Frage zu bestimmter Ampelanlage
Hallo Leute
Ich stand heute an einer Kreuzung wo ich nicht so genau wusste welche Ampel denn nun für mich gilt.
Es gab eine Ampel die "normal rund war", diese gilt für gerade aus und links. Dann gab es noch eine 2. Ampel die für rechts Abbiegende war, also ein leuchtender grüner Pfeil.
immer wenn ich an dieser Kreuzung stande hatte ich von der 2. Ampel grün bekommen, also grüner Leuchtpfeil. Aber heute stand ich wieder da und nur die runde Ampel hat grün gegeben. Jetzt wusste ich nicht so genau ob das für alle gilt also links, rechts, gerade aus oder ob das nur für geradeaus und links gilt.
Wie seht ihr das? Kann das sein das es für Rechtabbieger an dieser Kreuzung mehr Phasen gibt als für Linkabbieger und geradeaus Fahrer oder hat man als Rechtsabbieger nur dann das Recht zufahren wenn die 2. Ampel grün gibt?
LG
loveDJ
39 Antworten
Zitat:
@CV626 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:29:31 Uhr:
Klar, an den beiden Kreuzungen, von denen ich schrieb, gab es selbstredend alle 3 Farben für die Rechtsabbieger.
Das hat jetzt aber nichts mit dem Grünen Leuchtpfeil zu tun.
Das ist eine ganz normale Ampelreglung für Rechtsabbieger.
Der grüne Leuchtpfeil ist ein Zusatz zur richtungsunabhängigen Ampelreglung.
Zitat:
@alsk1 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:32:06 Uhr:
Einen reinen roten Richtungspfeil gibt es eigentlich nicht. Würde auch keinen Sinn ergeben, denn wozu soll der gut sein?
Für Linksabbieger habe ich so was schon gesehen. Da wird dann das Linksabbiegen verboten, während Geradeausfahren erlaubt ist. Verlöscht der Linksabbieger-Rotpfeil, ist Linksabbiegen erlaubt - jedoch unter Beachtung des Gegenverkehrs und querender Fußgänger (ein grüner Pfeil nach links würde ja implizieren, dass der Weg frei ist). Wenn es nicht zusätzlich einen Gelbpfeil gibt, kann man natürlich nur am Anfang der Grünphase das Linksabbiegen verbieten, aber nicht während der Grünpase den Linksabbiegern Rot zeigen, ohne die Hauptampel auch of Rot zu schalten.
Ein einfacher Rotpfeil, um am Anfang der Grünphase für den Geradeausverkehr das Rechtsabbiegen zu verbieten (etwa um Radfahrer oder Fußgänger zu schützen) könnte durchaus im Einzelfall sinnvoll sein. Gesehen hab ich so was allerdings noch nicht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:33:20 Uhr:
Das hat jetzt aber nichts mit dem Grünen Leuchtpfeil zu tun.Zitat:
@CV626 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:29:31 Uhr:
Klar, an den beiden Kreuzungen, von denen ich schrieb, gab es selbstredend alle 3 Farben für die Rechtsabbieger.
Das ist eine ganz normale Ampelreglung für Rechtsabbieger.
Der grüne Leuchtpfeil ist ein Zusatz zur richtungsunabhängigen Ampelreglung.
Stimmt, es ging hier ja spezifisch um die Aussage eines anderen Diskussionsteilnehmer, dass es keine Ampelschaltungen gebe, wo Rechts rot hat während Geradeaus grün hat.
Dass das nicht vorkommen kann, wenn es nach rechts nur den grünen Leuchtpfeil gibt, ist ja sowieso klar.
Zitat:
@CV626 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:40:20 Uhr:
Für Linksabbieger habe ich so was schon gesehen. Da wird dann das Linksabbiegen verboten, während Geradeausfahren erlaubt ist. Verlöscht der Linksabbieger-Rotpfeil, ist Linksabbiegen erlaubt - jedoch unter Beachtung des Gegenverkehrs und querender Fußgänger (ein grüner Pfeil nach links würde ja implizieren, dass der Weg frei ist). Wenn es nicht zusätzlich einen Gelbpfeil gibt, kann man natürlich nur am Anfang der Grünphase das Linksabbiegen verbieten, aber nicht während der Grünpase den Linksabbiegern Rot zeigen, ohne die Hauptampel auch of Rot zu schalten.Zitat:
@alsk1 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:32:06 Uhr:
Einen reinen roten Richtungspfeil gibt es eigentlich nicht. Würde auch keinen Sinn ergeben, denn wozu soll der gut sein?Ein einfacher Rotpfeil, um am Anfang der Grünphase für den Geradeausverkehr das Rechtsabbiegen zu verbieten (etwa um Radfahrer oder Fußgänger zu schützen) könnte durchaus im Einzelfall sinnvoll sein. Gesehen hab ich so was allerdings noch nicht.
Glaube ich nicht. Nen Rotpfeil habe ich nie gesehen. Entweder gelb blinkend als Warnung, dass der Gegenverkehr noch grün hat und dann grün umschaltend, wenn der Gegenverkehr rot hat.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 16. Dezember 2014 um 20:50:55 Uhr:
Glaube ich nicht. Nen Rotpfeil habe ich nie gesehen. Entweder gelb blinkend als Warnung, dass der Gegenverkehr noch grün hat und dann grün umschaltend, wenn der Gegenverkehr rot hat.Zitat:
@CV626 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:40:20 Uhr:
Für Linksabbieger habe ich so was schon gesehen. Da wird dann das Linksabbiegen verboten, während Geradeausfahren erlaubt ist. Verlöscht der Linksabbieger-Rotpfeil, ist Linksabbiegen erlaubt - jedoch unter Beachtung des Gegenverkehrs und querender Fußgänger (ein grüner Pfeil nach links würde ja implizieren, dass der Weg frei ist). Wenn es nicht zusätzlich einen Gelbpfeil gibt, kann man natürlich nur am Anfang der Grünphase das Linksabbiegen verbieten, aber nicht während der Grünpase den Linksabbiegern Rot zeigen, ohne die Hauptampel auch of Rot zu schalten.
Ein einfacher Rotpfeil, um am Anfang der Grünphase für den Geradeausverkehr das Rechtsabbiegen zu verbieten (etwa um Radfahrer oder Fußgänger zu schützen) könnte durchaus im Einzelfall sinnvoll sein. Gesehen hab ich so was allerdings noch nicht.
Doch, irgendwo habe ich son Quatsch auch mal gesehen , weiß aber nicht mehr wo, Kassel ???...keine Ahnung, habe blöd aus der Wäsche geschaut.
Na, ob das (noch) arichtlinienkonform ist!? Dann kann man gleich einen dreifeldigen Signalgeber für die Spur einrichten. Ich tippe damfastnauf Bestandsschutz oder "Wo kein Kläger, da kein Richter". Wenn ich die RiLSA mal in die Finger bekomme,mschaue ich mal nach.
Zitat:
@CV626 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:40:20 Uhr:
Für Linksabbieger habe ich so was schon gesehen. Da wird dann das Linksabbiegen verboten, während Geradeausfahren erlaubt ist. Verlöscht der Linksabbieger-Rotpfeil, ist Linksabbiegen erlaubt - jedoch unter Beachtung des Gegenverkehrs und querender Fußgänger (ein grüner Pfeil nach links würde ja implizieren, dass der Weg frei ist). Wenn es nicht zusätzlich einen Gelbpfeil gibt, kann man natürlich nur am Anfang der Grünphase das Linksabbiegen verbieten, aber nicht während der Grünpase den Linksabbiegern Rot zeigen, ohne die Hauptampel auch of Rot zu schalten.Zitat:
@alsk1 schrieb am 16. Dezember 2014 um 13:32:06 Uhr:
Einen reinen roten Richtungspfeil gibt es eigentlich nicht. Würde auch keinen Sinn ergeben, denn wozu soll der gut sein?Ein einfacher Rotpfeil, um am Anfang der Grünphase für den Geradeausverkehr das Rechtsabbiegen zu verbieten (etwa um Radfahrer oder Fußgänger zu schützen) könnte durchaus im Einzelfall sinnvoll sein. Gesehen hab ich so was allerdings noch nicht.
Korrektur:
Doch, natürlich habe ich so was schon mal gesehen. Und zwar eine Einmündung, wo weniger Meter hinter der einmündenden Straße ein Bahnübergang ist. Ist allerdings eine Ampel ohne Grünlicht.
Wenn nun ein Zug kommt, bekommen zunächst alle Seiten Rot, damit die Fahrzeuge, die sich eventuell noch auf dem Bahnübergang befinden (und normalerweise Vorfahrt achten müssen), die Schienen räumen können. Nach kurzer Zeit bekommen die Fahrzeuge in den Hauptrichtungen dann freie Fahrt (Rot aus), die roten Abbiegepfeile bleiben aber noch an. Erst jetzt werden die Schranken geschlossen. Die roten Pfeile gehen natürlich erst aus, wenn die Schranken sich wieder öffnen.
An dieser Kreuzung gibt es an den beiden Hauptrichtungen jeweils ein Gelblicht und zwei Rotlichter, eins für Geradeaus und eins für die Abbieger (Rechtsabbieger von der einen, Linksabbieger von der anderen Seite.)
Hier mal ein paar ein- bis zweifeldige Abbiegeampeln, die es rund um München gibt, mit genauer Erklärung des Phasenablaufs.
http://www.muenchen.de/.../Abbiegepfeile.html
Einzelne Rotpfeile sind allerdings keine darunter.
Spannend. Ist hier total unüblich. Da würde ich gern mal die Ampelschaltung sehen, also wann wer wie fahren darf.