucken. Wenn ich aber nach rechts fahre, bin ich meistens etwas zügiger (trotzdem nicht über 30), deswegen musste die Frau die von rechts kam bremsen und war ihrer Mimik zu Folge ziemlich gereizt. Ich bin also genau dann um die Kurve gefahren als sie an dem parkenden roten Auto vorbeifahren wollte.

Es ist definitiv nicht genügen Platz, damit da zwei Autos an dem parkenden Auto vorbei fahren können, allerdings ist da ein Garagenbereich mit großer Einfahrt, das heißt ich konnte problemlos an ihr vorbeifahren, allerdings musste ich dazu über den abgesenkten Bordstein.

Jetzt zu meiner Frage: Darf das rote Auto da überhaupt parken? Hätte ich die Frau vorbeilassen müssen oder hätte sie warten müssen?

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2018 um 17:56

Was für ein Quatsch ist das denn mit dem rechts vor links.

 

Wenn ich - egal ob in der Stadt oder auf der Landstrasse abbiege habe ich mich zu vergewissern das ich dies gefahrlos tun kann - und zwar bevor ich abbiege.

Beispiel Landstrasse - ich komme aus einer Seitenstrasse und biege ab obwohl grade jemand den Gegenverkehr überholt. Da kann ich gleich den Steinmetz für die Grabsteininschrift bestellen.

Genau so ist es in der Stadt. An der beschriebenen Stelle kann Dich die Frau die an dem parkenden Fahrzeug vorbeifährt gar nicht sehen, wenn Du ohne anzuhalten abbiegst.

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Du hättest warten müssen die Frau kommt von rechts und hat Vorfahrt.

Zitat:

@StormZ-01 schrieb am 26. Mai 2018 um 17:55:46 Uhr:

Jetzt zu meiner Frage: Darf das rote Auto da überhaupt parken?

Nein, das rote Auto darf dort definitiv nicht parken.

Themenstarteram 26. Mai 2018 um 16:12

Wie sieht das mit dem Parken aus?

Edit: Ok hab erst gerade die Antwort gesehen...

Das fällt m.E. NICHT unter die "Rechts vor Links" Regelung. Damit ist etwas anderes gemeint.

Beide kamen "von links" aber die Fahrbahn von Rot war blockiert und da müsste normales Vorfahrtsrecht gelten, rot also Vorfahrt gewähren.

Themenstarteram 26. Mai 2018 um 16:28

Inwiefern ist damit etwas anderes gemeint?

ich glaube du verwechselt da etwas, rot parkt, grün und blau bewegen sich.

Es gilt rechts vor links, auch wenn der von rechts in der falschen Fahrspur entgegen kommt. Auf Landstraßen gilt dieses ebenso, sofern nicht anders geregelt und da kann es gefährlich werden, wenn man es nicht beachtet.

 

Parken 5m vor und nach Einmündungen, ggü. darf man glaube ich. Ich rege mich allerdings auch regelmäßig über diese Leute auf, wenn ausreichend anderer Platz zur Verfügung steht, da man es beim Abbiegen ggf. schwieriger hat, wenn es eng ist, und man andere Teilnehmer unnötig damit nervt.

am 26. Mai 2018 um 17:56

Was für ein Quatsch ist das denn mit dem rechts vor links.

 

Wenn ich - egal ob in der Stadt oder auf der Landstrasse abbiege habe ich mich zu vergewissern das ich dies gefahrlos tun kann - und zwar bevor ich abbiege.

Beispiel Landstrasse - ich komme aus einer Seitenstrasse und biege ab obwohl grade jemand den Gegenverkehr überholt. Da kann ich gleich den Steinmetz für die Grabsteininschrift bestellen.

Genau so ist es in der Stadt. An der beschriebenen Stelle kann Dich die Frau die an dem parkenden Fahrzeug vorbeifährt gar nicht sehen, wenn Du ohne anzuhalten abbiegst.

Das Vorfahrtsrecht bezieht sich auf die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite.

Ganz recht.

Und daraus folgt: Dass man beim Rechtsabbiegen an gleichberechtigten Kreuzungen auf nix weiter achten müsse, ist ein Trugschluss.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 26. Mai 2018 um 19:56:30 Uhr:

Was für ein Quatsch ist das denn mit dem rechts vor links

Ich finde den Unterschied zwischen unseren beiden Aussagen nicht.

am 26. Mai 2018 um 23:32

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. Mai 2018 um 23:32:39 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 26. Mai 2018 um 19:56:30 Uhr:

Was für ein Quatsch ist das denn mit dem rechts vor links

Ich finde den Unterschied zwischen unseren beiden Aussagen nicht.

Was ich geschrieben habe gilt für Vorfahrtsstrassen mit Nebenstrassen und für gleichberechtigte Strassen. Und natürlich auch für Engstellen wenn ein Anderer da schon drin ist und Du auf diese Strasse abbiegen willst.

Rechts vor links gilt wenn Du gradeausfahren willst. Beim Abbiegen hast Du zusätzlich dazu zu beachten ob dort eine Engstelle ist und Du überhaupt abbiegen kannst

.

Wenn Du abbiegen willst und es nicht geht nicht weil in der Engstelle ein Fahrzeug ist kannst Du zwar auf deiner Vorfahrt bestehen aber im Gegenzug eine Anzeige wegen Nötigung bekommen wenn Du in eine Engstelle einfährst wo schon ein Fahrzeug ist.

Wir hatten so einen Oberlehrer bei uns in der Seitenstrasse.

Der ist aus der Seitenstrasse links abgebogen und ein LKW mit Anhänger war links in der aus 15 parkenden Fahrzeugen bestehenden Engstelle. Erst hat er den LKW blockiert inclusive Dauerhupen und zuletzt hat er noch selbst die Polizei gerufen und sich eine saftige Anzeige eingefangen.

Ich hatte einen guten Fensterplatz in der Küche und hab gefrühstückt.

Man sitzt also nicht nur bei ARD und ZDF in der ersten Reihe.

 

Und noch immer verstehe ich den Unterschied nicht, bzw. die Aussage, dass die Begründung "rechts vor links" im Falle des TE Quatsch ist. Das Auto, welches von rechts kommt, hat auch Vorfahrt, wenn es in der falschen Spur fährt, womit man beim Abbiegen nach rechts auch nach rechts gucken muss.

am 27. Mai 2018 um 5:27

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Mai 2018 um 18:12:27 Uhr:

Zitat:

@StormZ-01 schrieb am 26. Mai 2018 um 17:55:46 Uhr:

Jetzt zu meiner Frage: Darf das rote Auto da überhaupt parken?

Nein, das rote Auto darf dort definitiv nicht parken.

Warum soll das "definitiv" so sein? Die StVO kennt ein Parkverbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, aber nicht gegenüber.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 26. Mai 2018 um 19:56:30 Uhr:

Was für ein Quatsch ist das denn mit dem rechts vor links.

Du bezeichnest es als Quatsch und bestätigst dann, dass es genau so ist.

am 27. Mai 2018 um 5:43

Also ich hab gelernt, du hast einem Vorfahrtsberechtigten (hier rechts vor links) die Vorfahrt zu gewähren, egal wie viel Platz er braucht (hier verkehrsbedingt die Gegenfahrbahn).

Anderes Beispiel: du kommst auf einer schmalen Strasse an eine vorfahrtsberechtigten Hauptstrasse, aus der ein Bus oder ein LkW in die schmale Strasse abbiegen will. Dann musst du soweit vor der Einmündung /Kreuzung stehen bleiben, das dies gefahrlos möglich ist. Andersrum, stehst du schon da, dürfen Bus oder LKW nicht abbiegen, da nicht gefahrlos möglich.

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