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Frage zu Allroad Anhängelast

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 23. September 2009 um 9:32

Hallo!

 

Hab da mal ne Frage.

Und zwar steht in den Typenblättern zum Allroad, dass dieser eine maximale gebremste Anhängerlast von 2300 kg ziehen darf.

In meinem Zulassungsschein stehen aber leider nur 2100 kg.

Diese 200 kilo entscheiden leider meist dass ich die gewünschte Last nicht ziehen darf.

Kann mir jemand sagen warum von offizieller Seite 2300 zugelasssen sind und ich nur 2100 ziehen darf?

Beziehnungsweise gibt es eine Möglichkeit die Anhängerlast im Zulassungsschein aufzuwerten?

 

 

Danke!

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14 Antworten
am 23. September 2009 um 9:41

Moin,

schau mal unten n den Text der Zulassung- Anhängelast bis max. 8 % Steigung -was dort steht.

Olaf

Themenstarteram 23. September 2009 um 10:08

Da stehen 2300kg.

http://www.audi.de/.../2000_02_aaq_c5_25tdi.pdf

Was heisst das nun? Dass ich bei unter 8% Steigung 2300kg ziehen darf obwohl 2100 im Zulassungsschein stehen?

ich meine (ohne den fahrzeugschein vor der nase zu haben), daß 2.100 kg eingetragen sind und unten in den bemerkungen steht, daß mit einer antischlingerkupplung auf 2.300 kg erhöht werden darf ... nix mit abhängigkeit von steigungen.

Steht ja auch so in dem Technischen Datenblatt = 2300 kg bei Antischlingerkupplung.

 

Gruß

richtig, 2300kg mit Antischlingerkupplung. Also darf der Anhänger max. 2400kg wiegen. Dabei müssen dann die 95kg Stützlast auf den Haken drücken. (wobei rechnerisch die 5kg schon Toleranz sind). Dabei ist natürlich zu beachten, das die zulässige Gesamtmasse des allroads nicht überschritten wird. Genau so natürlich nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Da zählt die Stützlast wieder mit zum Anhänger. Also muß der Anhänger für 2400kg Geamtmasset zugelassen sein.

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

richtig, 2300kg mit Antischlingerkupplung. Also darf der Anhänger max. 2400kg wiegen. Dabei müssen dann die 95kg Stützlast auf den Haken drücken. (wobei rechnerisch die 5kg schon Toleranz sind). Dabei ist natürlich zu beachten, das die zulässige Gesamtmasse des allroads nicht überschritten wird. Genau so natürlich nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Da zählt die Stützlast wieder mit zum Anhänger. Also muß der Anhänger für 2400kg Geamtmasset zugelassen sein.

Was jetzt das? :o :confused:

Kann ich nicht nachvollziehen.

Meinst du bei der Kontrolle wiegen sie den Anhänger angedockt und wenn tatsächlich die Stützlast ausgenutzt wird zeigt die Waage nur 2300kg an auch wenn der Anhänger 2395kg wiegt?

Vobei bei meinem nur eine Stützlast von 85kg ausgewiesen ist!

Außer dem Fahrzeuggesamtgewicht ist dann auch eher die zulässige Achslast der Hinterachse mit 1300kg zu beachten.

Ich bin aber nicht sicher ob der Gesetzgeber nicht das tatsächliche Gesamtgewicht ohne Abzug der Stützlast für die Zulässigkeit zugrundelegt.

Bei mir sind es 95kg. Aber genau so läuft das Spiel ab.

Richtig, natürlich darfst du die einzelnen Achsen auch nicht überladen.

Und die Stützlast wird mit zum Zugfahrzeug dazu gerechnet. Und eben zur Gesamtmasse des Anhängers auch.

Die Anhängelast ist aber eben nur das, was die Achsen des Anhängers in angekuppelten Zustand auf die Waage bringen.

am 23. September 2009 um 13:09
Themenstarteram 23. September 2009 um 15:24

Jetzt ist mir alles klar, danke!

 

Find ich zwar jetzt nicht Sinnig, dieses Gesetz, aber bitte.

Lieber wärs mir ich könnt noch mehr ziehen, abe da muss dann wohl ein Mercedes ML mit 4000 kg Anhängerlast her.

 

In Österreich sind die Hüter des Gesetzes da gottseidank nicht so pingelig.

Die Ware muss gut verzurrt sein, dass ist die Hauptsache.

Wenn da einpaar Hundert Kilo übergewicht drauf sind, kümmert die das nicht solange man normal fahrt.

In meinem Typenschein/Zulassungsschein sind nur die 2300kg eingetragen, da steht nichts extra von 8-12% oder Antischlingerkupplung, schau mal da.

MfG

Hannes

P1020238

Grüß euch!

Hannes bist du aus CH oder A? Denke das ihr etwas andere Gesetze habt - ich meine der Allroad hat hier in D 2300kg nur bis 8% Steigung und sonst 2100kg! Von der Antischlingerei hab ich noch nichts gelesen - vllt wenn du 100kmh fahren möchtest?!

Eigentlich sollte in der EU ja mittlerweile überall die gleichen Gesetze gelten, ist aber wohl nicht so, wie es aussieht.

Tempo 100 fahren ist in Österreich generell nicht mit einem schweren Anhänger erlaubt, also wer einen Anhänger über 750kg hat, der darf nur 80 fahren, auch wenn in Deutschland es für manche Hänger eine 100er Zulassung gibt, also Vorsicht wer hier in den Urlaub fährt.

ist in jeden Land anders. Und dann greift noch die Zulassung des Hängers. Heißt ist er nur für 80 zu gelassen, darfst du auch nicht schneller mit fahren. Die 2300kg stehen in der Bedienungsanleitung. Mit Antischlingersystem 2300kg, sonst 2100.

Themenstarteram 23. September 2009 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von Hannes H.

Eigentlich sollte in der EU ja mittlerweile überall die gleichen Gesetze gelten, ist aber wohl nicht so, wie es aussieht.

 

Tempo 100 fahren ist in Österreich generell nicht mit einem schweren Anhänger erlaubt, also wer einen Anhänger über 750kg hat, der darf nur 80 fahren, auch wenn in Deutschland es für manche Hänger eine 100er Zulassung gibt, also Vorsicht wer hier in den Urlaub fährt.

Ich musste gerade lachen :D

Ich war vor 2 Jahren in Koeln ein Motorrad holen.

Bin dann mit meinem leeren 750kg Anhaenger mit 110 Laut Tacho, auf der deutschen AB gefahren. Bemerkte dann dass mir seit geraumer Zeit ein Ford Transit folg.

Als sie mir dann nach c.a. 10km vorfuhren, wunderte ich mich nichtmehr dass das "Polizei bitte folgen" Schild rauskam.

Er zeigte mir dann die Aufnahmen und dass ich abzueglich der Toleranz, 101 km/h gafahren bin.

Und? Fragte ich?

Er: Ja mit dem Haenger duerfen sie aber nur 80 fahren.

Ich: Aber im Zulassungsschein steht dass er 100kmh fahren darf (hat er gerade in der Hand gehalten).

Er: Aber wenn sie bei uns 100km/h mit einem 750kg Anhaenger fahren wollen muessen sie beim Deutschen Tuev vorfahren.

Ich: Und was schaun die dann?

Er: ZB wie alt die Reifen sind usw.

Ich: Der Haenge ist gerademal 3 Jahre Alt.

Er: Das ist mir egal, dass muss der Tuev bestimmen.

Hat mich dann 71 Euro mit der Post gekostet.

 

Fazit: In Oesterreich gelten die gleichen Gesetze fuer alle.

Ich darf mit meinem Haenger immer gleich schnell fahren wie jeder andere auch.

In Deustchland ist das anders.

 

 

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