Frage zu Zusatzschild "1 Fahrzeug bei grün"

Hallo Zusammen,

bei uns gibt es eine neue Ampel, die den Zufluss an einer Auffahrt auf eine Bundesstraße regelt. Diese Ampel schaltet im Bedarfsfall recht kurz auf grün und wieder zurück nach rot, damit der Zufluss auf die Bundesstraße begrenzt wird. Diese Ampel ist mit dem Verkehrszeichen 1012-38 "1 Fahrzeug bei grün" beschildert. https://www.verkehrszeichen.de/1-Fahrzeug-bei-Gruen

Jetzt die Frage: Wenn der Vordermann flink ist, schaffen es auch zwei Autos drüber. Was aber wäre die Strafe, wenn man erwischt wird? Ein Rotlichverstoß kann es ja nicht sein, da die Ampel ja noch grün war, beziehungsweise gerade wieder nach gelb umspringt.

Danke und Grüße,

Dieter

66 Antworten

Zitat:

@Ioniq123 schrieb am 10. Januar 2022 um 19:57:51 Uhr:


Hatte neulich auch so eine Ampel und ohne Probleme oder Abstandsunterschreitung als 2.er das Grün geschafft. Und da hat keine Kupplung aufgeheult oder Motor gequalmt oder sowas. Ganz normal losgefahren hinter dem Vordermann, der auch zugegeben recht gute Reaktion hatte und weniger als 1s nach Grün schon in Bewegung war.

Rotlichtverstoß bei Gelb kann es nicht geben, da so eine Ampel in der Regel nicht die vorgeschriebenen 3s Gelb anzeigt.

An dieser Ampel waren immer 3s Grün. Hatte vorher im Stau Zeit da mal mitzuzählen. In der Zeit bin ich bei 20-30km/h. Da ist es nicht mehr möglich 3m vor der Ampel bei Gelb zu bremsen.

Diese Ampel war der Grund für den Stau von der Autobahn runter und Rückstau auf selbige, obwohl auf der Landstraße spät Abends kaum Verkehr war.

Es geht in diesem Thread aber um Ampeln die den Zufluss zu Bundesstraßen / Autobahnen regeln.

Es geht nicht um die Ampeln die nach den Ausfahrt kommen.

Zitat:

Es geht in diesem Thread aber um Ampeln die den Zufluss zu Bundesstraßen / Autobahnen regeln.

Es geht nicht um die Ampeln die nach den Ausfahrt kommen.

Ach echt? Ich dachte es geht um Ampeln mit Zusatzschild 1 Fahrzeug bei Grün?

Zitat:

@Ioniq123 schrieb am 10. Januar 2022 um 20:22:50 Uhr:



Ach echt? Ich dachte es geht um Ampeln mit Zusatzschild 1 Fahrzeug bei Grün?

Stimmt, hast auch wieder recht.

Ich ging erstmal davon aus weil es im Eröffnungsbeitrag eine solche „Zuflussampel“ war. Aber es ist im Prinzip ja egal was die Ampel regelt.

Also wenn bei der Ampel, hier bei uns an der B27, 1 Fahrzeug bei grün steht, dann geht da wirklich nur ein Fahrzeug durch. Die Gelbphase ist dort keine Sekunde lang.
Wobei ich dazu erwähnen muss dass unsere Ampel variabel ist. Entweder 1, 2 oder 3 Autos bei grün. Und hinter der Haltelinie ist ein Kontaktstreifen.

Zitat:

@MvM schrieb am 10. September 2021 um 16:47:22 Uhr:


Bei einer grünen Ampel kostet die Missachtung des Zusatzschildes "X Fahrzeuge bei grün" 10 Euro.

Nein, das kostet nichts. Die Tatsache allein, dass man das zweite Fahrzeug ist, begründet keine Ordnungswidrigkeit.

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Mich hat interessiert, warum dieser Thread aufgemacht wurde. Deshalb habe ich ihn leider gelesen und nichts dazu gelernt. Ich kenne diese Zuflussampeln, beachte die Anweisungen und habe bisher keinen Verkehrsteilnehmer erlebt, der sich da praktisch als zweites Fahrzeug durchmogeln wollte. Was sollen wir aus der Diskussion lernen oder sollte es nur wieder in einen Streit ausarten?
Und was ganz sicher ist. Die Zuflusstegelungen sind nur in kraft, wenn die Verkehrsalage sehr angespannt ist. Ein Zeitgewinn ist bei Mißachtung nicht zu erwarten.

Ich finde, dass derartige Ampeln außerhalb der StVO betrieben werden, da die Länge, insbesondere der Gelbphase, nicht dem entspricht.

Für Zufahrtsregelungen könnte man auch regelbare Geschwindigkeitsbegrenzungen nutzen, oder eine Ampel mit normaler Phasenlänge, wo dann auch 3-4 Autos drüber kommen, aber man eine normal lange Gelbphase hat.

Das Schild "nur ein Fahrzeug" hat keine Ver- oder Gebotswirkung. Es ist vielmehr nur ein Hinweiszeichen.

Aus meiner Sicht ist es nur ein weiteres Schild aus dem langen Katalog von unsinnigen und selbsterfundenen Zeichen ohne rechtlich verbindlichen Charakter. Genau so wie viele Beschilderungen an Ladesäulen zum Beispiel. Aber das anderes Thema.

Auf fast jeder A40 Auffahrt zwischen Essen und Dortmund gibt es diese Ampeln. Ich glaube das Fenster, wo sie was bringen ist sehr klein. Kann nicht sagen dass der Verkehr seither insgesamt besser rollt, aber sie stören auch nicht, sagen wir es Mal so. 🙂

Jedenfalls passen da auch mit genügend Abstand zwei Autos durch, wenn der erste schnell ist. Aber wozu? Bei solchen Ampeln kann man es ganz einfach timen, dass man ohne anzuhalten durch kommt. Rechtzeitig vom Gas gehen und wenn sie wieder rot ist schon etwas beschleunigen, dann rollt man da easy durch. Jegliche zweite Gedanken dazu sind völlig verschwendet. 😉

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 11. Januar 2022 um 00:56:10 Uhr:


… Was sollen wir aus der Diskussion lernen oder sollte es nur wieder in einen Streit ausarten? …

Du hast das Prinzip des V&S-Forums noch nicht verstanden. Hier geht es nicht darum, etwas zu lernen, zu erkennen oder sich sachlich über V&S-Themen zu unterhalten, sondern es geht allein darum, den Beißreflex auszuleben. Jedes Schild, jede Verordnung und jedes Gesetz sind böse, unnötig, behindernd und persönlich einschränkend. Alle anderen können eh nicht fahren, nur man selbst ist immer perfekt unterwegs und hält sich an jede auch noch so unsinnige Regelung. Dazu sind hier nur Fachanwälte für Verkehrsrecht unterwegs, die allein aufgrund einer vagen Schilderung und ohne Details zu kennen die komplette Rechtslage aus der Hüfte schießen können, und die zugleich Verkehrsplaner sind, die die Begebenheiten vor Ort perfekt kennen.

Fuer Fahrzeugfuehrer aus dem Ausland ein Problem solche Schilder auf die Schnelle richtig zu deuten

Zitat:

@Ioniq123 schrieb am 11. Januar 2022 um 08:25:03 Uhr:


Ich finde, dass derartige Ampeln außerhalb der StVO betrieben werden, da die Länge, insbesondere der Gelbphase, nicht dem entspricht.

In der StVO gibt es keine Regelung zur Länge der Gelbphase, darum sind diese Ampeln auch nicht außerhalb der StVO betrieben.
Allerdings ist bei Gelb grundsätzlich zu halten und nicht drüber zu fahren. Da man in den meisten Situationen nicht erahnen kann, wann genau es gelb wird, ist es aber durchaus gestattet bei gelb noch drüber zu fahren, wenn man nicht mehr halten kann. Das gibt fast immer, so aber genau nicht hier. Weiter vorne wurde schon richtig gesagt, dass solche Schilder zwar nicht bindend sind, aber ein ernst gemeinter Hinweise darauf sind, um einen anderen Verstoß nicht zu begehen. "Nur ein Fahrzeug bei Grün" dürfte schwer erklärbar sein, was daran misszuverstehen ist. Hier kann und muss man erahnen, dass es nach einem Fahrzeug direkt gelb wird und danach auch sehr schnell rot. Es gibt also keinen Grund nicht bei gelb zu halten und erst recht nicht bei rot.

Dass du diese Regelung unsinnig, sinnbefreit, überflüssig oder was auch immer findest, ist deine Meinung. Die darfst du auch haben, aber sie erlaubt dir nicht, dich darüber hinweg zu setzen. Du weist ganz genau was da vor dir ist und das gelbe bzw. rote Licht einer Ampel ist eindeutig und nicht nur ein Hinweis. Auf "doof stellen" zieht hier nicht.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 11. Januar 2022 um 09:47:06 Uhr:



Zitat:

@Ioniq123 schrieb am 11. Januar 2022 um 08:25:03 Uhr:


Ich finde, dass derartige Ampeln außerhalb der StVO betrieben werden, da die Länge, insbesondere der Gelbphase, nicht dem entspricht.

In der StVO gibt es keine Regelung zur Länge der Gelbphase, darum sind diese Ampeln auch nicht außerhalb der StVO betrieben. …

Das ist nicht richtig. Die Dauer der Gelbphase einer Ampel ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu § 37, Randnummer 17, Punkt IX) definiert.

17 IX. Besonders sorgfältig sind die Zeiten zu bestimmen, die zwischen dem Ende der Grünphase für die eine Verkehrsrichtung und dem Beginn der Grünphase für die andere (kreuzende) Verkehrsrichtung liegen. Die Zeiten für Gelb und Rot-Gelb sind unabhängig von dieser Zwischenzeit festzulegen.
Die Übergangszeit Rot und Gelb (gleichzeitig) soll für Kraftfahrzeugströme eine Sekunde dauern, darf aber nicht länger als zwei Sekunden sein. Die Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt. In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4 s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h. Bei Lichtzeichenanlagen, die im Rahmen einer Zuflussregelungsanlage aufgestellt werden, sind abweichend hiervon für Rot mindestens 2 s und für die Übergangssignale Rot und Gelb (gleichzeitig) bzw. Gelb mindestens 1 s zu wählen.
Bei verkehrsabhängigen Lichtzeichenanlagen ist beim Rücksprung in die gleiche Phase eine Alles-Rot-Zeit von mindestens 1 s einzuhalten, ebenso bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen mit der Grundstellung Dunkel für den Fahrzeugverkehr. Bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen soll bei Ausführung eines Rücksprungs in die gleiche Fahrzeugphase die Mindestsperrzeit für den Fahrzeugverkehr 4 s betragen.

Ja, in einer Verwaltungsvorschrift steht das. Das ist nicht die StVO und hat keinerlei bindende oder regelnde Funktion für den Autofahrer. Ansonsten werden diese Lichtanlagen in der Regel (so wie es in der Verwaltungsvorschrift steht) auch so betrieben, wie es in dieser steht.

Jede Verwaltungsvorschrift soll auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt sein und hat daher als Rechtsvorschrift nie eine Außenwirkung, wie sie eine Rechtsnorm hätte.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. Januar 2022 um 09:27:36 Uhr:



Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 11. Januar 2022 um 00:56:10 Uhr:


… Was sollen wir aus der Diskussion lernen oder sollte es nur wieder in einen Streit ausarten? …

Du hast das Prinzip des V&S-Forums noch nicht verstanden. Hier geht es nicht darum, etwas zu lernen, zu erkennen oder sich sachlich über V&S-Themen zu unterhalten, sondern es geht allein darum, den Beißreflex auszuleben. Jedes Schild, jede Verordnung und jedes Gesetz sind böse, unnötig, behindernd und persönlich einschränkend. Alle anderen können eh nicht fahren, nur man selbst ist immer perfekt unterwegs und hält sich an jede auch noch so unsinnige Regelung. Dazu sind hier nur Fachanwälte für Verkehrsrecht unterwegs, die allein aufgrund einer vagen Schilderung und ohne Details zu kennen die komplette Rechtslage aus der Hüfte schießen können, und die zugleich Verkehrsplaner sind, die die Begebenheiten vor Ort perfekt kennen.

Herzlich willkommen im Forum. Da bin ich mal gespannt, was von Dir sonst noch so kommt. Und gelernt habe ich, dass zumindest ich keine Ahnung vom Sinn des Forums habe. Dafür dann Danke, man lernt nie aus.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 11. Januar 2022 um 10:46:52 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. Januar 2022 um 09:27:36 Uhr:


Du hast das Prinzip des V&S-Forums noch nicht verstanden. Hier geht es nicht darum, etwas zu lernen, zu erkennen oder sich sachlich über V&S-Themen zu unterhalten, sondern es geht allein darum, den Beißreflex auszuleben. Jedes Schild, jede Verordnung und jedes Gesetz sind böse, unnötig, behindernd und persönlich einschränkend. Alle anderen können eh nicht fahren, nur man selbst ist immer perfekt unterwegs und hält sich an jede auch noch so unsinnige Regelung. Dazu sind hier nur Fachanwälte für Verkehrsrecht unterwegs, die allein aufgrund einer vagen Schilderung und ohne Details zu kennen die komplette Rechtslage aus der Hüfte schießen können, und die zugleich Verkehrsplaner sind, die die Begebenheiten vor Ort perfekt kennen.

Herzlich willkommen im Forum. Da bin ich mal gespannt, was von Dir sonst noch so kommt. Und gelernt habe ich, dass zumindest ich keine Ahnung vom Sinn des Forums habe. Dafür dann Danke, man lernt nie aus.

er bezog sich nur auf's V&S Unterforum
zumindest für den thread "Was mich im Straßenverkehr aufregt!" könnte ich mich mit ihm solidarisieren

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