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Frage zu §21 Vollabnahme für Motorräder beim Tüv

Themenstarteram 1. April 2020 um 15:32

Moin,

Ich hab letzte Tage ein Motorrad gekauft, dieses ist noch nie angemeldet worden.

Beim Kauf hab ich die CoC Papiere, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Datenbestätigung, da es Euro 3 hat und heute unter Euro 4 nichts mehr geht stelle ich diese Frage.

Kann ich jetzt eine §21 Vollabnahme machen und somit mein Fahrzeug anmelden? Also wird dann als richtwert die Euro 3 Norm aus den Papieren genommen oder Euro 4 weil man unter Euro 4 kein Motorrad mehr Neu zulassen kann?

oder wird mein Plan so oder so nicht aufgehen weil die Maschine zu "alt" ist mit der Abgasnorm?

Ich hoffe ihr versteht was ich von euch will ... ihr braucht mir keine 3 Minuten Google Recherche vorlegen, die kann ich auch selber. Ich brauche jemanden der davon ahnung hat und mir weiterhelfen kann.

Danke schonmal im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@daniel403 schrieb am 1. April 2020 um 17:32:02 Uhr:

Beim Kauf hab ich die CoC Papiere, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Datenbestätigung,

Auf dem CoC ist dann aber vermerkt, dass eine ZBII erstellt wurde...

Zitat:

Kann ich jetzt eine §21 Vollabnahme machen und somit mein Fahrzeug anmelden? Also wird dann als Richtwert die Euro 3 Norm aus den Papieren genommen oder Euro 4 weil man unter Euro 4 kein Motorrad mehr Neu zulassen kann?

Wenn du das Fahrzeug jetzt erstzulassen willst brauchst du einen Nachweis, dass das Krad die jetzt gültige Abgasnorm einhält. Einen solchen Nachweis kann der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung ausstellen. Wenn er selber ein entsprechendes Gutachten vorliegen hat. Andernfalls brauchst du ein Abgasgutachten nach der Euro-4-Norm. Das kostet ein paar hundert Euro (und wird vermutlich negativ ausfallen)

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Moin Moin !

Zitat:

oder wird mein Plan so oder so nicht aufgehen weil die Maschine zu "alt" ist mit der Abgasnorm?

genau so ist es.

MfG Volker

am 1. April 2020 um 15:45

Gab zu den thema, zumindes bei Autos schon einige Beiträge.

Im Endeffekt, in De nicht möglich.

Themenstarteram 1. April 2020 um 15:45

Und was ist wenn ich jetzt sage ich möchte das Fahrzeug nicht Neu zulassen, sondern Wiederzulassen...

Wenn ich nach diesen Link gehe:

https://www.service-bw.de/.../...assung+beantragen-1172-leistung-0?...

(ich weiß nicht ob Links auf dieser Seite funktionieren)

Brauche ich dazu die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ODER (das ist der Knackpunkt) Die CoC Papiere/ Datenbestätigung (welche ich ja besitze) ... dann natürlich noch eine §21 Vollabnahme weil die ja lange nicht angemeldet wurde. Oder bekomme ich die schon gar nicht wegen der Abgasnorm?

Wenn sie bereits zugelassen war, und sei es im Ausland, ist die Anmeldung kein Problem. Wenn sie noch nie angemeldet war, wird es eins. Da muss man dann ggf. einen gebrauchten Rahmen mit Papieren besorgen.

Themenstarteram 1. April 2020 um 16:27

Aber mal dumm gefragt..

Wie sollen die das Feststellen? Wenn ich jetzt sage das ich meine Zulassungsbescheinigung teil 1 und 2 Verloren habe, mir vom Amt bestätigen lasse das sie nicht geklaut ist und ich mit meinen CoC Papieren und Datenbestätigungen zum Tüv gehe für eine Vollabnahme. Wie stellen die dann Fest ob die Maschine schonmal angemeldet war?

Anders Gefragt, was sieht Meister Lampe auf seinen Bildschirm für Daten über mein Motorrad bei der Zulassungsstelle?

Stehen da die Vorbesitzer drin? oder erstellt er einfach ein neues Dokument wo ich als angemeldeter besitzer später drin stehe? Welche Daten hat er von meiner Maschine wenn sie schonmal zugelassen war und welche daten hat er wenn sie noch nie zugelassen wurde?

Man muss das Ding mal von hinten ordnen.

EURO 3 war Erstzulassungsfähig bis 31.12.2016 auf Basis einer EG-Typgenehmigung (aus Basis CoC).

Fahrzeuge, welche gem. §21 StVZO (Einzelbegutachtung) in Verkehr kommen, müssen noch nicht EURO 4 erfüllen.

Diese ist einfach noch nicht in der StVZO verankert.

Da die EG-BE erloschen ist, ist eine Einzelbegutachtung notwendig.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. April 2020 um 17:37:08 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. April 2020 um 17:37:08 Uhr:

Zitat:

oder wird mein Plan so oder so nicht aufgehen weil die Maschine zu "alt" ist mit der Abgasnorm?

genau so ist es.

MfG Volker

Da solltest du Dich nochmal richtig informieren.

Zitat:

@daniel403 schrieb am 1. April 2020 um 17:32:02 Uhr:

Beim Kauf hab ich die CoC Papiere, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Datenbestätigung,

Auf dem CoC ist dann aber vermerkt, dass eine ZBII erstellt wurde...

Zitat:

Kann ich jetzt eine §21 Vollabnahme machen und somit mein Fahrzeug anmelden? Also wird dann als Richtwert die Euro 3 Norm aus den Papieren genommen oder Euro 4 weil man unter Euro 4 kein Motorrad mehr Neu zulassen kann?

Wenn du das Fahrzeug jetzt erstzulassen willst brauchst du einen Nachweis, dass das Krad die jetzt gültige Abgasnorm einhält. Einen solchen Nachweis kann der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung ausstellen. Wenn er selber ein entsprechendes Gutachten vorliegen hat. Andernfalls brauchst du ein Abgasgutachten nach der Euro-4-Norm. Das kostet ein paar hundert Euro (und wird vermutlich negativ ausfallen)

Themenstarteram 1. April 2020 um 16:41

Also mache ich eine Vollabnahme, die Euro Norm ist da egal. Gehe mit den Zettel zur Zulassungsstelle und meld die Kiste einfach an? Wenn ja dann hast du mir nicht nur den Tag sondern den ganzen Monat gerettet.

Ich gehe davon aus das die Zulassungsstelle oder der Tüv nicht erkennen kann ob eine ZB2 ausgestellt wurde.. einfach aus den Grund das sie auf Italienisch verfasst ist -> Italienischer Hersteller

@hk_do

Die Folgerichtlinie VO (EU) 134/2014 (EURO 4/5) ist noch nicht in der StVZO verankert!

Somit besteht (derzeit) immer noch eine Erstzulassung auf Basis EU3 gem. StVZO.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 1. April 2020 um 18:41:49 Uhr:

Die Folgerichtlinie VO (EU) 134/2014 (EURO 4/5) ist noch nicht in der StVZO verankert!

EU-Verordnungen brauchen doch nicht in natinales Recht umgesetzt zu werden, die gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten?!

Es ist übrigens nicht nur Abgasverhalten und Geräuschemission, welches sicher ein Problem darstellt, sondern auch die Bremsanlage. Ab Euro4 gilt für Leichtkrafträder mindestens ABS auf einer Achse, oder eine Kombibremsanlage. Bei Krafträdern ist ABS auf beiden Achsen die Mindestanforderung. Während hier die Krafträder meist noch mithalten können, sieht es bei den Leichtkrafträdern in der Regel düster aus.

Es hatte schon seinen Grund, warum Ende 2016 die Händler alles wenigstens einen Tag zugelassen hatten. Es gab zwar für bestimmte Voraussetzungen einige Ausnahmeregelungen, aber im Groben war der Krempel ab 2017 nicht mehr zulassungsfähig.

Themenstarteram 2. April 2020 um 9:00

Da es sich bei meinen Motorrad um eine Sport Enduro handelt, brauche ich so oder so kein ABS, das haben die 2020er Modelle auch nicht. Die Abgaswerte bekomme ich bestimmt auch irgendwie noch hin... das Problem wenn ich Euro 4 bräuchte ist das man einen OBD Stecker braucht und einen Aktivkohlefilter für die Tankentlüftung... letzteres wird bestimmt zu besorgen sein aber eine OBD Schnittstelle wird das es sich um ein Vergaser Modell handelt definitiv schwer zu ermöglichen sein

Da wir nicht wissen, ob du ein Kleinkraftrad, Leichtkraftrad, Kraftrad mit oder Leistungsbeschränkung hast, sowie uns auch keine weiteren Einzelheiten vorliegen (CoC Papier, Richtlinien usw.), solltest du zu deiner örtlichen Technischen Prüfstelle vorstellig werden.

Schlussendlich können wir hier das Problem nicht lösen. Selbst wenn Dir ein Gutachten zur Erlangung Einzelbetriebserlaubnis erstellt wird, muss auch die Zulassungsstelle diese noch erteilen. Gerade im Hinblick auf ausgelaufene Abgasverschlüsselungen, tun sich die Zulassungsstellen (bzw. deren Software) zuweilen schwer. (ist auch sehr von der Region abhängig)

Das sollte man mit im Blick haben.

am 2. April 2020 um 9:54

Zitat:

@daniel403 schrieb am 1. April 2020 um 18:27:22 Uhr:

Aber mal dumm gefragt..

Wie sollen die das Feststellen? Wenn ich jetzt sage das ich meine Zulassungsbescheinigung teil 1 und 2 Verloren habe, ...

Mit "ich sage, ich habe sie verlegt" ist es nicht getan!

Es ist eine Versicherung an Eides Statt erforderlich!

Da kannst du auch gleich mal Googeln was auf dich zu kommt, wenn du das aus "Jux und Dollerei" versuchst!

könnte sich richtig "lohnen" -

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