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Geblitzt an deutschlands verrücktester Ampelanlage

Themenstarteram 6. Februar 2015 um 15:45

Ich bin vor 2 Wochen abends über eine mir unbekannte Kreuzung gefahren und war mir nicht bewusst dass ich eine rote Ampel überfahren habe (auf der Kreuzung war sonst kein Auto nur weit hinter mir).

Jetzt ist ein Zeugenfragebogen ins Haus geflattert nach dem ich 36 Sekunden in der Rotphase war. Nach Googeln der angegebenen Straßenkreuzung kam folgender Sachverhalt zu Tage:

Zitat:

Die verrückteste Ampelanlage Deutschlands steht in Freiburg. An der Ochsenbrücke. Das jedenfalls sagt Ulrich Löhle, ein renommierter Unfallsachverständiger, der bundesweit tätig ist.

Grund: Sie blitzt fast ausschließlich gravierende Rotlichtverstöße, und zwar in einem Ausmaß, das aller statistischer Wahrscheinlichkeit widerspricht. Ein technischer Defekt wurde bislang ebenso wenig gefunden wie eine Erklärung. Unter Juristen ist durchaus umstritten, wie die geblitzten Rotlichtsünder zu behandeln sind. Jedenfalls kommen sie ohne Fahrverbot davon.

http://www.badische-zeitung.de/.../...steht-in-freiburg--56793296.html

Ich bin auch wie im Artikel erwähnt von der Ferdinand-Weiß-Straße eingebogen, da ich dort kostenlos parken konnte. Wie soll Ich jetzt vorgehen? Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen und jetzt ist die Frage ob er angibt dass ich gefahren bin oder er es nicht weiß. Im ersten Fall könnte mir ein Monat Fahrverbot drohen weil es ja nicht sicher ist ob die Aussage aus dem Artikel von 2012 noch gilt. Im zweiten Fall müsste mein Vater mit einem Fahrtenbuch rechnen.

Beste Antwort im Thema

Man merkt doch, wenn man über eine Ampel fährt @rumpel@

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Was gibt es da noch zu überlegen?

Du wirst dich da nicht mehr irgendwie rauswinden können.

Ehm, also kann man Ampeln übersehen? Also ich meine richtige deutsche Standardampeln? Irgendwie nicht, oder? :D

Ansonsten muss Dein Vater keine Aussage machen, wobei ich bei einem Rotlichverstoß davon ausgehe, dass das zuständige Amt schon ein wenig genauer nachforscht. Ist ja kein "15km/h drüber" Verstoß.

Du kannst absolut sicher sein das die Behörden den richtigen Fahrer finden werden. :D

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 6. Februar 2015 um 17:02:37 Uhr:

Ehm, also kann man Ampeln übersehen? Also ich meine richtige deutsche Standardampeln? Irgendwie nicht, oder? :D

Irgendwie scheint da ja doch der Wurm drin zu sein.

Ist offensichtlich einer der sehr seltenen Fälle wo es sich lohnt Einspruch einzulegen.

Wünsche viel Erfolg.

Moorteufelchen

...manche Menschen sind einfach unfehlbar...

Wenn dem TE nicht bewusst war, dass er die Ampel überfahren hat, dann hat er das Rotlicht vermutlich nicht wahrgenommen. Ergo wird die Ampel von irgendetwas verdeckt oder man wird abgelenkt, oder sie war doch grün.

Die Russen hätten das mit ihren Dashcams längst raus gefunden. ;)

Man merkt doch, wenn man über eine Ampel fährt @rumpel@

am 6. Februar 2015 um 18:05

schon fett. das kann sicher schon mal passieren, dass man eine rote ampel überfährt. jedenfalls innerhalb des statistischen mittels irgendwo zwischen 0,5 und von mir aus 2 sekunden, wenn man sehr unachtsam war. aber 36 sekunden drüber wäre doch schon vorsatz. eine solche häufung von statistischen ausreißern wie an dieser ampel KANN nicht sein, es sei denn es liegt ein technischer grund vor.

mit verweis auf den artikel mal vorsichtig nachfragen kann sicher nicht schaden...

hat sich denn noch kein freiwilliger gefunden, der da mal die probe aufs exempel macht, zwei sekunden drüber rüberfährt und guckt, was passiert ;) ? aber wahrscheinlich ist das dann genau der, der korrekt gemessen wird... :D :D :D

du fährst über eine dir unbekannte kreuzung und weißt das man in der strasse kostenlos parken kann.

gruß

Ne rote hab ich damals auch mal übersehen, hab nich mal gesehn, daß die überhaupt in Betrieb war, die Gegenseite im Spiegel belehrte mich eines schlimmeren. Zum Glück war nix los und es war n Dorf ohne Blitzer :)

Und nein, das ist verjährt :D

Von dem kostenlosen parken kann er gehört haben, Günter

Zitat:

@Günter schrieb am 6. Februar 2015 um 20:15:47 Uhr:

du fährst über eine dir unbekannte kreuzung und weißt das man in der strasse kostenlos parken kann.

gruß

Das fiel mir spontan auch als erstes ein als ich das Posting las. :D :D

Lieber TE:

Du brauchst dir keine Sorgen bezüglich eines Fahrtenbuches für deinen Papa zu machen.

Als naher Anverwandter stehst Du bei den Ermittlungen sehr weit oben und ein Vergleich deines hinterlegten Ausweisfotos beim Einwohnermeldeamt mit dem Foto aus der Rotlichtkamera wird schnell Klarheit schaffen.

Dein Vater muss gar nichts angeben in diesem Falle. Soll die Behörde ihre Arbeit machen.

Natürlich gibt es allerlei verschiedenen Wege welche sie anstreben können oder auch nicht.

Schaffen sie es nicht im Verjährungszeitraum den Fahrer zu ermitteln - deren Pech.

Fahrtenbücher werden ebenso nicht sofort verhängt - nur nach mehrmaligen gravierenden Verstößen (Meistens, nicht immer).

Und selbst wenn... fahrzeuggebunden. Auto an Opa verkauft - schon wieder Pech...

am 7. Februar 2015 um 10:36

Zitat:

@rpalmer schrieb am 6. Februar 2015 um 21:35:34 Uhr:

Und selbst wenn... fahrzeuggebunden. Auto an Opa verkauft - schon wieder Pech...

Auweia... Wer das glaubt, glaubt sicher auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten... KANN nämlich sein, muss es aber nicht... Und DAS kann dann teuer werden...

Lesen bildet:

§31a StVZO

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 7. Februar 2015 um 11:36:45 Uhr:

Zitat:

@rpalmer schrieb am 6. Februar 2015 um 21:35:34 Uhr:

Und selbst wenn... fahrzeuggebunden. Auto an Opa verkauft - schon wieder Pech...

Auweia... Wer das glaubt, glaubt sicher auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten... KANN nämlich sein, muss es aber nicht... Und DAS kann dann teuer werden...

Lesen bildet:

§31a StVZO

Ja kann. Ich gehe hier aber davon aus, dass es der Erstfall ist und Väterchen nur das besagte Fahrzeug besitzt. Hängt natürlich auch von der Behörde ab, wie strikt sie beim ersten Mal vorgeht. I.d.R. fahrzeuggebunden. Natürlich meldet man vorerst kein anderes auf den Halter an.

Dann hat Vater eben kein Fahrzeug mehr auf sich angemeldet, was nun? Opa muss es nicht führen, die Ehefrau genauso wenig, sie und er haben damit nichts zu tun. Wenn natürlich Vater zwei Autos am Laufen hat, kann die Behörde das ausweiten. Kann.

Und es war bisher davon auch nichts erwähnt, dass zwei oder mehr Fahrzeuge auf den Halter laufen. Muss man hier jede erdenkliche anzunehmende Variation annehmen? Etwas Selbstrecherche darf man wohl noch verlangen.

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