Frage zu Behindertenparkplatz

Moin,

gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema

Welchen Grund ausser Faulheit  gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?

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Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Schön für ihn, hat jemand was anderes behauptet? Was schreibst du hier einen vom Pferd und hier und da, Teddybär kann im Kreis springen wenn er will, er muß seine 3 Minuten warten bis jemand ein oder aussteigt, außer der Gesetzgeber ändert das, ansonsten hat er keine Ansprüche zu stellen.

@Wolfi

Leider befindest du dich mit den 3 Minuten im Irrtum

http://www.kfzticker.de/.../

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Ausweis wird jedoch noch teurer. Hier kann die Polizei etwa 35 Euro Geldbuße verlangen und das Auto sogar abschleppen lassen. Die Kosten für den Abschleppdienst muss man später selbst tragen. Selbst wenn man das Auto für weniger als drei Minuten auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, muss man zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Schön für ihn, hat jemand was anderes behauptet? Was schreibst du hier einen vom Pferd und hier und da, Teddybär kann im Kreis springen wenn er will, er muß seine 3 Minuten warten bis jemand ein oder aussteigt, außer der Gesetzgeber ändert das, ansonsten hat er keine Ansprüche zu stellen.
@Wolfi
Leider befindest du dich mit den 3 Minuten im Irrtum
http://www.kfzticker.de/.../

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Ausweis wird jedoch noch teurer. Hier kann die Polizei etwa 35 Euro Geldbuße verlangen und das Auto sogar abschleppen lassen. Die Kosten für den Abschleppdienst muss man später selbst tragen. Selbst wenn man das Auto für weniger als drei Minuten auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, muss man zahlen.

Nein das stimmt schon, solange man das Fahrzeug nicht verlässt, gilt es als halten und nicht nicht als parken (was hier mit abstellen tituliert wird).

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



@Wolfi
Leider befindest du dich mit den 3 Minuten im Irrtum
http://www.kfzticker.de/.../

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Ausweis wird jedoch noch teurer. Hier kann die Polizei etwa 35 Euro Geldbuße verlangen und das Auto sogar abschleppen lassen. Die Kosten für den Abschleppdienst muss man später selbst tragen. Selbst wenn man das Auto für weniger als drei Minuten auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, muss man zahlen.

Nein das stimmt schon, solange man das Fahrzeug nicht verlässt, gilt es als halten und nicht nicht als parken (was hier mit abstellen tituliert wird).

Aber nicht länger als 3 Minuten, dann ist es parken und eben nicht mehr halten.😉

Dies gilt auch im einschränkten Halteverbot.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Nein das stimmt schon, solange man das Fahrzeug nicht verlässt, gilt es als halten und nicht nicht als parken (was hier mit abstellen tituliert wird).

Aber nicht länger als 3 Minuten, dann ist es parken und eben nicht mehr halten.😉

So siehts aus.

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@wolfigolfi
Einverstanden, ich warte ganz geduldig 3 Minuten warten.
Allerdings nur 3 Minuten, werde die Zeit dann stoppen.😁
Solltest du allerdings wieder erwarten nur geringfügig diese 3 Minuten überschreiten dann werde ich dich überraschen, diese Überraschung werde ich allerdings nicht verraten.😁
Keine Angst du kommst bei dieser Aktion nicht zu SCHADEN🙂 ebenso Beleidigungen sind tabu🙂
Auch dein Auto kommt nicht zu SCHADEN wenn du das glaubst.🙂
Du kannst dir vermutlich überhaupt nicht vorstellen was das Internet alles möglich macht.

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Nicht alles, was gesetzlich korrekt, bzw. erlaubt ist, ist moralisch in Ordnung.

Die Person im Beispiel von GOLFIWOLFI macht nur von seiner Recht gebrauch, nämlich dort zu halten, wieso bringst Du dies mit Moral in Verbindung? Der Behindertenparkplatzberechtigte hat sich zu fügen und die 3 minütige Wartezeit muss akzeptiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Deville73


Ich schrieb bereits in einem anderen Zusammenhang, dass Provokation der direkte Weg zur Eskalation ist und man das tunlichst meiden sollte.

Wieso ist es eine Provokation, wenn, wie in diesem Fall, jemand sich an die Gesetze hält?

Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI



Zitat:

Original geschrieben von Deville73


Ich schrieb bereits in einem anderen Zusammenhang, dass Provokation der direkte Weg zur Eskalation ist und man das tunlichst meiden sollte.
Wieso ist es eine Provokation, wenn, wie in diesem Fall, jemand sich an die Gesetze hält?

Eine

Provokation

sehe ich zum Beispiel hier:

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


Na egal, ihr habt nichts verstanden, dann geh ich mal Leute ein und aussteigen lassen, ab jetzt vornehmlich auf Behindertenparkplätzen, auch wenn andere frei sein sollten. 😉
...

Und allgemein in der Tonlage dieses Users in diesem Thread.

Sowas muss nun wirklich nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von deville73


Und allgemein in der Tonlage dieses Users in diesem Thread.

Bis auf diese rhetorische Trotzreaktion begleitet durch ein => 😉 hat er aber

seinen Sichtpunkt

frei von Missverständnissen und Beleidigungen ausgedrückt, im Gegensatz zu vielen anderen. 🙂

Zum Thema Beleidigungen durch diesen User:

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Wie man sieht werden Behinderte und deren Befürworter immer ausfallend und beleidigend. So habe ich es nun schon mehrfach in real und in Foren erlebt.

Sorry von mir kommt da kein Entgegenkommen mehr, den haben die Behinderten verspielt.

...

Ich sage es noch einmal, was soll ein Behinderter so eiliges zu tun haben, dass er im Straßenverkehr nicht warten kann, wie Millionen andere?

...

Solche Menschen wie euch gibt es zu tausenden im Straßenverkehr, und das ist einfach nur asoziales Verhalten und Selbstsucht, es hat nichts mit einer Behinderung zu tun.

Bis heute kam keine Antwort, warum es Behinderte besonders eilg haben, trotz 5 facher Nachfrage. Normal, da es nur purer Egoismus ist, ansonsten soll keiner am Straßenverkehr teilnehmen, wenn er eine Sonderbehandlung wünscht.

Genau so wie teddybär sich freut und sich ins Fäustchen lacht, wenn er mal wieder jemanden abschleppen lassen hat, werde ich mich ab jetzt immer freuen, wenn ich jemanden sehe, der unberechtigt auf Behindertenparkplätzen parkt, schließlich weiß ich, dass teddy sich auch darüber freut. 😉

- Behinderte und Befürworter sind also IMMER ausfallend und beleidigend?

- Die Frage, warum ein Behinderter es eilig haben könnte, ist an sich bereits eine Beleidigung.

- "Solche Menschen" sind also asozial?

Das nur mal als ein Beispiel.
Es lässt sich aber jederzeit ausbauen.

Zitat:

Original geschrieben von deville73



- Behinderte und Befürworter sind also IMMER ausfallend und beleidigend?
- Die Frage, warum ein Behinderter es eilig haben könnte, ist an sich bereits eine Beleidigung.
- "Solche Menschen" sind also asozial?

Ich werde mich mit Dir nicht in Zwiegespräche verwickeln, da ein Mod am längeren Hebel sitzt. Nur soviel dazu: Beachte auch die Postings davor, die den GW veranlasst hat, sich so zu äußern!

Und warum ein Behinderter besonders eilig haben soll im Gegensatz zu anderen Menschen (denn so hat sich der GW geäußert!) erschließt sich mir auch nicht, entschuldige, dass ich meine freie Meinung hier poste.

Da kann es genauso viele Gründe geben, wie für einen (noch?) Nichtbehinderten auch. (Wer weiss das schon?)
Das Thema "freie Meinungsäußerung" wurde auch bereits ausgiebig an anderer Stelle diskutiert.

Es ist im übrigen in meinen Augen eine leicht durchschaubare Strategie, dem Gegenüber laut und deutlich die unangenehme Vorgehenweise an den Kopf zu werfen, die man soeben an ihm ausübt.
Menschen dieser Art habe ich in meinem Leben zur Genüge kennengelernt.
Für mich sind das Schutzbehauptungen vorab, um sich selbst von den Vorwürfen freizusprechen, die ja nun nicht mehr vom Gegenüber kommen können, weil sie lediglich als "Echo" bewertet würden.

Noch etwas zum Thema:

Die Rechtsgrundlage für die Nutzung von Behindertenparkplätzen ergibt sich aus dem SGB IX in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung.

Wer mag, kanns ja nachlesen.

Dazu ein kurzes Zitat aus Wikipedia, das wiederum ein Urteil des OVG Schleswig zitiert:

"Da an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen von unberechtigt dort abgestellten Fahrzeugen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, können unberechtigt dort abgestellte Fahrzeuge sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden."

Zitat:

Original geschrieben von deville73


Noch etwas zum Thema:

Die Rechtsgrundlage für die Nutzung von Behindertenparkplätzen ergibt sich aus dem SGB IX in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung.

Wer mag, kanns ja nachlesen.

Dazu ein kurzes Zitat aus Wikipedia, das wiederum ein Urteil des OVG Schleswig zitiert:

"Da an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen von unberechtigt dort abgestellten Fahrzeugen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, können unberechtigt dort abgestellte Fahrzeuge sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden."

Bingo, Ein Schlag ins Gesicht für den armen Kerl golfiwolfi 😉

Bin mal gespannt was der jetzt wieder vom Stapel lässt.😉

Zitat:

Original geschrieben von deville73


Dazu ein kurzes Zitat aus Wikipedia, das wiederum ein Urteil des OVG Schleswig zitiert:

Mit Verlaub, das hat mit der Problematik, die i_g geschildert hat, mit den Postings von GW und mit meiner Darlegung rein gar nichts zu tun.

Hallo, Eljod,

es ist zwar falsch, einen Behindertenparkplatz widerrechtlich zu nutzen, aber das Zuparken eines Falschparkers kann sehr schnell den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Sollte der Falschparker, anstatt sich aufzuregen, bereit sein, die 35.- € Verwarnung zu zahlen und Dich dafür wegen Nötigung anzuzeigen, dürfte er derjenige sein, der sich entspannt zurücklehnt und abwartet, was der Strafbefehl oder die Gerichtsverhandlung gegen Dich ergibt.

Hast Du Pech, dann handelt es sich noch nicht einmal um einen gewidmeten Behindertenparkplatz und Du bist der einzige, der dann dumm aus der Wäsche schaut.

Abgesehen davon:

Wenn Du den Falschparker zuparkst und dann von Dannen ziehst, bist Du nicht besser als der Falschparker, denn Du verhinderst ja, dass er den Parkplatz für einen Berechtigten freimacht.

Deshalb: Wenn Du gegen diese Falschparker vorgehen willst, mache ein paar Fotos und schreibe eine dementsprechende Anzeige.

Viele Grüße,

Uhu110

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