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Frage der Vorfahrt???

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 12:41

Hier mal wieder eine Frage der Vorfahrt mit abgesenkter Gehwegkante.

Ich bin Fahrzeug A und habe grün mit Linkspfeil, gegenüber Fahrzeug B hat abgesenkte Gehwegkante, aber durch Zeichen 206 aufgehoben.

Ich bin der Meinung das Fahrzeug B Vorfahrt hat, wenn ich aber bremse um Fahrzeug B die Vorfahrt zu gewähren wird hinter mir gehupt und B fährt nicht raus. Ich habe ja einen Linkspfeil in meiner grünen Ampel.

Oder zählt doch der §10 hier trotz Zeichen 206 weil der dort keine Ampel hat????

Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer hier der das genau wissen sollte?

Eine zweite Frage zu dieser Kreuzung , darf da überhaupt jemand rein fahren??? Alle Ampeln haben Pfeile, kein Pfeil zeigt in diese Straße(Ausfahrt), aber die Paketdienste fahren als Fahrzeug C links rein.

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Beste Antwort im Thema

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.

Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.

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Welche Frage?

Aber eine mögliche Antwort könnte sein: B muss auf alle anderen warten.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 12:49

B hat Zeichen 206, ist als ogleichberechtigt mit mir Fahrzeug A, ich bin Linksabbieger, er Rechtsabbieger

B hat nur den Verkehr auf Gehweg, Radweg und von Links zu beachten

Wenn Du eine Ampel mit grünem Abbiegepfeil hast, dann darfst Du fahren, weil der Gegenüber dann ebenfalls einen Abbiegepfeil hat, der in diesem Falle rot anzeigen muss.

Bei einer Ampel ohne Pfeil (also nur mit runden, farbigen Signalen) musst Du

- entweder beim Grün auf dein Gegenüber warten, weil dann natürlich rechts vor links beim Abbiegen gilt

oder

- dein Gegenüber hat ebenfalls rot und Du darfst fahren. Allerdings ist das meist nur der Fall, wenn eine Fußgängerampel dazwischen geschaltet ist, denen Du bei links abbiegen Vorrang gewähren musst.

Alles gleichzeitig habe ich - wenn ich so überlege - eher noch nicht erlebt.

Grüner Abbiegepfeil als Ampelsignal bedeutet auf jeden Fall freie Fahrt ohne Rücksicht auf dein Gegenüber.

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.

Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Juni 2016 um 14:43:00 Uhr:

Welche Frage?

Aber eine mögliche Antwort könnte sein: B muss auf alle anderen warten.

Ich hatte es so verstanden, dass da eine Ampelschaltung ist. :confused:

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 12:59

Fahrzeug B hat keine Ampel, ich habe mir extra das gelbe Buch "StvO Kommentar" gekauft, neueste Ausgabe.

Dort steht drin das das Zeichen 205 den §10 aushebelt, da das Verkehrszeichen höherwertig ist als allgemene Regeln wie §10. Danach kann B vor mir fahren, denn der weis ja nicht unbedingt das ich eine grüne Linksabbiegerampel habe.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 14:59:55 Uhr:

Fahrzeug B hat keine Ampel, ich habe mir extra das gelbe Buch "StvO Kommentar" gekauft, neueste Ausgabe.

Dort steht drin das das Zeichen 205 den §10 aushebelt, da das Verkehrszeichen höherwertig ist als allgemene Regeln wie §10. Danach kann B vor mir fahren, denn der weis ja nicht unbedingt das ich eine grüne Linksabbiegerampel habe.

Zeichen 205 und 206 sagen beide aus, dass derjenige die Vorfahrt gewähren muss. Gegenüber jedem, der auf der Straße fährt, auf die seine Straße einmündet. Egal woher der kommt.

Also, wie in meinem ersten Beitrag geschrieben: Fahrzeug B muss allen anderen Vorfahrt gewähren.

Eine Ampel ist dort nicht eingezeichnet. Das ist also nicht eine mögliche, sondern die einzig mögliche Antwort.

Zur zweiten Frage:

Zeichen 297 (die Straßenmalerei): Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn.......

Nun gilt die Querstraße mit dem abgesenkten Bordstein nicht als Einmündung, so dass der Paketdienst in diese Straße fahren darf.

Ich verstehe nicht, weshalb B Vorfahrt haben sollte.

Für B gilt §10 StVO:

Zitat:

Einfahren und Anfahren

Wer (...) über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Das Zeichen 205 bedeutet auch

Zitat:

Vorfahrt gewähren.

1.Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

 

Die Regel des § 10 wird durch das Schild 205 nicht aufgehoben, sondern es soll die Situation verdeutlichen (siehe oben).

Das Zeichen 206 (Stop-Schild) steht da wahrscheinlich nicht. Es bedeutet aber auch

Zitat:

Halt. Vorfahrt gewähren.

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

3. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.

 

Selbst wenn die Ampel außer Betrieb ist, muss B wegen des Einfahrens über den abgesenkten Bordstein sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Einschließlich Fußgängern auf dem zu kreuzenden Gehweg uns auch entgegenkommenden Linksabbiegern.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 13:07

Durch Zeichen 205 ist es aber der gegenüberliegenden Straße gleichgestellt als Straße. Daher keine Ein-Ausfahrt mehr.

Jetzt stell dir mal vor die Ampel ist aus, es gelten nur die Schilder. Dann fährt B auch vor A

Okay, sorry - war etwas verwirrend.

Ja, wenn B keine Ampel hat und noch dazu den abgesenkten Gehweg, dann muss er A und E fahren lassen.

Es heißt ja im §10 StVO: "Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."

Was sich meiner Meinung nach darauf bezieht, dass nicht unbedingt sofort zu erkennen ist, dass es sich um einen abgesenkten Gehweg handelt.

Zitat aus dem Kommentar Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 10 R. 10: Ist ausnahmsweise zur Klarstellung das Z 205 aufgestellt, so gilt für das Sorgfaltsverhalten § 8 II, der dann gem. § 39 II der (strengeren) Regel des § 10 vorgeht.

In § 8 II steht dann, wie sich der Wartepflichtige zu verhalten hat. Wer aus der Querstraße kommt, kann zwar die Ampeln nicht sehen - aber er sollte wissen, dass er sozusagen der Letzte ist, der fahren darf.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 6. Juni 2016 um 15:08:57 Uhr:

Okay, sorry - war etwas verwirrend.

Ja, wenn B keine Ampel hat und noch dazu den abgesenkten Gehweg, dann muss er A und E fahren lassen.

Es heißt ja im §10 StVO: "Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."

Was sich meiner Meinung nach darauf bezieht, dass nicht unbedingt sofort zu erkennen ist, dass es sich um einen abgesenkten Gehweg handelt.

Den abgesenkten Bordstein kann man meistens sehr gut erkennen, nur kennen die meisten Autofahrer nicht dessen Bedeutung.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2016 um 15:12:43 Uhr:

 

Den abgesenkten Bordstein kann man meistens sehr gut erkennen, nur kennen die meisten Autofahrer nicht dessen Bedeutung.

Egal - wir meinen zumindest das gleiche. :)

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