Frage der Vorfahrt???
Hier mal wieder eine Frage der Vorfahrt mit abgesenkter Gehwegkante.
Ich bin Fahrzeug A und habe grün mit Linkspfeil, gegenüber Fahrzeug B hat abgesenkte Gehwegkante, aber durch Zeichen 206 aufgehoben.
Ich bin der Meinung das Fahrzeug B Vorfahrt hat, wenn ich aber bremse um Fahrzeug B die Vorfahrt zu gewähren wird hinter mir gehupt und B fährt nicht raus. Ich habe ja einen Linkspfeil in meiner grünen Ampel.
Oder zählt doch der §10 hier trotz Zeichen 206 weil der dort keine Ampel hat????
Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer hier der das genau wissen sollte?
Eine zweite Frage zu dieser Kreuzung , darf da überhaupt jemand rein fahren??? Alle Ampeln haben Pfeile, kein Pfeil zeigt in diese Straße(Ausfahrt), aber die Paketdienste fahren als Fahrzeug C links rein.
Beste Antwort im Thema
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.
Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.
124 Antworten
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 6. Juni 2016 um 18:25:52 Uhr:
Zitat:
@LF117 schrieb am 06. Juni 2016 um 18:22:32 Uhr:
Was haltet ihr von der beigefügten Lösung?Nichts...
Das merkt man täglich, wenn an ähnlichen Kreuzungen (ohne grünen Linksabbiegerpfeil) immer nur die Rechtsabbieger abbiegen, obwohl genug Platz da wäre, dass auch die Linksabbieger abbiegen könnten. Egal, anderes Thema...
Wenn eine solche Situation unklar ist, dann fährt man eben etwas vorsichtiger. Derjenige aus der "Nebenstraße" darf ohnehin nur nach rechts, was das ganze meiner Meinung nach ohnehin schon entschärft.
Theoretisch ist da vielleicht etwas unklar oder gar gefährlich, rein praktisch wohl aber nicht, denn sonst hätte es schon mehrfach geknallt und dann wäre das Problem auch schon angegangen worden.
Wenn´s deiner Meinung nach, lieber TE, falsch beschildert ist, melde es der Behörde, damit die das richtet. Einzige Lösung, die mir einfällt (wie auch LF117), um es in diesem speziellen Fall zu entschärfen, wenngleich nicht verbindlich:
Fahrspurmarkierungen, die den Linksabbieger auf die linke Spur leiten, den Rechtsabbieger auf die rechte.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Juni 2016 um 16:40:21 Uhr:
… Oder es ist halt keine Kreuzung weil versetzt.
Der Zeichnung nach ist das so, ja. Wenn der TE noch einen Google-Maps-link liefert, kann man das genauer beurteilen. Sonst bleibt’s beim Stochern im Nebel.
Der aus der Nebenstraße ausfährt, muss Vorfahrt gewähren, das sagt das Schild, das er sieht. Fertig. Von vorne kommt der Zeichnung nach keiner, sondern nur von links (vom Nebenstraßler aus gesehen).
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2016 um 18:47:09 Uhr:
Das merkt man täglich, wenn an ähnlichen Kreuzungen (ohne grünen Linksabbiegerpfeil) immer nur die Rechtsabbieger abbiegen, obwohl genug Platz da wäre, dass auch die Linksabbieger abbiegen könnten. Egal, anderes Thema...
Liegt vielleicht daran, dass der Linksabbieger Wartepflichtig ist? 😉
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Schade, Street view nicht verfügbar.
Auf Maps kann man nichts Wesentliches erkennen. Um die Situation genau beurteilen und eventuell Klarheit schaffen zu können, empfiehlt sich ein Foto aus Richtung Spitzkrug oder ein Anruf bei der zuständigen Behörde:
Stammdaten
Bereich / Institutionstyp: Verwaltung > Stadt > Stadtverwaltung
Adresse: Goepelstraße 38
15234 Frankfurt/Oder
Nord
Brandenburg
Telefon: 0335 - 552 32 00 oder 0335 - 552 35 18
Fax: 0335 - 552 - 3299
Email: ordnungsamt@frankfurt-oder.de
WWW: http://www.frankfurt-oder.de
Träger: Stadt Frankfurt (Oder)
Sonstiges: Amt ist zuständig für: Straßenverkehr, Bürgerangelegenheiten/Meldewesen, Standesamt, Ordnung, Gewerbe, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung;
Anfragen und Informationen zur Seriösität von Einladungen zu "Werbeverkaufsveranstaltungen" über die Telefonnummer: 5 52-35 18 (Gewerbebehörde)
Da braucht man nirgends anrufen,
abgesenkter Bordstein hat immer Wartepflicht, auch wenn einer vom Mars landet.
Entscheidend ist doch woher man kommt, nicht wohin man will.
gruß
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 6. Juni 2016 um 22:35:13 Uhr:
Auf Maps kann man nichts Wesentliches erkennen.
Doch, gleich ein KFZ-Sachverständigenbüro gewinnbringend an der Ecke platziert. 😁
Gruß Metalhead
Ich War der gleichen Meinung wie ihr, bis mir ein Fahrlehrer sagte das Zeichen 205 den Paragraph 10 ausser Kraft setzt.
Es ist schon seltsam das niemand es genau weis.
Ist doch in diesem Fall auch völlig belanglos. Bei §10 hast du keine Vorfahrt, bei Zeichen 205 hast du keine Vorfahrt.
Ihr habt jetzt nicht den gesamten Thread gelesen, hm? Genau diese Frage haben wir schon kräftig diskutiert.
@ TE: Danke für den Google-Maps-Link. Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um einen versetzte Kreuzung. Daher bleibe ich dabei: Entweder ist die Kreuzung amtlich falsch gestaltet (die Linksabbieger aus der Lebuser Chaussee dürften keine Linksabbiegeampel haben, sondern nur einfaches Grün), oder Zeichen 205 bricht tatsächlich nicht die Regelung nach § 10.
Es bleibt spannend.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 7. Juni 2016 um 10:49:37 Uhr:
...
@ TE: Danke für den Google-Maps-Link. Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um einen versetzte Kreuzung. Daher bleibe ich dabei: Entweder ist die Kreuzung amtlich falsch gestaltet (die Linksabbieger aus der Lebuser Chaussee dürften keine Linksabbiegeampel haben, sondern nur einfaches Grün), oder Zeichen 205 bricht tatsächlich nicht die Regelung nach § 10.Es bleibt spannend.
Ich sehe es genauso. Es sieht wie eine Kreuzung aus, jedoch stimmt was mit der Beschilderung nicht bzw. ist die Frage ob der Spitzkrug zur Kreuzung gehört, da nicht er nicht mit einer Ampel versehen ist wie alle anderen Richtungen. Das ganze ist sehr merkwürdig.
Wenn alle Richtungen (außer Spitzkrug) Ampeln haben, so ist für mich der VT aus dem Spitzkrug wartepflichtig, wegen der Kombination aus Zeichen 205 und abgesenkter Bordstein.
@TE
Welche Schilder stehen an den anderen Richtungen? Vllt. können wir so das Gesamtbild schaffen und das "Problem" lösen.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 7. Juni 2016 um 11:24:54 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 7. Juni 2016 um 10:49:37 Uhr:
...
@ TE: Danke für den Google-Maps-Link. Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um einen versetzte Kreuzung. Daher bleibe ich dabei: Entweder ist die Kreuzung amtlich falsch gestaltet (die Linksabbieger aus der Lebuser Chaussee dürften keine Linksabbiegeampel haben, sondern nur einfaches Grün), oder Zeichen 205 bricht tatsächlich nicht die Regelung nach § 10.Es bleibt spannend.
Ich sehe es genauso. Es sieht wie eine Kreuzung aus, jedoch stimmt was mit der Beschilderung nicht bzw. ist die Frage ob der Spitzkrug zur Kreuzung gehört, da nicht er nicht mit einer Ampel versehen ist wie alle anderen Richtungen. Das ganze ist sehr merkwürdig.
Wenn alle Richtungen (außer Spitzkrug) Ampeln haben, so ist für mich der VT aus dem Spitzkrug wartepflichtig, wegen der Kombination aus Zeichen 205 und abgesenkter Bordstein.
@TE
Welche Schilder stehen an den anderen Richtungen? Vllt. können wir so das Gesamtbild schaffen und das "Problem" lösen.
Wenn die Ampeln laufen, gehen diese der Beschilderung vor. Deshalb müsste eigentlich auch am "Spitzkrug" eine Ampel stehen, wenn es eine Einmündung und nicht nur eine Einfahrt sein soll. Sind die Ampeln außer Betrieb gilt die Beschilderung. Diese geht gem. § 39 Abs. 2 StVO den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Damit landen wir wieder einmal bei § 10 und dem Problem mit dem abgesenkten Bordstein in Kombination mit dem Schild "Vorfahrt gewähren!", das laut Vorschriftstext "zur Klarstellung" aufgestellt werden kann. Nur was es "klarstellen" soll, ist hier noch immer nicht geklärt. Dazu müsste man mal die Kommentare zur StVO wälzen. Im ansonsten alles wissenden Netz bin ich nicht fündig geworden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Juni 2016 um 11:38:35 Uhr:
...
Wenn die Ampeln laufen, gehen diese der Beschilderung vor. Deshalb müsste eigentlich auch am "Spitzkrug" eine Ampel stehen, wenn es eine Einmündung und nicht nur eine Einfahrt sein soll.
Grüße vom Ostelch
Das ist mir schon klar.
Es ging mir nur darum, was aus der Situation wird, wenn es keine Ampeln geben würde.
Vllt. könnte man so Rückschlüsse auf diese Situation schliessen.
Das Zeichen 205 soll klarstellen, dass hier Vorfahrt gewährt werden muss. Was soll es denn sonst klarstellen?