Frage zu Händlergarantie
Hallo,
ich möchte mir jetzt kurzfristig einen 335i (E92). Jetzt meine Frage wegen der Garantie bzw. Gewährleistung. Wenn ich den Wagen weiter entfernt kaufe, weil ich dort günstigere Konditionen bekomme, habe ich dann auch bei meinem Händler um die Ecke die vollen Gewährleistungsansprüche oder sind die nur auf den Händler beschränkt, wo ich gekauft habe?
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Hallo,
diesen Satz halte ich für einen Irrtum. Üblicherweise geht die Herstellergarantie weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Bei der Gewährleistung muß der Fehler bei Übergabe vorliegen. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen, dass der Fehler nach der Übergabe entstanden ist, danach muß der Käufer beweisen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Jetzt muß also z.B. der Käufer nach 1 Jahr und 11 Monaten beweisen, dass das Navi schon bei Übergabe defekt war, obwohl es aber noch fast 2 Jahre lief. Dieser Beweis ist praktisch unmöglich für den Käufer. Bei den üblichen Herstellergarantien dagegen spielt diese Problematik keine Rolle, so dass man mit der Garantie deutlich besser fährt. Daher bekomm BMW bei den Zeitschriften ja auch immer einen deutlichen Abzug für die fehlende Garantie.Viele Grüße
Celeste
Diesbezüglich hast Du Recht, da man bei einem solchen Problem auf die Kulanz des Händlers oder Herstellers angewiesen ist. Wenn der Händler also auf stur schaltet, schaut man trotz gesetzl. Gewährleistung in die Röhre...
Viele Grüße,
Frank
Zitat:
Original geschrieben von ddanny
finde ich richtig interessant, wie ihr euch mit diesem Thema auseinandersetzt. Für mich nehme ich auf jeden Fall mit, dass ich den BMW irgendwo in Deutschland bei einem Vertragshändler kaufen kann und trotzdem bei meinem Händler vor Ort die Ansprüche (wie immer man sie nennt) geltend machen kann. Fakt ist aber auch, dass BMW im Gegensatz zu anderen Herstellern keine Hertsellergarantie gitb, sondern "nur" Gewährleistung, womit die Problematik der Beweislast problematisch sein kann.
Danke für eure intensiven Kommentare :-)
Richtig. Problematisch wird die Beweislast nach 6 Monaten. Für die ersten 6 Monate gilt eine sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss dir nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang noch nicht vorlag. Das wird ihm nicht gelingen. Eine Garantie ist also nur in den ersten 6 Monaten faktisch sinnlos, da praktisch alles durch die GWL abgedeckt wird.
Rein erfahrungsgemäß sieht es aber so aus, dass BMW auch nach den 6 Monaten sehr kulant ist. Ich habe es persönlich noch nie erlebt, dass man sich auf die Beweislast berufen hätte. Innerhalb der zwei Jahre wurde bei meinen Autos bisher immer alles behoben. Sogar Klappergeräusche.
So, und jetzt wirklich einen schönen Abend an alle.
Zitat:
Original geschrieben von Frank_DC
Diesbezüglich hast Du Recht, da man bei einem solchen Problem auf die Kulanz des Händlers oder Herstellers angewiesen ist. Wenn der Händler also auf stur schaltet, schaut man trotz gesetzl. Gewährleistung in die Röhre...
Viele Grüße,
Frank
Ist man eben nicht, wenn es eine GARANTIE gibt!!! Deswegen ist eine Garantie eben nicht sinnlos. Hat man KEINE Garantie, so ist man auf Kulanz angewiesen, da einem der benötigte Beweis für die GWL schwer gelingen wird. Mein lieber Mann... Sturer Hobbyjurist oder erstes Semester, was? Musst du aber noch ein wenig üben.
Zitat:
Original geschrieben von muffke
Ist man eben nicht, wenn es eine GARANTIE gibt!!! Deswegen ist eine Garantie eben nicht sinnlos. Hat man KEINE Garantie, so ist man auf Kulanz angewiesen, da einem der benötigte Beweis für die GWL schwer gelingen wird. Mein lieber Mann... Sturer Hobbyjurist oder erstes Semester, was? Musst du aber noch ein wenig üben.
Hast Du den Beitrag eigentlich gelesen?
Meine Aussage ist doch genau die, daß eine Garantie in dieser Situation (also wenn das Navi spinnt) von Vorteil ist, da eine Behebung des Problems auf Gewährleistung an der Sturheit des Händlers scheitern könnte, da der Kunde nicht beweisen kann, daß das Navi bei Auslieferung nicht i.O. war.
Zitat:
Original geschrieben von muffke
Ist nicht böse gemeint, aber glaub mir einfach, dass du die Sache nicht so ganz verstanden hast. Das soll auch kein Angriff auf deine Person sein.
Es würde mich jetzt doch sehr interessieren, was ich denn Deiner Meinung nach noch nicht verstanden habe?
Zitat:
Original geschrieben von Frank_DC
Hast Du den Beitrag eigentlich gelesen?
Meine Aussage ist doch genau die, daß eine Garantie in dieser Situation (also wenn das Navi spinnt) von Vorteil ist, da eine Behebung des Problems auf Gewährleistung an der Sturheit des Händlers scheitern könnte.
Ich hatte es iVm deiner vorherigen Aussage, eine Garantie sei für zwei Jahre sinnlos, so verstanden, als würdest du davon ausgehen, dass man trotz Garantie auf die Kulanz angewiesen wäre. Sollte ich da was missverstanden haben, dann hab ich nichts gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von Frank_DC
Es würde mich jetzt doch sehr interessieren, was ich denn Deiner Meinung nach noch nicht verstanden habe?
Auf dem Gebiet der Juristerei, das wirst du hoffentlich einesehen, sehr viel. Meine Aussage bezog sich allerdings auf folgenden Beitrag von dir:
----------------------------------------------------------------
Solange eine Hersteller- o. Händlergarantie für ein beliebiges Produkt nicht länger als 2 Jahre läuft, ist sie in meinen Augen praktisch irrelevant, da ich als Kunde in erster Linie durch die gesetzliche Gewährleistung abgesichert bin.
------------------------------------------------------------------
Aber DIESEN Punkt hast du ja mittlerweile anscheinend doch verstanden. Vorhin allerdings noch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von muffke
Auf dem Gebiet der Juristerei, das wirst du hoffentlich einesehen, sehr viel. Meine Aussage bezog sich allerdings auf folgenden Beitrag von dir:
----------------------------------------------------------------
Solange eine Hersteller- o. Händlergarantie für ein beliebiges Produkt nicht länger als 2 Jahre läuft, ist sie in meinen Augen praktisch irrelevant, da ich als Kunde in erster Linie durch die gesetzliche Gewährleistung abgesichert bin.
------------------------------------------------------------------
Aber DIESEN Punkt hast du ja mittlerweile anscheinend doch verstanden. Vorhin allerdings noch nicht.
Zu DIESEM Punkt ist zu erwähnen, daß die Garantie nur dann einen Vorteil darstellt, wenn in den Garantiebedingungen die Beweislast nicht ebenfalls auf den Kunden abgewälzt wird oder die Anerkennung eines Garantiefalles nach Ermessen des Herstellers (bei Herstellergarantie) bzw. Händlers (bei Händlergarantie) erfolgt.
(Falls der Mangel durch den Hersteller bzw. Händler im Kundensinne beurteilt wird, gibt es natürlich kein Problem. Allerdings entspricht das dann der Situation, die es i.d.R. schon heute gibt: Auch nach 6 Monaten muß der Kunde nicht beweisen, daß der Mangel bereits bei Auslieferung vorhanden war. Der Mangel wird kulanterweise behoben.)
Mit Gewährleistungs- und Garantiefragen beschäftige ich mich bereits seit Jahren erfolgreich. Um mein Wissen zu erweitern, bin ich auf die weiteren Punkte, die ich Deiner Meinung nach "nicht verstanden" habe, gespannt - aber bitte konkret!
Gruß,
Frank
Also wenn es dich so kränkt und du dir so sicher bist, dass du auf dem Gebiet perfekt bist, dann hab ich dich wohl nur missverstanden oder du hast dich unverständlich ausgedrückt. Da aufgrund meiner momentanen Lebenssituation eine gewisse Begriffsstutzigkeit meinerseits nicht mit absoluter Sicherheit aussschliessen kann, gehe ich - sozusagen in dubio pro reo - mal von Variante Nr. 1 aus. Somit wäre dann auch der letzte "Vorwurf" (so empfindest du es anscheinend wenn du mal nicht perfekt bist) gegen dich ausgeräumt und du kannst beruhigt schlafen gehen.
Solltest du allerdings trotzdem weiterhin daran interessiert sein, dein Wissen zu erweitern, so bin ich gegen einen noch zu verhandelnden Stundenlohn gern bereit, dir dabei behilflich zu sein. Obwohl..., kann ich das überhaupt? Vielleicht bist du ja auf allen Gebieten der Rechtswissenschaft fitter als jeder Volljurist??? Dann werd ich jetzt mal lieber ganz klein mit Hut.
Darf ich fragen, was du beruflich machst und wie alt du bist? Nur aus Interesse. Solltest du das nicht beantworten wollen, seh ich das natürlich ein. Aber lass uns das Thema dann hier beenden. Ich denke, das bringt niemandem was.
In diesem Sinne, PEACE!
Zitat:
Original geschrieben von muffke
Somit wäre dann auch der letzte "Vorwurf" (so empfindest du es anscheinend wenn du mal nicht perfekt bist) gegen dich ausgeräumt und du kannst beruhigt schlafen gehen.
Nicht perfekt zu sein, ist für mich keinesfalls ein Vorwurf, für konstruktive Kritik bin ich jederzeit offen. Allerdings befremden mich unsachlichen Äußerungen wie:
Zitat:
muffke:
Mein lieber Mann... Sturer Hobbyjurist oder erstes Semester, was? Musst du aber noch ein wenig üben.
Und das, nachdem Du offenbar meinen Beitrag gar nicht richtig gelesen hast!
Oder die Antwort auf die Frage, was ich denn jetzt nicht verstanden habe:
Zitat:
muffke:
Auf dem Gebiet der Juristerei, das wirst du hoffentlich einesehen, sehr viel
Wo sind da bitte die konkreten Punkte, nach denen ich gefragt hatte? Oder hast Du etwa keine und weichst deshalb ins Allgemeine aus?
oder
Zitat:
muffke:
... sollte eben Jura studieren und nicht darauf hoffen, dass man mit ein paar Jahren Rechtslehre aus der Berufsschule oder mit einer Rechtsvorlesung im Rahmen eines BWL Studiums die komplette Juristerei durchschauen kann.
Derartige Mutmaßungen sind einfach nur unverschämt!
Du solltest Dir Deine Wortwahl in Zukunft besser überlegen:
Zitat:
muffke:
... Und wenn der Mechaniker dann anfängt zu bauen, werde ich ihm mit Sicherheit nicht noch laufend erzählen, dass er keine Ahnung hat und ihn mit meinem allenfalls vorhandenen Halbwissen ständig zu verbessern versuchen. Klingt vielleicht etwas hart, aber ich hoffe, du verstehst, was ich damit sagen möchte. Akzeptier es einfach mal, wenn andere Leute was sagen, wovon sie vielleicht mehr verstehen.
Selbst wenn Du ein auf dieses Gebiet spezialisierter Anwalt wärest - was Du mit Sicherheit nicht bist - sind derartige "Du-kleiner-dummer-Junge"-Formulierungen VÖLLIG DANEBEN!
Zitat:
muffke:
Solltest du allerdings trotzdem weiterhin daran interessiert sein, dein Wissen zu erweitern, so bin ich gegen einen noch zu verhandelnden Stundenlohn gern bereit, dir dabei behilflich zu sein.
Ich bin jederzeit daran interessiert, mein Wissen zu erweitern. Schließlich basiert fast mein gesamtes Wissen in praktisch allen Bereichen auf dieser Grundeinstellung.
Ob Du da allerdings der richtige Ansprechpartner bist - und das noch für Geld - darf bezweifelt werden:
Zitat:
muffke:
Die GWL gibt BMW als Hersteller auf das Auto...
-> Nein, es ist der Händler, der in der Gewährleistungspflicht steht, nicht der Hersteller!
Zitat:
muffke:
Ausserdem hängt eh sehr viel von den Verträgen im Innenverhältnis zwischen BMW und seinen Händlern ab.
-> Für die gesetzliche Gewährleistung sind jegliche Verträge zwischen BMW und Händler IRRELEVANT! Wenn in den "Verkaufsbedingungen für fabrikneue BMW-Fahrzeuge" eine Klausel existiert, welche es dem Kunden erlaubt, zur Mängelbeseitigung zu jedem anderem BMW-Händler zu gehen, so ist das zwar Bestandteil des Kaufvertrags, hat aber nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.
Zitat:
muffke:
Ich hatte allerdings vorhin keine Lust und habe ich auch immernoch nicht, das alles juristisch bis ins kleinste Detail auszubreiten. Das hilft nämlich niemandem, weil es eh nur die wenigsten verstehen werden und wollen..
Im Vergleich zu vielen anderen Rechtsgebieten sind die Regelungen zur gesetzlichen Gewährleistung nicht besonders kompliziert - oder wolltest Du damit nur Deinen Stundensatz hochtreiben? ;-)
Für sachliche Diskussionen oder Hinweise bin ich selbstverständlich jederzeit offen, aber bitte nicht vergessen: Der Ton macht die Musik!
Viele Grüße,
Frank
Mich interessiert, wie die Sache bei BMW gelebt wird.
Die rechtliche Seite ist ja recht eindeutig, aber wie wird es von BMW gelebt? Wird nicht lange rumgemacht und einfach alles, was unverschuldet nicht mehr geht, repariert, oder wird rumgezickt?
Welche Erfahrungen habt Ihr in der Zeit vom 7. - 24. Monat?
Hallo psmuc,
wir fahren Leasingfahrzeuge über die Firma, welche aber nicht über einen BMW-Händler bzw. die BMW Bank geleast sind. Daher ist der Händler, zu dem wir gehen, nicht der Händler, der die Fahrzeuge verkauft hat und wir sind nicht die Käufer (das ist die Leasinggesellschaft).
Bisher hatten wir noch nicht viele Probleme mit den Fahrzeugen, bei den aufgetretenen Kleinigkeiten wurde immer unkompliziert geholfen. Es war auch niemals notwendig, "auf sein Recht zu pochen", wir hatten immer den Eindruck, daß der Händler ein Interesse an der Behebung der Probleme hat - auch nach dem 6. Monat.
Ein freundlicher und höflicher Umgangston gegenüber dem Händler ist dabei natürlich kein Nachteil.
Viele Grüße,
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank_DC
@330iSMGtouring
"Niederlassung = BMW AG"
-> falsch, da die NL ein eigenständiges Unternehmen ist"Händlergarantie = Werksgarantie"
-> hat nichts miteinander zu tun. Herstellergarantie wird vom Hersteller gewährt, Händlergarantie vom Händler - wobei es letztere in der Praxis für Neuwagen wohl nicht gibtFrank_DC
Niederlassung ist identisch mit BMW AG. Gleiche juristische Person. Kaufst Du Dein Fahrzeg bei einer Niederlassung, kaufst Du es bei der BMW AG in München. Daraus folgt de facto, dass die Händlergarantie einer Werksgarantie entspricht.
J.
@Frank_DC
Für die Aussage mit dem Hobbyjuristen usw. entschuldige ich mich bei dir. Ich sehe ein, dass das vielleicht nicht die feine englische Art war. Jedoch habe ich gestern schon geschrieben, dass ich deinen Beitrag sehr wohl gelesen habe, ihn aber offensichtlich missverstanden habe. Ich habe also bereits eingeräumt, dass das unter den tatsächlich gegebenen Umständen nicht so gemeint war. Hier aber nochmal ganz deutlich: Sorry für diese "Unterstellung".
Ansonsten, wie gesagt, hab ich meine Meinung und du deine. Dabei sollte es dann eben bleiben. Ist ja auch nicht weiter tragisch, dass man sich mal nicht einig wird. Schließlich geht es ja hier um nichts. Da muss ich nicht extra nochmal alle Punkte aufgreifen und dir explizit darlegen, wo dir meiner Meinung nach das Wissen fehlt oder du dich vielleicht auch nur unverständlich ausgedrückt hast (Oder ich dich falsch verstanden habe - das möchte ich nicht ausschliessen). Ich hoffe, das genügt dazu.
Zitat:
Original geschrieben von 330iSMGtouring
Niederlassung ist identisch mit BMW AG. Gleiche juristische Person. Kaufst Du Dein Fahrzeg bei einer Niederlassung, kaufst Du es bei der BMW AG in München. Daraus folgt de facto, dass die Händlergarantie einer Werksgarantie entspricht.J.
Hallo 330iSMGtouring!
habe mal ein bischen telefoniert, Du hast Recht.
Zuvor hatte ich bei drei (!) Niederlassungen angerufen, wo mir vom Verkauf zunächst gesagt wurde, daß die NL ein eigenständiges Unternehmen ist, was mich zunächst gewundert hat. Allerdings habe ich dann den Branchenbucheintrag der "BMW NIEDERLASSUNG BERLIN SCHIEL RICHARD GMBH & CO. AUTODIENST KG" gefunden, was diese These stützt (wegen GmbH).
http://web2.cylex.de/.../...chard-gmbh-_-co--autodienst-kg-147220.html
Bei einer Niederlassung habe ich mich daher mit der Buchhaltung verbinden lassen, dort wurde bestätigt, daß die NL zur BMW AG gehört und in deren Namen Autos verkauft - das klingt schlüssig. Der Branchenbucheintrag von oben ist offenbar falsch.
Kauft man sein Fahrzeug bei einer NL, sind Händler und Hersteller identisch (BMW AG).
Viele Grüße,
Frank