Frage zu Felgen- Reifen Kombination - LS Cardesign + Hankook

Audi A4 B8/8K

Hallo,

dieser Thread ist für die "Profis" unter euch sicher einer von vielen blöden Fragen,
aber mit so etwas kenne ich mich leider nicht wirklich aus und habe auch nichts dementsprechendes Gefunden...sorry.

Kann ich diese Reifen

Reifen --->

mit diesen Felgen

Felgen --->

an meinem Audi A4 FL Limousine mit standard Fahrwerk nutzen.

Muss ich bei der Eintragung bestimmtes beachten und sieht es einigermaßen aus?
Klar 19er oder 20er sehen immer besser aus, ein wenig komfort ist mir aber schon wichtig.

Danke für eure Beiträge

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hohirode



Zitat:

Original geschrieben von Amok83


Woraus schließt du, dass die Felgen eintragungsfrei sind?
Es wäre echt von Vorteil , wenn von Anfang an klar gestellt würde...bin ich Ösi, Schweizer, Hollander oder Deutscher. Dann könnte man sich einiges an Text ersparen. Weil es ja in jedem Land gesetzlich anders geregelt ist. Und hier scheint es ja mittlerweile ums Ösiland zu gehen. Was da eingetragen werden muss oder nicht - > das wisst Ihr anscheinend selber nicht.

Es ist für Deutschland fakt:.... Für die Felgen gibt es ein Gutachten - sprich ABE, in dem Gutachten steht der 8K oder auch B8 genannt drin....-> keine Abnahme durch TÜV oder eine Eintragung notwendig. Und dann ist es auch sche...egal ob diese Felgengröße im COC steht oder nicht. Für die Reifen gilt...bleibe ich bei einer der in dem COC Schein angegebenen Größe - i.d.F. 245/40 - 18 - dann muss auch nichts eingetragen werden.

Ich habe leider nicht das komplette Gutachten, aber wenn das ein Tüv-Teilegutachten nach 19.3 ist und die Rad-Reifenkombination da drin nicht explizit von der Eintragung ausgenommen ist, dann muss diese eingetragen werden, auch wenn sie zu 100% den Maßen der Audifelgen im CoC entsprechen würden. Es sind ja nun mal keine originalen.

Es geht um Deutschland---> Berlin, da sind sie beim TÜV leider auch nicht so wie im ländlichen Gebiet.

Deswegen wunderte mich dieses TÜV Austria Teilegutachten von einem deutschen Händler.

Aber es steht ja unten drin:
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Der Händler meint auch, das Teilegutachten und die Zugelassenen Reifengrößen gehen vor, egal was in der COC steht.

Hallo,

wollte mal ein Update geben...

Ich habe mir mal einen TÜV Prüfer gesucht, dieser hat sich durch die nach seine Aussage "sehr verwirrendes" Teilegutachten gelesen und meinte die 225er darf ich nur mit Winterreifen fahren und andere Auflagen hätte ich auch.

Bei den 235 40 R18 müsse ich wohl "nur" folgende Auflagen beachten:

Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamteRadhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigungder maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)herzustellen

Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

Daraufhin habe ich mit LS CarDesign Rücksprache gehalten und dort wurde mit versichert das es bei meinem Wagen zu 99,9% funktioniert und keine Probleme gibt. Ich bin gespannt!!!😕

Die Felgen und die Hankook Ventus S1 Evo 235 40 R18 95Y liegen jetzt bereit zur Montage,
welche bei diesem Wetter wohl noch auf sich warten lässt. 🙁

So, nun habe ich es bei dem Wetter endlich geschafft die Felgen und Reifen drauf zu ziehen.

Ich war bei der Dekra in Berlin und er hat ca. 50 Minuten alle Felgen und die Unterlagen geprüft und es mir dann auch eingetragen...PUH!!!

Mit den 235/40 R18 sieht es nicht schlimm aus und die Reifen schauen auch nicht als dicke Wulst aussen raus. Er wirkt jetzt wirklich etwas hochbeiniger als vorher, aber damit kann ich leben.

Ich danke euch für eure Hilfe!!!

Grüße aus Berlin

Sebastian

P.S. Ursrünglich hätte ich die Auflage hinten es etwas zu verbreitern.

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