Frage der Vorfahrt???
Hier mal wieder eine Frage der Vorfahrt mit abgesenkter Gehwegkante.
Ich bin Fahrzeug A und habe grün mit Linkspfeil, gegenüber Fahrzeug B hat abgesenkte Gehwegkante, aber durch Zeichen 206 aufgehoben.
Ich bin der Meinung das Fahrzeug B Vorfahrt hat, wenn ich aber bremse um Fahrzeug B die Vorfahrt zu gewähren wird hinter mir gehupt und B fährt nicht raus. Ich habe ja einen Linkspfeil in meiner grünen Ampel.
Oder zählt doch der §10 hier trotz Zeichen 206 weil der dort keine Ampel hat????
Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer hier der das genau wissen sollte?
Eine zweite Frage zu dieser Kreuzung , darf da überhaupt jemand rein fahren??? Alle Ampeln haben Pfeile, kein Pfeil zeigt in diese Straße(Ausfahrt), aber die Paketdienste fahren als Fahrzeug C links rein.
Beste Antwort im Thema
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.
Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.
124 Antworten
Aber eben nicht gegenüber den Linksabbiegern.
Für mich auch eine Fehlkonstrukrion der Kreuzung.
Im Falle eines Unfalls ist A aber auf jeden Fall aus der Haftung. Er hat aus seiner Sicht ganz klar Vorfahrt.
B müsste sich jetzt mit der Behörde um die Haftung streiten, und ich denke die Behörde hätte hier schlechte Karten.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Juni 2016 um 11:38:35 Uhr:
Diese geht gem. § 39 Abs. 2 StVO den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Damit landen wir wieder einmal bei § 10 und dem Problem mit dem abgesenkten Bordstein in Kombination mit dem Schild "Vorfahrt gewähren!", das laut Vorschriftstext "zur Klarstellung" aufgestellt werden kann. Nur was es "klarstellen" soll, ist hier noch immer nicht geklärt. Dazu müsste man mal die Kommentare zur StVO wälzen. Im ansonsten alles wissenden Netz bin ich nicht fündig geworden.
Ich bin hier nicht bei dem Kommentar, der vom TE gepostet wurde.
Es ist zwar richtig, dass § 39 Abs. 2 StVO im Allgemeinen entsprechendes über die Beziehung von Schildern zu anderen Regeln aussagt, aber §10 macht hier für mich im Speziellen wieder die Ausnahme vom §39. Genau dafür hat man dort diesen Satz rein geschrieben.
Denn gehen wir mal in die Praxis, wie soll man denn als Gegenverkehr vernünftig beurteilen, ob da ein abgesenkter Bordstein mit oder ohne Zeichen 205 installiert ist?
Hier wird i der Fahrschulen gelehrt das Zeichen 205 hebt den Paragraph 10 auf, also wäre Spitzkrug und Lebuser gleichrangig. Genau so steht es in den Kommentaren zur STVO. Aber dann stehen die Schilder falsch.
So kenne ich es auch, daher bin ich auch der Meinung das die Strassenverkehsbehörde in der Haftung ist.
An so einen abgesenkten Bordstein gehören einfach keine vorfahrtsregelden Schilder weil es zu einer wiedersprüchlichen Vorfahrtsregelung führt.
Aber Fahrzeug A ist hier auf jeden Fall raus, der grüne Ampelpfeil ist eindeutig.
Irgendwann hat hier mal jemand eine Kreuzung gepostet wo ein abgesenkter Bordstein in die Ampelregelung integriert war. Genau so ein Unfug.
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Zitat:
@Tand0r schrieb am 7. Juni 2016 um 14:04:36 Uhr:
So kenne ich es auch, daher bin ich auch der Meinung das die Strassenverkehsbehörde in der Haftung ist.
An so einen abgesenkten Bordstein gehören einfach keine vorfahrtsregelden Schilder weil es zu einer wiedersprüchlichen Vorfahrtsregelung führt.
Aber Fahrzeug A ist hier auf jeden Fall raus, der grüne Ampelpfeil ist eindeutig.Irgendwann hat hier mal jemand eine Kreuzung gepostet wo ein abgesenkter Bordstein in die Ampelregelung integriert war. Genau so ein Unfug.
Das Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" darf doch nach § 10 StVO aufgestellt werden. Das allein kann also nicht zur Haftung der Behörde führen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 7. Juni 2016 um 13:52:49 Uhr:
Hier wird i der Fahrschulen gelehrt das Zeichen 205 hebt den Paragraph 10 auf, also wäre Spitzkrug und Lebuser gleichrangig. [.....]
Und eine funktionierende LZA hebt das Zeichen 205 auf, wieso also sollten Fahrzeuge aus Spitzkrug kommend gleichberechtigt sein? 😕
Ja es ist ausdrücklich vorgesehen wenn der abgesenkte Bordstein nicht eindeutig genug ist.
Allerdings muss dabei natürlich beachtet werden das es dabei nicht zu widersprüchlicher Vorfahrtsregelung kommt. Was eben immer dann auftritt wenn sich der abgesenkte Bordstein in einer Kreuzung befindet.
Die Verkehrsbehörde gibt hier sowohl A als auch B Vorfahrt. Damit sind sie natürlich in der Haftung.
Hier muss das Schild für B weg, damit die Vorfahrtregelung eindeutig zugunsten von A geregelt ist.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 7. Juni 2016 um 14:25:17 Uhr:
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 7. Juni 2016 um 13:52:49 Uhr:
Hier wird i der Fahrschulen gelehrt das Zeichen 205 hebt den Paragraph 10 auf, also wäre Spitzkrug und Lebuser gleichrangig. [.....]Und eine funktionierende LZA hebt das Zeichen 205 auf, wieso also sollten Fahrzeuge aus Spitzkrug kommend gleichberechtigt sein? 😕
Weil am Spitzkrug keine LZA steht.
Das sie gleichberechtigt sind sagt ja keiner. Aber gegenüber dem Linksabbieger haben sie Vorfahrt, sie können ja nicht ahnen das der nen grünen feil hat.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 7. Juni 2016 um 14:36:06 Uhr:
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 7. Juni 2016 um 14:25:17 Uhr:
Und eine funktionierende LZA hebt das Zeichen 205 auf, wieso also sollten Fahrzeuge aus Spitzkrug kommend gleichberechtigt sein? 😕
Weil am Spitzkrug keine LZA steht.
Das sie gleichberechtigt sind sagt ja keiner.
Doch hier, darauf bezog sich mein Beitrag.
Zitat:
Aber gegenüber dem Linksabbieger haben sie Vorfahrt, sie können ja nicht ahnen das der nen grünen feil hat.
"Nicht ahnen" regelt hier also die Vorfahrt? 😕
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 7. Juni 2016 um 11:24:54 Uhr:
@TE
Welche Schilder stehen an den anderen Richtungen? Vllt. können wir so das Gesamtbild schaffen und das "Problem" lösen.
Zur Info: Er hat die Verkehrszeichen in seiner Zeichnung im Eröffnungspost eingezeichnet!
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 6. Juni 2016 um 16:52:30 Uhr:
Es besteht ja alleine schon ein Unterschied zwischen Zeichnung des TE und Zeichnung im Kommentar. Wie will man also mit der Begründung zur Situation im Kommentar die GLEICHE Begründung zu einer vollkommen anderen Situation heranziehen? Eine Ampel verändert die gesamte Situation und es wird keine Kreuzung geben, die mit einem Grünpfeil der Ampel auf der Gegenseite überhaupt keine Ampel und dazu einen abgesenkten Bordstein hat.Und was ich noch beknackter finde ist, dass man eine Frage stellt, um sein vermeintliches Wissen zu präsentieren...fail...
Ja, ziemlich beknackt, dein Kommentar!...fail...
@ TE: Ich würde dich mal ganz persönlich bitten, das Tiefbauamt in FF (oder wer auch immer zuständig ist) zu befragen. Wir haben ja oben, denke ich, alles Für und Wider durchdiskutiert (bis auf die, die nicht lesen können...), und ohne amtliche Aussage kommen wir hier irgendwie nicht weiter.
Die Straßenverkehrsbehörde soll ich nächste Woche noch mal anrufen, haben zur Zeit viel zu tun
Aber ich bleibe dran.
Andere Kraftfahrer, die Tagtäglich dort lang fahren, haben mir nun auch Recht gegeben, sie haben nie nach den Schildern geschaut, sind einfach gefahren. Hier gibt es noch mehr solcher Ecken , also aufpassen, hier haben sogar Ausfahrende aus dem Parkplatz Parkhaus Vorfahrt gegenüber den Linksabbieger der schon auf der Straße ist. Vorfahrtsschild bei abgesenkter Gehwegkante und Linksabbiegender Querverkehr, die werden dann zum Gegenverkehr. Auch wenn du als Linksabbieger kein Schild hast, der Gegenverkehr hat Vorfahrt.
der nächste Fahrlehrer hat mir nun gesagt das es sich um eine Ausfahrt handelt und da bliebe §10 bestehen, nur wenn es sich wohl um eine straße handelt wäre der §10 raus. Hier weis niemand genau Bescheid und die Tante vom Straßenverkehrsamt erreiche ich nicht.