Frage der Vorfahrt???
Hier mal wieder eine Frage der Vorfahrt mit abgesenkter Gehwegkante.
Ich bin Fahrzeug A und habe grün mit Linkspfeil, gegenüber Fahrzeug B hat abgesenkte Gehwegkante, aber durch Zeichen 206 aufgehoben.
Ich bin der Meinung das Fahrzeug B Vorfahrt hat, wenn ich aber bremse um Fahrzeug B die Vorfahrt zu gewähren wird hinter mir gehupt und B fährt nicht raus. Ich habe ja einen Linkspfeil in meiner grünen Ampel.
Oder zählt doch der §10 hier trotz Zeichen 206 weil der dort keine Ampel hat????
Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer hier der das genau wissen sollte?
Eine zweite Frage zu dieser Kreuzung , darf da überhaupt jemand rein fahren??? Alle Ampeln haben Pfeile, kein Pfeil zeigt in diese Straße(Ausfahrt), aber die Paketdienste fahren als Fahrzeug C links rein.
Beste Antwort im Thema
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.
Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.
124 Antworten
Das war meiner Meinung nach auch ganz klar die Intention der Straßenverkehrsbehörde. Sonst hätten sie dem linksabbieger niemals einen grünen Pfeil gegeben.
Fakt ist aber nun mal, das es nur gilt wenn an der Ausfahrt keine vorfahrtsregelnden Schilder stehen. Da steht aber nun mal eins, und das ändert alles.
Genau meine Meinung, daß Zeichen 205 gehört da weg, dann geht es wieder nach Paragraf 10, so muss ich als linksabbiegender Querverkehr den Ausfahrende Vorfahrt gewähren, da ich ( wenn Ampel aus) genau wie Er Gegenüber Zeichen 205 habe, ich aber Linksabbieger bin, ihm die Vorfahrt gewähren muss. Denn Zeichen 205 ist höherwertig als Paragraf 10. An der nächsten Kreuzung ist das Gleiche, dort muss der Linksabbieger auch warten, nur das dort keine Ampel ist.
Da ich niemanden erreiche habe ich mich weiter mit dem Thema befasst:
Also wenn keine positiven Vorfahrtszeichen vorhanden sind, sondern nur das Zeichen 205 vor abgesekter Gehwegkante, dann unterstützt das Zeichen 205 den § 10, sind positive Vorfahrtszeichen vorhanden dann ist der § 10 hinfällig.
siehe Kommentag zur STVO , Zeichen 205 , S 569
Da an dieser Kreuzung nun aber positive Zeichen vorhanden sind muss ich als Linksabbiegender Querverkehr den Gegenüber raus lassen,
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 29. Juli 2016 um 13:21:58 Uhr:
Da an dieser Kreuzung nun aber positive Zeichen vorhanden sind muss ich als Linksabbiegender Querverkehr den Gegenüber raus lassen,
Was ich aber als Linksabbiegender nicht wissen kann, da der grüne Ampelpfeil mir die Vorfahrt gewährt...
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genau, aber der andere muss nicht unbedingt wissen das ich einen grünen Pfeil habe
da denkt man nun viele Jahrzehnte man kennt die Vorfahrtsregeln, dann kommt so eine Falle und man beginnt nach zu forschen. Weil man es gern genau wissen möchte
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 29. Juli 2016 um 13:50:17 Uhr:
genau, aber der andere muss nicht unbedingt wissen das ich einen grünen Pfeil habe
da denkt man nun viele Jahrzehnte man kennt die Vorfahrtsregeln, dann kommt so eine Falle und man beginnt nach zu forschen. Weil man es gern genau wissen möchte
Wenn es so ist, dann liegt hier aber ein krasser Fall von Falschbeschilderung vor, da ja beide im Recht wären. Das wäre mal bei einem Unfall interessant, eigentlich müsste dann die Stadt haften.
Die Stadt entzieht sich dann der Verantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme heißt es dann, du hast ja nicht das 100%ige Recht auf Vorfahrt sondern du bist nur bevorzugt zu erst zu fahren.
Nur bedauerlich das mir kein Fahrlehrer das genau erklären konnte, deshalb wird sich auch noch nie jemand hier damit befasst haben.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 29. Juli 2016 um 14:01:57 Uhr:
Die Stadt entzieht sich dann der Verantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme heißt es dann, du hast ja nicht das 100%ige Recht auf Vorfahrt sondern du bist nur bevorzugt zu erst zu fahren.
Das ist doch Käse, wenn ich 'nen Grünpfeil nach links hab, dann fahre ich.
Kann ja nicht bei jeder grünen Ampel vorsichtshalber warten.
Gruß Metalhead
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 29. Juli 2016 um 14:01:57 Uhr:
Die Stadt entzieht sich dann der Verantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme heißt es dann, du hast ja nicht das 100%ige Recht auf Vorfahrt sondern du bist nur bevorzugt zu erst zu fahren.
Ich glaube nicht, dass es für die Stadt so einfach wäre. Wenn meine Ampel grün ist, habe ich 100 % Vorfahrt. Wenn dann einer über Rot fährt und mir reinsemmelt, hat er 100 % Schuld. Der kann sich dann auch nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme berufen...
der Andere hat aber kein Rot, der hat gar keine Ampel, nur das Zeichen 205 und den blauen Pfeil das er nur rechts rum raus darf
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 29. Juli 2016 um 14:53:57 Uhr:
der Andere hat aber kein Rot, der hat gar keine Ampel, nur das Zeichen 205 und den blauen Pfeil das er nur rechts rum raus darf
Und eben das hat die Stadt verbockt. Ich habe grün, dann kann ich fahren. Wenn mir dann einer in die Quere kommt, kann ich nichts dafür, also bin ich aus der Schuldfrage schon mal raus.
Bleiben also noch der Unfallgegner und die Stadt. Wenn der Unfallgegner auch nichts dafür kann, weil die Beschilderung ihm suggeriert dass ich nur ein "gewöhnlicher" Linksabbieger bin, der wartepflichtig wäre, bleibt nur noch die Stadt übrig...
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 29. Juli 2016 um 14:53:57 Uhr:
der Andere hat aber kein Rot, der hat gar keine Ampel, nur das Zeichen 205 und den blauen Pfeil das er nur rechts rum raus darf
... und eine abgesenkte Bordsteinkante. Was diskutierst du da so lange rum? Hannes1971 hat es ja schon in seiner aller ersten Antwort richtig dargestellt. Das Dreieck steht da vollkommen nutzlos rum, Fahrzeug B hat an dieser Stelle IMMER Nachrang.
Ein grüner Linkspfeil in der Ampel bedeutet du hast freie Fahrt...
Prinzipiell kenne ich das so, dass du als Linksabbieger mit dem sogenannten grünen Pfeil als einziger die Kreuzung überquerst. Eventuell mit der Gegenüberliegenden Linksabbiegerspur.
Zudem kommt noch hinzu dass die anderen Ampeln korrekt geschaltet sein sollten, sonst würde es auch krachen...
Ampelsignale sind vor Schildern zu beachten. Erst wenn die Ampelanlage aus ist bzw gelb blinkt, dann ist den Schildern erst folge zu leisten...
Dh eigentlich muss dein Gegenüber eine Ausschilderung haben, dass er Vorfahrt gewähren muss. Schon mal selber auf seiner Spur gefahren um zu gucken warum er zu deiner geschilderten Situation nicht gefahren ist, obwohl du ihm die Vorfahrt geben wolltest?
Wir drehen uns im Kreis.
Das Problem ist und bleibt an dieser Stelle, dass jede der beiden Seiten aus der eigenen Sicht(!) Vorfahrt hat. Die Argumentation "aber die Gegenseite ..." zieht nicht, denn die Situation der Gegenseite kann dem Fahrzeugführer nicht bekannt sein (falls er nicht zufällig ortskundig ist).
Es ist eine unhaltbare Situation, und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Behörde hier einen Fehler gemacht hat.
@Erwachsener
Die Gegenseite hat immer noch einen Bordstein zu ueberqueren. Da gibt es einfach nix zu diskutieren, auch wenn da ein Vorfahrt-Achten Schild steht.