Frage zu Händlergarantie

BMW 3er E90

Hallo,
ich möchte mir jetzt kurzfristig einen 335i (E92). Jetzt meine Frage wegen der Garantie bzw. Gewährleistung. Wenn ich den Wagen weiter entfernt kaufe, weil ich dort günstigere Konditionen bekomme, habe ich dann auch bei meinem Händler um die Ecke die vollen Gewährleistungsansprüche oder sind die nur auf den Händler beschränkt, wo ich gekauft habe?

29 Antworten

Deine Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche gelten EU weit... und in Deutschland allemale. Egal wo du kaufst. Du kannst zu einer Niederlassung deines Vertrauens gehen.

Der Umfang der Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben, Du kannst Gewährleistungsansprüche nur gegenüber Deinem Vertragspartner geltend machen - und das ist der Händler, bei dem Du den Wagen kaufst.

Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers und kann daher übrigens durch diesen fast nach Belieben eingeschränkt werden.

Die Herstellergarantie ist auf jeden Fall unhabhängig vom Händler. Bei Gewährleistungsansprüchen ist es möglich, daß eine NL Deine Gewährleistungsansprüche kulanterweise auch anerkennt, wenn Du den Wagen bei einer anderen NL gekauft hast. Kaufst Du den Wagen bei einem BMW Händler (keine NL) und gehst danach zu einem anderen BMW Händler oder zu einer NL, wirst Du dort keine Gewährleistungsansprüche geltend machen können.

In der Realität wird ein Händler Mängel an einem neuen Fahrzeug nicht auf eigene Kosten beheben (also auf Gewährleistung), sondern die Kosten für diese Probleme an BMW weiterreichen (über die Herstellergarantie).

Daher sollte es kein Problem sein, wenn Du zu einem anderen Händler gehst. Schließlich will Dich der Händler ja auch als Kunden für die Inspektionen und den nächsten Fahrzeugkauf gewinnen.

Viele Grüße,

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank_DC


Der Umfang der Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben, Du kannst Gewährleistungsansprüche nur gegenüber Deinem Vertragspartner geltend machen - und das ist der Händler, bei dem Du den Wagen kaufst.

Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers und kann daher übrigens durch diesen fast nach Belieben eingeschränkt werden.

Die Herstellergarantie ist auf jeden Fall unhabhängig vom Händler. Bei Gewährleistungsansprüchen ist es möglich, daß eine NL Deine Gewährleistungsansprüche kulanterweise auch anerkennt, wenn Du den Wagen bei einer anderen NL gekauft hast. Kaufst Du den Wagen bei einem BMW Händler (keine NL) und gehst danach zu einem anderen BMW Händler oder zu einer NL, wirst Du dort keine Gewährleistungsansprüche geltend machen können.

In der Realität wird ein Händler Mängel an einem neuen Fahrzeug nicht auf eigene Kosten beheben (also auf Gewährleistung), sondern die Kosten für diese Probleme an BMW weiterreichen (über die Herstellergarantie).

Daher sollte es kein Problem sein, wenn Du zu einem anderen Händler gehst. Schließlich will Dich der Händler ja auch als Kunden für die Inspektionen und den nächsten Fahrzeugkauf gewinnen.

Viele Grüße,

Frank

Dem möchte ich widersprechen. In deinem Beitrag verwechselst du eine ganze Menge.

Also hier mal zur Aufklärung:

Die GWL gibt BMW als Hersteller auf das Auto. Der Händler, bei dem das Auto gekauft wird ist sozusagen nur der Vertreiber des Produktes. Kaufen tust du das Fahrzeug aber von BMW. Vorausgesetzt, du kauft bei einem Vertragshändler. Folglich kannst du deine GWL-Ansprüche entweder gegen deinen Händler oder irgend einen anderen BMW VERTRAGShändler geltend machen und die holen es sich vom Hersteller BMW wieder, oder du kannst deine GWL Ansprüche bei BMW direkt - d.h. in irgend einer Niederlassung - geltend machen und es wird direkt von denen behoben. Ergo: GWL kannst du überall, wo BMW draufsteht (Händlervertrag) geltend machen.

Anders ist es bei der Garantie. Hier kommt es drauf an, ob du eine Händlergarantie hast, bei der - wie der Name schon sagt - nur der Händler garantiert. Folglich kannst du - sollte in den Garantiebedingungen nichts anderes geschrieben stehen - die HÄNDLERgarantie auch nur bei diesem Händler geltend machen, bzw. müsste eine andere Werkstatt immer erst mit dem Händler klären, ob sie den Fehler - sozusagen in Vertretung - beheben dürfen (unwahrscheinlich). Letztlich kommt es aber immer drauf an, was in den Garantiebedingungen steht. Der Garantiegeber hat hierbei - weil freiwillig - großen Spielraum.

Garantiemöglichkeit Nummer zwei ist eine HERSTTELLERgarantie. Hier kannst du die Ansprüche gegenüber dem Hersteller, also in jeder NL und sehr wahrscheinlich auch bei jedem VERTRAGSpartner des Herstellers (Vertragshändler), geltend machen. Diese Variante kommt aber nicht zum tragen, da - soweit ich weiß - BMW keine Herstellergarantie gibt sondern lediglich Gewährleistung.

Fazit: Du kannst deinen BMW kaufen, wo du willst, GWL Ansprüche kannst du in jeder NL und bei jedem Vertragshändler geltend machen.

Zitat:

Original geschrieben von muffke


Dem möchte ich widersprechen. In deinem Beitrag verwechselst du eine ganze Menge.

Also verwechselt habe ich da nichts, der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir sehr wohl bekannt, wie Du an meinem Beitrag sehen kannst.

Ich bin lediglich davon ausgegangen, daß der Vertragspartner der Händler ist, nicht der Hersteller selbst.

Leider habe ich keinen Kaufvertrag, auf dem ich nachschauen könnte, wer der Vertragspartner ist (wir fahren Leasingfahrzeuge über die Firma...)

Deswegen habe ich meiner NL angerufen:
Laut deren Auskunft ist die Niederlassung - welche übrigens ein eigenständiges Unternehmen ist - der Vertragsparter. Deshalb steht auf der Rechnung für das Fahrzeug der Händler mit Namen und Anschrift als "leistenden Unternehmen". Jegliche Gewährleistungsansprüche habe ich daher ganz klar gegenüber diesem Händler geltend zu machen, nicht gegenüber dem Hersteller.

Wenn ich zu einem anderen Vertragshändler oder einer anderen NL gehe, können Mängel dort natürlich auch behoben werden. Dazu fragt die NL bzw. der Vertragshändler bei meiner NL nach, ob sie das dürfen, also bezahlt bekommen. Bei Mängeln, die ein Neufahrzeug betreffen, macht meine NL ihre Gewährleistungsansprüche dann gegenüber dem Hersteller geltend und holt sich das Geld für die Reparatur von BMW zurück.

-> "Gewährleistung zwischen Hersteller und Händler" unter
http://www.existenzgruender.de/.../index.php

Daß BMW keine Herstellergarantie gibt, war mir nicht bekannt. Eine Händlergarantie kann es prinzipiell auch geben, allerdings habe ich eine solche im Autohandel bei Neufahrzeugen noch nie gesehen (Welcher Händler ist so verrückt, so etwas für Neufahrzeuge anzubieten?)

Solange eine Hersteller- o. Händlergarantie für ein beliebiges Produkt nicht länger als 2 Jahre läuft, ist sie in meinen Augen praktisch irrelevant, da ich als Kunde in erster Linie durch die gesetzliche Gewährleistung abgesichert bin.

Garantieleistungen gehen sehr selten über das hinaus, was durch die gesetzl. Gewährleistung abgedeckt sein muß. Ob sich mein Vertragspartner (=Händler) dann das Geld vom Hersteller zurückholt, kann mir als Kunde egal sein...

Gruß,

Frank

P.S. Kann bitte jemand, der seinen Wagen gekauft hat, nachschauen, ob auf der Rechnung der Händler / die NL oder die BMW AG, Petuelring 130, 80788 München steht - Danke.

vertippt

Sicherlich wird als Rechnungsadresse der Händler angegeben sein.

Nur vertritt der Händler entweder die BMW AG (unwahrscheinlich) oder es ist ein eigenständiger Vertrag zwischen Kunden und Händler. Im Innenverhältnis bindet sich allerdings der Händler über eine Art Franchisevertrag an BMW und in ein Händlernetz ein, so dass es im Endeffekt für den Kunden aufs selbe hinausläuft.

Es macht also für den Kunden keinen Unterschied, ob der Händler sein Vertragspartner ist oder BMW. Darum ist es ja ein VERTRAGShändler und nicht irgend eine Bude, die BMWs ankauft und dann weiterverkauft.

Ich hatte allerdings vorhin keine Lust und habe ich auch immernoch nicht, das alles juristisch bis ins kleinste Detail auszubreiten. Das hilft nämlich niemandem, weil es eh nur die wenigsten verstehen werden und wollen. Ausserdem hängt eh sehr viel von den Verträgen im Innenverhältnis zwischen BMW und seinen Händlern ab. Und diese kenne auch ich nicht. Ich kann also ebenfalls nur mutmaßen. Klar ist allerdings das juristische Grundgebilde, was aber hier eigentlich wenig zur Sache tun dürfte.

Fakt ist: GWL Ansprüche kannst du bei jedem VERTRAGShändler und in jeder NL geltend machen. Garantie gibt es, soweit ich weiß, nicht. Und EURO Plus (Garantie für Gebrauchtwagen) kann man meines Wissens auch bei jeder von EURO Plus anerkannten Werkstatt geltend machen. Welche das sind steht in den Garantiebedingungen. Dazu gehören auf jeden Fall alle Vertragshändler.

Hallo zusammen,

der Gewährleistungsanspruch richtet sich auf jeden Fall gegen den Verkäufer. Das steht so im Gesetz (BGB).

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragshändler ("Verkaufsbedingungen für fabrikneue BMW-Fahrzeuge"😉 findet sich aber folgende Klausel, auf deren Einhaltung BMW die Händler im Händlervertrag verpflichtet:

"2. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die Abwicklung gilt folgendes:
a) Der Käufer kann die Ansprüche beim Verkäufer oder bei einem anderen BMW-Vertragshändler geltend machen. Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei dem in Anspruch genommenen Betrieb entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen."

Aufgrund dieser Klausel kannst Du Deinen Gewährleistungsanspruch auch gegenüber einem BMW-Vertragshändler geltend machen, der nicht der Verkäufer Deines Wagens ist.

Die Verpflichtung entsteht also praktisch "um die Ecke", über BMW.

Beim Kauf bei der Niederlassung liegt die Sache wiederum anders, da die Niederlassung unmittelbar zur BMW AG gehört, also Verkäufer=Hersteller. Hier ist jede Niederlassung - als unselbständiger Teil der BMW AG - sowieso unmittelbar verpflichtet, Deinen Gewährleistungsanspruch zu erfüllen.

Soweit mein Senf dazu.

Viele Grüße

Michael

Zitat:

Original geschrieben von Frank_DC


Solange eine Hersteller- o. Händlergarantie für ein beliebiges Produkt nicht länger als 2 Jahre läuft, ist sie in meinen Augen praktisch irrelevant, da ich als Kunde in erster Linie durch die gesetzliche Gewährleistung abgesichert bin.

Garantieleistungen gehen sehr selten über das hinaus, was durch die gesetzl. Gewährleistung abgedeckt sein muß. Ob sich mein Vertragspartner (=Händler) dann das Geld vom Hersteller zurückholt, kann mir als Kunde egal sein...

Hallo,

diesen Satz halte ich für einen Irrtum. Üblicherweise geht die Herstellergarantie weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Bei der Gewährleistung muß der Fehler bei Übergabe vorliegen. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen, dass der Fehler nach der Übergabe entstanden ist, danach muß der Käufer beweisen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Jetzt muß also z.B. der Käufer nach 1 Jahr und 11 Monaten beweisen, dass das Navi schon bei Übergabe defekt war, obwohl es aber noch fast 2 Jahre lief. Dieser Beweis ist praktisch unmöglich für den Käufer. Bei den üblichen Herstellergarantien dagegen spielt diese Problematik keine Rolle, so dass man mit der Garantie deutlich besser fährt. Daher bekomm BMW bei den Zeitschriften ja auch immer einen deutlichen Abzug für die fehlende Garantie.

Viele Grüße

Celeste

Niederlassung = BMW AG => Händlergarantie = Werksgarantie!?

Händler = pleite = Keine Händlergarantie?

Gruss

J.

Zitat:

Original geschrieben von muffke


Es macht also für den Kunden keinen Unterschied, ob der Händler sein Vertragspartner ist oder BMW. Darum ist es ja ein VERTRAGShändler und nicht irgend eine Bude, die BMWs ankauft und dann weiterverkauft.

Ich hatte allerdings vorhin keine Lust und habe ich auch immernoch nicht, das alles juristisch bis ins kleinste Detail auszubreiten...

Genau das macht aber den Unterschied, da ich als Kunde jegliche Gewährleistungsansprüche NUR gegenüber dem VERKÄUFER geltend machen kann. Welches Vertragsverhältnis der Händler / die NL mit BMW haben, ist hierbei irrelevant - das ist juristisch ganz einfach.

In den Verträgen, die die NLs / BMW-Händler mit BMW haben, ist vermutlich festgelegt, daß ein Kunde, der sein Fahrzeug bei einer anderen NL gekauft hat, nicht abgewiesen werden darf. Einen Anspruch im Rahmen der gesetzl. Gewährleistunghabe habe ich als Kunde darauf NICHT!

Es gibt übrigens doch eine Herstellergarantie von BMW: 6 Jahre gegen Durchrostung und die Mobilitätsgarantie.

@ ddanny: Fakt ist, Dir wird als Kunde bei jeder NL bzw. jedem BMW-Vertragshändler geholfen, aber es passiert nicht im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung.

Viele Grüße,

Frank

@330iSMGtouring

"Niederlassung = BMW AG"
-> falsch, da die NL ein eigenständiges Unternehmen ist

"Händlergarantie = Werksgarantie"
-> hat nichts miteinander zu tun. Herstellergarantie wird vom Hersteller gewährt, Händlergarantie vom Händler - wobei es letztere in der Praxis für Neuwagen wohl nicht gibt

"Händler = pleite = Keine Händlergarantie"
-> richtig (falls es eine Händlergarantie gab)

Hinzu kommt noch:
Händler pleite = keine gesetzliche Gewährleistung mehr

Ist aber bei einem BMW kein Problem, da Dir auch andere NLs / BMW-Händler weiterhelfen - dafür hat BMW als Hersteller gesorgt (über die Verträge der NLs / Händler mit BMW).

Herstellergarantie -> Darunter fallende Mängel (z.B. Durchrostung nach 5 Jahren) werden bei allen NLs / BMW-Händlern nach Rücksprache mit dem Werk anerkannt und behoben.

Gruß,

Frank

finde ich richtig interessant, wie ihr euch mit diesem Thema auseinandersetzt. Für mich nehme ich auf jeden Fall mit, dass ich den BMW irgendwo in Deutschland bei einem Vertragshändler kaufen kann und trotzdem bei meinem Händler vor Ort die Ansprüche (wie immer man sie nennt) geltend machen kann. Fakt ist aber auch, dass BMW im Gegensatz zu anderen Herstellern keine Hertsellergarantie gitb, sondern "nur" Gewährleistung, womit die Problematik der Beweislast problematisch sein kann.
Danke für eure intensiven Kommentare :-)

Zitat:

Original geschrieben von Frank_DC


Genau das macht aber den Unterschied, da ich als Kunde jegliche Gewährleistungsansprüche NUR gegenüber dem VERKÄUFER geltend machen kann. Welches Vertragsverhältnis der Händler / die NL mit BMW haben, ist hierbei irrelevant - das ist juristisch ganz einfach.

In den Verträgen, die die NLs / BMW-Händler mit BMW haben, ist vermutlich festgelegt, daß ein Kunde, der sein Fahrzeug bei einer anderen NL gekauft hat, nicht abgewiesen werden darf. Einen Anspruch im Rahmen der gesetzl. Gewährleistunghabe habe ich als Kunde darauf NICHT!

Es gibt übrigens doch eine Herstellergarantie von BMW: 6 Jahre gegen Durchrostung und die Mobilitätsgarantie.

@ ddanny: Fakt ist, Dir wird als Kunde bei jeder NL bzw. jedem BMW-Vertragshändler geholfen, aber es passiert nicht im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung.

Viele Grüße,

Frank

Lies dir einfach den Beitrag von 330_in_spe als Ergänzung zu meinem durch. Da steht alles drin.

Natürlich wird das, was dem Kunden gegen seinen Händler gesetzlich zusteht, lediglich vertraglich auf alle anderen Vertragshändler und Niederlassungen erweitert. Wie gesagt, eine Art Franchisevertrag mit Einbeziehung des Kunden bla bla. Das macht aber für den Kunden, der einen Mustervertrag von BMW abschließt in diesem Fall Null Unterschied, ob sein Anspruch nun dierektauf Gesetz oder auf Gesetz in Verbindung mit Vertrag beruht.

Ich denke, das genügt jetzt zur Klärung der Frage. Wer die ganze Sache genauer durchschauen möchte sollte eben Jura studieren und nicht darauf hoffen, dass man mit ein paar Jahren Rechtslehre aus der Berufsschule oder mit einer Rechtsvorlesung im Rahmen eines BWL Studiums die komplette Juristerei durchschauen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Frank_DC


Also verwechselt habe ich da nichts, der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir sehr wohl bekannt, wie Du an meinem Beitrag sehen kannst.

...

Solange eine Hersteller- o. Händlergarantie für ein beliebiges Produkt nicht länger als 2 Jahre läuft, ist sie in meinen Augen praktisch irrelevant, da ich als Kunde in erster Linie durch die gesetzliche Gewährleistung abgesichert bin.

Garantieleistungen gehen sehr selten über das hinaus, was durch die gesetzl. Gewährleistung abgedeckt sein muß. Ob sich mein Vertragspartner (=Händler) dann das Geld vom Hersteller zurückholt, kann mir als Kunde egal sein...

Gruß,

Frank

Ist nicht böse gemeint, aber glaub mir einfach, dass du die Sache nicht so ganz verstanden hast. Das soll auch kein Angriff auf deine Person sein.

Ich gebe ebenso zu, dass ich von gewissen Dingen keine Ahnung habe. Von sehr vielen sogar.

Ein Beispiel: Wenn ich morgen nen Motorschaden habe, steh ich blöd da, weil ich von sowas keine Ahnung hab. Was mach ich dann? Ich zieh einen Mechaniker hinzu. Weil der nämlich Ahnung hat. Und ich werde mit Sicherheit nicht selbst anfangen zu basteln, nur weil ich mal irgendwann irgendwo gelesen habe, wie man Kühlwasser und Öl auffüllt. Und wenn der Mechaniker dann anfängt zu bauen, werde ich ihm mit Sicherheit nicht noch laufend erzählen, dass er keine Ahnung hat und ihn mit meinem allenfalls vorhandenen Halbwissen ständig zu verbessern versuchen.

Klingt vielleicht etwas hart, aber ich hoffe, du verstehst, was ich damit sagen möchte. Akzeptier es einfach mal, wenn andere Leute was sagen, wovon sie vielleicht mehr verstehen. (Das gilt natürlich nicht, solltest du von dem , was du erzählst 100%ig überzeugt sein. Dann steh dazu. Aber so scheint es mir nicht.)

Ich hab schließlich von deinem Job ebenso wenig Ahnung wie du von vielleicht auch mal anderen keine Ahnung hast. Das sollte man akzeptieren können.

Solltest du mir jetzt sagen, dass du Rechtsanwalt bist, so brächte mich dies in eine komische Situation; dessen bin ich mir bewusst. Ich würde dann allerdings jeglichen glauben an die Qualität deutscher Rechtsanwälte verlieren. Ganz so wie du den Glauben an die gute Werkstatt verlieren würdest, wenn ich dort morgen als Mechaniker anfinge.

So und nun sende ich noch ein paar versöhnende Grüße zum Abschluss und wünsche all denen, die sich mit diesem doch sehr trockenen Thema die Zeit verkürzt haben, vor allem aber dem Frank_DC, einen angenehmen Abend.

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