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Frage zu §21 Vollabnahme für Motorräder beim Tüv

Themenstarteram 1. April 2020 um 15:32

Moin,

Ich hab letzte Tage ein Motorrad gekauft, dieses ist noch nie angemeldet worden.

Beim Kauf hab ich die CoC Papiere, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Datenbestätigung, da es Euro 3 hat und heute unter Euro 4 nichts mehr geht stelle ich diese Frage.

Kann ich jetzt eine §21 Vollabnahme machen und somit mein Fahrzeug anmelden? Also wird dann als richtwert die Euro 3 Norm aus den Papieren genommen oder Euro 4 weil man unter Euro 4 kein Motorrad mehr Neu zulassen kann?

oder wird mein Plan so oder so nicht aufgehen weil die Maschine zu "alt" ist mit der Abgasnorm?

Ich hoffe ihr versteht was ich von euch will ... ihr braucht mir keine 3 Minuten Google Recherche vorlegen, die kann ich auch selber. Ich brauche jemanden der davon ahnung hat und mir weiterhelfen kann.

Danke schonmal im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@daniel403 schrieb am 1. April 2020 um 17:32:02 Uhr:

Beim Kauf hab ich die CoC Papiere, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Datenbestätigung,

Auf dem CoC ist dann aber vermerkt, dass eine ZBII erstellt wurde...

Zitat:

Kann ich jetzt eine §21 Vollabnahme machen und somit mein Fahrzeug anmelden? Also wird dann als Richtwert die Euro 3 Norm aus den Papieren genommen oder Euro 4 weil man unter Euro 4 kein Motorrad mehr Neu zulassen kann?

Wenn du das Fahrzeug jetzt erstzulassen willst brauchst du einen Nachweis, dass das Krad die jetzt gültige Abgasnorm einhält. Einen solchen Nachweis kann der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung ausstellen. Wenn er selber ein entsprechendes Gutachten vorliegen hat. Andernfalls brauchst du ein Abgasgutachten nach der Euro-4-Norm. Das kostet ein paar hundert Euro (und wird vermutlich negativ ausfallen)

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Zitat:

@daniel403 schrieb am 3. April 2020 um 09:41:15 Uhr:

Wenn ich also einen TÜV Prüfer finde, welcher mir die Maschine mit vollgutachten abnimmt und dabei eine Erstzulassung einträgt kann ich die Maschine „wiederzulassen“? Also wenn er eine „fiktive Erstzulassung“ einträgt?

Vorgabe bei uns ist ins Datenfeld für die Erstzulassung keinen Eintrag zu machen sondern lediglich eine Bemerkung dazu zu schreiben. Zum Beispiel also bei einem Importfahrzeug "Erstzulassung gemäß ausländischen Fahrzeugpapieren (TT.MM.JJJJ)" oder "Baujahr gemäß Typschild JJJJ"

Zitat:

Und ja es ist die 0213.

Erstzulassungfähig bis 31.12.2016 laut dem "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" des KBA, und es ist anzunehmen, dass diese Grenze auch in der EDV der Zulassungsstelle implementiert ist.

Themenstarteram 4. April 2020 um 9:36

Zitat:

Zitat:

@daniel403 schrieb am 3. April 2020 um 09:41:15 Uhr:

Wenn ich also einen TÜV Prüfer finde, welcher mir die Maschine mit vollgutachten abnimmt und dabei eine Erstzulassung einträgt kann ich die Maschine „wiederzulassen“? Also wenn er eine „fiktive Erstzulassung“ einträgt?

Vorgabe bei uns ist ins Datenfeld für die Erstzulassung keinen Eintrag zu machen sondern lediglich eine Bemerkung dazu zu schreiben. Zum Beispiel also bei einem Importfahrzeug "Erstzulassung gemäß ausländischen Fahrzeugpapieren (TT.MM.JJJJ)" oder "Baujahr gemäß Typschild JJJJ"

 

Zitat:

Und ja es ist die 0213.

Erstzulassungfähig bis 31.12.2016 laut dem "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" des KBA, und es ist anzunehmen, dass diese Grenze auch in der EDV der Zulassungsstelle implementiert ist.

Das hört sich für mich wieder so an als wenn man bei einem Kullanten Menschen die Maschine anmeldet er bei ez. Einfach bj.2010 eintragen kann und die Sache ist gegessen?

Was heißt kulant für Dich?

Kulant wäre ein Ermessen auszuüben, welches es in Deinem Einzelfall nicht gibt.

Dein Fahrzeug war wie Du selber sagst noch nie zum Straßenverkehr zugelassen, das belegt auch die jungfräuliche ZB2 ohne Haltereintrag.

Rechtlich Einwandfrei bekommt dieses Fahrzeug keine Zulassung.

Und ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle wird mit Sicherheit kein fiktive7 Datum aus 2010 Dir zum gefallen eintragen. Außer es legt auf den Bestand seines Arbeitsplatzes keinen Wert und scheut kein Verfahren.

Wie schon Ostelch schrieb, mit etwas Glück oder Trickserein oder Vitamin B erreichst Du vielleicht wirklich Dein Ziel.

Probier es halt aus....

In dem Zusammenhang fällt mir wieder ein, daß vor gut 20 Jahren sowohl in der Münchner Zul.stelle, Abt.Führerscheine, als auch beim Wohnungsamt Abt.Vergabe von Sozialwohnungen, ein Korruptionsring aufgeflogen ist.

Führerscheine gab es für etwa 3000 bis 5000 DM.

Sozialwohnungen für 15 - 20 000 DM.

Irgendwann ist die Innenrevision draufgekommen, evtl.durch Insidertipps. Weis ich jetzt nimmer genau.

Auf alle Fälle haben etliche Mitarbeiter Ihre Posten verloren und Strafverfahren am Hals gehabt.

Und die betroffenen "Kunden" die man zweifelsfrei rückverfolgen konnte, mussten Ihre Führerscheine abgeben und hatten auch ein Verfahren am Hals.

Zumindest stand das damals so in den Zeitungen.

Bei den Wohnungen aber wurde niemand rausgeworfen, jedoch Fehlbelegungsabgabe erhoben soweit ich mich erinnern kann.

Da gab es vor kurzem auch Fälle in Wiesloch und Dortmund.

In DO wurden wohl Fahrzeuge in Verkehr gebracht, die nicht zugelassen werden durften.

Bei Tante G findet man einiges dazu.

@TE

Evtl errätst Du ja, was ein Hinderungsgrund für eine Zulassung sein könnte.

Also den MA einer Zulassungsstelle möchte ich sehen, der dir ein fiktives EZ Datum einträgt. Wieviel würdest denn springen lassen? Es muss ja mindestens so viel sein, dass es sich lohnt seinen Job zu riskieren. Und soviel wird die ganze Beta nicht Wert sein, schätze ich mal.

Wer weiß? Heutzutage genügen dafür evtl.bereits ein paar Familienpackungen Klopapier.... :)

Stimmt, die härteste Währung ist zur Zeit aus Zellstoff.

Warum auch immer.

Moin, gibt es was neues hier? Ist schon was in die Wege geleitet worden?

Themenstarteram 28. April 2020 um 13:35

Jaein...

Die Zulassungsstelle hat gesagt der einzige Weg ist einen Polen zu kennnen der mir das ding jetzt in Polen mit ner Flasche Wodka vor n paar Jahren anmeldet. Eine Ausnahmegenehmigung hätte laut BKA spätestens und auch das nur mit guten willen ende Letzten Jahres eingereicht werden müssen.

Motorrad hat der Vorbesitzer zurückgenommen .... mich hat die Aktion 500€ Gekostet.. (gab nicht den vollen Kaufpreis zurück)

Danke für die Rückmeldung!

Bist Du sicher dass die Zul.stelle derartige zwielichtige Tipps gibt?

Kann ich mir gar nicht vorstellen...

Sicher daß den Tipp kein Osteuropäischer Wanderarbeiter Dir gegeben hat?

(Je nach bezahltem Preis bist Du mit 500 Verlust ja ganz gut oder extrem mies bedient...)

Würde mal sagen : bis zu 15 % Verlust vom Kaufpreis wären für mich persönlich in Ordnung.

Auch wenn das Fahrzeug heute in Polen angemeldet wird (was dort theoretisch ebenso wenig gehen dürfte wie hier, aber vielleicht liegen dort Theorie und Praxis wirklich so weit auseinander wie man erzählt...), dann kann man es trotzdem deswegen nicht nächstes Jahr hier anmelden.

Drum hat er ja geschrieben: " vor ein paar Jahren in Polen angemeldet".

Nicht jetzt, darum auch die Flasche Wodka für die unauffällige Rückdatierung. :)

Ich denke so Lachs handhaben die das in Polen nicht mehr, wie man glauben mag.

Das ein MA der Zulassungsstelle solch einen Tipp gibt, möchte ich mal lieber nicht glauben.

Danke für die Rückmeldung Daniel.

Warum gab es nicht den vollen Kaufpreis zurück? Wurde das Moped als Sportgerät verkauft?

So war es nicht Zulassungsfähig und da hätte man den vollen Betrag zurück zahlen müssen.

Wenn der Verkäufer das noch ein paar Mal macht, kommt auch ein kleines Taschengeld zusammen.

Gruß M

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