Frage wegen Schadensabwicklung
Grüße Euch !
Sitze im Wohnzimmer plötzlich draußen ein satter Schlag. Schaue raus auf die Straße-steht da ein Miettransporter der vor meinem V5 vorwärts einparken wollte und wohl die Länge seines Kastens unterschätzt hat-also zu früh eingeschlagen hat.
Der Schaden sieht so aus, daß sein Hinterrad an meinem Vorderrad verkeilt war und die Seite des Kastens am Kotflügel entlanggestriffen ist.
Abgesehen davon, daß der Kotflügel eingedellt und verkratzt ist, sehen die Spaltmaße ums Licht nicht mehr so gut aus und auch die umlaufende Zierleiste von der Stoßstange hat es auf der einen Seite nach außen gedrückt.
Kann es sein, daß er mir irgendwie die Achse "verzogen" hat - glaube kaum bei der geringen Geschwindigkeit-oder ?
Kann ich mit dem Wagen noch fahren- ggf. wegen der Achse ?
Stell ich den Wagen am Montag der VW-Werkstatt auf den Hof und bekomme einen Mietwagen und die rechnen mit der Versicherung des Autovermieters ab ? Geht das so ?
Muß ich meine Versicherung informieren ?
War gar nicht so einfach seinen Doppelhinterreifen von meinem Vorderrad wegzubekommen-richtig eingekeilt.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gargamel72
Hey,Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Moin,ich persönlich rate bei sowas immer gerne zum Anwalt. Meiner kümmert sich um alles und sorgt vor allem dafür, das ich all das bekomme was mir zusteht.
Nach all dem, was ich bis heute mit KFZ-Versicherungen erlebt habe, wird bei einem fremdverschuldeten Unfall der Wagen auf den Hof des Werkstattmeisters meines vertrauens gestellt. ICH bestimme den Gutachter und den Rest hört die gegnerische Versicherung nur noch von meinem Anwalt... .
In bezug auf Versicherung versteht ich gar keinen Spaß mehr!
MfG
wing
Frag mich warum bei so einem Fall, wo es 100% klar ist das die Gegnerische Versicherung den Schaden bezahlen muss, gleich zum Anwalt fetzen muss oder soll?
Hat dir schon mal einer verraten das dadurch auch die KFZ-Versicherung erhöht werden.
Wenn es Streitigkeiten gibt klar kein ding nen Anwalt hinzu zu ziehen das würd ich ja auch machen, aber bei dem hier geschilderten Fall ist es echt nen bissel Lächerlich gleich nen ratschlag zu geben zum Anwalt zu gehn, sorry.
Es reicht vollkommen aus die Gegnerische Versicherung anzurufen, sich die Schadensnummer mitteilen zu lassen, bescheid sagen das der Wagen zum Freundlichen geht und ob man ein Leihwagen benötigt oder nicht.
Beim Freundlichen bzw. Werkstatt deiner Wahl den Unfallbericht von der Polizei und die Schadensnummer mitnehmen und den Rest erledigt die Werksatt.Mfg Gargamel
Wenn Du das erlebst hättest wie Ich (immerhin 7 unverschuldetet Unfälle), würdest Du auch anderes reden!
Die Antwort ist, ich haben diesen "Leuten" nichts mehr zu schenken! Und da die meinen Anwalt ja gleich mitbezahlen dürfen sind mir die 1 Stunde aufwand mit dem Anwalt wert!
--> siehe TE, kriegst jetzt schon die gegnerische Versicherung nicht raus....
Und die Versicherung steigt so oder so durch den Schaden, egal wie hoch der am Ende ist, da die Versicherungen die Schadenhöhe nicht exakt erfassen, sondern eine "Vorfallshöhe" kalkulieren!
MfG
wing
Hallo Zusammen,
also anhand des Kennzeichens und des Zentralrufs wird er direkt mit der gegnerischen Versicherung verbunden. Dort schildert er denn Fall und erhält einen Fragebogen.
@Kamikaze: Zum Thema Unfallersatzwagen. Vielleicht gibt es zwei Tarife bei den Freundlichen bzw. Vermietern. Einen Normaltarif und einen Unfallersatztarif, kann man ja auch mehr Kohle machen.
@wing2579: Dir stimme ich voll und ganz zu. Selbst bei einem unverschuldeten Unfall zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sicher kann man sich einige Informationen aus dem Netz ziehen, aber wenn es hart auf hart kommt und SchE-Forderungen zurück gewiesen werden, muss man doch zum RA.
Den Fall haben wir nun aktuell, als ein Rentner mit seinem Auto das Gas/Bremse verwechselt hat und meiner Freundin ihr Fahrzeug zum wirtschaftlichen Totatschaden modifiziert hat.
Sicher hat die gegnerische Versicherung die Differenz zwischen Verkaufspreis und Wiederbeschaffungswert gezahlt, nur bei dem von uns geforderten Nutzungsaufall hat sie nun angefangen rumzuzicken.
Unsere Forderung waren 24 Tage a 35 EUR Nutzungsaufall, erhalten haben wir lediglich 22 Tage a 29 EUR. In Summe 200 EUR weniger. U. A. mit der Begründung, dass man bei dem Fahrzeugalter (9 Jahre) eine Stufe abgestuft hat, also von Klasse C auf Klasse B, und eine Bedenkzeit von 3 Tagen anstatt 5 Tagen für angemessen hielt (Reparaturkosten < 130% der Wiederbeschaffungskosten, also der Möglichkeit zur Reparatur).
Solange es also gut geht, kein Thema ohne Anwalt. Aber bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wie bei uns...ich weiß nicht.
Jetzt werden wir morgen erstmal mit der Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen müssen, ob die Eintreten. Wäre halt´ne Klage gegen eine Versicherung.
@kami
Genau wie "wing" das schon beschrieben hat, fahre ich ebenfalls ganz andere Geschütze auf, wenn es um Verkehrunfälle geht. Ich habe einmal alles der gegnerischen Versicherung/Werkstatt anvertraut und NIE WIEDER!
Von wegen "Kunde"......wenn ICH zu der Versicherung des Unfallverursacheres gegangen bin, haben die mich alles andere als kundenfreundlich behandelt. Denn in diesem Fall bin ich kein Kunde für die, sondern "jemand" der Geld (in Form von Reparatur) und Entschädigungen (Personenschaden) verlangt (zurecht) und so wird man auch behandelt.
Das ist teilweise echt das Letzte! Bei den Millionen, die jährlich abkassiert werden.
Aus diesem Grund gibt's bei mir zu jedem Unfall einen polizeilichen Bericht, bei der Vericherung werden alle Ansprüche geltend gemacht und falls sich irgendjemand querstellt, wird ein Anwalt hinzugezogen. So und nicht anders.
Son Noppes, was willst du bei der gegnerischen Versicherung? Du brauchst bloß ne Schadensnummer, nein eigentlich reichts zu wissen welche Versicherung das ist, Rest macht der Betrieb der repariert. Warum ihr euch alle so nen Stress macht kapier ich nicht. Nen Polizeibericht bekommst du ja so oder so.
Naja, macht ihr euch halt das Leben unnötig schwer, so lange ihr weiter Unfälle baut gehts unserem Gewerbe gut 😁 😉
@kami
1. Der Stress und das "schwere Leben" kommt nicht nur von mir, sondern da gibt's ja noch die Gegenseite: die Versicherung. Und wenn "die" nicht will, dann muss eben Nachdruck her.
2. Den Polizeibericht gibt's nicht immer, denn der Freund und Helfer entzieht sich schon mal gerne dem ganzen Papierkram und überlässt lieber den Unfallbeteiligten die Regelung (was in meinen Augen ein großer Fehler ist).
3. Meine bisherigen Unfälle habe ich nicht verursacht, sondern mir ist einer/eine reingefahren.
Und ich hoffe dein letzter Satz war nicht ernst gemeint, denn Bereicherung durch Schäden anderer ist das Allerletzte.
Aber eben typisch Versicherung. 🙄
Genug für heute, gehe jetzt pennen.
Zitat:
1. Der Stress und das "schwere Leben" kommt nicht nur von mir, sondern da gibt's ja noch die Gegenseite: die Versicherung. Und wenn "die" nicht will, dann muss eben Nachdruck her.
Die muss, wenn ihr Versicherungsnehmer schuld ist, ob sie will oder nicht.
Zitat:
2. Den Polizeibericht gibt's nicht immer, denn der Freund und Helfer entzieht sich schon mal gerne dem ganzen Papierkram und überlässt lieber den Unfallbeteiligten die Regelung (was in meinen Augen ein großer Fehler ist).
Ja, bei kleinen Unfällen, aber sobald das ins Geld geht wird keiner sagen macht ihr mal selber. Einen Polizeibericht kann man
immerverlangen, wers nicht macht ist selber schuld und darf sich nicht beschweren.
Zitat:
Und ich hoffe dein letzter Satz war nicht ernst gemeint, denn Bereicherung durch Schäden anderer ist das Allerletzte.
Aber eben typisch Versicherung. 🙄
Klar war der ernst gemeint. Aber ich arbeite bei keiner Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Die muss, wenn ihr Versicherungsnehmer schuld ist, ob sie will oder nicht.
klar
mussdie......aber die
kannsich vieeeeeeel zeit damit lassen.......
ich für meine teil lasse sowas auch direkt über den anwalt laufen!
denn die zeit die ich damit verbringen würde die ganzen berichte auszufüllen etc. die bezahlt mir keiner...von daher schilder ich dem anwalt die sache, geb meine zwei unterschriften und der fall ist für mich erledigt...
Vielleicht meint er den Schadenschilderungsbogen.
Wer aber wirklich Probleme hat, großzügig 2 Seiten auszufüllen,
der sollte sich vielleicht wirklich professionelle Hilfe holen.
Ansonsten: Wenn die Schuld klar ist und man ein Telefon bedienen kann würde ich nie einen Anwalt einschalten.
Vermutlich lag es daran, daß es Wochenende war. Heute per email bei Zentralruf der Versicherer angefragt-die Daten kamen umgehend.
War auch schon bei VW. Dort ist allerdings urlaubsbedingt ziemlich viel los - also viel Arbeit, wenig Personal.
Was ich auf keinen Fall mehr machen werde, sind die Partner-Karosseriebetriebe der Versicherer. Dort bekommt man zwar Full-Service und einen "tollen" Mietwagen, aber die schaffen dort fast im Akkord und beim letzten Unfall war ich mit der Arbeit alles andere als zufrieden.
Bei VW macht man eine Kostenaufstellung und klärt das mit der Versicherung - dann bekomme ich einen Termin.
Die Vorderachse wird auf jeden Fall zur Sicherheit vermessen.
Kotflügel muß ausgebeult und lackiert werden
Frontschürze auf der linken Seite ebenso
umlaufende, in Wagenfarbe lackierte Zierleiste in der Frontschürze vermutlich komplett neu-weil sie eingerissen ist.
ob ggf. was "verzogen" ist, sieht man natürlich erst, wenn die Teile abgebaut sind.
Schätze mal, daß das so 1000-1200€ sind - mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Viktor-Z
Bei VW macht man eine Kostenaufstellung und klärt das mit der Versicherung - dann bekomme ich einen Termin.
Schätze mal, daß das so 1000-1200€ sind - mehr nicht.
Bei einem Schaden ab ca. 800 EUR steht Dir bei einem unverschuldeten Unfall ein unabhängiger Sachverständiger zu, den Du selber wählen kannst.
Problem bei einem KV vom Freundlichen ist, dass er natürlich was verdienen will... Insofern ist es sicherer, wenn Du Dir einen unabhängigen Gutachter nimmst. Die Rechnung trittst Du dann an die gegenerische Versicherung ab. Manchmal möchten die Versicherer das Fahrzeug auch nochmals begutachten, zumindest im Falle unseres Totalschadens.
Und wenn Du nicht zum RA gehst, denke an die Kostenpauschale von € 25,00, welche Du bei der Versicherung geltend machen kannst, sofern die freundliche Versicherung das nicht von selbst überweist ;-)
Zitat:
Problem bei einem KV vom Freundlichen ist, dass er natürlich was verdienen will... Insofern ist es sicherer, wenn Du Dir einen unabhängigen Gutachter nimmst.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das die Gutachter in 90% höher abrechnen. Und du glaubst nicht ernsthaft das ein Betrieb nicht an sowas verdienen will, oder? 🙄
Wenn im Gutachten ein Stundenlohn von 60 Euro steht, die zu reparierende Werkstatt aber 80 Euro pro Stunde nimmt, was glaubst du wird wohl genommen für die Abrechnung? Ferner darf der reparierende Betrieb auch auf die Ersatzteile noch 15% aufschlagen.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Ja, bei kleinen Unfällen, aber sobald das ins Geld geht wird keiner sagen macht ihr mal selber. Einen Polizeibericht kann man immer verlangen, wers nicht macht ist selber schuld und darf sich nicht beschweren.Zitat:
2. Den Polizeibericht gibt's nicht immer, denn der Freund und Helfer entzieht sich schon mal gerne dem ganzen Papierkram und überlässt lieber den Unfallbeteiligten die Regelung (was in meinen Augen ein großer Fehler ist).
Moin,
nur wenn eine Straftat im Sinne der STVZO vorliegt und ein Bußgeld verhängt wird, wird auch an Schadensbereicht angefertigt!
Aber z.b. bei einem Auffahrunfall oder nicht geklärter Schuldfrage, rührt die Polizei keinen Finger! Das habe ich jetzt 6 mal erlebt, beim 7ten mal meinte ich, rufen Sie die Polizei, ich warte im Auto....(natürlich nichts aufgenommen)...
Also dieser Verein kann mir gerne beim nächten Auffahrunfall fern bleiben!
MfG
wing
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Ja, bei kleinen Unfällen, aber sobald das ins Geld geht wird keiner sagen macht ihr mal selber. Einen Polizeibericht kann man immer verlangen, wers nicht macht ist selber schuld und darf sich nicht beschweren.
Leider ist es nicht ganz so einfach, zumindest was ich bis jetzt erlebt habe. Ich bestand auf einen Unfallbericht und meinst du die haben sich blicken lassen? Pustekuchen!
Beim letzten Mal ist mir der Kragen geplatzt und da habe ich Trick 17 angewandt, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das ganz legal war. Deswegen verrate ich den lieber nicht 😉.
Zitat:
Original geschrieben von Viktor-Z
Die Vorderachse wird auf jeden Fall zur Sicherheit vermessen.
Kotflügel muß ausgebeult und lackiert werden
Frontschürze auf der linken Seite ebenso
umlaufende, in Wagenfarbe lackierte Zierleiste in der Frontschürze vermutlich komplett neu-weil sie eingerissen ist.
.....was mich nur ein bißchen wundert ist, dass dein Kotflügel ausgebeult wird. Ich hatte eine Beule so groß wie 'ne Euro-Münze in der Beifahrertür und da hat der Freundliche die Tür komplett getauscht. Naja, so lange die Versicherung es bezahlt 😁
An deiner Stelle würde ich auch nicht zu der "Partnerwerkstatt" der Versicherung gehen. Lieber die Werkstatt deines Vertrauens aufsuchen. Und da können "die" toben soviel sie wollen.
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Aber z.b. bei einem Auffahrunfall oder nicht geklärter Schuldfrage, rührt die Polizei keinen Finger! Das habe ich jetzt 6 mal erlebt, beim 7ten mal meinte ich, rufen Sie die Polizei, ich warte im Auto....(natürlich nichts aufgenommen)...Also dieser Verein kann mir gerne beim nächten Auffahrunfall fern bleiben!
....genau so habe ich das auch erlebt. Ich glaube da müssen schon ein paar Körperteile verloren gehen bis sich jemand rührt.....echt traurig.
Wieso blicken lassen? Sowas gibts meist schon vor Ort 😉 Da wird einfach nur schnell dieser labbrige grün/weiße zettel ausgefüllt, jeder kriegt ne Durchschrift und das wars.