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frage zu sportlenkrad einbau-

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 15:05

hallo leutz, hab da mal ein paar (für die meisten von euch warscheinlich ziemlich dumme) fragen zum umbau von original auf zubehör-sportlenkräder.

also,ich habe mir beim bekannten online auktionshaus ein gebrauchtes victor sportlenkrad (Typ 3L33; ABE-nr: 70147) mit nabe (M1261, Falls es euch hilft) für meinen 2er CL gekauft. so und jetzt habe ich in der ABE etwas von "nabenkennzeichnung" (bzw "anbringen eines genehmigungszeichens am verformungselement der nabe" ) gelesen, jedoch kann ich an meiner nabe nichts erkennen. ist diese kennzeichnung zwingend notwendig oder achtet da sowieso keiner drauf oder wie sieht es damit aus???

außerdem habe ich hier im forum irgendwo so etwas wie "dieses lenkrad darf nur in verbindung mit dem original fahrwerk UND der vom hersteller vorgegebenen serienbereifung gefahren werden" gelesen. ich habe aber ein h&r fahrwerk mit ca 35mm tieferlegung va+ha verbaut, was ja eig keine großartige änderung darstellen dürfte.

darf ich nun dieses lenkrad verbauen oder nicht??? muss ich es evtl eintragen lassen oder reicht es aus immer die ABE mitzuführen???

bitte helft mir, ich habe selbst keine ahnung auf diesem gebiet und bin ohne euch hilflos

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19 Antworten

ist bei mir auch so.

die abe reicht aus solang das serienfahrwerk und orginale felgen verbaut sind.

hast du jedoch was daran verändert muss es eingetragen werden und die abe reicht dann nicht mehr.

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 19:11

das bedeueut also im klartext dass ich das lenkrad nicht ohne eintragung fahren darf!?!?

richtig. die abe ist ungültig, weil ein anderes fahrwerk eingebaut wurde.

ich hab ein lenkrad von Raid, in der abe steht dass ich nur mit serienbereifung fahren darf. von fahrwerk steht da nichts ;)

also ab zum tüv und eintragen lassen. =)

edit: sorry, hab ein bisschen schnell gelesen. also sofern in der ABE nichts von fahrwerk steht (so wie bei mir) kannst du jedes x-beliebige fahrwerk einbauen / eingebaut haben.

meistens steht in der abe auch etwas von reifen bzw. felgen, auch darauf achten.

hier mal beispiele um es zu verdeutlichen:

serienbereifung + serienfahrwerk + sportlenkrad = sollte klar sein.

[keine eintragung notwendig, sofern eine abe vorhanden und immer mitgeführt wird.]

serienbereifung + (z.b.) H&R fahrwerk + sportlenkrad = ab zum tüv.

[sofern in der ABE angegeben ist, dass die abe nur gültig ist, wenn das serienfahrwerk drin ist.]

 

andere felgen + H&R oder serienfahrwerk + sportlenkrad = ab zum tüv.

[sofern in der abe angegeben ist, dass sie nur gültig in verbindung mit serienbereifung ist]

Wie groß ist denn das Lenkrad? Aber Probleme sollte es nicht machen, das Lenkrad eintragen zu lassen ;)

Ups, dann habe ich wohl schon 4 mal beim freundlichen TÜV Prüfer Glück gehabt.

Der ist immer völlig begeistert vom Allgemeinzustand meines Golfs, so dass er wohl nie bemerkt hat, dass mein 32er Raid nicht eingetragen ist, obwohl ich anderes Fahrwerk und Bereifung drin/drauf habe.

Hoffentlich fällts ihm auch weiterhin nicht auf ;)

Themenstarteram 12. Februar 2008 um 13:03

also das lenkrad hat 34cm durchmesser, wollte extra kein sooo kleines von wegen keine servolenkung bzw lenkkräfte...

wie sieht esdenn aus mit der "nabenkennzeichnung" (s.o.) kann mir denn da einer helfen???

Also ich habe ein Momo TYP D30 also 30cm und habe auch andres Fahrwerk drinne nur noch keine Andren Felgen.noch nicht das wahre gefunden:p.

Und gab noch nie Probleme obwaohl der 07 20 Kontrollen und TÜV .Der Ziemlich genau geschaut hatt:cool:

Aber jetzt im Sommer mit den Alus werde ich es machen lassen aber die Alus sind Eintragungsfrei sind (keine Originalen).Aber wie gesagt werde es machen Lassen und gut.Bei mir steht selbst was in der ABE von das der Prüfer bei Sitzhöhenverstellung was zu Prüfen hatt.Hatt auch nie ein gejuckt.

Zitat:

Original geschrieben von luckydub

Ups, dann habe ich wohl schon 4 mal beim freundlichen TÜV Prüfer Glück gehabt.

Hoffentlich fällts ihm auch weiterhin nicht auf ;)

Frag lieber beim nächsten Mal nach.

Billiger kommst du nicht weg.

Wenn dich mal ein schlecht gelaunter äää, pflichtbewusster um die Verkehrssicherheit bedachter Beamter kontrolliert, wird es deutlich teurer.

Das sowas für die Versicherung ein guter Grund ist nicht zu zahlen, brauche ich wohl nicht noch extra erwähnen.

Zitat:

Original geschrieben von luckydub

dass mein 32er Raid nicht eingetragen ist, obwohl ich anderes Fahrwerk und Bereifung drin/drauf habe.

Bei raid steht nur "mit serienmässiger Rad-Reifenkombination" drin.

Das Fahrwerk ist egal.

Und wenn du eine Reifengrösse fährst der serienmässig verbaut war,

sollte das auch kein Problem sein.

Unkritisch ist es auf jeden Fall bei Serienfelgen.

...aber meine geänderte Rad- Reifenkombination ist eingetragen ;)

Das ist egal :p

Eingetragen ist nicht serienmässig.

Also sofort zum TÜV und das Lenkrad eintragen lassen!

Nein, brauche ich nicht eintragen lassen!

Ich habe nochmal die ABE rausgekramt.

Typ Raid 16, ABE NR. 70172

Keine Eintragung/Einzelabnahme erforderlich; auch nicht bei geänderten Rad-Reifenkombinationen.

Alles andere hätte mich auch gewundert, weil die Prüfer die ABE schon öfters durchgeblättert haben und nichts zu beanstanden hatten.

Denke die Anmerkung "J" fürs erforderliche Eintragen ist nur für solche Lenkräder, die nur wenig größer sind als eine 2 Euro Münze ;)

am 14. Februar 2008 um 8:04

Zitat:

wie sieht esdenn aus mit der "nabenkennzeichnung" (s.o.) kann mir denn da einer helfen???

auf der nabe, bzw. auf der gummimanschette (prallschutz oder wie sich das ding schimpft) steht eine nummer. die muss zu erkennen sein. heißt, bei kontrollen muss diese nummer jederzeit zu erkennen sein. so hatte es mir mein tüv-guru seinerzeit erklärt...

Ich hab (Schweiz) auch n tiefergelegten Rallye und ein Momo lenkrad. Die MFK hat nie ein Wort über das Lenkrad verloren.

am 9. März 2009 um 22:26

Hallo

Ich wollte mir ein Sportlenkrad zulegen.

Nun habe ich bei meiner Suche zwei Modelle gefunden dich ich ansprechend finde, Sparco R325 und Momo Modell07. Allerdings sind die laut Hersteller für den Motorsport und somit ohne ABE.

Aber "für den Motorsport" muss ja nicht gleich heißen dass sie für den Straßenverkehr untauglich sind.

Gibt es da eventuell Papiere von Sparco oder Momo, wie zB Festigkeitsgutachten, die eine Eintragung ermöglichen würden? Ich meine selbst für den Motorsport brauchen solche Lenkräder ja eine Zulassung und das sind ja beides seriöse Hersteller. Werden da Papiere mitgeliefert? Hat damit jemand Erfahrung?

Gruß,

Bernie

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sportlenkrad ohne ABE - Eintragung möglich?' überführt.]

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