Frage zu §21 Vollabnahme für Motorräder beim Tüv

Moin,
Ich hab letzte Tage ein Motorrad gekauft, dieses ist noch nie angemeldet worden.
Beim Kauf hab ich die CoC Papiere, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Datenbestätigung, da es Euro 3 hat und heute unter Euro 4 nichts mehr geht stelle ich diese Frage.

Kann ich jetzt eine §21 Vollabnahme machen und somit mein Fahrzeug anmelden? Also wird dann als richtwert die Euro 3 Norm aus den Papieren genommen oder Euro 4 weil man unter Euro 4 kein Motorrad mehr Neu zulassen kann?

oder wird mein Plan so oder so nicht aufgehen weil die Maschine zu "alt" ist mit der Abgasnorm?

Ich hoffe ihr versteht was ich von euch will ... ihr braucht mir keine 3 Minuten Google Recherche vorlegen, die kann ich auch selber. Ich brauche jemanden der davon ahnung hat und mir weiterhelfen kann.

Danke schonmal im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@daniel403 schrieb am 1. April 2020 um 17:32:02 Uhr:


Beim Kauf hab ich die CoC Papiere, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Datenbestätigung,

Auf dem CoC ist dann aber vermerkt, dass eine ZBII erstellt wurde...

Zitat:

Kann ich jetzt eine §21 Vollabnahme machen und somit mein Fahrzeug anmelden? Also wird dann als Richtwert die Euro 3 Norm aus den Papieren genommen oder Euro 4 weil man unter Euro 4 kein Motorrad mehr Neu zulassen kann?

Wenn du das Fahrzeug jetzt erstzulassen willst brauchst du einen Nachweis, dass das Krad die jetzt gültige Abgasnorm einhält. Einen solchen Nachweis kann der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung ausstellen. Wenn er selber ein entsprechendes Gutachten vorliegen hat. Andernfalls brauchst du ein Abgasgutachten nach der Euro-4-Norm. Das kostet ein paar hundert Euro (und wird vermutlich negativ ausfallen)

57 weitere Antworten
57 Antworten

@TE
Wie kommst Du darauf Dir aussuchen zu können, welchen Vorgang Du beantragen möchtest?

Das Fahrzeug war noch nie zugelassen, ergo kommt nur ein Neuzulassung (erstmaliges Inverkehrbringen) in Frage.

Auch im 21er Gutachten stellt der SV eine Emi Klasse fest und trägt diese ein.
Ausnahmen von der Emi Klasse erteilt das KBA.

Wie hier schon erwähnt, der einfachste Weg,besorg Dir einen Rahmen der zu einem bereits zugelassenen Fahrzeug gehört und baue um.

Stell doch mal das COC hier ein,dass man weiß worum es geht.

Wann wurde die ZB 2 ausgefertigt?
Gruß M

Ich hoffe man kann das Bild erkennen...

Ich hab auch noch eine "Datenbestätigung" da steht in der letzten Zeile noch "Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben am: 01.10.2010"
Diese hab ich natürlich auch noch, und da ist auch kein Vorbesitzer oder irgendwas eingetragen

Kann die Zulassungsstelle jetzt überhaupt noch sagen das es nicht angemeldet werden kann?
Also wenn ich §21 eine Vollabnahme mache, können die dann überhaupt sagen das es nicht mehr geht oder müssen die dann das Motorrad so anmelden wie sie ist?

COC Papiere Beta RR 450 2010

Zitat:

@daniel403 schrieb am 2. April 2020 um 11:00:36 Uhr:


Die Abgaswerte bekomme ich bestimmt auch irgendwie noch hin...

Das Umweltbundesamt hat eine Tabelle mit den Grenzwerten. Wenn du das mit den Werten deines Motorrads aus dem CoC vergleichst, sieht das eher schlecht aus.

Da außerdem das Umweltbundesamt die Meinung vertritt, dass Euro 4 für alle Fahrzeuge ab EZ 01.01.2017 gilt ist davon auszugehen, dass die örtliche Zulassungsstelle das ungeachtet der abweichenden Ansicht von @MZ-ES-Freak ebenso sieht und das vermutlich auch so in deren Software verankert ist.

Zitat:

@daniel403 schrieb am 2. April 2020 um 16:53:41 Uhr:


Kann die Zulassungsstelle jetzt überhaupt noch sagen das es nicht angemeldet werden kann?
Also wenn ich §21 eine Vollabnahme mache, können die dann überhaupt sagen das es nicht mehr geht oder müssen die dann das Motorrad so anmelden wie sie ist?

Die Zulassungsstelle erteilt letztlich die Betriebserlaubnis. Oder eben nicht.

Das Gutachten nach §21 StVZO bescheinigt nur die Vorschriftsmäßigkeit und dokumentiert die Fahrzeugdaten. Wenn nun die Zulassungsstelle (bzw. deren EDV) der Meinung ist, dass aufgrund der im Gutachten angegebenen Daten das Fahrzeug nicht erstzulassungsfähig ist, dann muss der Sachbearbeiter die Erteilung der Betriebserlaubnis ablehnen. Da hat er keinen Ermessensspielraum (außerdem besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das dem Anschein nach fehlerhafte Gutachten "nach oben weitergemeldet" wird). Da der Sachbearbeiter vermutlich keine detaillierteren Kenntnisse über die Feinheiten und Fallstricke des europäischen und nationalen Betriebserlaubsnisrechts für Krafträder hat ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass er sich schlichtweg auf die Vorgaben seiner EDV verlässt.

Da ich mit den Daten aus dem CoC jetzt irgendwie keinen KBA-Datensatz abrufen kann könnte die Angabe des Feldes 14.1 aus der Datenbestätigung möglicherweise etwas mehr Klarheit bringen.

Ähnliche Themen

Ja die BETA teile sind beim KBA nicht abrufbar. Davon gibt's reichlich.
Ich glaub das müsste 0309 sein und die ist abgelaufen.

Wenn ich dran denk,schau ich Montag nach.

Wenn der SV richtig arbeitet, kann er auch keine andere EMI Klasse ins Gutachten eintragen,nur um das Teil Zulassungsfähig zu machen.
Der Motor erfüllt ja keine aktuelle.

Von den Beta teilen tauchen immer mal wieder welche auf und führen zu entäuschten Gesichtern,wenn man sie nicht im öffentlichen Verkehr nutzen darf.

Es war vermutlich ein Schnäppchen, hoffe ich mal.

Zitat:

Kann die Zulassungsstelle jetzt überhaupt noch sagen das es nicht angemeldet werden kann?"

Nicht nur können, sie müssen sogar.

Ist sicherlich bekannt, wie hoch die Abgasrelvanten gewertet werden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 02. Apr. 2020 um 19:51:54 Uhr:


Ich glaub das müsste 0309 sein und die ist abgelaufen.

Nein.

03.. ist für drei und vierrädrige Fahrzeuge.

Die Maschine hat die 0213.

Und immer noch ist das Krad nach Rahmenrichtlinie 97/24/EG gebaut.

Die Maschine ist nicht nach VO 134/2014 gebaut. In der StVZO ist immer noch die alte Richtlinie verankert.

Ohnehin wäre es einfacher, das Krad einem Vollgutachten zu Versehen, was aber mit Erstzulassung datiert wird.
Die Daten werden ja nach 7Jahren gelöscht, wenn das sind abgemeldet wäre.
Es hätte ja auch in Italien zugelassen sein können, ohne ZB aus dtsl.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. April 2020 um 22:09:47 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 02. Apr. 2020 um 19:51:54 Uhr:


Ich glaub das müsste 0309 sein und die ist abgelaufen.

Nein.
03.. ist für drei und vierrädrige Fahrzeuge.

Die Maschine hat die 0213.

Und immer noch ist das Krad nach Rahmenrichtlinie 97/24/EG gebaut.

Die Maschine ist nicht nach VO 134/2014 gebaut. In der StVZO ist immer noch die alte Richtlinie verankert.

Ohnehin wäre es einfacher, das Krad einem Vollgutachten zu Versehen, was aber mit Erstzulassung datiert wird.
Die Daten werden ja nach 7Jahren gelöscht, wenn das sind abgemeldet wäre.
Es hätte ja auch in Italien zugelassen sein können, ohne ZB aus dtsl.

Wenn ich also einen TÜV Prüfer finde, welcher mir die Maschine mit vollgutachten abnimmt und dabei eine Erstzulassung einträgt kann ich die Maschine „wiederzulassen“? Also wenn er eine „fiktive Erstzulassung“ einträgt?

Und ja es ist die 0213.

Welcher TÜV-Prüfer trägt "fiktive Erstzulassungen" ein? Jemand, der seinen Job riskieren will?

Grüße vom Ostelch

In nem anderen Forum wurde mir gesagt das das geht und gar nicht unüblich ist ... bei manchen Oldtimern wo man die ez. Nicht nachweisen kann zb.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 3. April 2020 um 09:46:45 Uhr:


Welcher TÜV-Prüfer trägt "fiktive Erstzulassungen" ein? Jemand, der seinen Job riskieren will?

Grüße vom Ostelch

Nein, das ist zuweilen sogar seine Aufgabe.

Das ist sogar wirklich fiktiv!

Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt
zu verfahren:
nur Tag nicht bekannt: 01. des Monats
Monat nicht bekannt: 01.07. des Jahres
Jahr nicht bekannt: es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen, ggf. ist das Baujahr zu schätzen.

Das ist der Leitfaden des KBA, als Ausfüllvorschrift der Zul.-Besch.
Sinngemäß muss das der aaS ebenfalls machen, um bei der Begutachtung die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.

Das wäre ein begründeter Fall für ein amtlich zulässiges fiktives Datum für ein Ereignis, das es mit Sicherheit einmal gegeben hat, nämlich die Erstzulassung. Hier geht es um die Vortäuschung einer Erstzulassung durch Eintragung eines passenden Datums. Deshalb das ganze in Anführungszeichen. Für die Idee des TE ist die Vorschrift des KBA wohl kaum gedacht.

Grüße vom Ostelch

Da dieses Moped noch nie zugelassen war, trägt ein Prüfer auch keinen fiktiven 01.07. egal welchen Jahres ein.

Dies Moped war noch nie in Betrieb genommen,also ist zwingend eine NeuZulassung zu beantragen. Mit der EMI-Klasse nicht mehr möglich.

Findet der TE einen SV der riskiert ein EZ einzutragen , hat er Glück .
Er sollte nur sicher gehen,dass die ZB 2 nicht mehr beim KBA im Verwendungsnachweis gespeichert ist,dann könnte das unweigerlich auffallen.

Und wann wird die ZB 2 beim KBA gespeichert? Meine ZB2 die ich dabei bekommen habe ist von 2010 .. dem Baujahr des KFZs.

Die Zulassungsstelle hat doch auch nur die Infos die ich denen Gebe ... wenn ich also mit meinen Vorhandenen TÜV Bericht dorthingehe (wo ez. 10/2010 draufsteht (warum auch immer)) und die mir sagen ich brauch eine Vollabnahme, ich dann eine mache und die einreiche haben die doch alles um mein Moped zuzulassen oder nicht?

Die Zulassungsstelle hat nur die Infos ,die Du Ihnen gibst?

Glaub dran und Versuch Dein Glück.

Die ZB 2 werden vom KBA an die Hersteller als Leer-Dokument ausgegeben.
Befüllt der Hersteller die ZB2 sendet er den Verwendungsnachweis ans KBA. Wie lange Fahrzeugdaten im Verwendungsnachweis gespeichert sind, hab ich nicht auf Schlag parat.
Wer hat die ZB2 ausgefertigt? Beta oder ein Zulassungsstelle?

Wird bei der Zulassung die FIN eingegeben taucht bei der KBA Abfrage die Nummer der ZB 2 auf. Da dazu noch keine Halterdaten erfasst waren, wird das eine Neuzulassung, die mit der Emi nicht mehr möglich ist.

Dann kann ich einfach nur hoffen das vor 5 Jahren das Internet noch Neuland war und die 10Jahre alte ZB2 nicht mehr im System ist oder geht das auch nicht?

Und ja das sollte Beta sein im meinen Fall

Deine Antwort
Ähnliche Themen