Frage zu Behindertenparkplatz

Moin,

gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema

Welchen Grund ausser Faulheit  gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?

273 weitere Antworten
273 Antworten

Völlig zu Recht, die Buße - auch wenn das Fzg. nur für zwanzig Sekunden da gestanden hätte.
Es ist übrigens ein Parkplatz für Körperbehinderte und nicht für geistig Behinderte!
Ich bin übrigens nicht behindert, erlebe das aber oft, dass die richtig armen Sch**** sich am Stock oder Rollator über den Parkplatz schleppen, weil eine Ludenschleuder neben dem Eingang steht. Übrigens sind die Plätze nicht nur von der Lokalität für Behinderte gemacht, auch die Beschaffenheit ist behindertengerecht - die Breite.

Zitat:

Moin,

das hat meine Frau vor kurzem ganz anders erlebt!
- genau so, wie beschrieben , ein behindertenplatz war noch frei,
nur bestellte Brötchen ab geholt, keine 3 min.,
Polizist schreibt auf, kein Pardon, keine Einsicht,
35€ Strafe für 3 Minuten auf den Behindertenparkplatz 🙄

War auch vor einem Supermarkt, keine Chance.

Der Stadt braucht Geld, wir müssen die Banken,
und damit den € retten, Greece ist nur der Anfang!

schönen Gruß

Supermärkte können sich auch die Parkplätze amtlich anordnen und beschildern lassen.
Dann kostet es legalerweise.

Selbst wenn nicht - wenn doch alles frei ist einen von nur zwei Behindertenparkplätzen zu benutzen ist asozial.

Allerdings sei wie immer auf den §25a StVG verwiesen.
Wenn ich nicht weiß wer gefahren ist/direkt erwischt wurde zahle ich bei Halte/Parkverstößen 18,50 € "Halterhaftung".

Habe auf dem Behindertenparkplatz geparkt, und als ich wiedergekommen bin war der Wagen weg. Erst dachte ich er wurde geklaut, weil es ein neuer und hochwertiger Wagen war. Später stellte sich dann raus, das ich vergessen hatte den Ausweis von meinem Wagen (der in der Werkstatt war) rauszuholen, und in den anderen reinzulegen. 😠 Zahlen durfte ich trozdem.
Deshalb sollte man besonders aufpassen, wenn auf einem Aldi/Lidl/Penny-Parkplatz Schilder stehen, das man nur für die dauer des Einkaufes Parken darf. Normale Fahrzeuge werden nach 2 Stunden abgeshleppt, Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, oder außerhalb der Parkbuchten sofort.

Dafür habe ich aber ein anderes mal keinen Punkt und keine Strafe bekommen, weil ich aus gleichem Grund ohne Plakette durch eine Umweltzohne gefahren bin. Bin halt ein Schussel.

Wenn es aber geht, und der Parkplatz frei ist parke ich immer etwas außerhalb. (Meistens knubbelt es sich vorne, und hinten ist alles frei.) Schwerbehinderte haben oft keine Kontrolle über die Türe. Ein Windstoß, und sie wird ihnen aus der Hand gerissen. Steht der andere Wagen ungünstig gibts ne Beule. Ich kann relativ gut laufen, wenn auch nur langsam. Aber den Vorteil der Behindertenparkplätze mit Überbreite brauche ich beim Ein- und Aussteigen.

Es ist NICHT Gedankenlosigkeit sondern purer Egoismus von Leuten OHNE Behinderung.
Es sollten genau DIE Leute, die sich egoistisch auf einen Behindertenparkplatz stellen, in eine Schulung begeben, in denen sie einen Anzug verpasst bekommen, der sie so stark behindert wie eben ein GEH-Behinderter oder Rollstuhlfahrer! Dazu müssten sie noch einen Rollstuhl benutzen müssen. Anschließend werden sie mit einem Auto auf einen NORMALEN Parkplatz gestellt und die Aufgabe ist nun aus dem Auto in den Rollstuhl umzusteigen. Nur SO wird diesen Leuten begreiflich gemacht werden können, warum es Behindertenparkplätze gibt und warum darauf tunlichst nicht geparkt werden soll, auch nicht für wenige Sekunden.
Dazu MUSS man auch noch schreiben, nicht jeder der einen Behindertenausweis hat, so wie ich, darf auch auf einem gekennzeichneten Parkplatz stehen, wie es mal jemand glaubte zu dürfen, nur weil er einen Behindertenausweis hatte. Lediglich mit dem blauen Ausweis - der auf eine besondere, meist Bewegungseingeschränkte, Behinderung hinweist, hat man ein Anrecht auf den entsprechenden Parkplatz. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sich dieser Platz auf Privatgeländer (Supermarktparkplatz) oder auf öffentlichem Grund befindet.
Selbst ein Behinderter darf einen Falschparker abschleppen lassen!

Täglich fahre ich Behinderte im Rollstuhl von zu Hause zur Arbeit und zurück. Die Tage wollte ich zwei Fahrgäste abladen und auf einem gekennzeichneten Parkplatz (Parkausweis Nr. blablabla) stand ein fremdes Fahrzeug. Der hatte Glück nicht abgeschleppt worden zu sein. Denn, ist da ein P-Schild mit dem Zusatz Parkausweis Nr. blablabla, darf DA nur der entsprechende Inhaber des Parkausweises parken! Pech hat denn der, wenn just in dem Moment auch noch der Inhaber kommt und der Parkplatz ist "Fremdbesetzt".

Auch wenn es bequem ist kann ich nur JEDEM dazu raten KEINEN Behindertenparkplatz auch nur für Sekunden zu besetzen. Seid froh noch so beweglich zu sein um ein paar Meter laufen zu können. Im Rollstuhl zu sitzen ist bestimmt kein Spaß!!!

Ach so ... der Polizeiwagen darf DA natürlich auch nicht stehen!

Ähnliche Themen

Ich denke die Situation ist wie bei einem Stoppschild, auch wenn keiner kommt muss ich anhalten.
Genauso wenig darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken wenn der ganze Parkplatz frei ist.
So zumindestens die rechtliche Seite.
Die menschliche interressiert ja in diesem Fall nicht.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Moin,

gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

So long

Ghost

Hallo

zu b)

Und warum muss er sich dann ausgerechnet auf den Behindertenparkplatz stellen ,wenn doch eh der ganze Parkplatz leer war? Und dann als grösste Unverschämtheit von einen behinderten etwas einzufordern was er Nichtbehinderter selbst nicht fertigbringt.

Gruss Chris

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Also gibt's auf Privatparkplätzen sogar Geldbussen ? Gut zu wissen.

Auch auf Privatgelände können Behindertenparkplätze durch die Behörde angeordnet sein, bzw der Eigentümer kann diese anordnen lassen. Nur in dem Fall handelt es sich um Behindertenparkplätze im Sinne des Gesetzes und die mißbräuchliche Nutzung unterliegt staatlichen Sanktionen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Supermärkte können sich auch die Parkplätze amtlich anordnen und beschildern lassen.

Die Behindertenplätze werden beim Bau in der Regel vorgeschrieben, ist ein Grund dafür das oft mehr Behindertenparkplätze vorhanden sind als offensichtlich benötigt.

Bei meinem Stammsupermarkt sind die Behindertenparkplätze meistens frei, die Gehfaulen parken lieber neben den Behindertenparkplätzen in der Zufahrt zum Supermarkt.

Ich kenne die Situation nur zu gut... da mein Vater schwer gehbehindert ist und somit auf diese Parkplätze stark angewiesen ist. Leider ist es häufiger so das vor Finanzämter oder ähnlichem diese Plätze von Mitarbeitern belegt werden und wenn man diese nett darauf hinweist, bekommt man nur eine blöde Antwort wie" die paar Meter wird ihr Vater wohl noch laufen können". Das ist Deutschland...
Beim Einkaufen haben wir das eigentlich eher selten.

Allgemein kann ich von meinen Erfahrungen sagen, dass zumindest bei uns auf den öffentlichen Parkplätzen kontrolliert wird und da wird auch nicht lange gefackelt sondern gleich abgeschleppt.

Zitat:

Original geschrieben von W201Freak


Leider ist es häufiger so das vor Finanzämter oder ähnlichem diese Plätze von Mitarbeitern belegt werden und wenn man diese nett darauf hinweist, bekommt man nur eine blöde Antwort wie" die paar Meter wird ihr Vater wohl noch laufen können". Das ist Deutschland...
Beim Einkaufen haben wir das eigentlich eher selten.

Tja, damit kenne ich mich aus. Die Leute, die sich "für nur 2 Minuten Brötchen holen" auf die Behindertenparkplätze stellen werden von mir auch "für nur zwei Minuten Brötchenholen" zugehaltet (zugeparkt trifft nicht zu, weil die Zeit zu kruz ist). Natürlich auch nur, wenn nix anderes frei ist.

Es kaum zu ertragen immer wieder diese selten dämlichen Ausreden zu hören, ich habe doch nur 2 Minuten dort gestanden. Bei diesen Egoisten hat man den Eindruck, das diese ständig beim Aussteigen auf die Uhr schauen sowie beim Einsteigen wieder darauf schauen.

Dieser erbärmlichen rücksichtlosen Typen erwarten noch Rücksicht.
Habt ihr Egoisten euch einmal die Frage gestellt, das ein Behinderter kommen könnte.
Ist das wirklich euer ernst, das er einige Minuten warten soll.
Nur weil hier zu faul seit ein paar Schritte zu laufen.
Von einem Polizsten dann noch Verständnis erwarten, ist nach meiner Ansicht einfach nur dämlich.
Für mich ist das sogar Vorsatz und müsste sogar zumindest mit der doppelten Geldstrafe belegt werden.
Menschen, die bei solch rücksichtlosen Verhalten noch Verständnis erwarten haben für mich ein Brett vor dem Kopf.

Da meine Eltern mir beigebracht haben: Wer schreit ist im Unrecht, hat der arme behinderte Mann die Parkaktion doch legalisiert.

Und im Grunde hat er ja noch Glück gehabt. Wer sich benimmt wie ne Wildsau, darf sich nicht beschweren wenn er einen in die Zähne bekommt.

Der Klügere gibt nach...
Deswegen werden wir von den Dümmeren regiert und tyranisiert...!

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Da meine Eltern mir beigebracht haben: Wer schreit ist im Unrecht, hat der arme behinderte Mann die Parkaktion doch legalisiert.

Und im Grunde hat er ja noch Glück gehabt. Wer sich benimmt wie ne Wildsau, darf sich nicht beschweren wenn er einen in die Zähne bekommt.

Aber sonst ist alles in Ordnung?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Da meine Eltern mir beigebracht haben: Wer schreit ist im Unrecht, hat der arme behinderte Mann die Parkaktion doch legalisiert.

Und im Grunde hat er ja noch Glück gehabt. Wer sich benimmt wie ne Wildsau, darf sich nicht beschweren wenn er einen in die Zähne bekommt.

Aber sonst ist alles in Ordnung?

Warum nicht?

Ähnliche Themen