Frage zu Behindertenparkplatz
Moin,
gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.
Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?
So long
Ghost
Beste Antwort im Thema
Welchen Grund ausser Faulheit gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?
273 Antworten
MoinZitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Eljod,es ist zwar falsch, einen Behindertenparkplatz widerrechtlich zu nutzen, aber das Zuparken eines Falschparkers kann sehr schnell den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
Sollte der Falschparker, anstatt sich aufzuregen, bereit sein, die 35.- € Verwarnung zu zahlen und Dich dafür wegen Nötigung anzuzeigen, dürfte er derjenige sein, der sich entspannt zurücklehnt und abwartet, was der Strafbefehl oder die Gerichtsverhandlung gegen Dich ergibt.
Hast Du Pech, dann handelt es sich noch nicht einmal um einen gewidmeten Behindertenparkplatz und Du bist der einzige, der dann dumm aus der Wäsche schaut.
Abgesehen davon:
Wenn Du den Falschparker zuparkst und dann von Dannen ziehst, bist Du nicht besser als der Falschparker, denn Du verhinderst ja, dass er den Parkplatz für einen Berechtigten freimacht.
Deshalb: Wenn Du gegen diese Falschparker vorgehen willst, mache ein paar Fotos und schreibe eine dementsprechende Anzeige.
Viele Grüße,
Uhu110
,
meinst Du, das interessiert jemanden 🙄
- Die Polizei hat besseres zu tun,
z. B. diese zu blitzen 😁,
das bringt mehr!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
Mit Verlaub, das hat mit der Problematik, die i_g geschildert hat, mit den Postings von GW und mit meiner Darlegung rein gar nichts zu tun.Zitat:
Original geschrieben von deville73
Dazu ein kurzes Zitat aus Wikipedia, das wiederum ein Urteil des OVG Schleswig zitiert:
Mit Verlaub, nicht jedes meiner Postings bezieht sich auf Aussagen von Dir, GW oder i_g.
Hallo, Testmal,
wer sagt denn, dass die Anzeige an die Polizei geschickt werden muss?
Es reicht vollkommen aus, die Anzeige direkt an die zuständige Bußgeldstelle zu schicken.
Dabei sollte natürlich genau aufgeführt werden, wann und wo der Vorfall stattgefunden hat und man sollte die eigenen Personalien als Zeuge nicht vergessen.
Des Weiteren sollte aufgeführt werden, ob der Fahrer sich beim Fahrzeug aufgehalten hat oder nicht und, ganz wichtig, eindeutige Fotos, auf denen erkennbar ist, dass kein Ausweis ausgelegt wurde.
Sollte jemand wirklich bereit sein, sich diese Mühe zu machen, ist das allemal besser, als das Fahrzeug einfach zuzuparken.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Eljod,es ist zwar falsch, einen Behindertenparkplatz widerrechtlich zu nutzen, aber das Zuparken eines Falschparkers kann sehr schnell den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
Sollte der Falschparker, anstatt sich aufzuregen, bereit sein, die 35.- € Verwarnung zu zahlen und Dich dafür wegen Nötigung anzuzeigen, dürfte er derjenige sein, der sich entspannt zurücklehnt und abwartet, was der Strafbefehl oder die Gerichtsverhandlung gegen Dich ergibt.
Hast Du Pech, dann handelt es sich noch nicht einmal um einen gewidmeten Behindertenparkplatz und Du bist der einzige, der dann dumm aus der Wäsche schaut.
Abgesehen davon:
Wenn Du den Falschparker zuparkst und dann von Dannen ziehst, bist Du nicht besser als der Falschparker, denn Du verhinderst ja, dass er den Parkplatz für einen Berechtigten freimacht.
Deshalb: Wenn Du gegen diese Falschparker vorgehen willst, mache ein paar Fotos und schreibe eine dementsprechende Anzeige.
Viele Grüße,
Uhu110
meinst Du, das interessiert jemanden 🙄
- Die Polizei hat besseres zu tun,
z. B. diese zu blitzen 😁,
das bringt mehr!Gruß
Der Uhu ist berufsbedingt auch mal auf Autobahnparkplätzen unterwegs. Und da hat er durchaus ein Auge auf die Fahrzeuge auf den Behindertenparkplätzen. Eine Kosten / Nutzen - Rechnung gibt es im normalen Streifendienst übrigens nicht.
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Vom VdK gibt es eine schöne Karte die durchaus Wirkung zeigt.
Davon habe ich meist ein paar Karten im Auto.
Dort steht in Fettdruck und in großer Schrift.
Wir möchten Sie um Rücksicht bitten!
SIE HABEN ihn gefunden, den Parkplatz der nur außergewöhlichen Gehbehinderten und Begleitpersonen von Blinden zusteht
- Herzlichen Glückwunsch!
BEDENKEN Sie, schon morgen könnten Sie selbst der Behinderte sein.
ERSPAREN Sie sich Bußgeld und Abschleppkosten
...und fahren Sie bitte weiter!
Bei manchen auch hier wird das natürlich abprallen.
Wie z.B. golfiwolfi der ja allein schon aufgrund meines Nicks glaubt mich zu persönlich zu kennen.
Das ich solche Menschen nicht für voll nehmen dürfte klar sein.
Ebenso hat natürlich auch golfiwolfi das Recht behinderte Menschen nicht für voll zu nehmen, mich eingeschlossen.
Beim kann ihm man Eindruck haben, das BEHINDERT gleichbedeutet mit doof ist.
Er glaubt womöglich, das er überwiegend Behinderte frustriert sind.
Wahrscheinlich hat er sogar den Glauben, das es nicht anderes sein kann weil man mit einer Behinderung nicht klar kommen kann.
Er hat ja hier schon seine Ansichten kundgetan, auf die ich aber hier nicht weiter eingehen möchte.
Da kann sich jeder ein eigenes Bild machen was man von solchen Menschen halten soll.
Er sollte sich mal ein Beispiel an einem Huhn nehmen.
Warum ausgerechnet an einem Huhn ?
Die Frage kann ich beantworten: Ein HUHN gackert erst dann wenn es ein Ei gelegt hat.
( Diesen nutzt er ganz gern auf seinen Seminaren vor Managern und Führungskräften)
Der Spruch stammt übrigens nicht von mir, sondern von Boris Grundl ( Bei Interesse einfach danach googeln)
Ich habe den Mann kurz nach seinem schweren Schicksalschlag kennengelernt.
Was dieser aus seinem Leben gemacht hat kann man nur bewundern.
Ob golfiwolfi diesen Mann versteht möchte ich einmal bezweifeln.
Aufgrund seiner Äußerungen mir gegenüber lässt mich zu diesem Schluss kommen.
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Aufgrund seiner Äußerungen mir gegenüber lässt mich zu diesem Schluss kommen.
Du solltest aber auch
DeineÄußerungen ihm gegenüber mal überprüfen, denn wer hat zuerst mit dem Stein geworfen? 😉
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hast Du Pech, dann handelt es sich noch nicht einmal um einen gewidmeten Behindertenparkplatz und Du bist der einzige, der dann dumm aus der Wäsche schaut.
Ein Behindertenparkplatz ist gekennzeichnet und somit gewidmet.
Ist er nur mit Bodenmarkierung gekennzeichnet und diese im Winter nicht ersichtlich ist es
leiderkein Behindertenparkplatz mehr.
Eine Kennzeichnung mit dem Rollstuhlsymbol durch eine Tafel "sichert" auch die Widmung im Winter.
Eine Kennzeichnung durch Verkehrszeichen 283 ausgenommen 1044 rechfertigt eine Anzeige.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob nicht ab einer bestimmten Anzahl von Parkpätzen Behindertenparkplätze vorgeschrieben sind.
Zuviel Ge- und Verbote fordern geradezu dazu raus, daß sich viele einen Teufel drum scheren und eigene Gesetze machen. Das ist doch wohl klar und weiß jeder Psychologe, von denen wir auch reichlich haben. Eben der Nachteil eines total regulierten Beamtenstaates mit hohem Unfähigkeitseffekt. Obendrein kommt noch die Unsinnsfabrik Brüssel, wo die abgehalfterten Politiker und ähnliches aus ganz Europa sich versammelt haben und um ihre Daseinberechtigung feilschen. Da braucht man sich nicht wundern, wenn die Mehrzahl der Bevölkerungen nichts davon hält. Und weist mal einer auf diese ganzen Fehlentwicklungen hin, sh. Sarrazin, so wird er mit der Nazi-Keule niedergemacht.
Ja... es ist schon schlimm, wenn der arme übergewichtige Autofahrer mal 100m zu Fuss laufen muss, weil direkt vor dem Geschäft so blöde Behindertenparkplätze sind... sollen doch die Behinderten gefälligst mal 100m laufen? Was können sie nicht? Na, dann müssen sie sich halt mehr Mühe geben... was sind sie auch behindert? Selbst schuld!!
Mal gucken wann Sarrazin sich an dieses Thema heranwagt und auch da mal unangenehme Wahrheiten ausspricht. Hoffentlich bald, denn danach wird ihn endgültig keiner mehr ernst nehmen...
Dazu kommen noch die Frauenparkplätze, das sind unsere Reserven im Parkhaus.
Hallo, Wkienzl,
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Ein Behindertenparkplatz ist gekennzeichnet und somit gewidmet.
nicht zwangsläufig.
Es gibt z. B. Supermärkte, die zwar die offiziellen Schilder verwenden, aber trotzdem keine gewidmeten Behindertenparkplätze haben.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Ein Behindertenparkplatz ist gekennzeichnet und somit gewidmet.
Garantiert nicht auf Supermarktgelände sondern nur im öffentlichen Verkehrsraum.Aber das sind die schönen Geschichten die hier immer rumgeistern , aber ich weiß, ich beschäftige mich seit 1983 mit der Matrie und habe natürlich keine Ahnung.😁 Die Anzahl der Parkplätze ist übrigens eine Bauvorschrift und hat mit der STVO nichts zu tun.
Ähmm, ein Supermarktparkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum. Deswegen ist der in aller Regel auch für private Übungen von Fahrschülern nicht erlaubt.
Aber btt: Auch auf Privatgelände können Behindertenparkplätze amtlich angeordnet werden. Ich habe da gerade die Parkplätze großer Einkaufszentren vor Augen. Da beknollt mitunter auch die Polizei.
Wobei bei den großen Supermarktparkplätzen die Behindertenparkplätze durch
"Halten & Parken verboten. Ausgenommen....." gekennzeichnet sind.
Das habe ich so noch nie gesehen. Wo ist das denn? Hier in Norddeutschland ist mir das noch nie untergekommen - und auch bei meinen Ausflügen weiter in den Süden habe ich die Variante auch noch nicht gesehen. 😕