Frage zum Parken in einer T-Kreuzung und rechts vor links
Hallo zusammen,
bei mir in der Nähe gibt es im Wohngebiet eine relativ enge T-Kreuzung, bei der so ziemlich jeden Tag jemand parkt, im Bild das rote Rechteck. Ich bin nach rechts gefahren, also der blaue Pfeil und mir ist jemand entgegen gefahren, der grüne Pfeil. Mir ist klar, dass ich, falls ich nach links fahren würde zu erst nach rechts fahre und entsprechend langsamer werde um zu gucken. Wenn ich aber nach rechts fahre, bin ich meistens etwas zügiger (trotzdem nicht über 30), deswegen musste die Frau die von rechts kam bremsen und war ihrer Mimik zu Folge ziemlich gereizt. Ich bin also genau dann um die Kurve gefahren als sie an dem parkenden roten Auto vorbeifahren wollte.
Es ist definitiv nicht genügen Platz, damit da zwei Autos an dem parkenden Auto vorbei fahren können, allerdings ist da ein Garagenbereich mit großer Einfahrt, das heißt ich konnte problemlos an ihr vorbeifahren, allerdings musste ich dazu über den abgesenkten Bordstein.
Jetzt zu meiner Frage: Darf das rote Auto da überhaupt parken? Hätte ich die Frau vorbeilassen müssen oder hätte sie warten müssen?
Beste Antwort im Thema
Was für ein Quatsch ist das denn mit dem rechts vor links.
Wenn ich - egal ob in der Stadt oder auf der Landstrasse abbiege habe ich mich zu vergewissern das ich dies gefahrlos tun kann - und zwar bevor ich abbiege.
Beispiel Landstrasse - ich komme aus einer Seitenstrasse und biege ab obwohl grade jemand den Gegenverkehr überholt. Da kann ich gleich den Steinmetz für die Grabsteininschrift bestellen.
Genau so ist es in der Stadt. An der beschriebenen Stelle kann Dich die Frau die an dem parkenden Fahrzeug vorbeifährt gar nicht sehen, wenn Du ohne anzuhalten abbiegst.
60 Antworten
https://www.motor-talk.de/.../...muendung-t-kreuzung-t3453542.html?...
Zitat ADAC:
Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 m von den Schnittpunkten einhalten.
Ausschlaggebend sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Bei rechtwinklig aufeinanderstoßenden Fahrbahnkanten messen Sie von der Ecke 5 m in jede Richtung ab. Die Fahrbahnkante wird durch vorübergehende Einrichtungen, beispielsweise einem Bauzaun, verlängert.
Bei abgerundeten Ecken bestimmen Sie den Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, indem Sie die Kanten an ihren letzten geraden Stellen jeweils gedacht verlängern und einen - gedachten - Schnittpunkt bilden.
Das Verbot gilt auch bei Einmündungen von Straßen mit vollständiger Fahrzeugsperre (Zeichen 250) oder beim Einmünden von Einbahnstraßen. Das Parkverbot betrifft die rechte Fahrbahnseite, bei Einbahnstraßen auch die linke. Nicht betroffen ist das Parken gegenüber von Straßeneinmündungen.
Also dürfte der "Rote" da ja wohl parken, wer dran vorbei muss und die Linke Fahrbahn mitbenutzen muss, muss damit rechnen das da auch ein Auto aus der gegenüberliegenden Straße hinauskommt, er diesen also Passieren lassen muss wenn dieser nach Rechts Abbiegt.
Bei uns gibt es eine etwa 2Km lange 30ér Zone wo rechts vor links gilt, 5 Kreuzungen, an der jeder Kreuzung sind gegenüber Ausbuchtungen.
Da wird es i.d.r. so gehandhabt das wer aus der Kreuzung kommt nach Rechts Abbiegt jedoch noch einer von Rechts kommt der ja die Fahrbahn des Linken benutzen muss dann halt Wartet.